Mit ‘Arbeiterkammer (AK)’ getaggte Artikel

Samstag, 3. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Mobilfunk: Roaminggebühren für Telefonate und Internet gesunken

Dank EU ist jetzt günstigeres Roaming angesagt
Foto: http://ec.europa.eu/

Dank neuer EU-Vorschriften gehören astronomische Rechnungen für Internetdienste im Ausland der Vergangenheit an. Seit 1. Juli müssen die europäischen Mobilfunkanbieter Kunden, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen, warnen und explizit ihre Zustimmung für eine Erhöhung der Rechnung einholen. Anderenfalls unterbrechen die Anbieter die Verbindung. Dies teilt die EU-Kommission mit.

Zudem wird der Höchstbetrag, den Mobilfunkunternehmen für das Herunter- oder Heraufladen von Daten erheben können, von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt. Rechtzeitig zum Sommer sollen diese Obergrenzen dafür sorgen, dass Urlauber nicht ahnungslos hohe Rechnungen für Internetdienste, E-Mail und die Nutzung von Apps auf Handys produzieren.

Im März wurde bereits eine EU-Vorschrift eingeführt, die es den Kunden ermöglicht, einen monatlichen Höchstbetrag für das Datenroaming – standardmäßig 50 Euro – festzulegen. Eine weitere Erleichterung für die Kunden besteht darin, dass der Höchtspreis für ein Telefongespräch aus dem Ausland im Juli von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute sinkt. Überdies darf für ein eingehendes Gespräch aus dem Ausland nur noch 15 Cent pro Minute anstelle der bis daher erlaubten 19 Cent berechnet werden. Alle Obergrenzen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Mobilfunkbetreiber haben außerdem nicht mehr das Recht, ihren Kunden im Ausland Gebühren für eine eingehende Voicemail zu berechnen.

Die EU hatte bereits 2007 Obergrenzen für grenzüberschreitende Mobiltelefonanrufe eingeführt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass diese teilweise vier Mal so teuer waren wie Inlandsgespräche. Seither sind die Preise im Vergleich zu 2005 um durchschnittlich 70 % gesunken. Die Obergrenzen wurden im vergangenen Jahr auch auf Textnachrichten (SMS) und mobile Datendienste ausgeweitet.

Anfang Juni wurde der Antrag von vier großen Telekommunikationsunternehmen abgelehnt, die Obergrenzen abzuschaffen. Der Europäische Gerichtshof hielt an den Preiseinschränkungen fest, um die Verbraucher zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Binnenmarkts zu verbessern

Im Mai 2010 hatte die österreichische Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass die Preise für mobiles Internet nach wie vor hoch liegen. Und bereits im März 2010 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Preise und Leistungen der einzelnen Mobilinternetanbieter verglichen.

Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Verbraucherorganisationen und Arbeiterkammer fordern Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/

Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.

Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.

Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.

Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.

Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus  Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel  aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in  seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel  erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug  geben.”

Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der  Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“

Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.

Sonntag, 2. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

AK testet mobiles Internet: Kosten nach wie vor hoch

Mobilfunk ist teilweise günstiger als Festnetz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Festnetzangebote mit zehn Gigabyte oder unlimitierten Datentransfer kosten demnach im besten Fall fünf bis zehn Euro, mobil 15 Euro. Aber: Viele Festnetzangebote liegen über den Mobilfunktarifen. Augenfälligster Unterschied: Die Kosten für den Mehrtransfer im Mobilnetz sind empfindlich teurer. Im Festnetz liegen sie zwischen 1,2 und 6,6 Cent pro Megabyte, bei mobilen Verbindungen hingegen bei zehn bis 25 Cent pro Megabyte. Im Vergleich dazu: Bei Wertkarten-Anbietern kostet das Gigabyte meist 20 Euro für zwölf Monate, drei Gigabyte gibt es um 60 Euro und zehn Gigabyte um 200 Euro. Zu 2009 sind die Preise meist unverändert. Jüngst kamen Angebote um zehn Euro pro Gigabyte auf den Markt.

Der AK Preistest bei sieben Anbietern zeigt zudem: Die Preisunterschiede bei Vertragstarifen sind enorm. Wer über seine Pauschale hinaus oder darunter surft, zahlt stark drauf. Die Preise haben sich seit der AK Erhebung 2009 kaum bewegt. „Nutzer müssen also weiterhin auf extrem hohe Mehrtransfer-Kosten achtgeben“, warnt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Wer über das Datenpauschale hinaus surft (oder darunter bleibt), zahlt im schlimmsten Fall für ein Gigabyte 49 Euro und für drei Gigabyte 522 Euro. Jedes zusätzliche Megabyte kostet zehn bis 25 Cent – gegenüber 2009 sind die Kosten für den Mehrtransfer unverändert hoch. Zum Vergleich: Im Pauschale kostet das Megabyte umgerechnet nur 0,1 bis einen Cent bei Vertragstarifen. Wenn das Pauschale aufgebraucht ist, wird die Transfergeschwindigkeit nun bei fünf Tarifen zum Schutz der Nutzer gedrosselt. 2009 waren es drei Tarife.

