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Freitag, 17. April 2015, von Elmar Leimgruber

18. April: Weltweiter Aktionstag gegen TTIP

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein weltweiter Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. Nähere Infos zum Aktionstag gibts online. Und die Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online abrufbar.


Foodwatch sieht in TTIP einen massiven “Angriff auf die Demokratie” und lädt zu einer Online-Aktion ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: “Ist Ihnen bewusst, dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?”. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller “Die Freihandelslüge”) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:

“1. Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft! Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit eigenständig und mutig weiterentwickeln können.

2. Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten “TTIP-kompatibel” sein, dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen. Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, “dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen eingeschränkt werden kann.”” (foodwatch)

Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen “Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus” (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. “Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz basieren”, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Während Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen, wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften spezialisierten Anwaltsfirmen.

Gewerkschaften kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den Freihandelsabkommen ausgenommen sind.

Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:

  • Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)
  • Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.
  • Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen
  • Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat
  • Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor
  • Keine Geheimverhandlungen.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. “Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen”, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische Copyright. “Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen Wissenstransfer von Europa in die USA”,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. “Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider Rechtssysteme nicht möglich”, so Turnheim.

Dienstag, 3. September 2013, von Elmar Leimgruber

AK-Chef Kaske will Bonus-Malus bei Beschäftigung 55 Plus

Viele Unternehmen in Österreich engegieren keine älteren Arbeitnehmer mehr oder kündigen sie sogar frühzeitig. Dies muss sich ändern, sagt Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske und fordert ein Bonus-Malus bei Beschäftigung Älterer.

Die Arbeitslosigkeit und die Zahl der Teilnehmer an Schulungen des Arbeitsmarktservice steigen Monat für Monat kontinuierlich an.„Besonders schwierig ist es für ältere Arbeitsuchende“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. Seit 2008 stieg die Zahl der Arbeit Suchenden in der Gruppe der 50-64 Jährigen von rund 48.200 auf rund 66.000 im Jahr 2012 – das ist ein Plus von 37 Prozent. Aktuell im August 2013 waren um 22 Prozent mehr ältere Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet als im August 2012.

Laut Kaske gibt es mehr als 22.600 Unternehmen mit 20 Mitarbeiter und mehr. Diese Unternehmen beschäftigen drei Viertel aller Arbeitnehmer. Über 4.200 (19 Prozent) davon beschäftigen keine oder nur kurzfristig Ältere. Lediglich ein Drittel der größeren Unternehmen ab 100 Mitarbeiter beschäftigen mehr als zehn Prozent Ältere über 55.

Dieses Bild zieht sich durch alle Branchen und Betriebsgrößen. Erste Auswertungen zeigen, dass in Branchen mit hohen physischen Belastungen zum Teil mehr Ältere beschäftigt sind (etwa Bergbau), als in solchen mit geringeren (etwa Informations- und Kommunikationsbranche).„Es zeigt sich aber auch, dass vielfach die Arbeitsbedingungen ihre Spuren hinterlassen, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen. Da brauchen wir geänderte Rahmenbedingungen, alternsgerechte Arbeitsplätze und generell mehr gesundheitliche Prävention“, fordert Kaske.

„Seit Jahren sind sich alle darüber einig, dass das ein unhaltbarer Zustand ist, weil es notwendig ist und sein wird, gerade diese Altersgruppe auf dem Arbeitsmarkt zu halten bzw unterzubringen. Die Fakten über die Beschäftigung Älterer in den Betrieben zeigen, dass viele Unternehmen ihrem gesellschaftspolitischen Auftrag nicht nachkommen und nur wenige bis gar keine Älteren beschäftigen. Wir brauchen ein Bonus-Malus-System, das gerade diese Betriebe umfasst“, fordert Kaske eine rasche Einführung.

Mittwoch, 28. März 2012, von Elmar Leimgruber

Gesamteuropäische Umfrage: Arbeits-Stress wird Hauptproblem

52 Prozent der Europäer rechnen mit zunehmendem arbeitsbedingten Stress Grafik: EU-OSHA

 

Arbeitsbedingter Stress wird zu einem zunehmenden Problem in Europa. Ipsos MORI führte die Umfrage im Namen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) durch und befragte über 35 000 Personen der Öffentlichkeit aus 36 europäischen Ländern zu aktuellen Arbeitsplatzthemen. 8 von 10 der Befragten befürchten demnach eine Zunahme von arbeitsbedingtem Stress und halten diesen auch für bedenklich. Demnach stimmt die große Mehrheit der Europäer (86 %) darin überein, dass die Umsetzung von guten praktischen Lösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit eines Landes notwendig ist, wobei 56 % dieser Aussage vehement zustimmen (In Österreich: 89% bzw. 56%).

Acht von zehn Beschäftigten in ganz Europa (80 %) sind der Ansicht, dass die Zahl der Personen, die unter arbeitsbedingtem Stress leiden, in den nächsten fünf Jahren zunehmen wird (in Österreich 76%). 52 Prozent der Befragten gehen sogar von einer starken Zunahme aus (in Österreich: 40%).  Arbeitsbedingter Stress ist eine der größten Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit in Europa und stellt eine immense Belastung in Bezug auf menschliches Leiden und die wirtschaftliche Leistung dar.

“Die Finanzkrise und der Wandel in der Arbeitswelt stellen höhere Anforderungen an ArbeitnehmerInnen, von daher ist es nicht überraschend, dass arbeitsbedingter Stress die Menschen sehr stark beschäftigt”, erklärt Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA. “Unabhängig von Alter, Geschlecht oder Unternehmensgröße ist
die überwältigende Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass arbeitsbedingter Stress zunehmen wird. Dennoch gibt es bei der Aussage, dass arbeitsbedingter Stress stark zunehmen wird, interessante Schwankungen zwischen den Ländern: Die Norweger beispielsweise sind diesbezüglich am wenigsten (16 %) und die Griechen am meisten (83 %) besorgt. Die Bekämpfung psychosozialer Risiken ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der EU-OSHA bei der Verbesserung des Arbeitsalltags von Arbeitnehmern in ganz Europa.”

In Bezug auf das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen ergab die Umfrage, dass 87 Prozent der europäischen Öffentlichkeit der Ansicht sind, gute praktische Lösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit seien wichtig, um den Menschen ein längeres Arbeitsleben
bis zum Ruhestand zu ermöglichen (davon halten 56 % dies für sehr wichtig). Ähnliches gilt für Österreich mit 85 bzw. 63 Prozent. Die vollständigen Ergebnisse der gesamteuropäischen Meinungsumfrage inklusive Österreich-Daten sind hier online abrufbar.

Donnerstag, 18. August 2011, von Elmar Leimgruber

Jungunternehmer fordern Steuersenkung (Info und Kommentar)

Markus Roth, Bundesvorsitzender der Jungen Wirtschaft
Foto: jungewirtschaft.at

Die Mehrheit der österreichischen Jungunternehmer findet das aktuelle Steuersystem ungerecht und fordern daher unter anderem die Senkung der Lohnnebenkosten und der Einkommenssteuer sowie die steuerliche Begünstigung von Familien. Eine solche Steuerreform soll durch umfassende Pensions- und Verwaltungsreform finanziert werden. Dies geht aus einer market-Umfrage unter 1.300 jungen Selbständigen hervor, welche von der Jungen Wirtschaft vorgestellt wurde. Demnach hält eine große Mehrheit der heimischen Jungunternehmer (79%)  das momentane Steuersystem für “wenig” bzw. “gar nicht gerecht”, während lediglich 19 Prozent sind der Meinung sind, dass das aktuelle System “eher gerecht” ist. Der Hauptgrund für die Ablehnung liegt vor allem in der Höhe der steuerlichen Abgaben.

