Mit ‘Arbeitgeber’ getaggte Artikel

Dienstag, 1. März 2011, von Elmar Leimgruber

Neu: Bei Stelleninseraten muss Mindestentgelt angegeben werden

Ab sofort (März 2011) muss in jeder Stellenanzeige stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Darauf weist die Arbeiterkammer hin. Die ausgeschriebene Entlohnung dient allerdings nur zur Orientierung: Zusätzliche finanzielle Einstufungskriterien wie Berufserfahrung und Vordienstzeiten können dem Inserat in der Regel nicht entnommen werden. Entspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, gibt es Sanktionen, warnt die AK.

Beim erstmaligen Verstoß gegen das Gebot der „diskriminierungsfreien Stellenausschreibung“ erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängt. Den Antrag auf Verhängung einer Strafe können Stellenbewerber oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen. Bis 1.1.2012 gibt es allerdings noch eine Toleranzfrist. Wer dann noch beim Inserieren “patzt”, muss mit Sanktionen rechnen.

Das Mindestentgelt kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel durch Kollektivvertrag, Gesetz, Satzung oder Mindestlohntarif. Ist Berufserfahrung Voraussetzung für die ausgeschriebene Position, muss das klar bei der im Inserat angeführten Entlohnung enthalten sein. Und weiss der Arbeitgeber (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden, betont die Arbeiterkammer.

 

Donnerstag, 2. September 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeitszeugnis darf Erlangen einer neuen Stelle nicht erschweren

Die aktuelle “Schluck die Krot net” -Aktion der AK

Ein Dienstzeugnis ist oft entscheidend, ob man eine neue Arbeitstelle erhält oder nicht und daher darf es laut Arbeiterkammer (AK) per Gesetz in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Arbeitnehmern erschwert, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber – hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen – eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht. “Mitunter sind diese Geheimcodes nur für geübte Augen zu entschlüsseln”, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer und empfiehlt eine Überprüfung durch die AK.

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).

Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor, das allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten hat. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten. Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessensvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein “Pferdefuß” darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis ist hier downloadbar, ein einfaches Dienstzeugnis hier.
Und hier noch die häufigsten 10 Geheimcodes und ihre Übersetzung:

1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich
Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: Mitarbeiter, die laut Dienstzeugnis “zur vollsten Zufriedenheit” gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.

2. “Frau M. hat sich stets bemüht”
Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.

3. “Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… ”
Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.

4. “Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt …”
Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.

5. “Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht”
Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.

6. “Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen”
Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.

7. “Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt”
Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.

8. “Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache”
Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.

9. “Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei”
Klartext: Er tratscht viel.

10. “Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein”
Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.

Donnerstag, 6. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Spiegel, StudiVZ und McKinsey erforschen Lebenssituation und Leistungsbild Studierender

Wie qualifiziert sind Studierende heute? Wie zufrieden sind sie mit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master? Wie sehen sie ihre beruflichen Chancen nach der Krise? Wie blicken sie auf die gesellschaftliche und politische Entwicklung? Diesen Fragen geht die Online-Befragung “Studentenspiegel 2010″ nach, eine gemeinsame Initiative des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, der Studierendenplattform studiVZ und der Unternehmensberatung McKinsey & Company. Befragt werden Studierende aller Fachbereiche sowie Doktoranden an staatlichen Universitäten und privaten Hochschulen. Die Teilnahme ist ab sofort bis Ende Juni im Internet unter www.studentenspiegel.de möglich. Die Ergebnisse werden im Herbst 2010 veröffentlicht. Sie werden die aktuelle Situation von Studenten sowie Doktoranden aufzeigen und ihnen eine praktische Orientierungshilfe hinsichtlich ihres Qualifikationsprofils bieten.