Das mobile Breitbandangebot wird ständig erweitert. Aber für Konsumenten ist es schwer, den Überblick über Kosten, Nebenbedingungen und technische Nutzungsarten zu erhalten. Die AK hat bei A1/bob, T-Mobile, Orange, Drei, Tele.ring, Ge org und Yesss die Preise getestet. Bei den Vertragstarifen gibt es in den Datenpauschalen ein bis 19 Gigabyte (ein Angebot mit unlimitierten Datentransfer). Im günstigsten Fall kostet ein Gigabyte vier Euro, drei und sechs Gigabyte neun Euro und 15 Gigabyte 15 Euro. Im Vergleich zum AK Test 2009 sind die Kosten meist gleich geblieben.

Heuer gibt es 23 Vertragstarife, 2009 waren es 16. Es gibt mehr Angebote mit höherem inkludierten Datenvolumen (ein Drei-Tarif hat unlimitierten Datenverkehr). Nur wenige Tarife sind gegenüber 2009 billiger geworden: Bei zwei A1-Tarifen wurde das Datenpauschale günstiger. Bei T-Mobile erhält man bei zwei Tarifen für das gleiche Grundentgelt mehr Freidatenvolumen als im Vorjahr. Bei Orange wurde die Grenze für die Geschwindigkeitsdrosselung auf das inkludierte Datenvolumen angehoben. Drei hat ein unlimitiertes Angebot und Ge org bietet nun zwei Produkte an.

Die EU Kommission hat indes die Internet-Anbieter zu mehr Transparenz beim Datenroaming in der EU verpflichtet. Das muss auch innerhalb der Grenzen gelten! Konkret verlangt die AK von den Anbietern, dass sie ihre KundInnen knapp vor Ausschöpfen des Datenpauschales informieren – etwa durch Warn-SMS, Mail oder Pop-up. Außerdem sollen Anbieter ein kostenloses Sperrservice anbieten, wenn ein selbst festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.

Freitag, 23. April 2010, von Elmar Leimgruber

Brigitte Kulovits-Rupp neue ORF-Stiftungsrat-Chefin – Alle Mitglieder des ORF Stiftungsrates

Die Arbeiterkammer-Funktionärin und SPÖ-nahe Brigitte Kulovits-Rupp ist die neue Vorsitzende des wichtigsten ORF-Gremiums, des ORF-Stiftungsrates (ex-ORF-Kuratorium). Die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des neuen Stiftungsrates umfasste die Wahl des Vorsitzenden und des Vorsitzenden-Stellvertreters sowie die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse. Neuer Vorsitzenden-Stellvertreter wurde der ÖVP-nahe IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch. Kulovits-Rupp löst den bisherigen Vorsitzenden, Klaus Pekarek, ab. Medwenitsch tritt die Nachfolge des bisherigen Stellvertreters, Univ.-Prof. Leopold März, an.

Die neugewählten Ausschüsse des ORF-Stiftungsrates setzen sich wie folgt zusammen:

Ausschuss für Finanzen und Technik:

Franz Medwenitsch (Vorsitzender), Thomas Drozda (Vorsitzender-Stellvertreter), Wilfried Embacher, Prof. Heinz Fiedler, Huberta Gheneff-Fürst, Michael Götzhaber, Prof. Alberich Klinger, Peter Koren, Franz Krainer, Gerhard Moser, Werner Muhm, Nikolaus Pelinka, Norbert Steger

Programmausschuss:

Margit Hauft (Vorsitzende), Univ.-Prof. Siegfried Meryn (Vorsitzende-Stellvertreter), Gerhard Berti, Wilfried Embacher, Christiana Jankovics, Norbert Kettner, Josef Kirchberger, Helmut Krieghofer, Franz Küberl, Gerhard Moser, Siggi Neuschitzer, Gerhard Tötschinger, Wolfgang Wörter, Gabriele Zuna-Kratky

Zustimmung zur Wahl gab es dann von SPÖ und BZÖ. FPK und FPÖ kritisierten den “Rotfunk” und die “parteipolitische Einflussnahme” der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP.

