Archiv für April 2010

Mittwoch, 21. April 2010, von Elmar Leimgruber

World Summit Youth Award für Kreative ausgeschrieben

Noch bis zum 20. Juni ist die Bewerbung für den diesjährigen World Summit Youth Award (WSYA) für Kreative möglich: Alle jungen Multimedia Designer, Blogger und e-Content Producer, die sich mit Hunger- und Armutsbekämpfung, Chancengleichheit, dem Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung beschäftigen, sind aufgerufen, ihre Online-Projekte für diesen weltweiten Wettbewerb einzureichen. Der WSYA ermittelt die besten e-Content Projekte und prämiert die außergewöhnlichsten Leistungen von jungen Kreativen unter 30 Jahren. Der Multimediawettbewerb richtet sich an junge Produzenten aller UN Mitgliedsstaaten, digitale Inhalte zu generieren, die in außergewöhnlicher und beeindruckender Weise die UN Millennium Development Goals (MDGs) für eine globale Zukunftssicherung adressieren.

“Die Millennium Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sind gerade unter jungen Leuten weithin unbekannt. Regierungen werden aber nicht die notwendige Entschiedenheit zeigen, den Hunger der Welt konsequent zu bekämpfen, Armut bis 2015 zu halbieren oder Bildung für alle zu garantieren – wenn nicht junge Leute dafür kämpfen”, sagt Peter A. Bruck, Vorsitzender des World Summit Awards (WSA). “Der WSYA ist eine konzentrierte Initiative um junge Leute anzuregen, diese Ziele mit Medien wie Internet und Mobile Contents zu bewerben.”

Sechs Kategorien warten auf die Einreichung des Online-Projekts:

1. Fight Poverty, Hunger and Disease !

Sagt Armut, Hunger, Krankheit und der Verbreitung von Epidemien,
wie HIV/AIDS und Malaria den globalen Kampf an.

2. Education for all !

Setzt sich für die umfassende Schulbildung aller Mädchen und
Jungen ein, um ihnen ihre persönliche Entwicklung und Arbeitssuche zu
erleichtern und um ihr Verständnis für unsere globale
Informationsgesellschaft zu fördern.

3. Power 2 Women !

Thematisiert die Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen
Lebensbereichen und widmet sich der Einbeziehung von Frauen in
politische Entscheidungsfindungen.

4. Create your Culture !

Spiegelt Hoffnungen, Ideen und Werte der jungen Bevölkerung wider
und fragt nach Kommunikationsplattformen und ihre kreative Nutzung.
Bewirbt die Sprachen- und Kulturenvielfalt und zeigt neue Formen zur
Erhaltung von indigenen Kulturen, Traditionen und Wissen auf.

5. Go Green !

Fokussiert Umweltthemen und die Integration von nachhaltigen
Entwicklungsmaßnahmen in nationalen Richtlinien und Programmen und
setzt sich für die Verhinderung von Ausbeutung natürlicher Ressourcen
und für die Förderung von Biodiversität ein.

6. Pursue Truth ! – NEW FOR WSYA 2010

Verfolgt die freie, wahrheitsgemäße und gezielte Berichterstattung
über die MDGs (Erfolge und Scheitern) mittels digitaler Medien und
neuen Formen des Journalismus. Richtet sich an alle Texter,
Schreiber, Blogger und junge Journalisten.

Die Anmeldung ist noch bis zum 20. Juni 2010 ONLINE möglich auf www.youthaward.org

Eine internationale Jury bestehend aus 12 ICT-Experten wird die eingereichten Projekte online evaluieren und drei Gewinner pro Kategorie ermitteln. Die Finalisten werden zu den viertägigen WSYA Winners Events im Rahmen der United Nations MDG Review Summit im September 2010 nach New York eingeladen. Dort treffen sie auf die UN Staatschefs, ICT Experten und Vertreter von Partnerorganisationen aller UN Mitgliedsländer und werden selbst Mitglieder dieses internationalen WSYA-Netzwerkes.

2010 findet der WSYA zum dritten Mal nach seiner Prämiere 2005 in Tunis statt. Der Jugendwettbewerb wird im Rahmen des World Summit Awards (WSA) und in Zusammenarbeit mit der Knight Foundation, sowie UN Organisationen (UNESCO, UNIDO, UN GAID), der Internet Society (ISOC) und weiteren Partnerorganisationen durchgeführt. Die Koordination obliegt dabei dem Internationalen Center für Neue Medien (ICNM) in Salzburg (unter ehrenamtlicher Leitung von Prof. Peter A. Bruck). Der WSYA gilt als offizieller Beitrag zum World Summit on the Information Society und seinem Aktionsplan 2015 und wird 2010 zum dritten Mal in Kooperation mit nationalen und internationalen Organisationen aus über 160 Ländern durchgeführt.

