Archiv für November 2010

Dienstag, 30. November 2010, von Elmar Leimgruber

Männern auf den Zahn gefühlt

Männer und die Zahnpflege…

Männer sind Zahnarzt-Muffel und auch das Zähneputzen nehmen viele nicht sehr ernst. Zahnärztliche Vorsorge scheint für viele Männer ein Fremdwort zu sein. Eine aktuelle Umfrage fand heraus, dass drei von zehn Männern in Deutschland (29,3 %) grundsätzlich nur dann zum Zahnarzt gehen, wenn sie Schmerzen haben. Fast ebenso viele (27,6 %) gaben an, erste Zahnschmerzen sogar erst einmal selbst mit schmerzstillenden Mitteln zu lindern und erst dann einen Mediziner aufzusuchen, wenn die Qualen überhaupt nicht mehr auszuhalten seien.

Frauen sind in dieser Hinsicht wesentlich mutiger und entschlossener: Fast neun von Zehn (87,3 %) gehen der Umfrage zufolge mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt, um ihre Zähne kontrollieren zu lassen. Bei der repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins “Apotheken Umschau”, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg, wurden 1.978 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 963 Männer und 1.015 Frauen.

Zähne sind das Aushängeschild eines jeden Menschen. Bei richtiger Pflege können sie bis ins hohe Alter halten. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) putzen sich mindestens vier von fünf Bundesbürgern morgens und abends regelmäßig die Zähne. Immerhin 13 Prozent der Befragten reinigen ihre Beißerchen sogar nach dem Mittagessen. Das klingt zunächst ermutigend, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich morgens fast jeder Siebte und abends sogar jeder Fünfte nicht die Zähne putzt. Dabei sind Männer im Vergleich zu Frauen die größeren “Zahnputzmuffel”: Knapp ein Viertel der Männer putzt sich abends nicht die Zähne.

Vergessen ist menschlich – dieses Sprichwort trifft leider bei vielen auch auf das Zähneputzen zu. Laut der Forsa-Umfrage vergisst mindestens jeder Vierte in Deutschland mehrmals im Monat, sich die Zähne zu putzen. Als die häufigsten Gründe dafür gaben die Befragten an:

- man war zu müde (29 Prozent)
- man hat es einfach vergessen (23 Prozent)
- man hatte keine Zeit (22 Prozent)

Generell kam die Forsa-Umfrage zu dem Ergebnis: Menschen, die mit ihrer Mundgesundheit zufrieden sind und auf das Aussehen ihrer Zähne achten, pflegen ihre Zähne wesentlich sorgfältiger. Sie vergessen im Vergleich zum Rest der Befragten seltener, sich die Zähne zu putzen.

Für die bevölkerungsrepräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 1. und dem 9. Juli 2009 im Auftrag der TK 1.000 Personen telefonisch befragt.

Ernst Sobotta, Zahnarzt am TK-Ärztezentrum rät: “Die Zähne sollte man sich morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen mindestens drei Minuten lang putzen. Auch nach dem Mittagessen sollten die Zähne gereinigt oder zumindest der Mund gespült werden, um die Speisereste zu entfernen. Schafft man das nicht, tut es ausnahmsweise auch ein zuckerfreies Zahnpflegekaugummi.”

Doch auch wer sich vorbildlich nach jedem Essen die Zähne putzt, macht noch nicht alles richtig. Der Spruch “Nach dem Essen Zähneputzen nicht vergessen” gilt heute nur noch bedingt. “Wer säurehaltige Getränke sowie Speisen zu sich genommen hat, sollte mindestens eine halbe Stunde warten; vorher schädigt er mit der Bewegung der Zahnbürste den durch die Säure aufgeweichten Zahnschmelz”, so der Zahnarzt.

Montag, 29. November 2010, von Elmar Leimgruber

Grenzüberschreitende Verkehrsicherheitskampagne: “Don’t drink and drive”

Es geht nicht darum, irgendwem das Trinken oder den Spass zu verderben, sondern es geht um die Verantwortung. Ob Christkindlmarkt oder Weihnachtsfeier - die Gefahr, sich alkoholisiert hinter das Steuer zu setzen und auf den Heimweg zu machen, ist in der Adventszeit besonders groß:

"Don’t drink and drive"-Kampagne vorgestellt
Ein seltenes Bild: Trinkende Politiker
Foto: LPA

“Wenn ich trinke, fahr’ ich nicht” heißt es daher ab sofort in Südtirol, Tirol und dem Trentino. Die Südtiroler Landesräte Florian Mussner, Richard Theiner und Thomas Widmann haben gemeinsam mit ihrem Tiroler Amtskollegen Bernhard Tilg und Vertretern des Trentino am Christkindlmarkt in Bozen die erste grenzüberschreitende Verkehrssicherheitskampagne vorgestellt.

