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Donnerstag, 26. September 2013, von Elmar Leimgruber

Künstler und Autoren müssen von ihren Werken leben können

Künstler und Autoren müssen auch in Zukunft von ihren Werken leben können. Und dafür müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Dies fordern  33 Organisationen der Initiative Urheberrecht in Deutschland mit einem Manifest, das soeben veröffentlicht wurde.

Ihre veröffentlichten Werke und Leistungen sollten jedem interessierten Nutzer zugänglich sein, fordern die Unterzeichner. Der künftige Bundestag müsse aber endlich für eine faire Berücksichtigung ihrer Interessen auch im Verhältnis zu den Verwertern und Nutzern sorgen. Eine starke Kulturwirtschaft könne nur auf gesicherten rechtlichen Grundlagen auch für sie bestehen. Um die soziale Existenz von Urhebern und Künstlern zu stärken, sei zudem ein zukunftsfestes Künstlersozialversicherungsgesetz notwendig.

Damit erteilte die Initiative Urheberrecht unter dem Motto “Kreativität ist was wert”. allen Bestrebungen eine Absage, die die Aushöhlung der Künstlersozialversicherung zum Ziel haben. Mit Blick auf Europa fordert das Manifest, dass nicht das Copyright der Unternehmen, sondern ihre Rechte als Urheber und ausübende Künstler im Mittelpunkt der Debatte stehen müssten.

Aus Sicht der Initiative Urheberrecht muss sich der Bundestag in der jetzt beginnenden Legislaturperiode so schnell wie möglich der Aufgabe stellen, das Urheberrecht so zu modernisieren, dass die Lage von Urhebern und ausübenden Künstlern in der digitalen Gesellschaft krisenfester gemacht werde.

Hinter der Initiative Urheberrecht stehen unter anderem der Deutsche Künstlerbund, der Verband Deutscher Schriftsteller, der Deutsche Journalisten Verband (DJV), der Deutsche Komponistenverband sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di . Hier ist das Manifest der Initiative Urheberrecht im Wortlaut abrufbar.

Freitag, 26. April 2013, von Elmar Leimgruber

Deutscher Musikautorenpreis 2013 für Klaus Huber, Die Toten Hosen und Deichkind

Der Schweizer Komponist und Kompositionslehrer Klaus Huber wurde gestern (25. April 2013) Abend mit dem deutschen Musikautorenprteis 2013 für sein Lebenswerk geehrt, der in seinen Werken vom Glauben an die Möglichkeit einer anderen, besseren Welt angetrieben war und ist. Die Auszeichnung bildete einen der Höhepunkte der festlichen Preisverleihung am 25. April in Berlin.

Unter dem Motto “Autoren ehren Autoren” wurden vor rund 300 Gästen aus Kultur, Wirtschaft und Politik u.a. Die Toten Hosen, Deichkind, Jörg Widmann, Annette Focks und Rainer Rubbert ausgezeichnet. Auch in diesem Jahr übernahm Staatsminister Bernd Neumann MdB, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Schirmherrschaft.

Der Deutsche Musikautorenpreis ehrt Komponisten und Textdichter für die Qualität ihrer Werke – unabhängig von Chart-Platzierungen und musikalischem Genre. Auch in diesem Jahr wird der Preis in zehn Kategorien vergeben. Der von der GEMA initiierte Deutsche Musikautorenpreis ist Teil des Kulturauftrags der Verwertungsgesellschaft. Mit dem Preis, der seit 2009 jährlich verliehen wird, werden Komponisten und Textdichter für die herausragende Qualität ihrer Werke ausgezeichnet.

Das zutiefst humanistische Komponieren von Klaus Huber bezieht europäische Traditionen ebenso ein wie Elemente außereuropäischer Musik, z.B. arabische Skalenbildungen, und kommt zu einer eigenständigen gestischen und kommunikativen Musiksprache, die ihre widerständige Dimension aus konstruktiver Durcharbeitung und erschütternder Ausdrucksstärke gewinnt. Die Jury würdigt mit ihrer Entscheidung dieses verantwortungsvolle Komponieren von großer Komplexität und Offenheit, das auf der Bedeutung der Kunst und besonders der Gegenwartsmusik in der Gesellschaft beharrt und sich mutig und ergreifend Gewalt und Krieg widersetzt.

Am heutigen (26. April) Welttag des geistigen Eigentums tagt die Akademie Deutscher Musikautoren. Mitglieder der Akademie sind alle bisherigen Preisträger des Deutschen Musikautorenpreises, die Autorenvertreter im GEMA-Aufsichtsrat, der Vorsitzende der Berufsgruppe Musikverleger im GEMA-Aufsichtsrat und ein weiterer Vertreter der Musikverleger sowie der Vorstandsvorsitzende der GEMA. Die Akademie wählt die Jury des Deutschen Musikautorenpreises 2014. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Die Preisträger des Deutschen Musikautorenpreis 2013 im Detail:

Kompositon Rock/Pop:
Die Toten Hosen
(Michael Breitkopf, Andreas Frege, Andreas von Holst, Andreas Meurer, Stephen George Ritchie)

Text Pop:
Stefan Stoppok

Komposition Sinfonik:
Jörg Widmann

Komposition Dance/Elektro:
Yann Peifer & Manuel Reuter

Komposition Kunstlied:
Rainer Rubbert

Komposition Filmmusik:
Annette Focks

Text Hip-Hop:
Deichkind (Henning Besser, Sebastian Dürre, Philipp Grütering, Sascha Reimann)

Nachwuchsförderung:
Torsten Goods & Jan Miserre

Erfolgreichstes Werk:
„Tage wie diese“ Die Toten Hosen (Andreas Frege, Andreas von Holst, Birgit Minichmayr)

Lebenswerk:
Klaus Huber

Der GEMA-Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Enjott (Norbert) Schneider fasste den Abend zusammen: “Musikautoren stehen traditionell als no names im Schatten der Sänger, Interpreten, Bands oder Dirigenten: sie heute zu feiern ist Ehrensache, denn sie sind die Schöpfer und Ideengeber!” Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, betonte: “Autoren ehren Autoren – das ist es, was den Deutschen Musikautorenpreis so besonders macht. Hier zählt nicht nur der kommerzielle Erfolg, hier wird der künstlerische Wert des kompositorischen Schaffens und der textlichen Qualität in seiner Bandbreite gewürdigt.”

Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB unterstrich: “Damit Komponisten, Textdichter – aber auch alle ausführenden Künstler – für ihre geistige Arbeit angemessen vergütet werden, brauchen wir starke Verwertungsgesellschaften. Die für den Musikautorenpreis der GEMA nominierten Künstler stehen für die gesamte Bandbreite des musikalischen Schaffens in Deutschland. Zu den wichtigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit, für die wir sorgen müssen, gehört mehr denn je ein wirksames Urheberrecht!”

Freitag, 25. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Urheberrecht und Populismus: Streit um Festplattenabgabe

Die Streit um die so genannte Festplattenabgabe in Österreich eskaliert: Während die “Plattform für ein modernes Urheberrecht” feiert, dass die Elektro-Riesen Media Markt, Saturn und DiTech neu mit an Bord sind, ortet die IG Autoren zusammen mit anderen Verbänden billigen Populismus und wirft ihren Gegnern Panikmache und Falschinformation vor: “Das Urheberrecht eignet sich gut für Populismus und dazu, Leistungen zu verschenken, die einem nicht gehören,” betont die IG Autoren. Die Preisgestaltung habe sichtlich primär nichts mit der Festplattenabgabe zu tun:

“Der Handel hebt seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, führt diese aber nicht an die Rechteinhaber ab.” Die Verkäufe und Beschäftigungszahlen seien deswegen nicht gesunken. Und auch in Deutschland, wo die Festplattenabgabe seit Jahren existiere, sei weder der Markt zusammengebrochen, noch gebe es höhere Endpreise als in Österreich. Und auch in Österreich verdienten die großen erwähnten Handelsriesen immer mehr, sie lebten auf Kosten der Autoren, während diese nicht berücksichtigt würden, so die IG Autoren.

“Das private Kopieren ist ein Hauptmotiv zum Kauf neuer Geräte und sichert deren Nachfrage. Ohne urheberrechtlich geschützten Content gäbe es keinen Bedarf an Geräten mit (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte – wie sie heute der Normalfall sind – und keine ständigen Umsatzsteigerungen und Gewinne im Elektrohandel.” Die Festplattenabgabe sei nur die pauschale Abgeltung der Privatkopie.

Für Konsumenten ist es “nicht einzusehen, dass man doppelt und dreifach belastet wird, indem man etwa legal erworbene und bezahlte Werke, etwa über Downloadplattformen wie i-Tunes kauft, herunterladet und dann noch für die notwendige Speicherung auf der Festplatte und einem Sicherungsmedium zusätzlich zur Kassa gebeten wird,” lautet hingegen der Standpunkt der Arbeiterkammer (AK) hierzu:

„Eine schlechte Methode zu prolongieren und immer neue Abgaben auf Speichermedien und Geräte zu fordern ist keine Antwort auf die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht. Es geht aber darum, dass es für alle Beteiligten zu einer akzeptablen Lösung kommen muss. Es muss jedenfalls mehr Transparenz und Klarheit geben. Dazu gehört auch, dass jede Art von Vergütungsmodellen von einer unabhängigen Instanz festgelegt und nicht von den Verwertungsgesellschaften autonom bestimmt werden können“, fordert Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien, eine grundlegende Reform des Urheberrechts.

IG Autoren dazu: “Niemand zahlt bei der Festplattenabgabe “doppelt”. Das gekaufte Originalwerk ist nicht betroffen, hingegen jede Kopie vom Original. Diese Privatkopien sind zulässig, weil eben Gegenstand der pauschalen Vergütung. Entgeltliche Downloads auf Computern sind bereits in der Tarifhöhe berücksichtigt.” Und auch die von Wirtschaft und Handel vorgelegten Zahlen stimmten nicht: Der vereinbarte Preis pro Festplatte betrage 15 Euro (und nicht 30 Euro) und es sei mit Gesamteinnahmen von bis zu 10 Mio. und nicht mit 50 Mio. zu rechnen. Die IG Autoren wolle Gespräche mit Wirtschaftskammer und Handel, um “über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens” zu verhandeln, diese Gespräche aber würden verweigert.

Und die eingegangenen Gelder gingen auch nicht ins Ausland und an Großkonzerne: “Gerade von der pauschalen Vergütung für die private Kopie profitieren junge österreichische Kunstschaffende. Aus 50 Prozent der Einnahmen der Leerkassettenvergütung werden Stipendien vergeben, soziale Notfälle finanziert, Nischenproduktionen gefördert oder Alterversorgungen für jene bezahlt, die sonst keine Versorgung und Unterstützung haben. Der Rest geht an die Kunstschaffenden als Urheber”, verspricht die IG Autoren. Die Festplattenabgabe diene zudem der Existenzsicherung der österreichischen Verlage mit rund 10.000 Beschäftigten. Dazu kommen 20.000 österreichische Autoren, Schriftsteller, Drehbuchautoren, Kabarettisten, Journalisten oder Wissenschaftler.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand der österreichischen Verwertungsgesellschaften betrage zudem nur 11 Prozent: sie zählen zu den staatlich bestkontrollierten Einrichtungen in Österreich. 16.000 Mitglieder hat die Literar-Mechana, 18.000 Mitglieder haben die AKM und die austro mechana, 16.000 Mitglieder die Leistungsschutzgesellschaft LSG, 2.500 Mitglieder die Verwertungsgesellschaft Filmschaffende VDFS, ebenso wie die Verwertungsgesellschaft der Fotografen und Bildenden Künstler VBK.

Die Grundsatzerklärung der IG Autoren, welche hier abrufbar ist, stammt von den folgenden Verbänden der österreichischen Text-, Literatur- und Buchbranche : ARGE Österreichische Privatverlage, drehbuchFORUM Wien, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, KulturGewerkschaft GdG-KMSfB, Literar-Mechana, LVG-Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, Musiker-Komponisten-AutorenGilde, Musikverleger Union Österreich, Österreichischer Schriftsteller/innenverband, Österreichischer Verlegerverband PEN-Club Österreich, Presseclub Concordia, Verband Dramatikerinnen Dramatiker, Verband der Bühnenverleger Österreichs. Und die Arbeiterkammer bietet hier einen Ratgeber zum Thema “geistiges Eigentum und Verbraucherschutz” im kostenlosen Download

Dienstag, 24. April 2012, von Elmar Leimgruber

Journalistenverband fordert besseren Urheberschutz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert mehr Rechte für die eigentlichen Urheber und Autoren  von Werken: Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.  Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV am gestrigen Montag in Würzburg einstimmig verabschiedet hat.

In dem Papier unterstreicht Deutschlands größte Journalistenorganisation neben dem Änderungsbedarf im Urheberrecht die Bedeutung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien die Verwertungsgesellschaften unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter Werke wie etwa die so genannte Kulturflatrate werden in der DJV-Stellungnahme hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne. Allein mit einer Kulturflatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Die DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht ist in der Infothek auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html zu finden.

Freitag, 20. April 2012, von Elmar Leimgruber

ACTA ist tot, das Comeback folgt

Die ACTA-Diskussionsteilnehmer vor Publikum: Oliver Hödl, Kai Erenli, Fred Turnheim, Maximilian Schubert und Gerhard HuissKann man in Zusammenhang mit den Entwicklungen rund um das Urheberrecht von einem “digitalen Kreuzzug” sprechen? Um diese und weitere spannende Fragen rund um ACTA ging es am Mittwochabend beim ersten Treffpunkt Medien im Wiener Medienzentrum Neu Marx mit einem breitgefächerten Podium. Das Bild des “Kreuzzuges” aufgreifend, meinte der Künstler Oliver Hödl vom Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung: “Die Gruppe der Ritter ist heute inhomogener.” ISPA- Generalsekretär Maximilian Schubert sah in den aktuellen Geschehnissen eher “einen Wandel, einen Lernprozess. Eine Neuausrichtung bleibt keinem erspart.” Die gesamte Diskussion ist bald als Video auf www.oejc.at abrufbar.

Weiteres Thema der Diskussion waren die Rechte Einzelner. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Autor und Musiker sowie Mitbegründer der Aktion “Kunst hat Recht”, forderte eine praktikable Vorgehensweise: “Es muss brauchbare Regulative geben. Mich interessieren meine Rechte.” Der User spiele nach wie vor eher eine untergeordnete Rolle. Letztendlich vermutet Kai Erenli, Studiengangsleiter Film, TV- und Medienproduktion der Fachhochschule bfi Wien und Verfasser der Bill of Rights 2.0, dass fünf bis sechs große Unternehmen als bestimmende Rechteinhaber übrigbleiben, der User habe wenig mitzureden. Als mögliche Zukunftsperspektive schlug Erenli vor: “Man muss Richtung “Fair Use” denken. In den USA ist das bereits geregelter, das fehlt bisher in Europa.”

Veranstalter: Ursula Eripek (Geschäftsführerin Neu Marx Standortmarketing) Kooperationspartner und Veranstalter: Christoph Valencak (Agentur Putz & Stingl) Karin Thiller (Geschäftsführerin APA-OTS) und Fred Turnheim (Präsident des Österreichischen Journalisten Club)Eine wirklich befriedigende Lösung der Spannung zwischen dem Massenphänomen Illegale Downloads (Software, Spielen, Videos und Musik) und gerechter Entlohnung für die Autoren, Urheber und Entwickler konnte jedoch auch bei dieser von ÖJC-Präsident Turnheim geleiteten Podiusmsdiskussion, welche (auch versehen mit Twitter-Statements) live ins Internet übertragen wurde, nicht gefunden werden. Man war sich zwar einig, dass ein neues einfaches und zeitgemäßes Urheberrecht nötig sei, aber wie das konkret ausschauen sollte/müsste, um sowohl den Wünschen der Internetuser als auch jene der Urheber zu entsprechen, blieb aber die Antwort schuldig, was das konkret bedeutet. Und ebenfalls einig war man sich auch, dass das Thema ACTA nun zu den abgeschlossenen Akten gelegt wurde, gesetzliche Initiativen zur Überwachung und Einschränkung des Internets aber mit Sicherheit unter einem anderen Namen wiederkommen würden.

Initiiert wurde die Veranstaltungsreihe von der Mödlinger Agentur für Public Relations Putz & Stingl, dem Österreichischen Journalisten Club (ÖJC), Neu Marx Standortmarketing sowie APA-OTS Originaltext-Service. Bislang hatten ÖJC, APA-OTS und Putz & Stingl 75 erfolgreiche Events “Treffpunkt Radio” organisiert. Nun wurde daraus der “Treffpunkt Medien in St. Marx”. Dieser wird künftig fünf Mal pro Jahr in Neu Marx stattfinden. APA-OTS, ÖJC, Neu Marx Standortmarketing und Putz & Stingl laden Journalistinnen, Redakteure und Expertinnen zu einem Austausch über aktuelle Themen aus dem Medienumfeld ein.

Dienstag, 15. November 2011, von Elmar Leimgruber

Turrini gegen der Regisseure Willkür

Peter Turrini erhält den Nestroy für sein Lebenswerk
Foto: CC Manfred Werner (TSUI)

Im Wiener Raimundtheater wurde gestern Abend der Nestroy 2011 vergeben, eine der wichtigsten Kultur-Auszeichnungen im im deutschsprachigen Bereich. Peter Turrini wurde hierbei mit dem Nestroy für sein Lebenswerk ausgezeichnet. In seiner Dankesrede ging der streitbare Provokateur scharf mit Regisseuren ins Gericht, welche literarische Texte nach eigenem Gutdünken umschreiben: es gelte das Urheberrecht der Autoren und wenn man glaube, man könne so gut schreiben, möge man gefälligst seine eigenen Werke schreiben und nicht Werke von anderen verunstalten. Vieles im Theater heute sei “plem plem”, besipielsweise wenn Dramaturgen oder Regisseure einfach Dichtersprache mit heuttiger Umgangssprache vermischten, wetterte Turrini.

Schon vor der diesjährigen 12. Nestroy-Verleihung wurden einige Änderungen angekündigt, welche Kritiker auf den Plan riefen. So startete eine Initiative “Rettet den Nestroy Theaterpreis”, welche dem Veranstalter, dem Verein Wiener Theaterpreis, unter anderem vorwirft, “burglastig” zu sein und andere Theater zu vernachlässigen. Und Burg-Chef Matthias Hartmann fand es sogar öffentlich “blöd”, dass – wie erwünscht- jedes Theater plötzlich seinen Publikumsliebling selbst nominieren sollte und verweigerte die Zusammenarbeit. Der Nestroy Theaterpreis ist nach dem Wiener Schauspieler, Sänger, Schriftsteller und Satiriker Johann Nepomuk Nestroy (1801-1862) benannt.

Die aktuellen Änderungen im Detail:
- In den Kategorien “Beste Schauspielerin”, “Bester Schauspieler” und “Beste Nebenrolle” sind ab heuer jeweils fünf statt bisher drei Nominierungen vorgesehen. “Wir wollen damit die Schauspieler stärker in den Vordergrund rücken”, sagt dazu Karin Kathrein, die Vorsitzende der Kritiker-Jury des Nestroy.
- Stärker ins Scheinwerferlicht gerückt wird auch die Kategorie Off-Theater. Hier werden erstmals, statt nur einem, drei interessante Bühnen/Ensembles/SolistInnen präsentiert.
- Erstmals gibt es 2011 einen Bundesländer-Nestroy, um dem reichen Theaterleben außerhalb Wiens noch mehr als bisher gerecht zu werden.
Völlig neu konzipiert wurde der Publikumspreis, der zu einem spannenden Ländermatch zwischen Lieblingen der Wiener Bühnen und der Bühnen in den Bundesländern werden sollte.

Alle Nestroy 2011-Preisträger 2011 im Detail:

Beste Schauspielerin: Sarah Viktoria Frick
Bester Schauspieler: Max Mayer
Beste Regie: Andrea Breth
Beste Ausstattung: Thomas Schulte-Michels
Bestes Stück – Autorenpreis: Peter Handke
Beste Nebenrolle: Udo Samel
Bester Nachwuchs: Franziska Hackl
Beste Off-Produktion: Ganymed Boarding
Spezialpreis: Franz Wittenbrink für “Eh Wurscht”
Beste Bundesländer Aufführung: Amerika
Beste deutschsprachige Aufführung: Die Weber
Lebenswerk: Peter Turrini
Publikumspreis: Eleonore Bürcher

Samstag, 14. August 2010, von Elmar Leimgruber

Reporter ohne Grenzen und DJV kritisieren “Sachsen-Sumpf”-Urteil gegen Journalisten

Die verurteilten Reporter Arndt Ginzel und Thomas Datt
Foto: ROG © Jan Zappner

Am Freitag, 13. August, hat das Dresdner Amtsgericht die beiden Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich im Zusammenhang mit der sogenannten “Sachsen-Sumpf”-Affäre nach Ansicht des Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert dieses Urteil als “Skandal”:

In vielen Ländern der Welt seien Journalisten willkürlichen Strafverfahren wegen Verleumdung ausgesetzt. Fast immer sei dies ein Vorwand, um Pressefreiheit zu unterdrücken. “Der Dresdner Prozess zeigt das gleiche Muster: Justizbehörden benutzen das Strafrecht gegen unliebsame Journalisten”, reagiert ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.

Auch der Deutsche Journalisten Verband (DJV) kritisiert das Urteil: In Zukunft könnte nun auch anderswo versucht werden, “kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern,” befürchtet DJV-Chef Michael Konken. “In Anklage und Prozess wurden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen“, erklärte die sächsische DJV-Landesvorsitzende Sabine Bachert. Man werde die Urteilsbegründung abwarten und behalte sich weitere Schritte vor, so der DJV-Landesverband Sachsen, der die beiden freien Journalisten juristisch berät.

Gegenstand der Anklage sind Artikel im Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” und bei “Zeit Online” aus dem Jahr 2008 zum “Sachsen-Sumpf” – eine mögliche Korruptionsaffäre, in dem es auch um eventuelle Verstrickungen ranghoher sächsischer Justizvertreter geht. Ginzel und Datt waren Autoren des “Zeit Online”-Berichts und an dem “Spiegel”-Artikel als Co-Autoren beteiligt. Ihnen werden ehrverletzende Tatsachenbehauptung, üble Nachrede und Verleumdung vorgeworfen. Der Hintergrund der Anklage ist hier online abrufbar. Der entsprechende Beitrag bei “Zeit Online” kann hier gelesen werden.

ROG und DJV hatten bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung Freispruch für die beiden Journalisten gefordert:

“Eine Verurteilung der beiden Journalisten würde den Rechtsstaat beschädigen und die Pressefreiheit verletzen”, betonte die stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Ulrike Kaiser: “Das Verfahren war und ist in unseren Augen der Versuch der Einschüchterung von investigativ recherchierenden Journalisten.” Im Prozess wurde laut DJV durch Zeugenaussagen und Akten, die durch die Angeklagten eingeführt wurden, erwiesen, dass es die im Bericht aufgezeigten Unstimmigkeiten tatsächlich gab”. Und zudem sollte in diesem Fall “auch die mögliche Einflussnahme von Landesbehörden auf das Strafverfahren gegen die beiden freien Journalisten aufgeklärt werden”. “Eine Verurteilung wäre nicht nachvollziehbar”, so Kaiser.

“Journalistische Handlungen werden in dem Prozess zu Unrecht kriminalisiert. Eine der wichtigsten Funktionen der Medien ist es, Missstände aufzudecken. Eine Verurteilung würde künftige Berichterstattung zu Korruptionsaffären behindern und damit die Pressefreiheit beeinträchtigen,” warnte Rediske: “Schon die Einleitung des Strafverfahrens gegen die freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt, die im so genannten “Sachsen-Sumpf” recherchiert hatten, sei mehr als fragwürdig gewesen. Schließlich hätten sich die Nebenkläger nicht einmal getraut, presserechtlich gegen die angeblich diffamierenden Äußerungen vorzugehen”. Zudem habe viel in dem Prozess darauf hingedeutet, “dass Behörden Druck auf investigativ recherchierende Journalisten ausüben wollen”, kritisiert Rediske.

Dienstag, 11. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Eiszeit zwischen GEMA und YouTube (Info und Kommentar)

GEMA-Chef Harald Heker
Foto: Jochen Zick, gema.de

Seit einem Jahr gibts nun schon andauernden Streit zwischen der deutschen Autorengesellschaft GEMA und dem zu Google gehörenden Videoportal YouTube. Die Urheber musikalischer Werke, die von YouTube genutzt werden, erhalten daher laut GEMA seit April 2009 keine Tantiemen mehr hierfür. Die GEMA hat nun die Verhandlungen über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland abgebrochen. Im Verbund mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften möchte die GEMA ein Zeichen setzen: Musik hat ihren Wert.

Die GEMA fordert daher, begleitend zum Abbruch der Verhandlungen, gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Der internationale Verbund der Musikautorengesellschaften könnte sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn er dies wollte. Darauf wird aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet:

Die Rechteinhaber möchten nach eigenen Angaben schon, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird – aber nur, sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist. Das eigentliche Ziel ist also, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist. “Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden”, betont Harald Heker.

Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds mit der GEMA gehören u. a. auch die österreichische AKM, die Schweizer SUISA, die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien). Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires.

YouTube, dem gegenüber sich die GEMA, was die preislichen Absprachen betrifft, zu Stiellschweigen verpflichtet hat, sieht dies natürlich anders: Man sieht sich enttäuscht, beklagt die zu hohen Preisvorstellungen der GEMA, und will keinesfalls pro Seitenabruf bezahlen. Es könne nicht sein, dass man bei jedem Videoabruf Geld verliere anstatt zu verdienen.

Mit meinem eigenen Label elmadonmusic.com, als Autor und Komponist bin ich auch direkt betroffen von dem, was die Urhebergesellschaften und YouTube miteinander vereinbaren. Und trotzdem. Das Ganze finde ich einfach nur kindisch und kleinlich: Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass YouTube den Musikverkauf fördert und unterstützt, genauso wie es übrigens auch bei Musik-TV-Sendern der Fall ist. Ich bin schon dafür, dass YouTube auch für die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Videoss an die Urheberrechtsgesellschaften bezahlt. Natürlich. Aber es ist im Sinne jener, die Musik machen und die Musikvideos produzieren, dass ihre Vidoes von möglichst vielen gesehen werden und nach Möglichkeit auch gekauft werden.

Mal abgesehen davon, dass vom Konsumenten für jedes Fernsehgerät, jedes internetfähige Gerät, jeden Rohling und ejden Brenner sowieso Urheberrechtsabgaben bezahlt werden: Auch ich lerne über YouTube immer wieder Songs und Interpreten kennen, die mir bislang unbekannt waren. Und wenn sie mir gefallen, kaufe ich mir deren CDs. Und ich ärgere mich umso mehr, wenn ich das neueste offizielle Musikvideo einer meiner Lieblingsformationen wegen solchen Streitigkeiten wie der aktuellen, nicht auf YouTube finde. Wenn die Musikindustrie inklusive Autorengesellschaften weiter auf stur schalten, dürfen sie sich nicht wundern, wenn ihr trauriges Dauerproblem mit Raubkopien und illegalen Downloads weitere Höhepunkte erlebt.

Ich bin daher für einen “Kompromiss”: Die im letzten Jahr ausgelaufenen Verträge zwischen Urheberrechte-Verwaltern und YouTube sollten einfach ohne Abänderungen, aber mit jährlichen Inflationsanpassungen auf unbegrenzte Zeit verlängert werden; Thema erledigt. Meine Meinung.

Weitere Meldungen zum Thema:

- Internetpraterie verhindert 34.000 neue Arbeitsplätze

- 841 Mio. Euro Umsatz für deutsche Musikindustrie

- 22 Mio. Umsatz für österreichischen Musikmarkt

- Erkennungsmerkmale von Raubkopien

- Echo 2010

- Grammys 2010

- Europäischer Musikpreis 2010

- Des ORF Berührungsängste mit österreichischer Musik

- Künstlerleid, Downloads und das liebe Geld

- Musikindustrie, du hast den Zug verpasst

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Freitag, 16. April 2010, von Elmar Leimgruber

Deutscher Musikautorenpreis für Michael Kunze – 841 Mio. Umsatz 2009 für die deutsche Musikindustrie

Michael Kunze
Foto: Alexander Wulz michaelkunze.info

Der bekannteste Textautor im deutschsprachigen Raum, Michael Kunze erhält den Deutschen Musikautorenpreis für sein Lebenswerk. Dies gab Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema, im Rahmen der Jahrespressekonferenz in Berlin bekannt. “Mit Michael Kunze wird ein Urheber ausgezeichnet, der als Textdichter und Librettist, aber auch als Schriftsteller, Dramatiker, Buch- und Fernsehautor unvergessliche Meisterwerke geschaffen hat und damit seit Jahrzehnten national wie international Erfolge feiert”, begründet die Gema ihre Entscheidung. Der Deutsche Musikautorenpreis ist initiiert von der Gema und Teil des Kulturauftrags der Verwertungsgesellschaft. Mit diesem Preis, der seit 2009 jährlich verliehen wird, werden Komponisten und Textdichter für herausragende Qualität ihrer Werke ausgezeichnet.

Alle deutschen Musikpreise der Gema werden übrigens am 22. April im Rahmen einer festlichen Gala verliehen.

Die diesjährigen Nominierten sind:

Komposition Dance

  • Alex Christensen
  • Manuel Reuter & Yann Peifer (Cascada)
  • Vicente de Teba & Marc Schneider (Die Atzen / Frauenarzt & Manny Marc)

Komposition Experimentelle Musik

  • Carola Bauckholt
  • Robert HP Platz
  • Gerhard Stäbler

Komposition Instrumentalmusik

  • Enno Poppe
  • Rebecca Saunders
  • Charlotte Seither

Komposition Jazz

  • Achim Kaufmann
  • Rainer Tempel
  • Nils Wogram

Komposition Rock/Pop

  • David Jost, Dave Roth, Pat Benzner (u.a. Tokio Hotel)
  • Matthias Hass (u.a. Anett Louisan, Roger Cicero)
  • Simon Triebel (Juli)

Text Rock/Pop

  • Jan Delay
  • Inga Humpe (2raumwohnung)
  • Silbermond

Text Schlager

  • Kristina Bach
  • Heike Fransecky
  • Hans-Joachim Horn-Bernges

Nachwuchsförderung (dotiert mit 10.000 Euro)

  • Johannes Kreidler
  • Elena Mendoza
  • Johannes X. Schachtner

Erfolgreichstes Werk

Der/Die Preisträger/in in dieser Kategorie wird im Rahmen der Preisverleihung am 22. April 2010 bekannt gegeben.

