Mit ‘Bahn’ getaggte Artikel

Samstag, 18. September 2010, von Elmar Leimgruber

Neue Bahnverbindung zwischen Moskau und Nizza über Bozen (Südtirol)

Russischer Hochgeschwindigkeitszug
Foto: rzd.ru

Die russische Eisenbahngesellschaft RZD (Russian Railways) bietet ab dem kommenden Donnerstag wöchentlich eine neue transeuropäische Zug-Verbindung zwischen der russischen Haupstadt Moskau und der französischen Stadt Nizza (Nice) an. Der Zug Nr.17/18 wird laut RZD jeden Donnerstag um 16:17 Uhr wird der Zug vom Moskauer Weißrussischen Bahnhof Belorussky aufbrechen und samstags um 19:12 Uhr in Nizza ankommen. Die Abfahrten aus Nizza werden sonntags um 19:22 Uhr erfolgen; die Ankunft in Moskau ist dienstags um 23:17 Uhr vorgesehen.

Die von Russland über Weißrussland, Polen, Tschechien, Österreich, Südtirol und Italien nach Frankreich verlaufende Route umfasst die Strecke Moskau – Wjasma – Smolensk – Orscha – Minsk – Brest – Terespol – Warschau – Katowice – Zebrzydowice – Bohumín – Breclav – Wien – Linz – Innsbruck – Bozen (Südtirol) – Verona – Mailand – Genua – San Remo – Bordighera – Vintimille – Menton – Nizza. Die Fahrtdauer von Moskau nach Nizza wird laut RZD 52 Stunden und 55 Minuten ausmachen, von Nizza nach Moskau 49 Stunden und 55 Minuten.

Der Zug bietet Reisen mit erster, zweiter und Luxusklasse. Die Fahrtpreise liegen zwischen 225 Euro pro Strecke (für Jugendliche und Senioren) und 306 Euro (2.Klasse) bzw. 459 Euro (1. Klasse) bzw. 1050 Euro (Luxus-Ticket).

Der russische Hochgeschwindigkeitszug Velaro RUS
Foto: Wiko05

Nach fast einem Jahrhundert Dornröschenschlaf lebt in der kommenden Woche die historische Bahnverbindung zwischen Russland und Südtirol wieder auf. Am Donnerstagabend verlässt der erste Zug Moskau Richtung Bozen, freut sich Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder: “Die Zugverbindung wird unsere Beziehungen nach Osten erleichtern”. Die Wiederaufnahme einer direkten Bahnverbindung zwischen Moskau und Bozen sei bei nahezu allen Verhandlungen und Treffen Gesprächsthema gewesen, vor allem mit dem russischen Eisenbahnchef Vladimir Jakunin.

Samstagfrüh, 25. September, wird der Premieren-Zug in Bozen erwartet, mit an Bord werden auch einige Abgeordnete der Duma, des russischen Parlaments, sein, die von Landeshauptmann Durnwalder und Mobilitätslandesrat Thomas Widmann in Empfang genommen werden. “Die direkte Zugverbindung erleichtert den Austausch zwischen Ost und West und kann auch touristisch durchaus von Interesse sein”, so Durnwalder.

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.

Donnerstag, 25. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Staat muss technische Sicherheit im Eisenbahnbetrieb garantieren

Diese “Rostkarosse” befuhr im Herbst 2009 als Hochgeschwindigkeitszug EuroStar die Strecke Bozen-Rom (siehe dazu meinen Kommentar) Foto: © Leimgruber

Achsrisse beim ICE, Radbrüche und Bremsprobleme bei der Berliner S-Bahn, Verdacht auf Baupfusch an ICE-Trassen. Anlässlich der jüngsten Sicherheitsmängel bei der Deutschen Bahn AG (DB) fordert der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine bessere Aufsicht des Staatskonzerns Deutsche Bahn (DB).
“Mein Auto muss ich auch alle zwei Jahre vom TÜV überprüfen lassen. Für die Bahn sind solche unabhängigen Prüfungen nicht vorgeschrieben”, moniert vzbv-Vorstand Gerd Billen die aktuelle Rechtslage. Die Rahmenbedingungen der Instandhaltung und Wartung der Fern- und Nahverkehrszüge bleiben den Betreibern meist selbst überlassen, also der Deutschen Bahn AG oder eines anderen Bahnunternehmens. Für das ‚Wann‘ oder ‚Wie‘ der Überprüfung gibt es keine konkreten Anforderungen. “Das muss sich dringend ändern, die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität”, drängt Billen auf die Etablierung klarer Anforderungen an die Qualitätssicherung. Nur dies schaffe Vertrauen bei den Kunden.

In vielen Fällen wird das zuständige Eisenbahnbundesamt erst bei konkreten Hinweisen auf eine Sicherheitslücke aktiv. Darüber hinaus müsse der Staat als Eigentümer der Bahn die Angemessenheit des Mitteleinsatzes gewährleisten und diese transparent machen. “Es kann nicht sein, dass Tochterunternehmen bei Sicherheitsvorkehrungen kürzen, um die Bilanz der Mutter aufzuhübschen”, so Billen. Wozu das führt, könne exemplarisch am Beispiel der Berliner S-Bahn verfolgt werden. Für eine noch unbestimmte Zeit müssen die Fahrgäste der Bahn-Tochter mit einem eingeschränkten Zugverkehr zurechtkommen. “Zum Glück hatten die Pannen bisher keine gravierenden Unfälle zur Folge”, resümiert Billen.

Dasselbe gilt natürlich für alle Bahnen zumindest europaweit, wo man sich als Konsument einfach darauf lassen können muss, dass alles passt. Wenn -was sehr erwünscht ist- die Menschen zunehmend auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen sollen, dann müssen diese auch auch sicher sein sein. Und diese müssen auch -zumindest in technischer Hinsicht- unter der Kontrolle der jeweiligen Staaten bleiben, um maximale Sicherheit für die Kunden zu garantieren.

Wünschenwert wäre zudem eine Art technische Supervisor-Funktion der Staaten in bezug auch auf alle Flugzeuge, die auf ihrem Territorium operieren.