Gerade in der Weihnachtszeit sei an den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol appelliert, heisst es. Entwickelt wurde die gebündelte Intiative auf der Grundlage des Auftrags des Dreierlandtags im vergangenen Oktober in Mezzocorona.

Dabei gehe es nicht darum, völlig auf Alkoholkonsum zu verzichten, denn das Glas Glühwein gehört für viele zur Vorweihnachtszeit dazu. “Wichtig ist vielmehr”, so Widmann, ”dass man nach dem Konsum von Alkohol das Auto stehen lässt oder noch besser gleich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreist.”

In dieselbe Kerbe schlägt Gesundheits- und Soziallandesrat Richard Theiner, der die Prävention des Alkoholmissbrauchs dieses Jahr unter dem Motto “Trinken nach Maß” zur Schwerpunktaufgabe der Gesundheits- und Sozialpolitik des Landes erklärt hat. “Im Straßenverkehr gibt es nur ein richtiges Maß”, so Theiner. “Wenn ich trinke, fahr’ ich nicht.”

Im Mittelpunkt steht die international erfolgreiche Kampagne “Don’t drink and drive” des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), die auf alle drei Länder ausgedehnt und an die besonderen Bedürfnisse vor Ort angepasst wurde. In Südtirol  werden die Slogans in deutscher (“Wenn ich trinke, fahr’ ich nicht”), italienischer (“Puoi dirlo forte: se bevo non guido”) und ladinischer (“A chël bëgn: Canche i bëri ne vai danz no cun l’auto”) Version im Umlauf sein.

In der Tat zeigt die Statistik, dass Trunkenheit am Steuer in Südtirol ein Thema ist. 2008 waren 70 Unfälle darauf zurückzuführen, wobei eine Person starb. In 1160 Fällen musste die Polizei wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein einziehen. Dabei wurde im Durchschnitt ein Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille gemessen, was deutlich über der erlaubten Grenze von 0,5 Promille liegt. Bereits mit 0,5 Promille ist das Unfallrisiko fünf Mal höher als in nüchternem Zustand.

In Tirol verunglückten 2009 insgesamt 321 Personen bei Alko-Unfällen, darunter war ein Todesopfer zu beklagen.  Mehr als ein Drittel (35 Prozent) aller Opfer von Alko-Unfällen waren zum Unfallzeitpunkt selbst nicht alkoholisiert.

Auch das Trentino beteiligt sich im Rahmen seiner Initiativen zur Prävention von Alkoholmissbrauch mit Überzeugung an der gemeinsamen Kampagne, wie Marzio Maccani, Vertreter für den Bereich Verwaltungspolizeidienste, und Luciano Pontalti, Vertreter der Gesundheitsdienste, bestätigten: “Es handelt sich um eine positive Kampagne, die auf ein wichtiges Phänomen aufmerksam macht.”

Die Umsetzung der Aktion erfolgt in Südtirol durch die Landesverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Hoteliers- und Gastwirteverband HGV. Im Trentino wird die Aktion von der Autonomen Provinz und der Landesagentur für Sanitätsdienste (Azienda Provinciale per i Servizi Sanitari) durchgeführt. In Tirol findet die Aktion des Kuratoriums für Verkehrssicherheit bereits zum 13. Mal statt und wird vom Land Tirol, ORF Radio Tirol, den Bezirksblättern, dem Verkehrsverbund, der Wirtschaftskammer und der Tiroler Gebietskrankenkasse unterstützt.

Sonntag, 28. November 2010, von Elmar Leimgruber

Über gesunde und moralische Nikolos

Der Sieger-Nikolo von EZA
Foto: © Greenpeace/Georg Mayer

Nur zwei von 23 Nikolaus-Hohlfiguren sind bei Ökologie, Tierschutz und sozialen Aspekten uneingeschränkt empfehlenswert. Die anderen schneiden bei einem oder mehreren Kriterien mit “Kritisch” oder “Ungenügend” ab.  Zu diesem Ergebnis kommt der Greenpeace-Online-Ratgeber marktcheck.at. Greenpeace stellt demnach Schoko-Nikolaus-Herstellern die Rute ins Fenster.