Dienstag, 20. April 2010, von Elmar Leimgruber

Wiener Albertinaplatz wird Helmut Zilk Platz + Meine Würdigung

Helmut Zilk Platz
Foto: © Leimgruber

Die Fläche zwischen Augustinerstraße, Albertinaplatz, Tegetthoffstraße und Führichgasse hinter der Staatsoper im ersten Wiener Gemeindebezirk trägt ab heute den Namen Helmut Zilk Platz: Im Beisein von Bundeskanzler Faymann, etlichen Mitgliedern der Wiener Landesregierung und der österreichischen Bundesregierung sowie hochrangigen Vertretern von Bundesheer und Polizei wurde der bisherige Albertina-Platz am Dienstag Vormittag von Bürgermeister Michael Häupl offiziell zum “Helmut-Zilk-Platz” umbenannt.

Es sei eine bewegende und beeindruckende Stunde, die auch Helmut Zilk sehr gut gefallen hätte, der “diese Stadt und ihre Menschen zutiefst geliebt” habe, erklärte Häupl zu Beginn seiner Eröffnungsrede. Er sei es auch gewesen, der die Errichtung des Hrdlicka-Mahnmals gegen Krieg und Faschismus mit Konsequenz und Durchhaltevermögen durchgesetzt habe. Zeit seines Lebens sei Zilk für Werte der Freiheit, der Demokratie und der Gerechtigkeit eingetreten, deshalb symbolisiere dieser Platz auch sein inhaltliches Leben und werde so dem Andenken an den großen Wiener Bürgermeister gerecht, betonte Häupl.

Die Familie Zilks – allen voran Gattin, Kammersängerin Dagmar Koller – zeigte sich laut Rathauskorrespondenz gerührt von den stattfindenden Feierlichkeiten. Helmut Zilk war von 1984 bis 1994 Bürgermeister von Wien.

Es ist höchste Zeit, dass jenem Mann ein Denkmal gesetzt wird, der wie kein anderer Wien, wie wir es heute kennen und lieben, geprägt hat: Er war zwar Sozialdemokrat (war aber auf eigenen Wunsch hin als Wiener Bürgermeister nicht Wiener SPÖ-Chef), aber er ignorierte die engen Parteigrenzen zugunsten der Menschlichkeit und des Miteinander aller in Wien lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrer Religion oder ihrer Parteiangehörigkeit. Er hatte zwar einen klaren Standpunkt und vertrat diesen auch mutig und entschieden, aber er war dennoch ein versöhnter Mensch. Und auch ein grosser Teil des vielfältigen Kulturlebens in Wien geht auf Initiativen von Helmut Zilk zurück. Er war ein vorbildlicher Politiker, dem es (im Gegensatz zu vielen anderen) nicht zuerst um sich selbst und um seinen Machterhalt ging, sondern einer, dem immer seine geliebte Stadt Wien und seine Menschen am wichtigsten waren.

Wir leben heute in einem Wien, dessen schönste Seiten vor allem von ihm grundgelegt und geprägt wurden: Die Lebensqualität, die wir sie heute in Wien kennen und schätzen, ist vielfach sein Verdienst. Helmut Zilk gebührt daher weit über seinen Tod hinaus höchste Anerkennung und Dankbarkeit.

Dienstag, 20. April 2010, von Elmar Leimgruber

Passagierrechte im Zusammenhang mit aktuellen Flugausfällen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weist online auf die folgenden Konsumentenrechte und Passagierrechte im Zusammenhang mit durch die Vulkanasche bedingten ausgefallenen Flügen und Urlauben hin:

Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis oder anderweitige Beförderung; kein Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsleistung.In großen Teilen Europas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Das führt zur Annulierung von Flügen. Der VKI stellt klar, welche Ansprüche von Flugpassagieren nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU und nach dem Konsumentenschutzgesetz geltend gemacht werden können.

Nur-Flug-Reisen:

Das ausführende Luftfahrtunternehmen (= jenes Unternehmen, das die Flugleistung tatsächlich erbringt / zB Buchung: Delta Air Ausführung: KLM = KLM ist Ansprechparrtner ist Ansprechpartner. Anspruchsgrundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004). Diese Verordnung gilt für Flüge von einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates (egal wohin) und für Flüge aus einem Drittstaat mit einer Fluglinie mit Sitz in der EU in das Gebiet der EU. Hin- und Rückflug gelten als zwei verschiedene Flüge!

Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier wahlweise die Erstattung des Flugpreises (zahlbar binnen 7 Tagen) oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.

Was unter “anderweitiger Beförderung” (nur Umbuchung auf späteren Flug oder auch Bus oder Bahn) und “frühestmöglich” genau zu verstehen ist, ist leider umstritten. Im Streitfall bitte alle Auslagen genau dokumentieren – der VKI kann dann Musterprozesse prüfen.

Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder e-mails).

Dagegen steht – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (Vulkanasche – Sperre des Luftraumes) zurückgeht – keine darüberhinausgehende Ausgleichsleistung zu.

Der Verein für Konsumenteninformation informiert auf http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/?id=158 ausführlich über Fluggastrechte.

Pauschalreisen:

Hat man eine Pauschalreise (Flug und Hotel) gebucht, ist – in erster Linie – der Reiseveranstalter Ansprechpartner. Auch der Reiseveranstalter muss im Fall der Absage der Reise den Reisepreis zurückzahlen; zu darüberhinausgehendem Schadenersatz ist er – mangels Verschulden – nicht verpflichtet.

Wenn der Abflug bei einer Pauschalreise verschoben wird, stellt sich die Frage, ob man das als Kunde akzeptieren muss, oder ob diese Leistungsänderung zum kostenlosen Vertragsrücktritt berechtigt.
Hier stellt das Konsumentenschutzgesetz darauf ab, ob die Änderung sachlich gerechtfertigt und insbesondere ob sie geringfügig ist. Das hängt vom Einzelfall ab. (Verkürzt sich ein Wochenendtrip um einen Tag, dann ist das sicher nicht mehr geringfügig. Bei einer 3-Wochen-Badereise wird ein Tag uU als geringfügig anzusehen sein.)

Erklärt der Reiseveranstalter eine Leistungsänderung und man will (oder kann, weil geringfügig) nicht zurücktreten, dann sollte man dennoch klarstellen, dass man der Änderung nicht zustimmt, aber am Vertrag festhält und in der Folge Gewährleistung (Preisminderung) verlangen wird.

Im Bereich der Gewährleistung kommt es nicht darauf an, ob den Veranstalter an der Nichterbringung seiner Leistung ein Verschulden trifft oder – wie hier – nicht.

Ansprüche allein aus der Absage des Fluges (Rückzahlung Flugpreis oder anderweitige Beförderung) kann der Reisende auch – nach der Fluggastrechte-Verordnung – gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend machen. Er muss sich dies aber bei vertraglichen Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter anrechnen lassen.

Getrennte Buchungen Flug / Hotel:

Hat man neben einem Flug (siehe oben) getrennt davon auch ein Hotel gebucht, stellt sich die Frage, ob man diese Hotel-Buchung kostenlos stornieren kann. Das hängt vom Einzelfall und von den Geschäftsbedingungen des Hotels ab. Grundsatz ist aber, dass die Anreise nicht Leistungsinhalt ist und der Hotelier dafür daher nicht einzustehen hat; der Reisende muss also mit einer Stornogebühr rechnen.

Beispiel 1: Getrennte Buchung von Flug Wien – Paris und Hotel in Paris. Der Flug wird abgesagt. Das Hotel in Paris wird Stornogebühr verrechnen können, weil man auch mit dem Zug nach Paris fahren kann.

Beispiel 2: Ein Lawinenabgang verhindert die einzige Zufahrt zum Hotel. Hier muss der Reisende – nach den österreichischen Hotelvertragsbedingungen – die Tage der verhinderten Anreise nicht bezahlen. Wird diese aber binnen 3 Tagen wieder möglich, dann muss man den Rest des Aufenthaltes doch zahlen.

Im Fall von “höherer Gewalt” (hier Sperre des Luftraumes wegen Vulkanasche) hat man gegen die Fluglinie keinen Anspruch auf Schadenersatz der frustrierten Hotelkosten.

Reiseversicherungen:

Ausfälle von Flügen wegen höherer Gewalt sind leider kein versichertes Risiko in den gängigen Reiseversicherungen.

Arbeitsrecht – Versäumung von Arbeitstagen

Wir verweisen dazu auf die Beratung von Arbeiterkammer und Gewerkschaft.

Dienstag, 20. April 2010, von Elmar Leimgruber

Deutsche Presse Agentur klagt Verkehrsministerium wegen Informationsverweigerung

Foto: dpa.de

Sowas kommt üblicherweise nicht vor, aber jetzt doch: Die Deutsche Presse-Agentur dpa hat beim Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht. Es geht dabei um Informationen zum Zustand der Brücken und Tunnel deutscher Autobahnen und Bundesfernstraßen. Das Ministerium verweigert die Herausgabe eines Teils der Daten unter anderem mit Hinweis auf Sicherheitsinteressen. Die dpa beruft sich hingegen auf einen Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Seit zwei Jahren bemühen sich Rechercheure der Redaktion dpa-DataReporting vergeblich um Bauwerksdaten aus der Straßeninformationsbank. Diese enthält Informationen zur Lage, zur Konstruktion und zum Zustand der rund 40 000 Brücken und Tunnel. Die Auswertung dieser Daten soll in die Berichterstattung der dpa zur Verkehrsinfrastruktur einfließen.

Die Redaktion bat zunächst bei der Pressestelle des BMVBS, die Daten zu übermitteln. Das Ministerium verweigerte die Herausgabe jedoch mehrfach und lieferte nur zusammenfassende Berichte. Diese boten lediglich einen groben Überblick, dessen Schwerpunkte zudem das Ministerium festlegte. Eine unabhängige journalistische Arbeit ist aus Sicht der dpa auf Basis dieser Auskünfte nicht möglich.

Im Februar 2009 beantragte die dpa auf Grundlage des IFG offiziell die Herausgabe der Daten. Das Verkehrsministerium lehnte erneut ab, wesentliche Teile der nachgefragten Informationen, vor allem bezogen auf den Zustand der Bauwerke, zu übergeben. Als Begründung führte es unter anderem “sicherheitsrelevante Gründe” an. Es bestehe die Gefahr, dass die Veröffentlichung der Informationen “nachteilige Auswirkungen” auf “Belange der inneren und äußeren Sicherheit” haben könne. Die Daten seien langfristig für “Auswertungen mit terroristischem Hintergrund nutzbar”.