Über das Zustandekommen des aktuellen ORF-Stiftungsrates und des ORF-Publikumsrates und zum Thema politische Unabhängigkeit des ORF habe ich hier bereits berichtet.

Dem neuen ORF-Stiftungsrat, dessen Funktionsperiode vier Jahre dauert, gehören folgende 35 Mitglieder an:

Gerhard Berti (Zentralbetriebsrat)
Andrea Brem (Bundesregierung)
Thomas Drozda (Bundesregierung)
Wilfried Embacher (Bundesregierung über Vorschlag der Grünen)
Rudolf Ertl (Bundesregierung)
Prof. Heinz Fiedler (Zentralbetriebsrat)
Huberta Gheneff-Fürst (Bundesregierung über Vorschlag des BZÖ)
Michael Götzhaber (Zentralbetriebsrat)
Alexander Hartig (Bundesregierung)
Margit Hauft (Oberösterreich)
Christiana Jankovics (Zentralbetriebsrat)
Norbert Kettner (Wien)
Josef Kirchberger (Publikumsrat/Kunst)
Prof. Alberich Klinger (Niederösterreich)
Peter Koren (Bundesregierung über Vorschlag der ÖVP)
Franz Krainer (Bundesregierung)
Helmut Krieghofer (Tirol)
Franz Küberl (Publikumsrat/Kirchen u. Religionsgesellschaften)
Brigitte Kulovits-Rupp (Burgenland)
Univ.-Prof. Georg Lienbacher (Bundesregierung)
ranz Medwenitsch (Bundesregierung)
Univ.-Prof. Siegfried Meryn (Publikumsrat/Direktwahl/Eltern u. Familien)
Edelbert Meusburger (Vorarlberg)
Gerhard Moser (Zentralbetriebsrat)
Werner Muhm (Bundesregierung über Vorschlag der SPÖ)
Siggi Neuschitzer (Kärnten)
Nikolaus Pelinka (Bundesregierung über Vorschlag der SPÖ)
Andrea Schellner (Bundesregierung)
Norbert Steger (Bundesregierung über Vorschlag der FPÖ)
Generaldirektor Alois Sundl (Steiermark)
Bernadette Tischler (Publikumsrat/Direktwahl/Konsumenten)
Gerhard Tötschinger (Publikumsrat/Direktwahl/Ältere Menschen)
A.o. Univ.-Prof. Beate Wimmer-Puchinger (Publikumsrat/Hochschulen)
Wolfgang Wörter (Salzburg)
Gabriele Zuna-Kratky (Bundesregierung)

Weitere Meldungen und Kommentare zum Thema:

- SPÖ-dominierter ORF-Publikumsrat wählt SPÖ-dominierten SPÖ-Stiftungsrat

- Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung?

- ORF Publikumsrat will mehr jugendliche Service-Sendungen

- Neue Zusammensetzung des ORF Publikumsrates

Dienstag, 30. März 2010, von Elmar Leimgruber

Sommerurlaub: Wer vergleicht, spart viel Geld

Zum Schnäppchenpreis im Mai 2009 in Santorin (Griechenland)
Foto: © Leimgruber

Wer Angebote und Preise vergleicht, kann beim diesjährigen Sommerurlaub besonders sparen. Dies zeigt ein aktueller Test der Arbeiterkammer (AK), bei dem Pauschalreise-Preise von zwölf Reiseveranstaltern bei 15 Hotels in fünf Urlaubsländern verglichen wurden: Für zwei Wochen Sommerurlaub sind demnach je nach Reiseveranstalter sogar bis zu 1.100 Euro Ersparnis für eine Familie mit Flug in ein- und demselben Hotel drinnen! Im Schnitt ist das günstigste 2-Wochen-Angebot um 455 Euro billiger als das teuerste. Familien sollten sich zudem auch nicht von großzügigen Frühbucherrabatten oder Kinderpreisen blenden lassen – wichtig ist, was unterm Strich steht, so die AK.

Konsumenten sollen aber laut AK nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen genauer ansehen. Denn einige Reiseveranstalter bieten auch Zusatzleistungen, etwa eine kostenlose Bahnanreise zum Flughafen oder Parkplätze am Flughafen. Wenig kundenfreundlich sind dabei automatische Zubuchungen von Reiseversicherungspaketen. Daher ist es ratsam, genau nachzufragen, was im Preis enthalten ist.

Für Pauschalreisen gilt: Preisvergleiche bringen Geld für die Urlaubskassa. Ein aktueller AK Pauschalreise-Test für Griechenland, Spanien, Türkei, Tunesien und Zypern zeigt: Die Preisunterschiede sind so groß wie schon lange nicht – jedoch die Pauschalpreise ein wahrer Dschungel. Die AK gibt Tipps, wie Konsumenten im Preisdschungel Geld sparen können.