Alle konventionellen Nikolos aus Milchschokolade enthalten Milchpulver von Kühen, die Gentech-Futter gefressen haben, behauptet Greenpeace. Zudem stammten die Kühe, von denen das Milchpulver kommt, häufig aus Massentierhaltung und der in den Nikolos enthalte Kakao werde unter unfairen Bedingungen hergestellt, weshalb solche Schoko-Nikolos bei Tierschutz und bei sozialen Aspekten nur ein “Ungenügend” erzielen, so Greenpeace.

“Bei der Recherche der Produkte versuchen wir von den Schokoladeproduzenten immer Informationen zur Herstellung und über die Zutaten zu erhalten. Viele Firmen reagieren entweder gar nicht oder wissen nicht einmal, wo ihre Zutaten herkommen und wie diese hergestellt werden”, kritisiert Greenpeace-Konsumentensprecherin Claudia Sprinz.

“Die meisten der für die verschiedenen Marken verantwortlichen Firmen kennen das Problem schon lange. Kein einziges Unternehmen hat bisher die Schokoladeprodukte auf gentechnikfreies Milchpulver umgestellt. Sie ignorieren also bereits seit Jahren die Bedürfnisse der österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen”, ärgert sich Claudia Sprinz. Dabei lehnten neunzig Prozent der Österreicher und Österreicherinnen Gentechnik in Lebensmitteln jedoch strikt ab, weshalb fast die gesamte österreichische Trinkmilch mittlerweile gentechnikfrei sei.

“Für das Nikolaus-Sackerl empfehlen wir daher aus all diesen Gründen nur den EZA Bio Nikolo und den EZA Bio Weihnachtsmann. Beide schneiden bei Ökologie und Tierschutz ‘Gut’ und bei sozialen Aspekten mit ‘Hervorragend’ ab”, empfiehlt Sprinz den Konsumenten und Konsumentinnen abschließend.

Im Friedel Weihnachtsmann, im Hauswirth Nikolo, im Hosta Choco Nippon Weihnachtsmann und im Riegelein Schoko-Nikolo ist der problematische Emulgator E 476 also Polyglycerin-Polyricinoleat enthalten. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Substanz bei Tierversuchen in höheren Dosen zu Nieren- und Lebervergrößerungen geführt hat. Die erlaubte tägliche Höchstmenge kann beim Genuss von Schokolade leicht erreicht – und bei Kindern gar überschritten werden. “In der Nikolaus-Schokolade anderer Hersteller ist dieser
Zusatzstoff nicht enthalten. Man sieht also, dass er leicht durch harmlose Zutaten ersetzt werden kann. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum manche Firmen diese problematischen Zutaten immer noch verarbeiten”, sagt Sprinz.

Bei einigen Nikolos besteht zudem der Verdacht, dass es sich beim eingesetzten pflanzlichen Fett um Palmöl handelt. Es stammt zumeist aus Indonesien, wo großflächig Urwälder gerodet werden, nur um Palmöl-Plantagen anzulegen. Durch den Verlust der Urwälder geht auch der Lebensraum der bedrohten Orang-Utans verloren.

Untersucht wurden Schoko-Nikolos der Marken After Eight, Confiserie de Fries, EZA, Favorina, Ferrero, Friedel, Hauswirth, Heindl, Hosta, Lindt, Manner, Milka, Moser Roth, Nestlé, Riegelein, Rosengarten, Suchard und Vantastic Foods.

Samstag, 27. November 2010, von Elmar Leimgruber

New Media Journalism Award geht an “das biber”

ÖJC-Chef Fred Turnheim mit das biber-Onlinechefin Ivana Martinovic

Die Onlineausgabe des Multikulti-Magazins “das biber” ist am Freitag Abend im Rahmen des ÖJC-Adventfestes mit dem diesjährigen “New Media Journalism Award” ausgezeichnet worden. “Hier handelt es sich eindeutig um ein Pionierprojekt in der österreichischen Medienlandschaft für Wienerinnen und Wiener, die einen Hintergrund als Migranten haben, aber bereits in der zweiten oder dritten Generation in der Bundeshauptstadt leben”, begründet ÖJC-Präsident Fred Turnheim die Entscheidung des ÖJC-Vorstandes. Der ÖJC-Vorstand hat heuer einstimmig “das biber” gewählt.

