Mit ‘Austrian Airlines (AUA)’ getaggte Artikel

Donnerstag, 17. September 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst

Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:

Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.

Die AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin- und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de, Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen und über Zusatzkosten informieren.

Der AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks. FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.

Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.

Eine unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an. Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.

AK Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis. Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis. Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.

Konkret verlangt die AK daher:
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der Suche – so wie das die EU Verordnung vorsieht – den Endpreis richtig angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.

+ Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60 Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Die AK prüft weitere Klagen.

+ Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.

+ Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.

 

Mittwoch, 24. August 2011, von Elmar Leimgruber

ÖAMTC kritisiert teure Billigflüge

Wer nur den effektiven Flugpreis der einzelnen Fluglinien vergleicht, zahlt oft drauf, warnt der ÖAMTC

Über die Passagierrechte in der EU habe ich hier bereits berichtet. Doch viele haben diese Erfahrung schon selbst gemacht und jetzt gibt es dies auch schwarz auf weiss: Wer so genannte Billigflieger nützt, fliegt letztlich oft (viel zu) teuer. Versteckte Gebühren bei Fluglinien können den Preis rasch -auch im Nachhinein- verdoppeln. “Um den Passagieren einen Überblick zu geben, hat die ÖAMTC-Touristik nun die Zusatzkosten von zehn europäischen Airlines ermittelt und miteinander verglichen”, erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Cornelia Schwarz. Es wurde jeweils der günstigste Flugtarif von airberlin/Niki, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, easyJet, British Airways, Germanwings, InterSky, Lufthansa und Ryanair ausgewählt.

Die Zusatzgebühren sind laut ÖAMTC nicht bei jeder Airline auf den ersten Blick zu finden. Häufig verstecken sich die Hinweise in seitenlangen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen oder den häufig gestellten Fragen (FAQ). “Den besten Überblick hat man bei Ryanair,
InterSky und Germanwings. Diese Linien bieten auf ihren Websites eigene Übersichtstabellen an”, hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. Teils schwerwiegend unterscheiden sich die einzelnen Fluglinien in den Zusatzspesen: Gepäck, Storno, Buchungsgebühren und Sitzplatzwahl:

- Gepäckgebühren: Extrakosten für jedes Gepäckstück sind derzeit bei easyJet, Germanwings und Ryanair zu bezahlen. “Wer seinen Koffer bereits bei der Buchung voranmeldet, zahlt halb so viel wie bei der Anmeldung beim Check-In am Flughafen. Die Kosten variieren je nach Fluggesellschaft bei Voranmeldung zwischen zehn und 20 Euro, bei späterer Anmeldung zwischen 20 und 35 Euro pro Gepäckstück”, erklärt
die ÖAMTC-Reisexpertin. Zusätzlich erhöht Ryanair in der Hochsaison zwischen Juni und Ende September sowie zwischen Weihnachten und
Silvester die Koffergebühr um bis zu zehn Euro. Auch über die Höchstgewichte sollte man sich schlau machen, die je nach Fluglinie zwischen 15 und 23 kg variieren, ebenso über die Anzahl an Koffern, die man mitnehmen darf. Bei Austrian Airlines ist beispielsweise seit Sommer nur noch ein Koffer mit maximal 23 kg erlaubt – früher waren es zwei Stück mit zusammen maximal 20 kg.

Beim ganz besonders mit Discountpreisen werbenden Billigflieger Ryanair darf man zwar auch mehrere Gepäckstücke pro Person einchecken, das Gesamtgewicht aller darf aber 20 Kilo (!) nicht überschreiten: bei Online-Vorausbuchung zahlt man für sein Gepächstück 25 bis 35 Euro. Für Übergepäck direkt am Flughafen (was meist die Heimreise betrifft) fallen zudem pro Kilo (!) 20 Euro und für ein zweites Gepäckstück zwischen 70 und 85 Euro (!) an. Bei Germanwings bezahlt man für seinen Koffer (maximal 20 Kilo) 10 Euro online, während für Übergepäck am Flughafen gleich 40 Euro pro 5 Kilo zu entrichten sind. Bei EasyJet fallen bei Onlinebuchung eines Koffers (bis zu 20 Kilo) 11 bis 19 Euro an, während das Übergepäck hier mit 12 Euro pro Kilo bestraft wird. AUA, Lufthansa, Britisch Airways (diese zuzüglich auch noch 23 Kilo Handgepäck) und Airfrance sind die einzigen getesteten, welche ein Höchstgewicht von (oft benötigten) 23 Kilo zulassen und bei diesem ist auch das Gepäck auch von vorne herein im Kaufpreis inklusive. Ebenfalls im Flugpreis inklusive ist ein Gepäckstück mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilo, wobei dessen Überschreiten zwischen 15 und 30 Kilo (!) kostet. Bei InterSky sind zwar 15 Kilo (!) im Buchungsentgelt inklusive, aber Übergepäck kostet 5 Euro pro Kilo.