AK Tipps für die Urlaubsplanung:

1. Vergleichen Sie die Preise, denn viele Hotels werden von mehreren Reiseveranstaltern angeboten. Immer den gesamten Pauschalpreis heranziehen, verlockende Frühbucherrabatte oder Kinderpreise sind keine Garantie für einen günstigen Urlaub!

2. Fragen Sie Ihr Reisebüro, das Ihnen das beste Angebot sucht.

3. Erkundigen Sie sich auch nach weiteren Sparvarianten und Sonderangeboten.

4. Achten Sie auf die Alterslimits bei den Kinderpreisen. Bevorzugen Sie Kinderfestpreise!

5. Beachten Sie, dass vereinzelt die Urlaubsarrangements nur inklusive einer Reiseversicherung angeboten werden oder eine Versicherung automatisch zugebucht wird!

6. Pauschalreisen bieten gewisse Vorteile, unter anderem eine Absicherung der Zahlungen bei Konkurs des Reiseveranstalters.

7. Damit es mit dieser Absicherung kein Problem gibt: Als Anzahlung sind maximal 20 Prozent des Reisepreises und der Rest frühestens 14 Tage vor Reiseantritt zulässig.

Freitag, 26. März 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer will Finanzmärkte bändigen (Info+Kommentar)

AK-Präsident Herbert Tumpel mit Arbeitern
Foto: AK/Peter Rigaud

Europa braucht einen Kurswechsel in der europäischen Wirtschaftspolitik: Damit die Konjunktur weiter gestärkt wird, muss die EU die Finanzmärkte bändigen,  eine Finanztransaktionssteuer einführen, die Krisenkosten fair verteilen und neue Beschäftigungsprogramme entwickeln. Dafür plädiert der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Herbert Tumpel anlässlich des gerade stattfindenden EU Gipfels. Bei diesem wird der Europäische Rat die neue EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beschließen.

Europa riskiert laut Tumpel eine gefährliche soziale Krise, wenn nicht rasch weitere Maßnahmen folgen, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum anzuschieben. “Ich erwarte mir vom Europäischen Rat ein klares Signal, dass die Belebung der Konjunktur und die Senkung der Arbeitslosigkeit absolute Priorität haben. Nur dann kann es auch gelingen, die Budgetdefizite mittelfristig in die den Griff zu kriegen”, ist der AK-Chef überzeugt.

In der EU sind laut AK derzeit fast 23 Millionen Männer und Frauen ohne Arbeit, besonders dramatisch ist die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen. Fast jeder fünfte der unter 25-Jährigen ist arbeitslos. Diese dramatische Entwicklung am Arbeitsmarkt ist eine Folge des Kollaps der Nachfrage und hat nichts mit starren Löhnen oder zu großzügigen Sozialleistungen zu tun. “Seit Jahren hat Europa die Förderung der Binnennachfrage vernachlässigt und zu sehr auf den Export gesetzt. Das muss jetzt anders werden,” fordert Tumpel:

+ Die Finanzmärkte müssen endlich gebändigt werden. Dort wird schon wieder genauso hemmungslos spekuliert wie vor der Krise, und die Neuregulierung des globalen Finanzsystems verläuft mehr als schleppend.

+ Es muss endlich der Steuerbetrug wirkungsvoll bekämpft werden. Allein in der EU haben wir laut EU- Kommission Ausfälle durch Steuerbetrug von geschätzen 200 bis 250 Milliarden Euro jährlich. Das entspricht immerhin 1,6 Prozent des BIP der EU-27.

+ Die Kosten müssen jene zahlen, die die Krise verursacht haben. Die EU könnte schon morgen eine Finanztransaktionssteuer beschließen. Gemeinsam mit der Bankensteuer würde das neue Einnahmen für öffentliche Investitionen im Sinne der Ziele der EU 2020-Strategie bringen.

+ Wir brauchen Beschäftigungsprogramme. Wenn der Markt nicht Beschäftigung schafft, dann muss die Politik eingreifen. Es gibt Beschäftigungspotentiale in vielen Bereichen, zum Beispiel Bildung, Gesundheit, Soziales.

+ Wir müssen die eigenen Wachstumskräfte stärken: Die USA fallen als Weltkonsument aus, China kann diese Rolle bei weitem nicht einnehmen. Wachstum schafft Europa derzeit nur mit öffentlicher Nachfrage. Daher dürfen die Konjunkturprogramme erst zurückgefahren werden, wenn der Aufschwung selbsttragend ist. Das ist dann der Fall, wenn genügend Menschen in Jobs sind und gut verdienen.

