Wenn die Europäer diesen Sommer an die Badeküsten strömen, brauchen sie sich über die Qualität des Wassers keine Gedanken zu machen. Der jährlich erscheinende Badegewässerbericht der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass 95 % der Küstenbadegewässer und 90 % der Badegewässer der Flüsse und Seen 2009 den Mindestvorschriften entsprachen.
Auch wenn sich die Wasserqualität geringfügig verschlechtert hat, erlauben demnach die meisten europäischen Küstengewässer, Seen und Flüsse immer noch ungetrübten Badespaß. Der EU-Bericht basiert auf Proben, die 2009 den Gewässern entnommen wurden, in denen das Baden erlaubt oder zumindest geduldet war. Die europäischen Badegewässer werden auf physikalische, chemische und bakteriologische Schadstoffe untersucht. Die Länder müssen die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Mindeststandards erfüllen, können jedoch auch einen Schritt weiter gehen und zusätzliche strengere Kriterien anlegen.
Die Badewasserqualität am Mittelmeer
Grafik: Europäische Umweltagentur
Bei den Küstengewässern entsprachen die Ergebnisse ungefähr denen des Vorjahres. Bei den Binnengewässern wurde jedoch eine geringfügige Verschlechterung festgestellt. 2008 waren noch 92 % dieser Gewässer als sauber eingestuft worden. 2009 wurden rund 20 600 Badeabschnitte getestet, von denen zwei Drittel an der Küste lagen. Legt man die strengsten Kriterien an, so erfüllten noch 89 % der Küstengewässer und fast 71 % der Seen und Flüsse die Anforderungen. Wie bereits im Jahr 2008 hatten auch dieses Mal wieder Griechenland, Zypern und Malta die saubersten Gewässer. Über 90 % ihrer Badegewässer erfüllten die strengeren Kriterien. Dies traf auch auf die bulgarischen und portugiesischen Badegewässer zu, was gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung darstellt.
Etwa 94,9 % der Küstenbadegebiete im Mittelmeerraum erfüllten laut Umweltbericht die zwingenden Qualitätswerte; dies liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 95,6 %. In Malta, Slowenien, dem Vereinigten Königreich (Gibraltar) und Zypern lag die Einhaltung bei 100 %, in Griechenland mit 99,9 % knapp darunter. Ein Badeverbot bzw. eine Schließung während der gesamten Saison galt an 310 Badestellen (3,8 %); alle befanden sich in Italien. Insgesamt 77 Badestandorte (0,9 %) erfüllten nicht die zwingenden Werte: 51 davon befanden sich in Italien, 21 in Frankreich und 5 in Spanien. Die Wiener Badegewässer (Donau mit Nebenarmen) schnitten übrigens (wie schon seit Jahren) ausnahmslos mit gut ab.
Die EU-Umweltagentur, die den Jahresbericht erstellt hat, erklärte, dass derartige Schwankungen nicht außergewöhnlich sind. Dennoch forderte sie weitere Anstrengungen, um die Qualität der Badegewässer auch in Zukunft zu gewährleisten.
Detailierte Unterlagen inklusive Grsafiken und Bildern zu den einzelnen Badegewässern in der EU sind hier downloadbar.
Am Freitag, 18. Juni laden die WIENER TAFEL und BIO AUSTRIA zur LANGEN TAFEL 2010. Zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr kann jeder an der LANGEN TAFEL Platz nehmen und sich bei guter Unterhaltung mit biologischen Speisen und Getränken verwöhnen und sich über die soziale Transferarbeit der WIENER TAFEL informieren zu lassen.
Zahlreiche prominente Gäste aus Kunst, Kultur und Medien sind der Einladung an die LANGE TAFEL 2010 gefolgt, unter anderem: Christoph Fälbl, Josef Hader, Michael Heltau, Adi Hirschal, “Gunkl” Günther Paal, Gerold Rudle, Roland Neuwirth, Verena Scheitz sowie die Mitglieder des “Wiener Kabinett Orchesters”, “Die Strottern”, die “Extremschrammeln” und die Musiker von “Bratfisch”.
Die Veranstaltung soll auch das Bewusstsein dafür schaffen, dass Menschen, die in der Armutsfalle stecken, keinen Zugang zu ausgewogener, gesunder Nahrung haben. Die Wiener Tafel und BIO AUSTRIA setzen daher ein starkes Signal: Alle Gäste der LANGEN TAFEL werden mit Lebensmitteln aus biologischer Landwirtschaft bewirtet,die von BIO AUSTRIA und BIO AUSTRIA Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden.
Jährlich landen in Österreich 70 000 Tonnen einwandfreier Lebensmittel wegen Überproduktion, Fehletikettierung oder Überlagerung im Müll. Gleichzeitig leben Menschen in Armut. Dieses soziale Ungleichgewicht zwischen Überfluss und Bedarf gleicht die WIENER TAFEL durch ihre täglichen Hilfslieferungen aus: 9000 Menschen in 75 Wiener Sozialeinrichtungen werden täglich versorgt. Gleichzeitig werden Lebensmittel gerettet und das Verschleudern von wertvollen natürlichen Ressourcen verhindert. Die notwendige Logistik wird von dem unabhängigen Verein aus Spenden finanziert. Seit dem 7. Juni 2010 ist die Wiener Tafel übrigens an ihrem neuen Standort in die Simmeringer Hauptstraße 2-4, 1110 Wien übersiedelt.
BIO AUSTRIA ist die Organisation der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern. Diese erzeugen durch ihr nachhaltiges Wirtschaften – gemäß den Werten, denen sie sich verpflichtet fühlen – hochwertige Bio-Lebensmittel, schützen unsere Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Klima, erhalten die Vielfalt unserer Kulturlandschaft sowie unserer Flora und Fauna. Bereits den Bio-Pionieren war es ein Grundanliegen, hochwertige Lebensmittel möglichst allen Menschen als Basis für Gesundheit und Wohlbefinden verfügbar zu machen.
Den “Tanz der Vampire” (nach dem gleichnamigen Film von Roman Polanski) als Musicaluraufführung in Wien hatte ich seinerzeit schon 1998 live erlebt. Und ich war damals schon inhaltlich fasziniert und musikalisch bewegt, enthält dieses Musical doch äusserst bekannte Welterfolge von Bonnie Tyler und von Meat Loaf. Beide Stars wurden damals nicht nur vom Musikmagier Jim Steinman produziert, sondern er schrieb auch vielfach deren Songs. Die ganz besonderen Highlights jener Zeit sind sicherlich “Objects In The Rear Mirror May Appear Closer Than They Are” von Meat Loaf und “Total Eclipse of The Heart” (war in den 80ern in zahlreichen Ländern ein Nummer 1-Hit) von Bonnie Tyler , die beide ins Musical einflossen als “Die unstillbare Gier” und “Totale Finsternis”.
Buch und Liedtexte stammen von Michael Kunze, der sich auch im Musicals unter anderem durch “Elisabeth“, “Mozart” und “Rebecca” einen Namen gemacht hat und der 2005 den Echo und 2010 den Musikautorenpreis -in beiden Fällen für sein Lebenswerk- erhielt.
Steve Barton, jener Star aus der Weltauraufführung des Musicals in Wien, verkörperte die Rolle des Grafen schon sehr gut. Aber -und das muss ich an dieser Stelle betonen-: Thomas Borchert ist der abolute Wahnsinn, was Gesangeskunst und Interpretation betrifft: Diser schlanke Mann ist ein Musikenergie-Bündel, das seinesgleichen sucht und vermutlich nicht findet: Er verkörpert nicht nur den Vampirgrafen von Krolock: ja er ist es: so angsteinflössend und mächtig wirkt er auf der Bühne: Absolut Top. Ich kann mir keinen Darsteller und Sänger vorstellen, der diese Rolle authentischer darstellen und kraftvoller singen und interpretieren könnte wie Borchert: ein Genuss für für alle Sinne.
Gernot Kranner war bereits der Professor Abronsius der Uraufführung 1997. Und damals wie heute ist er auch die Optimalbesetzung für diese Rolle: Er ist ein hervorragender Schauspieler, ein genialer Comedian und ein wunderbarer Sänger.
Marjan Shaki ist spätestens seit “Romeo und Julia” eine der ganz Grossen unter den jungen Musicaldarstellerinnen. Und der Rolle der vom Grafen magisch angezogenen Sarah ist sie nicht nur vollends gewachsen, sondern ist sie glänzt durch Perfektion. In der von mir besuchten Vorstellung des Musicals am 7. Juni 2010 interpretierte nicht Lukas Perman den Abronsius-Schüler und in Sarah verliebten Alfred, sondern Sebastian Smulders. Smulders (der mir übrigens schon in “Frühlingserwachen” positiv aufgefallen ist) ist ein exzellenter Schauspieler mit komödiantischem Talent und auch ein ausgezeichneter Sänger, der die Rolle des Alfred bestens, jedenfalls nicht störend “schnulzig” interpretiert. Daher bin ich eigentlich verwundert, dass er hier nur die Zweitbesetzung ist.