Die jungen Selbstständigen haben laut Umfrageergebnis klare Vorstellungen wie eine Steuerreform aussehen sollte: Sie sehen besonders die Notwendigkeit die Lohnnebenkosten zu senken (63%), die Familien steuerlich zu begünstigen (54%) und die Einkommensteuer zu senken (45%). Dabei ist die junge Unternehmergeneration davon überzeugt, dass eine Steuerreform in erster Linie durch Reformen und nicht durch Kürzungen finanziert werden muss – Stichwort: Verwaltungsreform (81%) und Pensionsreform (69%). Die Erwartungshaltung bezüglich Umsetzung dieser Maßnahmen ist aber gering.  Steuererhöhungen, etwa der Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer, sind in den Augen der Jungunternehmer untaugliche Mittel. Dennoch rechnen die Befragten (55%) mit einer Erhöhung der Einkommenssteuer.

Auch im Hinblick auf eine Entlastung der Unternehmen sind die Erwartungen niedrig. Lediglich acht Prozent gehen “auf jeden Fall” von einer Entlastung der Unternehmen im Falle einer Steuerreform aus. Demgegenüber rechnen 56 Prozent “eher nicht” bzw. 14 Prozent “sicher nicht” mit einem solchen Schritt. Dafür fordern die Jungunternehmer steuerliche Investitionen besonders in die Bereiche Bildung (96%), Gesundheit (92%) und Familie (91%).

“Das Steuersystem in Österreich ist überholt und gehört reformiert. Wer heute etwa Arbeitsplätze schafft und dadurch Verantwortung übernimmt, wird durch hohe Steuern bestraft”, kritisiert Markus Roth, Bundesvorsitzender der Jungen Wirtschaft: “Unser Steuersystem folgt dem Motto: Streng’ dich an, dann wird dir genommen. Ruh’ dich aus, und du wirst versorgt. Das bestraft Leistung und fördert die Hängematte anstatt die eigene Initiative”. Die Junge Wirtschaft fordert daher “eine umfassende Pensions- und Verwaltungsreform: “Die Hacklerregelung muss sofort weg, das faktische Pensionsantrittsalter muss angehoben und die Gesundheitsvorsorge forciert werden, damit Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben bleiben können”, fordert Roth.

Die Gedanken  und Wünsche der Jungen Wirtschaft sind konstruktiv diskussionswürdig:

Mein vollster Respekt gilt all jenen jungen Pionieren, die den mutigen Weg in die berufliche Selbständigkeit wagen, ist der Erfolg dessen ja keinesfalls sichergestellt und das Risiko eines geschäftlichen und damit auch persönlichen Misserfolgs trägt der Gründer selbst. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) ermutigt seit Jahren zwar zur Gründung eines eigenen Unternehmens und lockt je nach Bundesland sogar mit finanziellen Anreizen. Jedoch zu oft werden den Jungunternehmern für die Verwirklichung ihrer Geschäftsidee auch noch die letzten Ersparnisse abgeknöpft und sobald diese eh schon zittern, wie sie den aktuellen Monat finanziell überleben sollen, klopfen dann auch noch Finanzamt und SVA an und fordern nicht selten auch durch Exekutionsdrohung auch noch Zahlungen ein. Klar, dass so viele Jungunternehmer inenrhalb von nur zwei Jahren ihren Selbständigkeitstraum, ihre Geschäftsidee und ihre Firma begraben können. Und daran ist auch das “System” schuld.

Und ja: das aktuelle Steuersystem ist ungerecht: Während wer mit einem riesigen Einkommen auch in der höchsten Progression maximal 50 Prozent Steuern zahlen muss, trifft derselbe hohe Steuersatz auch viel zu schnell sowohl Angestellte als auch bereits Kleinunternehmer. Das ist einfach nicht gerecht: Steuersenkungen bei niederen Einkommen (sowohl im Angestelltenverhältnis als auch in der Selbständigkeit) sind daher dringendst notwendig. Die wünschenswerte Alternative wäre eine Progression auf bis zu mindestens 60 Prozent bei sehr hohen regelmässigen Einkommen. Es kann auch einfach nicht sein, dass wer mit seiner Arbeitskraft und verbunden mit viel Verantwortung dafür Sorge trägt, dass sein neugegründetes Unternehmen nicht pleite geht, während er gleichzeitig persönlich oder seine Familie (ja, die gehört als wertvolle Säule der Zukunft unseres Landes massiv finanziell gefördert) ums finanzielle Überleben kämpfen muss. Dennoch aber wird ein gewünschtes gerechtes Steuersystem dafür sorgen, dass Steuersenkungen für Unternehmer nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