Vorausgeschickt: Ich fürchte, wir stehen leider derzeit nicht am Ende einer schweren Wrtschaftskrise, sondern wir stehen vor einer ganz immensen (noch nie dagewesenen) Wirtschaftskrise (Griechenland ist erst der Anfang: Portugal, Spanien und Italien werden folgen…), die uns in spätestens zwei Jahren erreichen wird, wenn nicht weltweit die nötigen vorbeugenden Schritte unternommen werden.

Tumpel hat in einigen Bereichen also vollkommen recht: die Spekulationen in grossem Rahmen vor allem im Bereich Unlautere “Wetten”: Profit und Abzocken, indem Unternehmen oder gar ganze Staaten ind en Bankrott geritten werden, müssen ausnahmslos verboten und strengstens geahndet werden! Und jene, die bisher durch solche unlauteren Machtspielchen zu Lasten anderer in grossem Rahmen spekuliert haben und grosse Gewinne eingefahren haben, sollten nachträglich auch noch zur Kasse gebeten werden.

Zudem: Auch der Steuerbetrug im grossen Rahmen muss nachhaltig und international bekämpft werden. In diesem Zusammenhang erneuere ich meine Forderung, dass die Schweiz von sich aus Steuersünder bekanntgeben muss.

Auch die von der österreichischen Regierung geplante Bankensteuer ist sinnvoll. Mehr noch: Genauso wie Versicherungen durch das Finanzministerium überwacht und geprüft werden und grosse Teile ihrer Gewinne an die Versicherten weitergeben müssen, muss dies auch bei Banken so kommen; und zwar selbstverstöndlich ohne zusätzliche Kosten für Konsumenten. Eine Finanztransaktionssteuer macht meines Erachtens aber nur ab einer gewissen noch zu definierenden Höhe Sinn.

Und ich bin auch mit Tumpel -entgegen dem Standpunkt der Wirtschaftskammer- einer Meinung, dass sogenannte “flexiblere Löhne” das Arbeitslosenproblem nicht lösen können: Die Menschen müssen vom Lohn leben können und das Soll-Ziel müssen daher Angestelltenverhältnisse sein. Sonst muss wiederum die öffentliche Hand mit Sozialleistungen eingreifen, was wiederum zu schweren Belastungen für alle führt. Sozialleistungen in ihrer Grundversorgung müssen übrigens nach meiner Überzeugung für alle Menschen auch dauerhaft erhalten bleiben müssen.

Was aber die von Tumpel geforderten Konjunktur- oder Beschäftigungsprogramme betrifft: klingt ja alles nett, bringt aber nix, wenn man nicht auch konkret sagt, was der Staat tun soll, um mehr Beschäftigung und eine Steierung der Konjunktur zu erreichen und natürlich auch, wie dies finanziert werden soll. Eine neue “Schuldenpolitik” ist jedenfalls -ausser im äusserten Notfall- strikt abzulehnen: schon aus Verantwortung den künftigen Generationen gegenüber.

Freitag, 19. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Neue Zusammensetzung des ORF-Publikumsrates

Das Bundeskanzleramt hat heute gemäß ORF-Gesetz den Vorsitzenden des ORF Publikumsrates über die künftige Zusammensetzung des ORF-Publikumsrates informiert. Dem Vorsitzenden
der Publikumsrates, Georg Weißmann, obliegt die Einberufung der konstituierenden Sitzung des neuen ORF-Publikumsrates.

Gemäß § 28 Abs. 3, 4, 6, 10 und 11 des ORF-Gesetzes wird sich der zu konstituierende Publikumsrat des ORF wie folgt zusammensetzen:

Gemäß § 28 Abs. 3 Z 1 bis 6 des ORF-Gesetzes hat

1. die Wirtschaftskammer Österreich Rupert HABERSON
2. die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs Karl GUSCHLBAUER
3. die Bundesarbeitskammer Hans PREINFALK
4. der Österreichische Gewerkschaftsbund Willi MERNYI
5. das Bundeskomitee der freien Berufe Georg WEISSMANN
6. die Römisch-katholische Kirche Franz KÜBERL
7. die Evangelische Kirche Roland SIEGRIST
8. das Dr. Karl Renner-Institut Ilse BRANDNER-RADINGER
9. die Politische Akademie Andreas KRATSCHMAR
10. das FPÖ-Bildungsinstitut Ulrike NITTMANN
11. die Grüne Bildungswerkstatt Eva BLIMLINGER
12. die Zukunftsakademie Österreichs Alexander SCHEER
13. die Akademie der Wissenschaften Herbert MATIS

zu Mitgliedern des Publikumsrates bestellt.