Der Studentenspiegel 2010 beurteilt das Leistungsbild Studierender nach objektiven Qualitätskriterien wie Abschlüssen und Praktika. Außerdem werden Erwartungen an Verdienst, Arbeitszeiten und Arbeitgeber sowie die Zufriedenheit mit der Studien- und Lebenssituation erfasst. Eine Bewertung von Lehre und Forschung ist ausdrücklich nicht das Ziel der Umfrage. “Mit dem Studentenspiegel 2010 erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Attraktivität fürArbeitgeber mit der anderer Studenten mit einem ähnlichen Hintergrund anhand eines detaillierten Profils zu vergleichen “, sagt Nelson Killius, Partner im Münchener Büro von McKinsey. “Dadurch erhalten die Teilnehmer Anhaltspunkte, worauf sie noch während des Studiums und beim Berufseinstieg als Kandidat achten sollten.”

Die Untersuchung will damit Studierende und Doktoranden bei wichtigen Fragen unterstützen: etwa ob die Anzahl der Praktika oder der Notendurchschnitt in einem bestimmten Studienfach unter- oder überdurchschnittlich sind. Damit können die eigene Attraktivität für potenzielle Arbeitgeber und somit die Bewerbungsaussichten besser eingeschätzt werden. Gleichzeitig zeigt die Umfrage, welche Themen Studierende abseits der Lehrinhalte bewegen und wie sie auf ihre derzeitige und die gesamtgesellschaftliche Situation sowie die Zukunft blicken.

Die Fragen basieren auf einem Katalog von Kriterien, die je nach Studienfach unterschiedlich gewichtet werden. So werden nicht nur Abitur- und Studiumsnoten abgefragt, sondern auch Eigeninitiative, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, außeruniversitäres Engagement sowie Auslandsaufenthalte und Stipendien. Der Katalog orientiert sich an der aktuellen Praxis von Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen bei der Auswahl von Bewerbern und dient als Maßstab für einen erfolgreichen Berufsstart.

Der Studentenspiegel wurde 2004 vom Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL und von McKinsey ins Leben gerufen. Damals beteiligten sich mehr als 80.000 Hochschüler von 79 Universitäten aus 15 Fachbereichen. Der “Studentenspiegel” wurde damit zur größten Online-Befragung von Hochschülern in Deutschland und wird 2010 bereits zum dritten Mal durchgeführt – zum ersten Mal mit Unterstützung durch studiVZ. Weitere Informationen unter www.studentenspiegel.de

Sonntag, 17. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Jobs schützen nicht vor Armut: AK fordert Mindestsicherung

230.000 Menschen in Österreich sind von Armut betroffen, obwohl sie einen Arbeitsplatz haben. Dies erklärte AK-Präsident Herbert Tumpel bei der AK-Veranstaltung “Working Poor – Wege aus der Armut sind Wege aus der Krise”. Immer mehr Menschen müssen in prekären Verhältnissen arbeiten, die ihnen kein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Es sei dringend an der Zeit, jene zu unterstützen, die von ihrer Arbeit nicht leben können: “Wir müssen jene, die an den gesellschaftlichen Rand gedrängt wurden, wieder vom Rand, von der Armut und der Armuts-Gefährdung wegholen. Das beste Mittel dagegen sind qualitativ hochwertige, gut bezahlte Arbeitsplätze”, sagte Tumpel, der eine fairere Verteilung des Wohlstands und bessere Bedingungen für Menschen im Niedriglohnbereich fordert.

Der AK Präsident fordert auch erneut die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung: Die Detailverhandlungen zwischen Bund und Ländern müssen rasch geführt und abgeschlossen werden: “Wir brauchen die Existenzsicherung durch die Mindestsicherung. Nur damit ist es möglich, die akute Notlage vieler tausenden Menschen wirksam zu bekämpfen.

Die sogenannte “Wirtschaft” fordert hingegen seit Jahren, einerseits die Sozialabgaben zu senken und andererseits Jobs zu ermöglichen, bei denen die Arbeitgeber so viel wie möglich profitieren, aber so wenig wie möglich zahlen müssen.

Es wird Zeit, die sich beide Seiten zusammensetzen und sich gegenseitig ausgiebig informieren und eine gemeinsame Vorgehensweise beschliessen.

Aber eines muss klar sein: Ein finanzieller Mindeststandard für alle muss immer wichtiger sein als Unternehmensprofit, vor allem im heurigen Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung.