Mit ‘Bundesapothekenkammer’ getaggte Artikel

Freitag, 18. März 2011, von Elmar Leimgruber

Warnung: Jod-Tabletten sind gesundheitsheitsgefährlich

Die Einnahme von Kaliumjodid-Tabletten (besser bekannt als Jod-Tabletten) ist schwer gesundheitsschädigend, warnt die deutsche Bundesapothekerkammer (ABDA). Erwachsene über 45 Jahren sollten demnach grundsätzlich keine hochdosierten Jodtabletten einnehmen, da diese das Risiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen erhöhen. Auch wer zum Beispiel auf Jod überempfindlich reagiert (Jodallergie) oder eine Schilddrüsenüberfunktion hat, sollte auf die prophylaktische Jodeinnahme verzichten. Wenn überhaupt sollten diese Tabletten nur nach ausdrücklicher behördlicher Aufforderung eingenommen werden, so die ABDA.

Nach dem Atomunfall in Japan haben sich viele Bürger in Westeuropa mit solchen Tabletten eingedeckt, obwohl nach einhelliger Meinung von Experten das betroffene japanische Atomkraftwerk zu weit entfernt ist, als dass es für Menschen in Westeuropa zu radioaktiver Belastung kommen könnte. “Apotheker raten von der Einnahme von Jodtabletten auf eigene Faust ausdrücklich ab”, sagt Erika Fink, Präsidentin der deutschen Bundesapothekerkammer. Für die Blockade der Aufnahme radioaktiven Jods reicht zudem im Regelfall eine einmalige Einnahme von Kaliumiodid als Notfallmedikament (“Jodblockade”). Kaliumjodid G.L. 65 mg-Tabletten verhindern in der angegebenen Dosierung die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse (so genannte Jodblockade) und vermindern so das Risiko, an
Schilddrüsenkrebs zu erkranken. Die Dosierung richtet sich nach dem Alter.

 

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Auch die Bevorratung mit Kaliumiodid und seine Ausgabe an die Bevölkerung werden von den Bundesländern geregelt. Als Vorsorgemaßnahme kann es nach einem Atomunfall an die Bevölkerung ausgegeben werden. Eingenommen werden sollten die Tabletten aber nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Behörden. Auch Österreich hat diese Tabletten auf Lager, bestätigt das Gesundheitsministerium, das ebenfalls aktuell keine Gefährdung durch Radioaktivität sieht.

Für einen Ernstfall bevorratet Österreich zum Schutz der Risikogruppen (Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden) ausreichend Kaliumjodidtabletten. Die verfügbaren Chargen werden vom Arzneimittelkontrolllabor des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen laufend auf Qualität und Wirksamkeit (zuletzt im Jänner 2011) überprüft. Österreich hat zum Schutz der Zielgruppen 6 Millionen Packungen zu jeweils zehn Tabletten Kaliumjodid in allen Apotheken, ärztlichen Hausapotheken und Krankenanstalten gelagert. Zusätzlich wird in allen Schulen und Kindergärten die erste Tagesdosis Kaliumjodid für jedes Kind bereitgehalten. Ferner gibt es eine Bundesreserve, erklärt das österreichische Gesundheitsministerium.

Bei einem atomaren Unfall wird radioaktives Jod freigesetzt. Dieses wird vom Körper über die Luft, über Nahrung und Getränke oder über die Haut aufgenommen. Es reichert sich in der Schilddrüse an und kann dort zu Organschäden führen. Die Schilddrüse regelt selbst, wie viel Jod sie aufnimmt. Dabei wird nicht unterschieden zwischen radioaktiven oder stabilem, nicht-radioaktiven Jod. Eine mit Jod gesättigte Schilddrüse wird weniger oder kein radioaktives Jod aufnehmen. Deshalb kann durch die Einnahme von Jodtabletten die Speicherung von radioaktivem Jod verhindert werden. Der Schutz ist am wirksamsten, wenn die Jodtabletten praktisch gleichzeitig mit dem Einatmen des radioaktiven Jods eingenommen werden. Jodtabletten schützen aber nicht vor anderen radioaktiven Stoffen.

Samstag, 30. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Apotheker warnen vor “Barbie-Droge” Melanotan

Die derzeit im Internet als Bräunungsmittel beworbene “Barbie-Droge” Melanotan kann schwerwiegend die Gesundheit gefährden. Darauf weist die deutsche Bundesapothekenkammer hin. Die Anwendung von Melanotan I und II kann demnach das Immunsystem und das Herz-Kreislauf-System schädigen und wird mit Gesundheitsproblemen wie Erbrechen, hohem Blutdruck und Rötungen im Gesicht in Zusammenhang gebracht. Bereits bestehende Muttermale können sich verdunkeln, das erschwert die ärztliche Diagnose möglicherweise auftretender Entartungen, so die Apothekenkammer.