Sechs Mitglieder wurden gemäß § 28 Abs. 6 ORF-G mittels Wahl durch die Rundfunkteilnehmer ermittelt und vom Bundeskanzler gemäß § 28 Abs. 10 ORF-G bestellt:

Für den Bereich Bildung :
Eva SCHOLIK

Für den Bereich Jugend:
Kathrin ZETTEL

Für den Bereich Ältere Menschen:
Gerhard TÖTSCHINGER

Für den Bereich Eltern bzw. Familien:
Siegfried MERYN

Für den Bereich Sport:
Ivica VASTIC

Für den Bereich Konsumenten:
Bernadette TISCHLER

Gemäß § 28 Abs. 11 iVm Abs. 4 des ORF-Gesetzes hat der Bundeskanzler
für die jeweiligen Bereiche folgende Mitglieder bestellt:

Für den Bereich Bildung:
Peter VITOUCH

Für den Bereich Eltern bzw. Familien:
Gerald NETZL

Für den Bereich Jugend:
Jürgen MICHLMAYR

Für den Bereich Konsumenten:

Daniela ZIMMER

Für den Bereich Ältere Menschen:
Beppo MAUHART

Für den Bereich Sport:
Peter PACULT

Für den Bereich Hochschulen:
Beate WIMMER-PUCHINGER
Roman HUMMEL

Für den Bereich Kunst:
Anna MITGUTSCH
Josef KIRCHBERGER

Für den Bereich Schüler:
Iris SCHWARZENBACHER

Für den Bereich Behinderte Menschen:
Erich FENNINGER
Elisabeth PITTERMANN-HÖCKER

Für den Bereich Volksgruppen:
Karl HANZL

Für den Bereich Touristik:
Martina HASLINGER

Für den Bereich Kraftfahrer:
Lydia NINZ

Für den Bereich Umweltschutz:
Gerald PLATTNER

—————————————————-

Die 35 Mitglieder des ORF-Stiftungsrates (früher ORF-Kuratorium genannt), die das Leitungsorgan des ORF darstellen, sind übrigens:

# Gerhard Berti, Zentralbetriebsrat
# Barbara Blaha, Publikumsrat/Direktwahl
# Andreas Braun, Tirol
# Christian Domany, Bundesregierung
# Thomas Drozda, Bundesregierung
# Rudolf Ertl, Bundesregierung
# Heinz Fiedler, Zentralbetriebsrat
# Sieglinde Gahleitner, Bundesregierung
# Huberta Gheneff-Fürst, Bundesregierung über Vorschlag des BZÖ
# Harald Glatz, Bundesregierung
# Michael Götzhaber, Zentralbetriebsrat
# Stephanie Graf-Zitny, Publikumsrat/Direktwahl
# Alexander Hartig, Bundesregierung
# Margit Hauft, Oberösterreich
# Christiana Jankovics, Zentralbetriebsrat
# Alberich Klinger, Niederösterreich
# Peter Koren, Bundesregierung über Vorschlag der ÖVP
# Franz Krainer, Bundesregierung
# Karl Krammer, Bundesregierung über Vorschlag der SPÖ
# Franz Küberl, Publikumsrat/Kirchen u. Religionsgesellschaften
# Brigitte Kulovits-Rupp, Burgenland
# Monika Langthaler-Rosenberg, Bundesregierung über Vorschlag der Grünen
# Leopold März, Publikumsrat/Hochschulen
# Franz Medwenitsch, Publikumsrat/Kunst
# Siegfried Meryn, Publikumsrat/Direktwahl
# Edelbert Meusburger, Vorarlberg
# Gerhard Moser, Zentralbetriebsrat
# Werner Muhm, Bundesregierung über Vorschlag der SPÖ
# Klaus Pekarek, Kärnten
# Helga Rabl-Stadler, Bundesregierung
# Peter Radel, Bundesregierung
# Klaus Stadler, Wien
# Norbert Steger, Bundesregierung über Vorschlag der FPÖ
# Alois Sundl, Steiermark
# Wolfgang Wörter, Salzburg

Donnerstag, 4. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Privatradios: Wer Qualität bringt, wird gefördert

Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der RTR
Foto: © Leimgruber

Wer in Österreich ein privates kommerzielles Radio betreibt und auch redaktionellen Content produziert und ausstrahlt, erhält Förderungen. Dasselbe gilt auch für kommerzielle TV-Stationen. Dies kündigte Alfred Grinschgl, der Geschäftsführer des Bereichs Rundfunk in der Radio- und Telekommunikations-Regulierungsbehörde (RTR) beim gestrigen Radiotreffpunkt an. Je kleiner die Reichweite eines Senders ist, desto mehr erhält er künftighin demnach prozentuell, denn: Regional- und Lokalradios sind identitätsstiftend.