Aus Sicht der dpa geht diese Argumentation fehl, weil viele der angefragten Informationen durch Anschauen der Bauwerke erhoben werden könnten – nur dass dies kein Journalist bei 40 000 Bauwerken leisten kann. Zudem beruft sich das Ministerium auf Informationsvorbehalte in einem Verwaltungsrundschreiben aus dem Jahr 1997, das schon allein aufgrund seines Alters nicht als Rechtsgrundlage dienen kann. Das IFG trat 2006 in Kraft.

Da das Ministerium auch eine konkrete terroristische Gefährdung nicht ausreichend belegen kann, entsteht der Eindruck, dass mit Hilfe eines vorgeschobenen Sicherheits-Arguments das gesetzlich verbriefte Informationsrecht des Bürgers ausgehebelt werden soll. Fragen nach Detailinformationen zum Zustand der Infrastruktur sind nach Auffassung der dpa berechtigt und notwendig, wie nicht zuletzt die Katastrophe des Kölner Stadtarchivs und die Mängel beim U-Bahnbau in der Domstadt gezeigt haben.

Derartige Informationsbegehren können nicht mit einem allgemeinen Verweis auf mögliche Terroranschläge abgelehnt werden. Deshalb hat die dpa dem ablehnenden Bescheid im Mai 2009 widersprochen. Auf diesen Widerspruch hat das Verkehrsministerium formell bis heute nicht reagiert. Die dpa hat sich daher nun zur Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht entschlossen.

“Wir begrüßen die Entscheidung der dpa, sich mit einer Klage gegen die Informationsblockade des Verkehrsministeriums zu wehren”, sagt Manfred Redelfs, Vorstandsmitglied des Journalistenverbands Netzwerk Recherche. “Nur wenn große Medienhäuser ihre Rechte nutzen und bereit sind, Musterprozesse zu führen, wird die alte Verwaltungskultur, die vom Amtsgeheimnis geprägt ist, von einer Kultur der Transparenz abgelöst werden. Die dpa übernimmt hier eine Rolle, vor der freie Journalisten schon aus Kostengründen meist zurückschrecken.”

Das Verhalten des Ministeriums sei leider typisch, sagt Redelfs: “Die Beamten konzentrieren sich darauf, Gründe zu finden, warum eine Information angeblich nicht freigegeben werden darf. Dass es hier nicht um die Abwehr von Anschlagsgefahren geht, ist schon daran erkennbar, dass Tunnel und Brücken für jeden in der Landschaft erkennbar sind. Die vermeintliche Terrorismusgefahr soll hier als Freibrief für Informationsverweigerung herhalten.”

Sicher kann es Gründe geben, die dafür sprechen, dass von Ministerien in Einzelfällen Informationen “aus Sicherheitsgründen” nicht gegeben werden (z.B. bei Poliezeieinsätzen, bei der konkreten Terrorismus-Bekämpfung…), aber gerade wo es um die öffentliche Sicherheit geht, wie im Bereich Brücken, Tunnels und öffentliche Gebäude, gibt es wohl ein Recht auch der Bevölkerung, darüber zu erfahren.

Montag, 19. April 2010, von Elmar Leimgruber

Eilmeldung: Flugbetrieb in Wien gestartet: Flyniki und AUA fliegen wieder

Flughafen Wien: Abflug-Screenshot

Die ersten Flüge vom Flughafen Wien aus werden soeben vorbereitet: Flyniki startete ab Wien-Schwechat Richtung Rom. Dies geht aus den offiziellen Onlinedaten des Flughafen Wien hervor.

Und auch die Flyniki-Flüge nach Barcellona, Ägypten, Innsbruck und Mailand stehen kurz bevor. Die ersten Austrian Airlines (AUA)-Flüge starten dann kurz vor 7 nach Belgrad, Innsbruck und in die Türkei (aktueller Stand: 5.51 Uhr). Doch nach wie vor fallen an diesem ersten Tag nach dem langen “Luftstillstand” vorerst noch die meisten Flüge aus.

Der Flughafen Wien war wie die meisten Flughäfen in West-, Mittel- und Nordeuropa über Tage hindurch aufgrund einer Aschewolke lahmgelegt. Nähere Infos dazu hier.

Montag, 19. April 2010, von Elmar Leimgruber

Österreicher halten Ägypten, Türkei und USA für unsicher – Urlaubsfolder des ÖAMTC

Vor Kurzem habe ich hier bereits über Tips der Arbeiterkammer (AK) zum Thema Urlaubsplanung berichtet. Heute geht es um das Thema Sicherheit im Urlaub:

Wie die aktuellen Unruhen im Urlaubsparadies Thailand zeigen, spielt das Thema Sicherheit bei der Reiseplanung eine essentielle Rolle. Sicherheitsdefizite bzw. erhöhte Sicherheitsrisiken werden von Österreichs Reisenden ernst genommen. Dies zeigt auch eine repräsentative Spectra-Umfrage der ÖAMTC-Touristik: Mangelnde Sicherheit kann mit ein Grund sein, warum Reisende ein Land als Urlaubsdestination ausschließen.