Ebenfalls ganz besonders positiv erwähnt sei an dieser Stelle auch Maike Katrin Schmidt: Auch sie verdiente grössere Rollen: Als Magda ist sie kraftvoll, energiegeladen und sensibel und hilflos gleichzeitig: eine grossartige Künstlerin mit einer aussergewöhnlich kräftigen Stimme.
Im Vergleich zur Wiener Fassung von 1997 ist nun nicht mehr Roman Polanski der offizielle Regisseur des Musicals, sondern Cornelius Baltus, der unter anderem auch nach wie vor Künstlerischer Leiter des Walt Disney Musicals “König der Löwen” in Hamburg ist. Inszenierung und Choreographie stammen heute wie damals von Dennis Callahan. Das neue Bühnenbild und die Kostüme (teilweise sogar Gothic-Style) kommen hingegen nun vom ungarischen Künstler Kentaur (damals von William Dudley). Diesen drei im Leading Team sei an dieser Stelle auch ein grosses Lob ausgesprochen, vor allem Callahan für die grossartige Choreographie. Und Michael Römer, der Dirigent des Abends (der mir schon im Udo Jürgens-Musical “Ich war noch niemals in New York” positiv aufgefallen ist), ist ein Herzblutmusiker: Das konnte man als Zuschauer und Zuhörer auch erleben: Kompliment.
Auf den Punkt gebracht: Der “Tanz der Vampire” hat alles, was ein erfolgreiches Musical braucht: saugeile Musik, eine spannende Story, gut inszeniert und authentische Interpreten. Und diese sind im Wiener Ronacher live zu erleben: hoffentlich noch sehr lange.
Derzeit zu sehen ist das Musical in Wien noch bis zum 3. Juli und dann wieder ab 11. September. In Lizenz durch die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) wird es zudem noch bis Jänner auch in Stuttgart aufgeführt.
Und hier können Sie in die 2007er-Version vom “Tanz der Vampire” mit Borchert, Kranner, Shaki, Perman… reinhören (eine Besprechung der aktuellen Gesamtaufnahme folgt):
Nur ein Drittel der deutschen Unternehmen verfügt über eine Social- Media-Strategie. Gut jede vierte Firma stellt zusätzliche finanzielle Mittel für die Web2.0- Kommunikation bereit. Das ergab die Umfrage “Social Media in Unternehmen” der dpa-Tochter news aktuell und Faktenkontor, an der sich laut Veranstalter mehr als 1.700 Pressesprecher und PR-Fachleute beteiligt haben.
Dass ihr Unternehmen bereits über eine Strategie im Web 2.0 verfügt, meinten demnach 32,5 Prozent der befragten Mitarbeiter aus Pressestellen. Gut jeder zweite berichtet zumindest, derzeit an einer Strategie zu arbeiten (52,2 Prozent), während jeder zehnte zugab, sich noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben (10,2 Prozent). Gut jedes zwanzigste Unternehmen will auch in Zukunft von kommunikativen Maßnahmen in sozialen Netzwerken die Finger lassen (4,3 Prozent). Am aktivsten setzten Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich bei der Kommunikation auf das Web 2.0. Von ihnen haben 38 Prozent bereits eine Social-Media-Strategie. Das Schlusslicht bilden Verwaltungen und Verbände: weniger als ein Viertel von ihnen engagiert sich strategisch bei Twitter, Facebook & Co. (23,6 Prozent).
Die Kommunikation im Web 2.0 wird bei den meisten deutschen Unternehmen als kostengünstiger Zusatzkanal angesehen, um mit Kunden und potentiellen Interessenten in Kontakt zu treten. Nur gut jede vierte Presseabteilung kann sich in diesem Jahr über ein Budget für Social-Media-Kommunikation freuen (28,2 Prozent). Eine interessante Lücke, da schließlich die Mehrheit das Thema Social Media weit oben auf der eigenen Agenda ansiedelt. Aktuell beurteilen fast zwei Drittel der Mitarbeiter von Pressestellen die Kommunikation in sozialen Netzwerken als wichtig (“sehr wichtig” 17,3 Prozent, “eher wichtig” 44,6 Prozent). Anders sehen es dagegen die PR-Agenturen. Sie sagen, dass weniger als jede zehnte Firma Social Media für “sehr wichtig” hält (8,5 Prozent).
