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Donnerstag, 29. September 2011, von Elmar Leimgruber

Verbraucherrecht: Bankentgelte dürfen nicht inflationsangepasst werden

Banken können nicht einfach vereinbarte Entgelte inflationsanpassen oder gar nach Belieben erhöhen. Dies geht aus einem Urteil des Landesgerichts (LG) Wien hervor, das nun auch das zuständige Berufungsgericht, das Oberlandesgericht (OLG) Wien betätigte und damit insgesamt 17 Klauseln als gesetzwidrig einstufte. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – stellvertretend für viele weitere Banken die Bank Austria mit Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung der betroffenen 17 Vertragsklauseln in den Allgemeinen Bankbedingungen (ABB) geklagt. Diese Klauseln waren aus Anlass des Inkrafttretens des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 von vielen Banken in Verwendung genommen worden, verstoßen aber gegen dieses Gesetz.

“Die Banken wollten u.a. vereinbarte Entgelte jährlich automatisch mit dem Verbraucherpreisindex anpassen, d.h. in der Regel erhöhen können. Das Zahlungsdienstegesetz sieht solche Preisänderungsklauseln aber nur bei vereinbarten Zinsen und Wechselkursen als zulässig an. In allen anderen Fällen – etwa den Entgelten für Girokonten – muss die Bank die Änderung dem Kunden mitteilen, der sodann widersprechen kann”, illustriert Julia Jungwirth, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI, einen wesentlichen Punkt in den umstrittenen Klauseln. “Damit stehen die Entgeltänderungen stärker im Wettbewerb – eine Erhöhung kann zum Bankwechsel des Kunden führen.” Zu dieser Klausel hat der OGH bereits im Zuge einer weiteren Verbandsklage des VKI gegen die BAWAG P.S.K. Stellung genommen und diese als gesetzwidrig beurteilt.

Eine weitere Klausel ist dem Gericht im Lichte des Zahlungsdienstegesetzes zu weit gefasst: Diese besagt, dass Kunden “alle auf Grund der Geschäftsverbindung entstehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen” zu tragen hätten. Zusätzliche Entgelte für Nebenleistungen dürfen allerdings nur in einigen wenigen im Gesetz taxativ aufgezählten Fällen (§ 27 Abs 3 ZaDiG) verlangt werden – und nicht als “Aufwandersatz” getarnt werden.

Das Urteil ist (da noch nicht vom Obersten Gerichtshof behandelt) nicht rechtskräftig. Die Revision wäre für die Bank Austria prinzipiell möglich. “Wir appellieren jedoch an die Banken, die betroffenen 17 Klauseln rasch gesetzeskonform umzugestalten, anstatt über mehrere Jahre hinweg Prozesse zu führen. Dies würde nicht nur im Sinne der Kunden, sondern auch der Banken, zu einem Mehr an Rechtssicherheit beitragen”, betont Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Das Urteil und sämtliche betroffene Klauseln sind online zu finden.

Donnerstag, 29. April 2010, von Elmar Leimgruber

APA lädt zum “Writing for CEE” – Journalistenpreis ausgeschrieben

Nachdenken und Schreiben über Europa: Bereits zum siebenten Mal schreibt die APA – Austria Presse Agentur in Zusammenarbeit mit der Bank Austria – UniCredit Group den renommierten Journalistenpreis “Writing for CEE” aus. Ausgezeichnet werden Beiträge, die in differenzierter und vielfältiger Weise Europa, das Leben und den Alltag in den europäischen Ländern, europäische Kunst, Kultur oder Lifestyle zum Thema haben – und zur Überwindung von Grenzen und Vorurteilen beitragen. Die Veranstalter legen Wert darauf, dass es sich um keinen EU-Preis, sondern um “einen Europa-Preis unter besonderer Berücksichtigung Mittelosteuropas” handelt.

Für die Einreichung erforderlich sind der Beitrag in der Originalsprache, eine Übersetzung ins Englische sowie ein Lebenslauf des Autors/der Autorin. Informationen und das Einreichformular für den Preis können im Internet unter www.apa.at/cee-award abgerufen werden. Die mit 5000 Euro dotierte Auszeichnung soll die journalistische Auseinandersetzung mit Fragen Europas und der europäischen Integration fördern. Bis 31. Juli 2010 können journalistische Beiträge eingereicht werden, die zwischen 1. August 2009 und 31. Juli 2010 publiziert wurden. Transkripte von Radio-, TV- und Online-Beiträgen sind ebenfalls willkommen. Der Preisträger oder die Preisträgerin wird Ende 2010 im Rahmen einer Festveranstaltung in Wien bekannt gegeben und ausgezeichnet.

In die Liste der Preisträger haben sich bisher der tschechische Journalist Lubos Palata (2004), die bulgarische Schriftstellerin Diana Ivanova (2005), der bosnische Journalist Sefik Dautbegovic
(2006), der österreichische Schriftsteller Martin Leidenfrost (2007), die in Griechenland geborene und in Deutschland aufgewachsene Radiojournalistin Anna Koktsidou (2008) und Florian Klenk (2009) eingereiht.

Die Bewerbung für den Journalistenpreis des Europäischen Parlaments ist übrigens noch bis 31. Mai möglich.