Thema der ÖAMTC-Umfrage war die subjektiv empfundene Sicherheit in den 15 beliebtesten Reiseländern der österreichischen Reisenden. Das Ergebnis: Deutschsprachige Länder führen das Sicherheitsranking eindeutig an. Österreicher fühlen sich in ihrem Heimatland am besten aufgehoben (85% geben “sehr sicher” an). Ähnlich sicher fühlen sich Reisende in der Schweiz (72% “sehr sicher”), dicht gefolgt von Deutschland (62% “sehr sicher”). Besonders negativ wurden die Türkei und Ägypten bewertet. “Jeweils 13% der Befragten gaben an, dass sie diese zwei Urlaubsländer aus Sicherheitsgründen ausschließen”, erläutert ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.

“Dieses Ergebnis steht jedoch im Widerspruch zu den Buchungsgewohnheiten der Österreicher: All-Inclusive-Clubs am türkischen Mittelmeer werden besonders gerne gebucht.” Als weniger sicher wird auch die USA eingestuft. Nur 12% der Befragten geben an, einen Urlaub in den USA als sehr sicher zu empfinden, 10% hingegen sehen die USA als gar nicht sicher an.

Die ÖAMTC-Befragung zeigt: Auch die Klassiker unter den Reiseländern, beispielsweise Italien, Kroatien oder Frankreich, werden nur von einem Drittel der Österreicher als sehr sicher empfunden. Auch Griechenlands Rezension scheint Folgen nach sich zu ziehen: Nur 20% geben an, das Land der Götter als sehr sicher zu empfinden.

Gliedert man die Befragten nach Bundesländern, zeigt sich, dass die Oberösterreicher die größten Sicherheitsbedenken haben. “Sogar Schweiz und Deutschland schneiden in der Bewertung schlechter ab, als im restlichen Österreich”, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Wiener hingegen stufen die Reiseländer generell am sichersten ein. Und Frauen sind besorgter als Männer

Erhoben wurde in der ÖAMTC-Umfrage auch, woran die Reisenden mangelnde Sicherheit festmachen. Die Hauptsorgen sind Diebstahl, Raub und Überfälle (43%). Auch die medizinische Versorgung sowie Angst vor Krankheit und Verletzungen bereiten 27% der Österreicher Kopfzerbrechen. An dritter Stelle der Risiken rangiert die Angst vor Terror, Anschlägen und Bombenattentaten (23%). Um Risiken oder unangenehmen Situationen vorzubeugen, geben 58% der Befragten an, Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Wie zum Beispiel den Abschluss einer
passenden Versicherung. “Insgesamt machen sich neun von zehn Urlaubern Gedanken um Risiken während einer Reise”, resümiert ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.

Klare Antworten auf die Frage, wie man sich in verschiedenen Notfallsituationen während einer Reise am besten verhält, hat die ÖAMTC-Touristik übersichtlich zusammengestellt. Der Folder “Mit Sicherheit unterwegs” sowie weitere Service-Tipps rund ums Thema “Sicherheit” sind in einer Übersicht online unter www.oeamtc.at/reisesicherheit zu finden. Der Sicherheits-Folder ist hier kostenlos downloadbar.

Sonntag, 18. April 2010, von Elmar Leimgruber

Österreichischer und deutscher Luftraum weiterhin gesperrt

Foto: © Leimgruber

Die Aschewolke, die nach dem Vulkanausbruch auf Island nach den jüngsten Prognosen auch den österreichischen Luftraum erreichen wird, sorgt jetzt auch für massive Behinderungen im Luftverkehr über Österreich. Dies teilt die für die Flugraum-Überwachung zuständige Behörde Austro Control mit. Weite Teile des Luftraumes über Europa sind bereits geschlossen.

Austro Control muss daher im Sinne der höchstmöglichen Sicherheit für Flugzeuge und Passagiere den Luftraum über Österreich sperren. Derzeit sind keine Starts und Landungen an den Flughäfen Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt möglich.

Die Sperre des österreichischen Luftraumes wurde bis Montag 6:00 Uhr verlängert. Der obere Luftraum wird nach jetzigem Stand ab einer Höhe von 7.500m schrittweise geöffnet. Dies betrifft ausschließlich den Überflugsverkehr.

Der Austro Control Flugwetterdienst beobachtet die Lage der Wolke kontinuierlich. Davon wird auch die weitere Vorgehensweise abhängig gemacht.

Die Aschewolke, die sich nach dem Vulkanausbruch auf Island über dem gesamten deutschen Bundesgebiet ausgebreitet hat, sorgt laut der deutschen Flugsicherung bis mindestens Montag, 14.00 Uhr, für einen Verkehrsstillstand im deutschen Luftraum. Betroffen sind alle 16 internationalen Flughäfen sowie die Regionalflughäfen.

Auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums steuert die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH den Verkehr bis auf weiteres auf null. In enger Abstimmung mit dem Deutschen Wetterdienst wird diese Maßnahme regelmäßig überprüft. Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist unklar, wie lange es noch zu Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen wird.

Während in Deutschland derzeit keine Flüge nach Instrumentenflugregeln stattfinden, sind Flüge nach Sichtflugregeln (VFR-Flüge) nach wie vor möglich. Die Verantwortung dafür liegt beim Piloten. Ein VFR-Flug ist am Samstag am Frankfurter Flughafen gelandet. Es handelte sich um einen Überführungsflug der Deutschen Lufthansa von München nach Frankfurt, also einen Flug ohne Passagiere. Die DFS erwartet im Laufe des Wochenendes weitere solcher Überführungsflüge dieser und anderer Airlines. Grund dafür ist, dass die Fluggesellschaften bestrebt sind, ihre Flugzeuge an diejenigen Flughäfen zu bringen, an denen sie nach Ende der Verkehrsbeschränkungen vorrangig benötigt werden.

Die AUA bietet bieten (laut Newsletter) Kunden die Möglichkeit, sich bis 20. April zu entscheiden, ob sie die Reise zum gewünschten Zielort doch noch zu einem späteren Zeitpunkt (bis spätestens 31. Mai 2010) antreten möchten. Für dieses Umbuchen entstehen keine Gebühren. Anstelle eines Fluges kann der Kunde auch einen alternativen Transport, beispielsweise eine Bahnreise, in Anspruch nehmen. Der Flugcoupon verbleibt in diesem Fall bei Austrian Airlines. Auf Wunsch wird das Ticket refundiert.

Sonntag, 18. April 2010, von Elmar Leimgruber

ROMYs 2010 gehen an Kaiser, Haneke, Waltz, Zeller, Heinzl…

Am 17. April 2010 wurden in der Wiener Hofburg zum 21. Mal die KURIER ROMYs® verliehen. Das Publikum entschied, wer die KURIER ROMY® in den Kategorien “Beliebteste Schauspielerin”, “Beliebtester Schauspieler”, “Beliebtester Serienstar”, “Beliebteste/r Moderator/in”, “Beliebteste/r Show Entertainer/in” und “Beliebtester Comedian” erhält. Der “Beliebteste Comedian” wird in Kooperation mit Ö3 ermittelt, der “Beliebteste Serienstar” gemeinsam in Kooperation mit TV-MEDIA.

Als Lebenswerk-Preisträger wurde in diesem Jahr von der Jury Klaus Maria Brandauer gewählt. Er wird mit der Platin ROMY® ausgezeichnet. Absolute Rekordhalterin bislang in der Gunst des Publikums mit 7 goldenen ROMYs ist Ingrid Thurnher. Sie erhielt heuer als Ehrengeschenk die Brillant-ROMY in Form einer Anstecknadel.

Und hier sind alle weiteren KURIER ROMY® 2010 Preisträger (Publikumspreise):

Beliebteste Schauspielerin:
Bibiana Zeller

Beliebtester Talk- & Showmaster:
Andreas Wojta & Alexander Frankhauser

Beliebteste/r Comedian:
Robert Palfrader/Rudi Roubinek (Wir sind Kaiser)

Beliebtester Schauspieler:
Christoph Waltz

Beliebteste/r Moderator/in:
Dominic Heinzl

Beliebtester Serienstar:
Ursula Strauss

Die Jury-ROMYs gingen an: Das Team von “Das weisse Band” von Michael Haneke erhielt ROMYs in den Kategorien: bester Kinofilm, beste Regie, beste Kamera, und beste Produzenten, jenes von “Geliebter Johann, Geliebte Anna” von Julian Pölsler erhielt die Trophäen in den Kategorien: bester TV-Film, beste TV-Regie, beste TV-Produzenten und beste TV-Kamera.

Spezielle ROMYs gingen noch an Hape Kerkeling, der den Kurier-Spezialpreis erhielt, und an Cristiana Capotondi und David Kross als vom ORF ausgezeichnete Newcomer.

Alle Nominierten für die Publikumspreise der diesjährigen Romy finden Sie hier.

Die ROMY wurde 1990 vom Filmkritiker Rudolf John gegründet und zählt seit mehr als zwei Jahrzehnten zu den beliebtesten deutschsprachigen Film- & Fernsehpreisen. Klaus Eberhartinger, der 2009 zum beliebtesten Entertainer gewählt wurde, moderierte die Gala.

Im Vorfeld der ROMY 2010 hatte es unter andem scharfe Kritik von Seiten Alfons Haiders, Josef Haders und des Verbandes österreichischer Filmregie an der “Vorgehensweise beim ROMY-Auswahlverfahren der Filme” gegeben, vor allem fehlten wirkliche Publikumslieblinge als Nominierte, hiess es.

Während sich Haider selbst gern als Preisträger in der Kategorie “Beliebtester Moderator” sehen möchte und der Tageszeitung “Österreich” gegenüber die “offiziellen Zahlen” vermisst und ansteller einer reinen Publikumswahl “geschäftspolitische Hintergründe und Absprachen” wittert. Publikumsliebling Josef Hader hingegen ließ verlauten, dass Beliebtheit nicht die Grundlage seiner Arbeit sei, und er daher keine ROMY annehme.