Im Türkischen und im Serbokroatischen steht der Begriff biber für Paprika und Pfeffer. dasbiber.at berichtet laut ÖJC über und aus den multiethnischen Communities in Österreich und zwar auf Basis einer unabhängigen, demokratischen, pluralistischen, rechtsstaatlichen und jeden Extremismus ausschließenden freien Gesellschaftsordnung. Diese Website versteht sich als transkulturelles Internet Portal für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Österreich. Der “New Media Journalism Award” wird jedes Jahr für hervorragende journalistische Leistungen im Bereich des Online-Journalismus vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) vergeben.

Das ÖJC-Adventfest
Foto: © Leimgruber

Einen wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit konnte Turnheim am Abend ebenfalls vermelden: Der geplante § 278f StGB, der Journalisten leicht in die Nähe terroristischen Handelns gebracht hätte, und gegen den der Journalistenclub gekämpft hatte, fällt offenbar. “Für uns war der § 278f eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und wäre daher eine Zensurmaßnahme gewesen”, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim.

In seiner Stellungnahme (24/SN-119/ME) an den Justizausschuss vom 11. Jänner des heurigen Jahres hatte der ÖJC festgestellt: “Der ÖJC fordert daher die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können.

” Erfreulich ist nun, dass der Justizausschuss sich der Meinung des ÖJC angeschlossen hat. Der ÖJC konnte damit diesen Versuch der Aushöhlung der Pressefreiheit in Österreich erfolgreich bekämpfen und damit eine Kriminalisierung des Journalistenberufes verhindern”, freut sich der ÖJC-Präsident Turnheim. Der ÖJC schlägt zudem ein Europäisches Medienrecht und ein Europäisches Urheberrecht vor.

Die ausführliche Stellungnahme des ÖJC im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ist auf der Parlamentsseite online.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Donnerstag, 25. November 2010, von Elmar Leimgruber

Südtiroler Landesjugendblasorchester im Wiener Konzerthaus

Das Südtiroler Landesjugendblasorchester

Foto: Verband Südtiroler Musikkapellen (VSM)

Das Südtiroler Landesjugendblasorchester gastiert am kommenden Sonntag im Wiener Konzerthaus. Bei der vom Wiener Blasmusikverband in Zusammenarbeit mit den Musik- und Singschulen Wien organisierten Veranstaltung musizieren zudem Holz, Blech & Co KG, das Jugendblasorchester Oberlaa, Orange Corporation und das Juniorblasorchester Wien.

Die Südtiroler interpretieren unter der Leitung des oberösterreichischen Komponisten und Dirigenten Thomas Doss die 4. Symphonie von David Maslanka, “Galileo” von Thomas Doss sowie die Rhapsody for Horn Wind and Percussion von Jan van der Roost mit dem Grödner Hornisten Alexander Perathoner als Solist.

Das Südtiroler Jugendblasorchester ist vom VSM vor sechs Jahren mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, gut ausgebildeten, talentierten und musizierfreudigen jungen Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit zu geben, unter der Leitung eines renommierten Dirigenten und hoch qualifizierter Lehrkräfte interessante, sinfonische Blasorchesterliteratur einzustudieren und aufzuführen, um auch höheren musikalisch-künstlerischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Projektleitung liegt in den Händen von Verbandsjugendleiter Arnold Leimgruber.

Thomas Doss studierte die Fächer Posaune, Komposition, Dirigieren und Klavier am Brucknerkonservatorium Linz, Salzburg, Wien, Los Angeles und Maastricht. Sein Debüt als Dirigent gab er mit dem Wiener Kammerorchester 1988 im Wiener Konzerthaus. Am oberösterreichischen Landesmusikschulwerk ist er seit 2006 Koordinator für die Ensembleleitung. Am Konservatorium Wien Privatuniversität unterrichtet er Ensembleleitung.

Das Konzert mit dem Titel “Mundstücke” findet am Sonntag 28. November um 10.30 Uhr im Berio-Saal des Wiener Konzerthauses statt. Die Tickets kosten 10 Euro und sind im Konzerthaus erhältlich.

Mittwoch, 24. November 2010, von Elmar Leimgruber

AK empfiehlt: Preise vergleichen beim Spiele-Kaufen

Spielemesse Game City im Wiener Rathaus
Foto: Leimgruber

Die Preisunterschiede bei Karten- und Gesellschaftsspielen sind beachtlich. Dies geht aus einem Preistest der Arbeiterkammer (AK) bei 38 Karten- und Gesellschaftsspielen vom November in 14 Geschäften in Wien hervor. Konsumenten müssen demnach für ein und dasselbe Spiel mit Preisunterschieden bis zum Zweifachen rechnen.