Kommerzielle Sender erhalten bis zu 80 Prozent ihrer Content-Ausgaben erstattet, Freie Radios werden bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben zurückerstattet. Dies alles gilt allerdings nur für terrestrische Radios, nicht aber für Webradios, antwortete Grinschgl auf meine entsprechende Anfrage.

Cornelia Breuß, Mitglied des Rundfunkbeirats und AK-Pressesprecherin
Foto: © Leimgruber

Ihr sei es besonders wichtig, dass vor allem Qualität gefördert wird und dass Mitarbeiter von privaten Radios zu fairen Bedingungen engagiert würden, sagte Cornelia Breuß Mitglied des zuständigen Fachbeirats und Pressesprecherin der Arbeiterkammer (AK). ÖJC-Präsident Fred Turnheim forderte hierzu, nicht “Musikabspielmaschinen” zu fördern, sondern Journalismus. Dies sei in den Förderkriterien schon so vorgesehen und natürlich seien korrekte Kollektivverträge für Radiomitarbeiter wichtig, betonte Grinschgl.

Auf das Thema möglicher Werbebeschränkungen des ORF angesprochen, sagte Grinschl, dass man nicht davon ausgehen könne, dass freie Werbe-Minuten eins zu eins an private Stationen gingen, es daher dem einen schade und den anderen nichts bringe. Der RTR-Radio-Chef regte zudem an, künftig nicht nur den terrestrischen Bereich sondern auch Webradios und Podcasts zu fördern.

Insgesamt stehen heuer für Freie Stationen 1,7 Mio. Euro bereit, für kommerzielle Privatradios 10 Mio. Dabei entfallen 60% der Fördergelder auf TV-Stationen und 40% auf Radios. Die Formulare für die Ansuchen gibt es zwar noch nicht, Die Antrge müssten aber bis zu einem noch zu nennenden Tag Ende März eingereicht werden, erläuterte Grinschgl.

Am 8. Jänner hatte ich übrigens schon mal über dieses Thema hier berichtet.

Samstag, 9. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Österreich: Weg mit den alten überholten Mietprivilegien!