Die von der Jungen Wirtschaft geforderte Senkung der Lohnnebenkosten ist zwar ein grundsätzlich guter Gedanke, aber er ist nur dann (ohne problematische zusätzliche Belastung der Kranken- und Pensionskassen) sinnvoll und auch verwirklichbar, wenn gleichzeitig auch (nicht wie aktuell) die Einzahlungen in die Sozialkassen je nach Gehalt ohne Obergrenze entsprechend erhöht werden. Wenn es hier einen politischen Konsens der Regierungsparteien gibt, ist eine Senkung der Lohnnebenkosten anzustreben. Keinesfalls aber dürfen Scheinselbständigkeit und andere untypische Dienstverhältnisse, die (durch “legalen” Sozialversicherungsbetrug) schwerwiegende finanzielle Verluste für Kranken- und Pensionskassen und auch des defakto-Angestellten bedeuten, weiter forciert werden, sondern müssen im Gegenteil -genauso wie Dumping-Löhne- möglichst vom Markt verschwinden.

Und ja: Die Pensionsreform muss zügig voranschreiten: Wenn man es als Regierung allen Menschen ohne Wartezeit zumuten kann, plötzlich Steuern zu erhöhen oder neue einzuführen, dann müssen Reformen auch im Bereich der Pensionen spontan möglich sein. Und ja: die Hacklerregelungen gehören (bis auf ganz wenige Ausnahmen) vollständig weg und der frühzeitige Ausstieg aus dem Berufsleben in die Pension muss finanziell wirklich weh tun. Und natürlich müssen endlich auch effiziente Einsparungen auch in der Verwaltung (Verwaltungsreform) umgesetzt werden. “Versorgungsposten” für “verdiente” Politfunktionäre gehören gänzlich abgeschafft, sogar gesetzlich verboten, Doppelgleisigkeiten in der öffentlichen Verwaltung entflochten und vereinfacht. Und ja: unter anderem auch die Landtage der Bundesländer gehören verkleinert und der Bundesrat ist eigentlich überflüssig.

Im Grunde sind also sowohl eine Steuer- als auch eine Pensions- als auch eine Verwaltungsreform, aber genauso eine Bildungsrefom (durch stärkere Finanzierung von Bildung, Einbindung der Wirtschaft, notwendige Zugangsbeschränkungen, soziale Studiengebühren in Kombiantion mit gerechten Stipendien, gezieltere Ausbildung von Fachkräften) dringend notwendig: Und alle sinnvollen und vernünftigen Reformen kommen letztlich allen Menschen zugute : Arbeitnehmern genauso wie Unternehmern. Der Mut zum Unternehmertum muss zudem nicht nur beim Start honoriert werden, sondern auch durch Erleichterungen im Sozialversicherungs- und Steuerbereich. Dann werden auch mehr Gelder freigesetzt, unter anderem für neue Arbeitsplätze. Und ja: auch ich sehe es so: “Gehts der Wirtschaft gut, gehts uns allen gut.”

Donnerstag, 2. September 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeitszeugnis darf Erlangen einer neuen Stelle nicht erschweren

Die aktuelle “Schluck die Krot net” -Aktion der AK

Ein Dienstzeugnis ist oft entscheidend, ob man eine neue Arbeitstelle erhält oder nicht und daher darf es laut Arbeiterkammer (AK) per Gesetz in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Arbeitnehmern erschwert, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber – hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen – eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht. “Mitunter sind diese Geheimcodes nur für geübte Augen zu entschlüsseln”, erklärt AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer und empfiehlt eine Überprüfung durch die AK.

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).

Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor, das allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten hat. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten. Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessensvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein “Pferdefuß” darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis ist hier downloadbar, ein einfaches Dienstzeugnis hier.
Und hier noch die häufigsten 10 Geheimcodes und ihre Übersetzung:

1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich
Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: Mitarbeiter, die laut Dienstzeugnis “zur vollsten Zufriedenheit” gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.

2. “Frau M. hat sich stets bemüht”
Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.

3. “Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… ”
Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.

4. “Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt …”
Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.

5. “Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht”
Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.

6. “Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen”
Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.

7. “Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt”
Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.

8. “Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache”
Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.

9. “Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei”
Klartext: Er tratscht viel.

10. “Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein”
Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.

Dienstag, 10. August 2010, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer fordert 1300 Euro Mindestlohn

Die oberösterreichische Arbeiterkammer (AK) fordert einen kollektivvertraglich geregelten Mindestlohn von 1.300 Euro, um die Massenkaufkraft zu stärken, denn “in Österreich sind 247.000 Menschen armutsgefährdet, obwohl sie arbeiten”. Mit Mindestlöhnen werde Armut verhindert, die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen verringert und die private Nachfrage angekurbelt, sagen die Befürworter. Höhere Mindestlöhne wirkten zudem durch die Stärkung der Massenkaufkraft sogar beschäftigungsfördernd, verspricht die AK.

Die Behauptung der Gegner, dass Mindestlöhne negative Beschäftigungseffekte haben und der Niedriglohnsektor ein Sprungbrett in höher entlohnte Beschäftigung bedeute, sei mittlerweile durch mehrere Studien widerlegt. Trotzdem wurde die Senkung der Mindestlöhne in einigen Ländern als gezieltes Instrument zur Bekämpfung der Krise gefordert. “Tatsächlich sind aber jene Länder, die 2009 die Mindestlöhne angehoben haben, teilweise besser über die Krise hinweggekommen, als jene, die auf der Bremse standen”, argumentiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 1.300 Euro sei daher “nicht nur verteilungspolitisch gerecht, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll”.

Mindestlöhne seien zudem die einfachste Variante, Arbeitnehmern/-innen ein ausreichendes Einkommen zu ermöglichen. Bei Kombilohnmodellen hingegen bestünde die Gefahr, dass Arbeitgeber/-innen Kosten auf die öffentliche Hand abwälzen. “Damit wird die verteilungspolitische Auseinandersetzung von der betrieblichen Ebene hin zum Wohlfahrtsstaat verlagert. Die Betriebe versuchen, sich aus ihrer Verantwortung für Einkommensgerechtigkeit zu stehlen”, kritisiert Kalliauer. Damit zudem auch Personen mit prekären Beschäftigungsverhältnissen profitieren können, müssten auch die Rahmenbedingungen der Mindestlohnbestimmungen verbessert werden. Es sei höchste Zeit, den Arbeitnehmerbegriff an die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. “Verstärken könnte man die Wirkung von Mindestlöhnen im Hinblick auf eine gerechtere Einkommensverteilung durch mehr Einkommenstransparenz”, so Kalliauer.

Samstag, 14. Juli 2007, von Elmar Leimgruber

Arbeitssteuer runter, Eigentumssteuer rauf?

Ich bin dafür, dass die Steuern für Arbeitnehmer gesenkt werden und dafür eine “Reichensteuer” eingehoben wird, wie es die OECD und das WIFO fordern.
Aber dann muss diese neue Steuer auch die wirklich Reichen treffen und nicht -wie leider oft üblich- wieder mal den Mittelstand. Also eine solche Steuer sollte keinesfalls Personen treffen, die ein Jahreseinkommen von unter 100.000 Euro erzielen.
Und was besonders wichtig ist: auf keinem Fall dürfen die Einzahlungen für Arbeitnehmer-Sozialleistungen gekürzt oder eingeschränkt werden. Es reicht schon der Missstand, dass es jetzt schon viel zu viele Scheinselbständige gibt, die nicht sozialversichert sind oder sogenannte freie Dienstnehmer, die oft dazu gezwungen werden, auf eine reguläre Anstellung zu verzichten.