Einige Präparate müssen zudem unter die Haut gespritzt werden, was ohne entsprechende Schulung und Hygienemaßnahmen ein hohes Risiko für Infektionen birgt. Die Mittel werden zusätzlich zur Gewichtsreduktion, zur Steigerung der Libido und gegen Potenzstörungen angepriesen.

“Braun, schlank und sexy dank eines selbsternannten Wundermittels – das ist ein gefährlicher Trugschluss. Ich warne dringend davor, unzureichend geprüfte und nicht zugelassene Arzneimittel einzunehmen”, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Die beiden Wirkstoffe Melanotan I und II sind Abwandlungsprodukte eines körpereigenen Hormons. Sie sind weltweit nicht als Arzneimittel zugelassen. Ihr Vertrieb ist illegal und steht nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes unter Strafe.

“Immer wieder nutzen skrupellose Geschäftemacher die Hoffnungen von Verbrauchern aus. Ich warne nachdrücklich davor, Arzneimittel bei dubiosen Internetversendern zu bestellen, denn dort ist das Risiko für Arzneimittelfälschungen groß”, so Fink. “Wer sichere Arzneimittel mit guter Beratung will, ist bei einer deutschen Apotheke gut aufgehoben.”

Mittwoch, 20. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Ätherische Öle vergiften Kinder

Ätherische und Duftöle
Foto: © Leimgruber

Manche Erkältungsmedikamente, vor allem jene mit ätherischen Ölen können für Kinder riskant sein, auch wenn sie frei erhältlich sind. Darauf weisst die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Eukalyptusöl und seine Zubereitungen sollten demnach nicht im Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verwendet werden. Pfefferminzöl darf bei ihnen nicht direkt im Mund- und Nasenbereich oder auf dem Brustkorb aufgetragen werden. Es besteht das Risiko eines Krampfs der Atemwege, im Extremfall kann es zu Atemnot kommen. Auch vermeintlich harmlose Erkältungsbäder sind für die Kleinsten nicht immer empfehlenswert.

Hustenden Kleinkindern helfen zum Beispiel Arzneimittel mit Extrakten aus den Heilpflanzen Thymian oder Efeu. Aber Kinder unter drei Jahren reagieren besonders empfindlich auf Kampfer, Eukalyptus-, Thymian und Pfefferminzöl. Unerwünschte Wirkungen sind außerdem Haut- oder Schleimhautreizungen sowie Erbrechen. Zeigt ein Kind akute Vergiftungssymptome, wie Atemnot, Krämpfe oder Bewusstseinsveränderungen, sollten Eltern unverzüglich einen Notarzt oder eine Giftnotrufzentrale kontaktieren. Als Erstmaßnahmen empfehlen Apotheker beim versehentlichen Verschlucken eines ätherischen Öls zur Verdünnung das Trinken von Tee, Wasser oder Saft.

Einige ätherische Öle können bei Kindern zu Vergiftungen führen. Verschiedene rezeptfreie Erkältungsmedikamente mit ätherischen Ölen sind deshalb für Kleinkinder nicht geeignet. Dies gilt auch für einige freiverkäufliche Arzneimittel wie Erkältungsbäder. “Immer wieder treten bei Kindern Vergiftungen auf. Eltern sollten sich deshalb vor jeder Selbstmedikation beim Apotheker informieren”, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Eltern sollten prinzipiell nur Präparate anwenden, die speziell für die Anwendung bei Kindern gedacht sind. Auch verschiedene Duftöle, die über Duftlampen an die Raumluft abgegeben werden, können bei Kindern Nebenwirkungen auslösen. Oft werden Inhalte zudem versehentlich in den Mund getropft, weil sie mit Präparaten zum Einnehmen verwechselt werden. “Was Erwachsenen gut tut, kann Kindern gefährlich werden. Eltern sollten deshalb immer den Beipackzettel lesen oder vor der Anwendung eines Medikaments beim Apotheker nachfragen”, so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA.

Auch der schmerzstillende Wirkstoff Paracetamol kann für Kinder gefährlich sein. Bei einer Überdosierung drohen Leberschäden. Paracetamol wird Kindern als Monopräparat gegen Schmerzen oder Fieber gegeben und ist in einigen so genannten “Grippemitteln” enthalten. Durch die Kombination verschiedener Arzneimittel oder Darreichungsformen, wie Tabletten, Zäpfchen oder Säften, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unbeabsichtigten Überdosierungen. Bekommt das Kind mehrere Arzneimittel, sollten Eltern darauf achten, dass das Kind nicht versehentlich zu viel Paracetamol einnimmt. Die Gesamtdosis sollte auf das Alter und das Gewicht abgestimmt werden. In der Regel werden 10 bis 15 Milligramm Paracetamol pro Kilogramm Körpergewicht des Kindes als Einzelgabe, pro Tag höchstens 60 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gegeben. Ist die mehrfache Gabe eines Schmerzmittels nötig, sollten zwischen den Einnahmen mindestens sechs Stunden liegen, so die deutsche Bundesapothekenkammer, die über ihre Apotheken gern berät.