Michael Kunze (geb. am 9. November 1943 in Prag) wuchs in München auf und studierte dort Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie. In den späten 60er-Jahren begann er Texte zu schreiben und wurde schnell einer der bekanntesten deutschen Textautoren. Schon mit seinem ersten internationalen Werk „Fly, Robin, Fly“ erreichte Michael Kunze Platz 1 der amerikanischen Billboard Charts. Als erster Deutscher überhaupt erhielt er dafür im Jahre 1976 einen Grammy (zusammen mit Komponist Sylvester Levay). Deutschsprachige Stars wie Peter Maffay, Udo Jürgens und die Band Münchener Freiheit verdanken ihm einige ihrer größten Hits: „Du“, „Ich war noch niemals in New York“ oder „Ohne Dich (schlaf ich heut Nacht nicht ein)“ führten die Hitparaden an und wurden zu Evergreens. In den 80er-Jahren brachte Kunze mit seinen Adaptionen die großen angloamerikanischen Musical-Hits auf deutsche Bühnen, u.a. „Cats“, „König der Löwen“ und „Das Phantom der Oper“. Kurze Zeit später begann er auch eigene Musicals zu schreiben – „Elisabeth“, „Tanz der Vampire“, „Mozart“ u.v.m. sind seitdem Publikums-Magneten. Michael Kunze erhielt neben dem Grammy zahlreiche weitere Auszeichnungen, u.a. den Echo für sein Lebenswerk (2005), drei Golden Europe-Awards und zwei Bestes Musical-Awards.

Vor Kurzem habe ich hier den Umsatz der österreichischen Musikindustrie publiziert. Und hier sind die Zahlen für Deutschland:

Die Gesamteinnahmen der Gema für ihre Rechteinhaber aus aller Welt betrug nach eigenen Angaben im abgelaufenen Geschäftsjahr 841,0 Mio. €. Dies bedeutet eine Steigerung um 18,0 Mio. € (2,2 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Gesamtergebnis 2009 sind 218,9 Mio. € Erträge aus Inkassomandaten enthalten. Die rückläufigen Erträge bei der Lizenzierung von Tonträgern spiegeln die Marktentwicklung im In- und Ausland wider, die insbesondere durch zunehmende Musiknutzungen im Internet bei rückläufigen Um- und Absätzen im Tonträgerbereich gekennzeichnet ist. Die seit Ende der 1990er Jahre andauernde Marktschwäche hielt auch 2009 an, jedoch mit einem weit weniger starken Rückgang als in den Vorjahren (2009: 149,4 Mio. €, 2008: 150,3 Mio. €, 2007: 182,0 Mio. €, 2006: 214,9 Mio. €).

Im Bereich Rundfunk und Fernsehen konnte, nachdem eine vertragliche Einigung erreicht wurde, aufgrund einmaliger Nachzahlungen der Kabelunternehmen für die Jahre 2007 und 2008 eine deutliche Erlössteigerung im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Dadurch stiegen die Erträge im Bereich Kabelweiterleitung um 60,6 Mio. €. Der Gesamtertrag im Bereich Rundfunk und Fernsehen fällt deshalb mit 287,3 Mio. € um 19,0 % höher aus als im Vorjahr. Der Gesamtertrag für den Bereich Online konnte 2009 um 45 % auf 10,6 Mio. € gesteigert werden.

In der Musikbranche wird laut Gema eine Fortsetzung der Trends der letzten Jahre mit erneut rückläufigen Um- und Absatzwerten für Tonträger und guten Aussichten für Live-Musik erwartet. Im Online-Bereich ist von einer weiterhin zunehmenden Musiknutzung auszugehen, an deren wirtschaftlichen Ergebnissen werden die Urheber allerdings nach wie vor nicht in ausreichendem Maße beteiligt. Die Gema versucht, durch inter­nationale Kooperationen sowie eine Vielzahl von Verhandlungen, aber auch Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren die Rechte ihrer Mitglieder auf eine angemessene Vergütung auch in diesem Bereich durchzusetzen.

Insgesamt erwartet die Gema für das Geschäftsjahr 2010 einen Rückgang ihrer Erträge.Die Gesellschaft vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.