Vermieter in Deutschland dürfen die Bandbreite, die die ortsübliche Vergleichsmiete hergibt, voll ausreizen. Dies teilt die Zeitschrift “ökotest” in ihrer aktuellen Ausgabe mit. Ergibt sich demnach die Mieterhöhung aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen in dieser Umgebung, so muss nicht etwa ein Mittelwert geschätzt werden, wie zuvor noch auf Landesebene gerichtlich entschieden wurde. Der Vermieter kann sich durchaus an der höchsten Miete orientieren – das entschied nun laut ökotest der deutsche Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 30/09).
Solche vermieterfreundlichen gerichtlichen Entscheidungen gibt es in Österreich leider (noch) nicht. Es wird in den meisten Fällen zugunsten von Mietern entschieden. Und dies, obwohl vor allem in Wien noch der sogenannte Friedenszins verbreitet ist, der auf das ferne Jahr 1914 zurückgeht und Minimieten auch mit Nachfolgerecht im engen Familienkreis ermöglicht. Zudem gelten trotz einer kleineren Lockerung in diesem Punkt seit dem Jahr 2000 nach wie vor unbefristete Mietverträge nicht nur unbefristet und gehen auch nicht nur in dieser Form zudem an künftige Eigentümer über, sondern dürfen, auch wenn sie seinerzeit vom Voreigentümer -vielleicht aus Freundschaft -mit dem Mieter zu niedrig abgeschlossen wurden, nicht dem aktuellen üblichen Mietzinsniveau, sondern nur inflationsangepasst werden.
So gibt es in derselben Zone in Wien beispielsweise 60 Quatratmeter-Wohnungen, für die man als Neumieter netto 500 Euro bezahlt und die Mieter der Nebenwohnung zahlen aufgrund eines alten unbefristeten Mietvertrages 80 Euro (!). Dazu kommt, dass vor allem Altbauten, also alte Zinshäuser (Mietshäuser) sehr strengen Mietkriterien unterliegen und dem Vermieter -ebenfalls unabhängig von der Gegend- der maximal zu verlangende Mietzins vorgeschrieben wird, während bei Neubauten die Miethöhe fast frei (nach Gegend, Angebot und Nachfrage) entschieden werden kann.
Während aber Eigentümer von neuen Wohnhäusern zudem über Jahre hindurch keine neuen Investitionen tätigen müssen und die Mieteinnahmen daher bei ihnen verbleiben, werden die Eigentümer von Altbauten von Bund, Land und Stadt mit immer neuen zusätzlichen Vorschriften im (Um)Bau- und Renovierungsbereich gezwungen. Dadurch wird vielen Kleinvermietern -zu zusätzlichen Ausgaben gezwungen- und bedingt durch die mangelnden kostendeckenden Einnahmen aus unabänderlichen Altmietverträgen die Existenz geraubt, sodass sie nach Jahren des Frusts schlussendlich verkaufen müssen.
Da dieses Problem aber vor allem in Wien nicht nur Vermieter, sondern auch sehr viele (in vielen Fällen uneinsichtige und verständnislose ) Mieter, also Wähler betrifft, wagt es seit Jahren aus populistischen Gründen keine einzige Partei (nicht mal die ÖVP), diese alten Privilegien gesetzlich abzuschaffen und verhindert daher gerechte Mieten.
Der Zentralverband der Hausbesitzer fordert seit Jahren eine diesbezügliche Anpassung des Mietgesetzes, um die Zinshöhe zumindest den sowieso schon niedrigen Altbaumietzinssätzen anzupassen. Leider verhallen alle Appelle. Denn die verantwortlichen Politiker hören da lieber auf die weit populäreren – und medial ausgeschlachteten- Forderungen beispielsweise der Arbeiterkammer (AK), die vollkommen ohne objektive Grundlagen seit Jahren kritisieren, dass die Mieten in Wien zu hoch wären. Sachlich betrachtet ist Wien im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen sogar äusserst günstig. Und die eh nur sehr geringen Preissteigerungen am Mietmarkt in Wien sind einerseits inflationsbedingt, andererseits wird hier unseriöserweise der Bruttomietzinssatz (inklusive Betriebsspesen) über die Jahre hindurch verglichen.
Dabei sind bei genauerer Analyse nicht die Nettomietpreise so drastisch gestiegen: Die SPÖ-regierte Stadt Wien hat mit ihren hauseigenen Firmen die sogenannten Betriebsspesen drastisch in die Höhe schnellen lassen (Müllabfuhr, Abwasser, Strom und Gas wurden in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht), was sich natürlich einschneidend auf die Gesamtmiete auswirkt: diese politische Verantwortung für höhere Gesamtmieten sollte auch zugegeben werden und nicht fälschlicherweise Vermietern unterstellt werden.
Ich persönlich stehe zudem auf dem Standpunkt, dass im Europa des 21. Jahrhunderts Ungleichheiten im Mietrecht abgeschafft gehören:
Es muss ein neues Mietrecht her, das zwar weiterhin die Mieter vor unrechtmässigen Kündigungen und auch vor Wucher schützt, aber genauso dafür garantiert, dass die Vermieter einen gerechten und ortsüblichen Mietzins erhalten, unabhängig vom Alter des Mietvertrages (und diese Änderung sollte auch alle unbefristeten Mietverträge betreffen, die älter als 10 Jahre alt sind).
Und die Altbauten verdienen auch dasselbe Mietrecht wie Neubauten, wo Zone, Angebot und Nachfrage die Höhe des Mietzinses automatisch regeln. So ist es anderswo in Europa und die freie Marktwirtschaft ist in Europa auch übliche Praxis, und Österreich darf sich da nicht weitehin international lächerlich machen mit seinen alten überholten Mietprivilegien, sondern es muss handeln.
Es ist ein überholtes Privileg und ungerecht, wenn ein Neumieter für eine Kleinwohnung die ortsüblichen und angemessenen 300 Euro monatlich bezahlt, und sein Nachbar als Altmieter im selben Haus und Stock für eine doppelt so grosse Wohnung nur 150 Euro zahlt. Und ich wünsche mir daher Politiker (egal welcher Partei), die dieses heisse unpopuläre Thema anpacken, und -vielleicht gerade ermutigt durch die aktuelle Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs- diesen gesetzlichen Missstand endlich beseitigen, für Gerechtigkeit sorgen und so auch einen Beitrag dafür leisten, dass historische Altbauten weiter renoviert werden und für die Nachfahren erhalten bleiben.
Näher an diesem Thema Interessierte können hier die offiziell vorgesehenen niedrigen Kategoriemietzinssätze (diese gelten für alle Altbauten) der Stadt Wien einsehen.