Zum Einen werden bei den Nominierungen in den einzelnen Preiskategorien (Regie, Drehbuch, Kamera) die Sparten “Kino-Film” und “TV-Film” vermischt, was unseres Erachtens unzulässig ist. Die Regie bei einer Kino-Produktion unterscheidet sich in zahlreichen Punkten von derjenigen eines TV-Filmprojekts. Das gilt auch für die anderen Bereiche, wie Drehbuch und Kamera, was eine Verzerrung bedeutet, kritisieren die Regisseure. “Weiters halten wir es für unzulässig, alle bisherigen ROMY-PreisträgerInnen zur Jury bzw. zu einem Film-Akademiegremium “hoch zu stilisieren”". Die ROMY, die bislang ein TV- und Publikums-Preis war, nebenbei auch zu einem “Filmpreis” und alle ROMY-PreisträgerInnen zu “Film-Experten” zu erklären, macht das Auswahlverfahren diffuser und letztendlich fragwürdig, so die Regisseure.

Manchmal können manche Leute froh sein, dass ich nicht immer das bedürfnis habe, auch meinen Senf dazu abzugeben: Man muss ja net um jeden Preis das Feiern vermiesen:-)

Sonntag, 18. April 2010, von Elmar Leimgruber

Österreichischs Bischöfe plädieren für Ehe, Familie und viele Kinder – Deutsche “Woche für das Leben” eröffnet

Die Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz
Foto: bischofskonferenz.at

Mit dem Appell, mehr Mut zu Ehe und Kindern aufzubringen, wenden sich die österreichischen Bischöfe an die österreichische Bevölkerung: “Mit jedem Kind kommt neue Hoffnung in die Welt”. In ihrem gemeinsamen Hirtenbrief, der heute in den Kirchen verlesen wird, schreiben die Bischöfe: “Haben Sie Mut! Liebe, Familie, viele Kinder – das sind nicht veraltete Konzepte, sondern ganz aktuelle Antworten auf viele Fragen und Probleme unserer Zeit”, heißt es in einem gemeinsamen Hirtenbrief zur bevorstehenden ersten “Woche für das Leben”, die Ende Mai/Anfang Juni österreichweit stattfinden wird. In Deutschland wurde indes die von der deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche initiierte “Woche für das Leben”, die dort noch bis zum 24. April stattfindet, mit einem ökumenischen Gottesdienst eröffnet.

Familien hätten es heute nicht leicht: Verzichte und Einschränkungen seien “unvermeidlich” und jede Ehe sei “mit Opfern und Anstrengungen verbunden”, heisst es im Hirtenbrief der österreichischen Bischöfe. Die Entscheidung für Familie und Kinder trage aber “reiche Frucht”, da in Familien “die Fülle des Lebens greifbar gegenwärtig” werde. Die Währung “ZZZ” sei hier entscheidend: “Zeit, Zärtlichkeit und Zuwendung sind die wichtigste Währung in der Familie”. Daher sei auch der Staat gefragt: “Eltern, die sich für die familiäre Betreuung ihrer Kinder entscheiden, dürfen finanziell nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die ihre Kinder betreuen lassen und daher erwerbstätig sein können,” schreiben die Bischöfe.

Die Kirche sei nicht gegen Familienplanung, aber: “Nicht nur, was einen Verstoß gegen die Integrität des Lebens darstellt, ist zu vermeiden, auch Verhütung untergräbt die gegenseitige Hingabe der Eheleute und damit ihre Liebe,” denn die Entscheidung für oder gegen ein Kind sei “ein sehr wichtiger und folgenreicher Schritt: Es ist eine Entscheidung für oder gegen einen konkreten Menschen”. In einer verantworteten Elternschaft sei neben dem partnerschaftlichen Gespräch auch die Frage nach dem Willen Gottes wichtig, der “vermutlich manches Elternpaar zum einen oder anderen Kind stärker einlädt, als es sich selbst zutraut.”

Der vollständige Hirtenbrief der österreichischen Bischöfe ist hier downloadbar.

Ziel der österreichweiten “Woche für das Leben” ist es, die “Schönheit und der Würde des Lebens” hervorzuheben. Dazu wird es in den Diözesen ein buntes Programm an Gottesdiensten, Familienfesten, Kinderwallfahrten oder Segensfeiern für Kinder und Schwangere geben. Bei Begegnungen mit Verantwortungsträgern in Politik, Gesellschaft und Kirche soll außerdem die Lebensschutzthematik inhaltlich vertieft werden. In den einzelnen Diözesen gibt es dabei unterschiedliche Akzente zur “Woche des Lebens”. Fixpunkt ist jeweils ein zentraler Gottesdienst als “Fest des Lebens” mit Eltern und Kindern.