Weitere Ergebnisse:
* Social Media wird in deutschen Unternehmen für die Kommunikation nach außen am häufigsten in der Pressestelle eingesetzt (57,1 Prozent). Knapp dahinter folgt die Abteilung Marketing (51,4 Prozent). Jedes fünfte Unternehmen gibt an, soziale Netzwerke überhaupt nicht für den Kontakt nach außen einzusetzen (21,8 Prozent).
* Twitter & Co. sind heute noch nicht in der Chefetage angekommen. Nur gut jede zehnte Geschäftsführung ist selber im Web 2.0 aktiv. (13,4 Prozent)
* Der Personenkreis, der in den Unternehmen zur Kommunikation via Social Media berechtigt ist, ist eher klein. Meistens dürfen sich lediglich zwei bis fünf Mitarbeiter offiziell im Namen des Unternehmens in Social Networks äußern (55,6 Prozent). Nur jede zwanzigste Firma stellt ihren Mitarbeitern einen kompletten Freifahrtschein in sozialen Netzwerken aus (6,1 Prozent).
Seit November 2009 ist die Verrechnung von Zahlscheinentgelten verboten. Dies teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit. Dennoch verrechnen diese demnach immer noch viele Unternehmen, weswegen die Konsumentenschützer immer wieder deagegen geklagt hat. Wie der VKI weiter mitteilt, konnten nun zwei diesbezügliche Verfahren vor Gericht gewonnen werden
Die Einzugsermächtigung gibt dem Unternehmer den direkten Zugriff auf das Konto seiner Kunden; er steuert wann und wie viel abgebucht wird und das bringt insbesondere auch Ersparnisse beim Mahnwesen. Andererseits gibt es viele Konsumenten, die diesen Zugriff auf das eigene Konto nicht ermöglichen wollen. Diese werden seit Jahren mit zusätzlichen Entgelten bestraft.
Das am 1.11.2009 in Kraft getretene neue Zahlungsdienstegesetz sieht ein eindeutiges Verbot der Diskriminierung bestimmter Zahlungsinstrumente durch Zusatzentgelte vor. Da sich viele Unternehmer aber offenbar nicht an dieses Verbot halten, hat der VKI musterhaft gegen die Mobilfunk-Branche Verbandsklagen eingebracht. Die erste Klage gegen T-Mobile wurde inzwischen beim Handelsgericht Wien (18 Cg 14/10p) gewonnen. Das Gericht stellt eeindeutig klar, dass das Zahlungsdienstegesetz anwendbar ist und verwirft die Einwände der Beklagten, dass die Regelung verfassungs-, ja gar gemeinschaftsrechtswidrig wäre. In einem anderen Verbandsklageverfahren – gegen ein Fitness-Center – stand eine ähnliche Klausel ebenfalls auf dem Prüfstand. Auch das OLG Wien (2 R 18/10x) ging in seinem Urteil davon aus, dass das neue Zahlungsdienstegesetz Entgelte für Erlagscheine verbiete.
Wenn Rechnungen einmal pro Jahr oder gar unregelmässig zu begleichen sind, halte ich Zahlscheine für eine angebrachte Lösung. Dass Menschen regelmässige (z.B. monatliche) Rechnungen über Erlagschein zahlen wollen, ist für mich aber -in vielen Fällen- völlig unbegreiflich. Mal ganz unabhängig davon, ob das Bezahlen mit Erlangschein nun mehr kostet oder nicht: Warum sollte man sich das Leben unnötig erschweren, wenn es einfacher auch geht? Warum sollte man -vor allem bei monatlich anfallenden Fixzahlungen- für jede Rechung immer wieder eigens zur Bank gehen oder online Überweisungen durchführen wollen? Der im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums handelnde VKI reagiert hier also meines Erachtens übereifrig.
Die Möglichkeit Einziehungs- und Daueraufträge zu erteilen, ist nicht nur praktisch, sondern auch -für beide Seiten- sinnvoll: Der Dienstleistungerbringer kann sich so darauf verlassen, dass das geschuldete Entgelt monatlich pünktlich auf seinem Konto liegt und der Schuldner kann so die Überweisungen nicht vergessen und spart sich daher neben der monatlichen Zusatzaufgaben auch noch lästige Mahngebühren.
Also: was solls: besser gleich besser (bei gleichbleibenden regelmässigen Zahlungen) einen Dauerauftrag erteilen und (bei ebenfalls regelmässigen Zahlungen in unterschiedlicher Höhe) einen Aufziehungsauftrag erteilen. Und man erspart sich jede Menge Ärger durch vielleicht nicht erhaltene oder vergessene Zahlscheine.
ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln
Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.
Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer
Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.
Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.
Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.
Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.
Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.
Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.
Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de
Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.
Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.
Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.
Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.
Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.
Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.
Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:
Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.
Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.
Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.
Der deutsche Literatur-Papst Marcel Reich-Ranicki wurde am 2. Juni 90 Jahre alt. kulturia.com gratuliert herzlich. Und am Sonntag wurde er für sein Lebenswerk mit der Ludwig-Börne-Medaille ausgezeichnet.
Als Gratulanten der Gala, die vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) live übertragen wurde, erschienen nicht nur FAZ-Feuilletonchef Frank Schirrmacher, der Autor und SPIEGEL-Journalist Henryk M. Broder sowie TV-Moderator Thomas Gottschalk, sondern auch Talkmaster Harald Schmidt war in einer ungewohnten Rolle zu erleben: als Chansonier mit Klavierbegleitung. Bereits 1995 hatte Reich-Ranicki den Literaturpreis der Ludwig-Börne-Stiftung erhalten.
Marcel Reich wuchs als Kind einer jüdischen deutschpolnischen Familie in Berlin auf. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde er nach Polen ausgewiesen und landete dort im Warschauer Ghetto und entkam nur knapp der Deportation ins Vernichtungslager Treblinka, wo seine Eltern ermordet wurden. Nach dem zweiten Weltkrieg arbeitete er unter neuem Namen Marcel Ranicki für das kommunistische polnische Aussenministerium und den polnischen Geheimdienst, wodurch er sich harte Gegner in Polen und Deutschland machte.
Der heute mit Ehrendoktor-Titeln verschiedener deutscher und internationaler Universitäten und mit verschiedenen weiteren Ehrungen Ausgezeichnte war ab 1958 war er als Literaturkritiker in Deutschland bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) tätig. Gemeinsam mit anderen Literaturfreunden initiierte er 1977 den Ingeborg-Bachmann-Preis, der rasch zu einem der bedeutendsten deutschsprachigen Literatur-Wettbewerbe und -Preise wurde.
In der Wochenzeitschrift Der Spiegelstellte Reich-Ranicki am 18. Juni 2001 unter dem Titel Kanon lesenswerter deutschsprachiger Werke sein Opus Magnum zu diesem Lebensthema vor. Die Anthologien sind unterteilt in »Romane«, »Essays«, »Dramen«, »Erzählungen« und »Gedichte«, aber auch die Empfehlung, manches nur im Auszug zu lesen.
Der einflussreichste und meist diskutierte deutsche Literaturkritiker nach 1945 hat spät im Leben seine einmalige Fernsehkarriere im ZDF begonnen. Mit dem “Literarischen Quartett”, das von 1988 bis 2001 und in den Jahren 2005/2006 in weiteren vier Sonderausgaben ausgestrahlt wurde, hat er Maßstäbe gesetzt und einen beispiellosen Erfolg feiern können.
ZDF-Intendant Markus Schächter gratulierte Reich-Ranicki zum Geburtstag: “Wir haben Ihnen nichts weniger zu verdanken, als dass Sie aus einer Sendereihe Fernsehgeschichte gemacht haben. Keine Literatursendung hatte einen gewaltigeren Ruf, jedes Nachfolgeformat muss sich zwangsläufig mit dem “Literarischen Quartett” messen lassen.”
Als “Garant für Klarheit, Aufrichtigkeit und Kompromisslosigkeit” würdigte WDR-Intendantin Monika Piel den renommierten Autor und Literaturkritiker: Sein Leben stehe gerade für die jüngere Generation beispielhaft für eine Zeitspanne der deutschen Geschichte, die Reich-Ranicki als Verrohung und persönliche Bedrohung habe erleben müsse.
Aufgabe der 1992 gegründeten Ludwig-Börne Stiftung ist es, an den großen Schriftsteller und Journalisten Ludwig Börne zu erinnern und auf die oft erstaunliche Aktualität seines Werkes aufmerksam zu machen. Börne war ein politischer Kopf und zugleich ein Virtuose der deutschen Sprache.
Diesen Donnerstag und Freitag fand -wie angekündigt- in Wien das 31. Österreichische Blasmusikfest statt. 1800 Musikantinnen und Musikanten aus Österreich, Südtirol und weiteren Nachbarländern waren vertreten und boten am Samstag Nachmittag nicht nur eine Parade über den Ring, sondern auch ein grosses Abschlusskonzert am Rathausplatz unter der Leitung von Hans Schadenbauer.
Sehen Sie hier Eindrücke der folkloristischen und kulturellen Buntheit: