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Donnerstag, 13. August 2015, von Elmar Leimgruber
Dass S-Bahnen in Österreich meist schaffnerlos unterwegs sind, verunsichert schon seit längerer Zeit nicht nur viele Bahnkunden, sondern ruft mittlerweile auch den Betriebsrat der ÖBB auf den Plan: Weil diese “Einsparungen” Service und Sicherheit der Fahrgäste gefährdeten, fordert der ÖBB-Betriebsrat nun Zugbegleiter auch in den S-Bahnen.
Wenn selbst ein ÖBB-Sprecher bloss den allerersten Einstieg als sicher bezeichne, sei es höchst an der Zeit, gewisse “Sparmaßnahmen” zu überdenken:
“Es war absehbar, dass sich die Beschwerden der Fahrgäste häufen werden”, erklärt ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender Roman Hebenstreit. “Das ist die direkte Folge von Sparmaßnahmen, die wir BetriebsrätInnen immer schon kritisiert haben”, betont der Gewerkschafter. Laut den Aussagen des ÖBB-Pressesprechers in der Wiener Zeitung sei nur bei der ersten Tür ein sicherer Aus- und Einstieg möglich, weil hier der Triebwagen vom Lokführer noch überblickt wird – es stellt sich die Frage, was dies für den hinteren Zugteil bedeutet? “Ohne Zugbegleiter ist dort offenbar kein sicherer Fahrgastwechsel gewährleistet. Dieses Eingeständnis deutet auf ein umgehend zu lösendes Problem hin”, so Hebenstreit.
“Wenig überrascht” zeigt sich Hebenstreit über die Kritik an den ÖBB im heute veröffentlichten Bericht der “Wiener Zeitung” über das Reisen mit Kinderwägen in den S-Bahn-Garnituren der Baureihe 4020. “Früher gab es in diesen Zügen ZugbegleiterInnen, die die Züge am Bahnsteig überblickt haben, den Fahrgästen mit Kinderwägen beim Ein- und Aussteigen behilflich sein konnten und somit für den sicheren Fahrgastwechsel sorgten”, erinnert Hebenstreit.
Darüber hinaus sorgen ZugbegleiterInnen auch während der Fahrt für Ordnung und die Sicherheit der Fahrgäste, etwa im Fall von Übergriffen oder Vandalismus. Diese wichtige Position sei in der Vergangenheit jedoch durch das Diktat der leeren Kassen gerade im Wiener S-Bahn-Bereich in weiten Teilen dem Sparstift zum Opfer gefallen. Das Ergebnis ist eine Verschlechterung der Servicequalität für die KundInnen, wie der Zeitungsbericht beweist. “Unsere Position als Belegschaftsvertretung ist eindeutig: Wir fordern, dass die Züge wieder mit ZugbegleiterInnen besetzt werden.” Erste Gespräche mit dem Unternehmen haben bereits stattgefunden, jedoch sei noch kein Ergebnis erzielt worden.
Tags: ÖBB, Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB), Bahn, Betriebsrat, Gewerkschaft, Roman Hebenstreit, S-Bahn, Service, Servicequalität, Sicherheit, Zugbegleiter
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Mittwoch, 14. August 2013, von Elmar Leimgruber
Die ÖBB braucht dringend mehr Personal am Zug, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Dies fordern sowohl die Fahrgast-Initiative “Pro Bahn” als auch die Eisenbahngewerkschaft “vida”: Es gebe immer mehr ausgewiesen Strecken im sogenannten “0:0 Betrieb”, bei dem außer dem Lokführer kein weiteres Personal mehr im Zug anwesend sei.
Das Eisenbahnrecht spreche jedoch eine klare Sprache: Zugbegleiter sind für die Sicherheit in den Zügen verantwortlich. Ohne diese sei aber die Sicherheit der Passagiere nicht ausreichend gewährleistet.
“Ein Triebfahrzeugführer kann aber nicht 1:1 die Aufgaben eines Zugbegleiters oder Eisenbahnaufsichtsorgans übernehmen, da er sich auf seine wichtigen sicherheitsrelevanten Aufgaben im Fahrbetrieb wie beispielsweise Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und die Beobachtung von Signalen konzentrieren muss”, erklärt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida.
Auch im Fall des Eintretens von außergewöhnlichen Vorfällen und Ereignissen im Betrieb (Übergriffe auf Passagiere, Erkrankungen von Fahrgästen aber auch bei technischen Gebrechen oder Unfällen), die eine Evakuierung des Zuges notwendig machen, brauche es im Sinne der Sicherheit mehr Personal auf den Zügen: “Ein Triebfahrzeugführer darf durch nichts abgelenkt werden”, so der Gewerkschafter. Im Osten Österreichs gebe es derzeit auch schon Versuche mit “0:0-Betrieb” in Doppelstockgarnituren: “Es ist unverantwortlich, einem Triebfahrzeugführer alleine im Ernstfall die Evakuierung einer Doppelstockgarnitur zuzumuten”, kritisiert Hebenstreit.
Das österreichische Eisenbahnrecht sei hier eindeutig: “Für die Überwachung der Sicherheit in den Zügen und für die Sicherheit der Passagiere sind Eisenbahnaufsichtsorgane vorzusehen”, erörtert Hebenstreit: “Im Rahmen der noch heuer anstehenden Novellierung der Eisenbahn Bau- und Betriebsverordnung darf man deshalb die Gelegenheit nicht auslassen, alles zu unternehmen, um die Sicherheit und die Information der Fahrgäste zu verbessern. Dazu braucht es auf den Zügen mehr qualifiziertes Personal. Und es spricht nichts dagegen, dass dieses zukünftig auch Tickets im Zug verkaufen kann,” betont Hebenstreit.
Die Fahrgast-Initiative “Pro Bahn” hatte die Beseitigung des Tarifdschungels sowie eine bessere Information der Fahrgäste und den Kauf von Tickets im Zug und dafür auch mehr Personal gefordert: “Die Tatsache, dass durch den Ausfall einiger Fahrdienstleiter der Zugverkehr am Mainzer Hauptbahnhof völlig zusammengebrochen ist, sollte auch Österreichs Bahnunternehmen beflügeln, ihre Personalpolitik zu evaluieren, insbesondere bei Fahrdienstleitern und Lokführern.” “Pro Bahn” fordert daher “eine breite Charme-Offensive aller Bahnunternehmen, um neues qualifiziertes Personal, insbesondere Lokführer und Fahrdienstleiter zu gewinnen”. Es dürfe nicht sein, “nicht sein, dass Fahrgäste aufgrund von Fehlentscheidungen der Politik und des Bahnmanagements auf der Strecke bleiben”, so die Fahrgast-Initiative.
Tags: ÖBB, Österreich, Bahn, Bahnunternehmen, Charme-Offensive, Eisenbahn, Eisenbahnrecht, Fahrdienstleiter, Fahrgäste, Gewerkschaft, Lokführer, o:o Betrieb, Personalknappheit, Personalpolitik, Pro Bahn, Roman Hebenstreit, Sicherheit, Tickets im Zug, Triebfahrzeugführer, Verkehr, vida, Züge, Zugbegleiter, Zugpersonal
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Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber
Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.
Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.
Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.
Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.
Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.
Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.
Tags: außergerichtliche Schlichtungsstellen, Österreich, Bahn, Bahnfahrer, Bahnreisende, Bahnunternehmen, Entschädigung, Erstattung, Erstattungsbedingungen, Fahrgastrechte, Fahrgäste, Konsumentenschutz, Passagierrechte, Pflichten, Rechte, Schienen-Control, Schlichtungsstelle, Strafen, Tickets, Verbraucher, Verein für Konsumenteninformation (VKI), Verspätung, Zugausfall, Zugverspätung
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Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.
Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.
Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.
Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.
Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:
• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.
Tags: Airlines, App, Bahn, Bus, Download, ECC-Net, Entschädigung, EU, EU-Passagier-Rechte, Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäischer Gerichtshof, Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ), Flug, Fluggast-Rechte, Fluggastrechte, Flugreisende, Konsumentenrecht, Konsumentenschutz, Kosten, Naturkatastrophe, Passagierrechte, Rechte als Reisende, Reisende, Schlichtungsstelle, Urlaub, Verbraucherschutz, Verspätung
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Freitag, 1. Februar 2013, von Elmar Leimgruber
Nach mehr Rechten für Bus- und Flugreisende (obwohl der “Übergepäck”-Missbrauch durch die Fluglinien nach wie vor unsanktioniert ist) beginnen ab 1. Juli bessere Konsumenten-Rechte auch für Bahnfahrer, zumindest in Österreich. Wie die Arbeiterkammer (AK) mitteilt, gibt es dann unter anderem bessere Entschädigungen bei Unpünktlichkeit sowie bekommen mehr Einspruchmöglichkeiten bei Bestrafung wegen Schwarzfahrens.
Entscheidend für die Entschädigung der Jahreskartenkunden ist der Pünktlichkeitsgrad der Bahn-Unternehmen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt die Latte im Sinne der Bahnfahrer und Bahnfahrerinnen hoch gelegt, auf mindestens 95 Prozent. Wenn eine Zugverbindung über einen Zeitraum von einem Monat weniger als zu 95 Prozent pünktlich ist, hat der Kunde oder die Kundin Anspruch auf Entschädigung. Bisher gibt es bei Zeitkarten eine Entschädigung bei unpünktlichen Zügen nur für Jahreskartenkunden. Künftig muss die Bahn Unternehmen bei Verspätungen auch Entschädigungen für Monats- oder Wochenkarten-Besitzer gewähren.
Zudem: Nicht nur die Eisenbahnunternehmen, sondern auch die Verkehrsverbünde und die Stellen, die die Jahreskarten verwalten, müssen die Fahrgäste informieren und für eine kundenfreundliche Abwicklung der Fahrpreisentschädigung sorgen. Fahrgäste müssen spätestens ab 1. Jänner 2014 via Internet darüber informiert werden, ob der monatliche Pünktlichkeitsgrad vom jeweiligen Bahnunternehmen auch erreicht wurde.
Außerdem neu: Bahnfahrer, die Einspruch gegen eine Zahlung fürs Schwarzfahren erheben, weil sie etwa in den falschen Zug gestiegen sind oder wegen Problemen mit dem Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte lösen konnten, bekommen mehr Rechte: Ab 1. Juli 2013 müssen diese Einsprüche inhaltlich beantwortet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Generell gilt bei säumigen Zahlern: Eine Mahnung muss der Einleitung eines teuren Inkassoverfahrens vorausgehen.
Und auch die Schienen-Control bekommt mehr Kompetenzen als Wächterin der Fahrgastrechte. Ihr müssen die Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde nicht nur wie bisher die Entschädigungsbedingungen vorlegen sondern auch die gesamten Beförderungsbedingungen. Die Schienen-Control kann diese auf Einhaltung des rechtlichen Rahmens prüfen, hin prüfen.
Tags: Arbeiterkammer (AK), ÖBB, Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Bahn, Bahnfahrer, Bahnunternehmen, Beförderungsbedingungen, Einspruch, Entschädigung, Fahrgastrechte, Fahrkartenautomaten, Jahreskartenkunden, Konsumentenrechte, Konsumentenschutz, Monats- und Wochenkarten, Passagierrechte, Pünktlichkeitsgrad, Recht, Schwarzfahren, Unpünktlichkeit, Verkehrsverbünde, Verspätung, Zug
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Mittwoch, 23. Januar 2013, von Elmar Leimgruber
Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen. Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der Grundversorgung.
In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug. Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen werden.
In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“
Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.
Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.
Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen. Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht hier als Download zur Verfügung.
Tags: Arbeiterkammer (AK), Arbeitsrecht, Auftragsvergabe, Öffentlicher Nahverkehr, Öffis, Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB), öffentliche Dienstleistungen, Bahn, Binnenmarktausschuss, Daseinsvorsorge, Dienstleistungen, Dienstleistungskonzessionen, EU-Parlament, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Grundversorgung, Herbert Tumpel, Kollektivvertrag, Kultur, Medien, Privatisierung, Privitisierung der Grundversorgung, Rettung, Richtlinie, soziale Dienste, Subunternehmerkette, Trinkwasser, Verbraucherschutz, Vergabeverfahren, Wasserversorgung
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Donnerstag, 24. November 2011, von Elmar Leimgruber
Gestern Mittwoch wurde die BahnhofCity, ein Büro- und Einkaufszentrum, am Wiener Westbahnhof eröffnet. 17.000m² der insgesamt 30.000 m2 davon sind Verkaufsflächen auf drei Ebenen für 90 Geschäfts-, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe. Neben Vertretern der Politik wie Verkehrsministerin Doris Bures war auch Andreas Meyer, der Chef der Schweizer Bundesbahnen (SBB) zu Gast bei ÖBB-Chef Christian Kern. Meyer regte im anschließenden Pressegespräch die Einführung einer Mobilitäts-Card an, welche -wie in der Schweiz auch- in allen Öffis des Landes Gültigkeit hat. Dies sei in Österreich kaum umsetzbar, da es viele Verkehrsverbände gibt, reagierte Kern.
“Um die Bahn noch attraktiver zu machen, müssen wir den Fahrgästen modernste Infrastruktur und Top-Service bieten”, betonte Kern: “Der Ausbau und die Modernisierung des Westbahnhofs zu einem künftigen innerstädtischen Knotenpunkt des öffentlichen Lebens ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es wurden Werte für Generationen geschaffen, 1.500 Arbeitsplätze sind errichtet worden. Von diesen Investitionen werden noch unsere Kinder und Enkel profitieren.”
Anlässlich der Eröffnung konnten Jung und Alt eine “ÖBB zum Anfassen” erleben – sei es im Führerstand eines railjets oder bei der Präsentation der Cats- und der Licht ins Dunkel Lok. Für Kurzweile war unter anderem mit einer Vorführung aus dem Musical „Cats“ (welches ab Ende Jänner in der Originalproduktion in Wien gastieren wird), einem Glücksrad mit Peter Rapp, einem Kasperltheater und einer Bastelecke für die jüngeren Teilnehmer gesorgt. Auch die beiden “Bahn-Botschafter” Christoph Fälbl und Ciro De Luca sowie Star-Doubles (z.B. Tina Turner) und die Polizei (mit einem Infostand) waren vor Ort.
Und hier sind Eindrücke in Bildern (Fotos) von der Eröfffnung der BahnhofCity Wien West:
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Donnerstag, 7. April 2011, von Elmar Leimgruber
museumobil Card und Mobil Card
Wer Südtirol mit Bus und Bahn erkunden will, kann auch in dieser Saison wieder auf die bewährten Mehrtagestickets Mobilcard und museumobilCard zurückgreifen. Erstmals gibt es heuer zudem günstige Tageskarten für eine Stippvisite in das Nachbarland Schweiz. “Der Erfolg unserer Mehrtagestickets zeigt, dass sanfte Mobilität voll im Trend liegt und dass immer mehr Menschen, sowohl Gäste als auch Einheimische, bewusst die öffentlichen Verkehrsmittel im Urlaub und für Ausflüge nutzen”, unterstreicht Mobilitäts-Landesrat Thomas Widmann.
“Seit der erstmaligen Einführung im Jahr 2006 hat die Mobilcard eine einzigartige, rasante Erfolgsgeschichte zu verzeichnen”, betont Widmann. So wurden in der letztjährigen Tourismussaison insgesamt 303.250 Mobilcards und lokale, mit Gästekarten kombinierte Mobilcards verkauft, Insgesamt fast 2,7 Mio Bus- und Bahnfahrten haben die Urlaubsgäste mit diesen Karten landesweit absolviert. „Für viele Gäste sind die Mobilcard oder die lokalen Gästekarten mittlerweile untrennbar mit dem Südtirolurlaub verbunden“, so Thomas Widmann.
Fahren mit der Südtirol-Bahn
Seit dem 1. April ist die landesweit gültige Mobilcard wieder in den Büros der Tourismusorganisationen, an den Fahrkartenschaltern und Ticketautomaten erhältlich. Die Mobilcard berechtigt an drei bzw. an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Südtirol zu einem Preis von 18 bzw. 22 Euro. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zahlen die Hälfte, für Kinder unter 6 Jahren sind die Fahrten kostenlos.
Wer zusätzlich zur einzigartigen Landschaft auch Kultur und Geschichte Südtirols kennen lernen möchte, kann auf die museumobil Card zurückgreifen. Damit können zum Preis von 20 bzw. 25 Euro an drei bzw. sieben aufeinander folgenden Tage alle öffentlichen Verkehrmittel genutzt werden sowie rund 80 Museen und Sammlungen in allen Landesteilen besichtigt werden.
Wer bei einem Tagesausflug seine Fühler Richtung Schweiz ausstrecken möchte, für den gibt es ab heuer neue, preislich attraktive Tageskarten, die an den Fahrkartenschaltern sowie an den Fahrscheinautomaten auf den Bahnhöfen im Vinschgau und in der Vinschgerbahn selbst erhältlich sind. Die Tageskarte Nationalpark um elf Euro berechtigt zur Nutzung der Schweizer PostAuto-Linie Mals – Müstair – Zernez und Fudera-Lü; Abfahrten des Postbusses am Bahnhof in Mals alle zwei Stunden, ab 14. Mai stündlich. Mit der Tageskarte Engadin (22 Euro) können ab dem Bahnhof Mals die Schweizer PostAuto-Linie Richtung Zernez, die Bahnlinie der Rhätischen Bahn zwischen Scoul und Pontresina/St. Moritz sowie die Buslinien des unteren Engadins genutzt werden.
Tags: Öffentliche Verkehrsmittel, Öffis, Bahn, Bus, Kultur, Mehrtagestickets, Mobil Card, Mobilcard, museummobil Card, Südtirol, Schweiz, Tageskarten, Tagestickets, Tickets, Tourismus, Vinschgerbahn, Zug
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Donnerstag, 30. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber
Mit 1. Jänner 2010 wird das Leben für Autofahrer teils empflindlich teurer. Darauf weisst der Autofahrerclub ÖAMTC hin: Das Jahr beginnt gleich mit der Erhöhung der Mineralölsteuer: 4 Cent pro Liter Benzin, 5 Cent pro Liter Diesel. Das entspricht inklusive der Umsatzsteuer einer Preiserhöhung von 4,8 Cent bzw. 6 Cent pro Liter (siehe dazu auch den Kommentar: http://www.redakteur.cc/autofahrer-als-melkkuh-der-nation/).
Als Entlastung für die Autofahrer wird mit selbem Datum die Pendlerpauschale um zehn Prozent erhöht. Die sogenannte Spritpreisverordnung, die es den Tankstellen nur einmal pro Tag erlaubt, die Preise zu erhöhen (aber jederzeit zu senken), wird verlängert. Der Zeitpunkt für die Preiserhöhung wird künftig auf 12 Uhr Mittag vereinheitlicht.
Ebenfalls ab 1. Jänner 2011 wird Rasen auf Österreichs Straßen stärker sanktioniert: Wer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss mit deutlich längeren Führerscheinentzugszeiten rechnen.
Ab 3. Jänner 2011 werden die neuen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat ausgegeben. Die Mehrkosten für einen Scheckkarten-Zulassungsschein betragen 19,80 Euro. “Der Ablauf bleibt gleich wie bisher”, sagt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Wer einen Scheckkarten-Zulassungsschein will, kontaktiert seinen Versicherungsbetreuer oder wendet sich direkt an die Zulassungsstelle.
Ab 1. Februar 2011 werden innerhalb der EU nur mehr Fahrzeuge neu typengenehmigt, bei denen sich beim Starten des Motors automatisch das Tagfahrlicht einschaltet. Als Mitgliedsstaat der EU wird diese Bestimmung auch für Österreich tragend. “Ältere Fahrzeuge müssen aber nicht umgerüstet werden”, erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Mit 1. März 2011 wird die Erhöhung der Zuschläge im Bonus-Malus-System der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kfz über 180g CO2 pro Kilometer wirksam.
Die Fahrer von Feuerwehr- und Rettungswagen erhalten nach interner Ausbildung einen eigenen Führerschein, der es ihnen erlaubt, auch schwere Einsatzfahrzeuge in Kombination mit einer Lenkberechtigung der Klasse B zu lenken.
Gutschrift bei unpünktlichen Zügen: Ab Jänner 2011 haben Pendler, wenn sie per Bahn mit einer Jahreskarte unterwegs sind, bei Verspätungen und Zugsausfällen ein Recht auf teilweise Erstattung des Fahrpreises. Dazu ermitteln die Bahnunternehmen selbst, wie pünktlich die Züge auf ihren Strecken im Verlaufe eines Monats waren. Wurde der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht, gibt es eine Gutschrift.