- Buchung: Die meisten der vom ÖAMTC verglichenen Fluglinien verrechnen bei der Buchung die so genannte “service charge”, eine Gebühr deren Höhe sich nach der Buchungsart richtet. “Bei Internetbuchung können je nach Gesellschaft zwischen sechs und 15 Euro anfallen. Wenn man sein Ticket hingegen telefonisch oder am Flughafenschalter bucht, sind bis zu 45 Euro zu bezahlen”, schildert die ÖAMTC-Expertin. Ryanair geht sogar soweit, für den Online-Check-In eine Gebühr von sechs Euro zu verlangen, die bei der Buchung zwischen den Steuern und Gebühren gelistet ist und daher kaum wahrgenommen wird. “Bei den meisten Fluggesellschaften haben sich auch Gebühren für die Kreditkartenzahlung eingebürgert, die sich zwischen fünf und acht Euro bewegen. Dem kann man kaum entkommen, weil es oft keine andere Zahlungsvariante gibt”, kritisiert die ÖAMTC-Reiseexpertin.

- Sitzplatz: Bei einigen Airlines ist es möglich, schon bei der Flugbuchung den Lieblingsplatz zu reservieren. Kostenlos ist dieser Service allerdings nicht. “Bei Ryanair und easyJet gibt es hingegen keine vorgegebenen Sitzplätze. Als Ausgleich bieten beide Gesellschaften gegen ein Entgelt von fünf bis mindestens zehn Euro pro Strecke ‘bevorzugtes Einsteigen’ an”, erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Wer dafür nicht zahlen will, sollte sich bei diesen Linien rechtzeitig zum Boarding begeben. “Wer zuletzt einsteigt muss sich nämlich mit den Restplätzen begnügen und sitzt unter Umständen weit vom Reisepartner entfernt.”

- Storno: Gerade bei günstigen Flugtickets erfolgt der Kauf oft lange Zeit vor der Reise. Dadurch steigt die Chance, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und die Buchung storniert werden muss. “Die reinen Flugkosten werden bei günstigen Flugtarifen in der Regel nicht rückerstattet. Steuern, Gebühren und die Flugabgabe fallen hingegen nur an, wenn der Passagier tatsächlich mitfliegt und können daher zurückgefordert werden”, erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. Allerdings passiert es immer öfter, dass die dafür anfallende Bearbeitungsgebühr so hoch ist, dass praktisch nichts mehr von den bezahlten Taxen übrig bleibt. Am tiefsten muss man dafür bei InterSky in die Tasche greifen, wo pro Person und Strecke 75 Euro zuzüglich Bankgebühren und Spesen anfallen. Kostenlos gibt es die Rückerstattung hingegen bei easyJet, Germanwings und Alitalia.

“Besonders ärgerlich ist, dass die Infos zur Rückerstattung meist sehr schwer in den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zu finden
sind”, kritisiert Schwarz. “Man sollte sich auf jeden Fall noch vor der Buchung eingehend bei der Fluglinie über die Storno- und
Umbuchungsmodalitäten informieren.” Um die Rückerstattung der Steuern und Gebühren bei Flugstorno zu erleichtern, gibt es auf der Homepage des ÖAMTC ein Musterschreiben. Gemeinsam mit weiteren Infos zum Thema Flugreisen steht das Formular online zum Download bereit.

Montag, 19. April 2010, von Elmar Leimgruber

Eilmeldung: Flugbetrieb in Wien gestartet: Flyniki und AUA fliegen wieder

Flughafen Wien: Abflug-Screenshot

Die ersten Flüge vom Flughafen Wien aus werden soeben vorbereitet: Flyniki startete ab Wien-Schwechat Richtung Rom. Dies geht aus den offiziellen Onlinedaten des Flughafen Wien hervor.

Und auch die Flyniki-Flüge nach Barcellona, Ägypten, Innsbruck und Mailand stehen kurz bevor. Die ersten Austrian Airlines (AUA)-Flüge starten dann kurz vor 7 nach Belgrad, Innsbruck und in die Türkei (aktueller Stand: 5.51 Uhr). Doch nach wie vor fallen an diesem ersten Tag nach dem langen “Luftstillstand” vorerst noch die meisten Flüge aus.

Der Flughafen Wien war wie die meisten Flughäfen in West-, Mittel- und Nordeuropa über Tage hindurch aufgrund einer Aschewolke lahmgelegt. Nähere Infos dazu hier.