“Egal ob “UNO”, “Rommé, Canasta, Bridge”, “DKT” oder “Fluch der Karibik” – die Preise bei den Spielen können erheblich differenzieren”, sagt AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina. Bei Gesellschaftsspielen gibt es für ein und dasselbe Spiel Preisunterschiede bis zu 189 Prozent!

So kostet etwa das Spiel von Parker “Fluch der Karibik” (inklusive zwei DVDs) je nach Geschäft 19 (Aktionspreis) bis knapp 55 Euro. Das Spiel des Jahres 2009 “Dominion” wird um fast 18 (Aktion) bis fast 40 Euro verkauft. “Das ist eine Preisdifferenz von 122 Prozent”, rechnet Delapina vor.

“Auch bei den Kartenspielen macht sich ein Preisvergleich bezahlt”, rät xxx. Für das Kartenspiel “Rommé, Canasta, Bridge” von Piatnik verlangen die Geschäfte fast fünf (Aktion) bis 10,50 Euro. Das ist eine Preisdifferenz von rund 112 Prozent! Das Kartenspiel “UNO” von Mattel gibt es von fast sechs bis zehn Euro. “DKT – Das Original” können Konsumenten je nach Geschäft um knapp 18 bis 30 Euro kaufen. “Beide Spiele können im schlimmsten Fall also um bis zu zwei Drittel mehr ausmachen”, sagt Delapina.

Der AK Preistest zeigt auch: Bei den Handelsketten kosten die Spiele um durchschnittlich 6,5 Prozent weniger als in den Fachgeschäften. “Im Fachgeschäft gibt es aber eine größere Auswahl an Spielen und eine persönliche Beratung”, sagt Delapina. “Preisvergleiche zahlen sich in jedem Fall aus”, empfiehlt die AK Expertin, “denn freilich ist das eine oder andere Spiel auch im Fachhandel günstiger.” Die AK testete in elf Spielwaren-Fachgeschäften (wie Toys “R” Us, Bannert, Heinz) und drei Handelsketten (Interspar, Müller, Thalia).

Dienstag, 23. November 2010, von Elmar Leimgruber

Südtirol bewirbt sich als Kulturhauptstadt Europas

Das so genannte Waltherhaus in Südtirols Landeshauptstadt Bozen
Foto: @ Leimgruber

Mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung am 22. November 2010 ist für Südtirol der Weg frei, sich an einer Kandidatur zur Europäischen Kulturhauptstadt im Jahr 2019 zu beteiligen. Geplant ist laut Landeshauptmann Durwalder aber nicht beispielsweise eine Bewerbung der beiden Südtiroler Städte Bozen oder Meran, sondern einer grossen “Region”:

Gemeinsam mit den Regionen Venetien sowie Friaul-Julisch Venetien und dem Trentino will sich Südtirol demnach 2019 als Europäische Kulturhauptstadt bewerben. “Der Trend geht immer stärker weg von einer Kulturhauptstadt im wahrsten Sinne des Wortes und hin zu einem ganzen Gebiet, das sich als ‘Hauptstadt’ bewirbt”, so Durnwalder. In diesem Sinne wolle man sich an einer Kandidatur der Länder im Nordosten Italiens beteiligen.

“Wir wollen aber als gleichwertige Partner über die Ausrichtung der Kandidatur und die entsprechenden Projekte mitentscheiden dürfen und unsere Eigenheiten besonders hervorheben”, so Landeshauptmann Luis Durnwalder. So wolle man als gleichwertiger Partner dem Netzwerk der Länder angehören, zudem wolle man sicherstellen, dass die Besonderheiten Südtirols als mehrsprachiges (deutsch, ladinisch, italienisch) Grenzgebiet besonders hervorgehoben würden. “Klar ist auch, dass alle drei Sprachgruppen einbezogen werden müssen”, forderte der Landeshauptmann.

“Wir können sicher sein, dass die Kandidatur auch ohne uns zustande kommen würde, nur wären wir dann ein weißer Fleck auf der Landkarte, während tausende Kulturinteressierte auf unsere Nachbarregionen schauen”, so der Landeshauptmann. Im zeitlichen Aufeinandertreffen der Bewerbung mit dem 100-Jährigen der Annexion Südtirols durch Italien sieht der Landeshauptmann indes kein Problem: “Im Gegenteil: Wir wollen auch im Rahmen der Bewerbung zeigen, dass Südtirol ein ganz besonderes Land mit einer entsprechenden Geschichte und Kultur ist”, so Durnwalder.