Leider kein Aprilscherz: Für Flüge ab Österreich, die ab dem 1. Jänner 2011 gebucht werden und frühestens ab 1. April 2011 angetreten werden, wird eine Flugticket-Abgabe eingehoben: Kurzstrecke: 8 Euro, Mittelstrecke 20 Euro, Langstrecke 35 Euro.
Eine gute Nachricht gibt es hinsichtlich der Verkehrssituation auf der Tauern Autobahn (A 10). Am 28. Juni 2011 wird der Tauerntunnel freigegeben, in dem es dann nach 40 Jahren endlich keinen Gegenverkehr mehr gibt. “Ein Riesenschritt für die Sicherheit”, sagt ÖAMTC-Jurist Achrainer abschließend.
Tags: Andreas Achrainer, Autofahrer, ÖAMTC, Österreich, Bahn, Bonus-Malus-System, Erhöhung dert Mineralölsteuer, EU, Führerscheinentzug, Kraftfahrer, NOVA, Pendlerpauschale, Raser, Rettungswagen, Spritpreisverordnung, Tauern Autobahn, Umsatzsteuer, Züge, Zulassungsschein
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Freitag, 24. September 2010, von Elmar Leimgruber
- Der ICE der Deutschen Bahn (DB)
Foto: © Leimgruber
Nur jeder Siebte in Deutschland nutzt täglich öffentliche Verkehrsmittel. Und es würden deutlich mehr sein, wenn die Taktzeiten und das Streckennetz enger gewählt wären. Sicherheit, Service oder Sauberkeit dagegen spielen bei der Entscheidung, öfter auf Bus oder Bahn umzusteigen, eher eine untergeordnete Rolle. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, die TÜV Rheinland anlässlich der Internationalen Fachmesse für Verkehrstechnik “InnoTrans” in Berlin präsentiert hat. Ziel der Untersuchung war es zu klären, unter welchen Umständen die Menschen künftig öffentliche Verkehrsangebote vermehrt nutzen würden.
Insgesamt gaben demnach 59 Prozent der Befragten an, sich eine vermehrte Nutzung vorstellen zu können: beim Einkaufsverkehr und privaten Erledigungen sowie beim Freizeitverkehr wäre die Bereitschaft umzusteigen am größten. Voraussetzung wäre für knapp ein Drittel der Befragten ein verbessertes Angebot in punkto Taktfrequenzen, Erreichbarkeit und Netzausbau. Umgekehrt haben die Fachleute von TÜV Rheinland auch den Einfluss der Ticketpreise auf das Nutzungsverhalten im öffentlichen Verkehr abgefragt. Hier würde ein Viertel der Befragten eine spürbare Reduzierung der Ticketpreise als einen Beweggrund sehen, auf Bus und Bahn umzusteigen.
Ein Drittel der Befragten würden zudem den Umstieg in Erwägung ziehen, wenn die Kosten für die Nutzung des eigenen Autos weiter steigen. Am deutlichsten wäre dabei der Einfluss weiter steigender Kraftstoffkosten. 37 Prozent der Befragten würden im Fall höherer Nutzungskosten das eigene Auto eher stehen lassen, um ihre Einkäufe zu erledigen. Bei Urlaubsfahrten sind es 36 Prozent, und 34 Prozent würden dann generell bei Freizeitaktivitäten auf das Auto verzichten. Bei den Berufspendlern hingegen würden lediglich ein Viertel höhere Kosten für die Autofahrten zum Einstieg in Bus oder Bahn bewegen können.
Tags: Auto, Autofahrten, Öffentliche Verkehrsmittel, Öffis, Bahn, Berlin, Berufspendler, Bus, Deutsche Bahn (DB), Deutschland, Einkaufsverkehr, Einkäufe, Erreichbarkeit, Freizeitaktivitäten, ICE, InnoTrans, Intervalle, Kraftstoffkosten, Netzausbau, Nutzung, Nutzungskosten, Nutzungsverhalten, Sauberkeit, Service, Sicherheit, Spritpreise, Streckennetz, Studie, Taktfrequenzen, Taktzeiten, TÜV, Ticketpreise, Umfrage, Urlaubsfahrten, Verkehrsangebote, Verkehrstechnik
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