Beim diesjährigen Motto der “Woche des Lebens” in Deutschland: “Gesunde Verhältnisse” gehe es um “das Zusammenspiel der einzelnen Teile der Gesellschaft zum Wohl des Ganzen und umgekehrt”, sagte Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seiner Predigt: “Gesundheit muss bezahlbar bleiben”. “Im solidarisch finanzierten Gesundheitswesen ist damit auch ganz konkret der finanzielle Beitrag gemeint, den jeder nach seinem persönlichen Vermögen zu leisten hat. Hier müssen starke Schultern mehr tragen als schwache, das ist unbestritten. Aber gemeint sind auch die eigene Vorsorge und das Bemühen, der Gemeinschaft nicht ohne Not zur Last zu fallen. Solidarität läuft ansonsten Gefahr, ausgebeutet zu werden,” mahnte Zollitsch, der zudem auch “einen medizinisch-biotechnischen Machbarkeitswahn” ortet und kritisiert. Der badische Landesbischof Ulrich Fischer, Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) forderte ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis, das Leib und Seele umfasse: “Krankheit und Behinderung gehören zur Normalität unseres verletzlichen, begrenzten und verwundeten Lebens”. Die “Woche für das Leben” in Deutschland feiert in diesem Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Seit drei Jahren steht sie unter dem Oberbegriff “Gesund oder krank – von Gott geliebt”. Unter dem Motto “Gesunde Verhältnisse” beschäftigt sie sich in diesem Jahr mit einer gerechten Verteilung der Ressourcen im Gesundheitssektor.

Ziel der österreichweiten “Woche für das Leben” ist es, die “Schönheit und der Würde des Lebens” hervorzuheben. Dazu wird es in den Diözesen ein buntes Programm an Gottesdiensten, Familienfesten, Kinderwallfahrten oder Segensfeiern für Kinder und Schwangere geben. Bei Begegnungen mit Verantwortungsträgern in Politik, Gesellschaft und Kirche soll außerdem die Lebensschutzthematik inhaltlich vertieft werden. In den einzelnen Diözesen gibt es dabei unterschiedliche Akzente zur “Woche des Lebens”. Fixpunkt ist jeweils ein zentraler Gottesdienst als “Fest des Lebens” mit Eltern und Kindern.

Beim diesjährigen Motto der “Woche des Lebens” in Deutschland: “Gesunde Verhältnisse” gehe es um “das Zusammenspiel der einzelnen Teile der Gesellschaft zum Wohl des Ganzen und umgekehrt”, sagte Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seiner Predigt: “Gesundheit muss bezahlbar bleiben”. “Im solidarisch finanzierten Gesundheitswesen ist damit auch ganz konkret der finanzielle Beitrag gemeint, den jeder nach seinem persönlichen Vermögen zu leisten hat. Hier müssen starke Schultern mehr tragen als schwache, das ist unbestritten. Aber gemeint sind auch die eigene Vorsorge und das Bemühen, der Gemeinschaft nicht ohne Not zur Last zu fallen. Solidarität läuft ansonsten Gefahr, ausgebeutet zu werden,” mahnte Zollitsch, der zudem auch “einen medizinisch-biotechnischen Machbarkeitswahn” ortet und kritisiert.

Der badische Landesbischof Ulrich Fischer, Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) forderte ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis, das Leib und Seele umfasse: “Krankheit und Behinderung gehören zur Normalität unseres verletzlichen, begrenzten und verwundeten Lebens”.

Die “Woche für das Leben” in Deutschland feiert in diesem Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Seit drei Jahren steht sie unter dem Oberbegriff “Gesund oder krank – von Gott geliebt”. Unter dem Motto “Gesunde Verhältnisse” beschäftigt sie sich in diesem Jahr mit einer gerechten Verteilung der Ressourcen im Gesundheitssektor.

Samstag, 17. April 2010, von Elmar Leimgruber

Deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel heute und morgen überraschend in Südtirol

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel
Foto: regierungonline, Grabowsky

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt heute abend, wie die deutsche Bundesregierung mitteilt, überraschend nach Südtirol. Dieser “Umweg” war aufgrund der “Vulkanwolke” über grossen Teilen Europas notwendig geworden, der Merkel und ihre Delegation dazu zwang, anstatt in Berlin in Lissabon zwischenzulanden. Nach einem Zwischenstop in der “ewigen Stadt” Rom ging es heute nachmittag dann weiter Richtung Bozen, wo Merkel auch übernachten wird.

Morgen soll die Reise der deutschen Bundeskanzlerin, die als grosse Südtirol-Freundin bekannt ist, dann -nach derzeitigem Stand- Richtung Polen fortgesetzt werden.

Ein offizieller Südtirol-Besuch eines amtierenden deutschen Bundeskanzlers wäre vermutlich sehr unrealistisch, obwohl Merkel schon des Öfteres auch privat in Südtirol war.

Dieser eigentlich ungeplante Südtirolbesuch ist für das Land Südtirol eine Jahrhundert-Chance, die sich die Südtiroler Landesregierung auf keinem Fall entgehen lassen sollte. Ich erwarte mir von Landeshauptmann Luis Durnwalder klare und offen ausgesprochene Wünsche im Namen der Südtiroler Bevölkerung an die deutsche Bundeskanzlerin.