Montag, 22. November 2010, von Elmar Leimgruber

Wiener Musical “Rebecca” am Londoner West End und am Broadway


Das DramaMusical REBECCA von Michael Kunze & Sylvester Levay, das in Wien seine Uraufführung erlebte, feiert im Frühjahr 2011 seine englischsprachige Premiere im Shaftesbury Theatre in London und geht anschliessend an den Broadway nach New York. Dies teilen die Vereinigten Bühnen Wien mit. Demnach bringen das New Yorker Produzententeam Ben Sprecher, Louise Forlenza (Global Broadway LP) das DramaMusical als Lizenzproduktion der Vereinigten Bühnen Wien (VBW) an das Londoner West End.

Das Musical von Michael Kunze & Sylvester Levay basiert auf Daphne du Mauriers gleichnamigem Weltbestseller und wird in der Übersetzung des Drehbuchautors und Regisseurs Christopher Hampton für die Premiere in London vom Regieteam Michael Blakemore und Francesca Zambello in Szene gesetzt. Der in Cornwall angesiedelte Mysterythriller wurde 1940 von Alfred Hitchcock mit Laurence Olivier und Joan Fontaine in den Hauptrollen verfilmt und gewann zwei Oscars und weitere neun Nominierungen.

Die Welturaufführung des DramaMusicals REBECCA fand im September 2006 unter der Regie von Francesca Zambello im Wiener Raimund Theater statt. Allein in Wien zählte die Show über 500.000 Besucher und sie gehört laut VBW-Angaben bereits jetzt neben ELISABETH, MOZART! und TANZ DER VAMPIRE zu den großen Exporterfolgen der VBW (Japan, Ungarn und Finnland). Nach der West End-Produktion, für die ein in der britischen Szene anerkanntes Leading Team engagiert ist, soll das Musical auch an den Broadway.

Und hier können Sie in das Musical “Rebecca” reinhören:

Sonntag, 21. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für eine entspannte Adventszeit

Foto: Techniker Krankenkasse

Von Besinnlichkeit und Ruhe ist in der am kommenden Woche beginnenden Adventszeit trotz Tannengrün, Kerzenlicht und Weihnachtsmusik oft keine Spur: Dies zeigt eine Forsa-Umfrage (1026 befragte Erwachsene bundesweit) im Auftrag der deutschen Techniker Krankenkasse (TK): Für jeden Vierten bedeutet die Vorweihnachtszeit demnach sogar Stress pur.

“Ganz ohne Hektik geht es in der Adventszeit wohl nicht. Doch viele setzen sich selbst stärker unter Druck als es sein muss”, sagt Inga Margraf von der TK. Die Psychologin rät deshalb, die Weihnachtsplanung und -einkäufe rechtzeitig anzugehen und sich mit Hilfe einer Checkliste auf das Wesentliche zu beschränken.

“Eine Liste hilft dabei, an alle wichtigen Vorbereitungen zu denken, “Last-Minute-Aktionen” zu vermeiden und sich bewusst zu machen, was wirklich sein muss. Außerdem kann man die anstehenden Aufgaben vom Einkaufen bis zum Schmücken des Baumes so in der Familie gerecht auf alle Schultern verteilen”, empfiehlt Margraf. Dabei sollte jedes Familienmitglied kleine Ruheinseln für sich einplanen – ein langer Spaziergang oder ein wohltuendes Bad können in stressigen Zeiten Wunder wirken.

Zusätzlich schont seine Nerven, wer gegen den Strom schwimmt und lieber einen Tag freinimmt, um Geschenke zu kaufen, anstatt sich erst am letzten Adventssamstag ohne Einkaufszettel ins Getümmel zu stürzen. Für Weihnachtsmuffel kann zudem Online-Shopping eine Alternative sein.

Auch ein Weihnachtsmarktbesuch ist erst außerhalb der “Rushhour” ein wirklicher Genuss: “Um den Bummel über den Weihnachtsmarkt möglichst entspannt genießen zu können, sollte man den größten Wochenendtrubel meiden und lieber in der Woche gehen”, rät die TK-Psychologin.

Darüber hinaus gilt es, auch einmal “Nein” zu sagen. Margraf: “In der Adventszeit drängelt sich meist Termin an Termin – insbesondere Weihnachtsfeiern können da mehr Stress als Freude machen.” Hier hilft es, sich zu überlegen, welche Verabredungen wirklich sein müssen und was verzichtbar ist. “So kann man die Feiern, die einem wichtig sind, wenigstens auch wirklich in Ruhe genießen”, sagt die Psychologin.