Mit ‘Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv)’ getaggte Artikel

Mittwoch, 8. September 2010, von Elmar Leimgruber

IFA: Stiftung Warentest kritisiert “Fantasie-Angaben” zur Energieeffizienz von Geräten

Hersteller und Handel werben teils mit Fantasie-Angaben zum Stromverbrauch von Elektrogeräten, wie Notebooks, Staubsauger, Elektroheizpilze oder Waschmaschinen. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und mehrere Verbraucherzentralen mahnten im Rahmen der Verbraucherallianz “fürs klima” Werbung unter anderem von REWE, Pro Markt, Acer und Media Markt ab:

Der Computer- und Technologiekonzern Acer warb laut vzbv für ein Notebook mit “bis zu 40 Prozent weniger Strom als vergleichbare Notebooks”, allerdings ohne einen Bezugswert anzugeben. LCD-Monitore der Firma Eizo sollen der Vertriebsfirma Avnet Technology Solutions zufolge “um bis zu 50 Prozent” Strom sparen. Auch hier fehlte die Bezugsgröße. Beide Firmen versicherten daraufhin gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, die Werbung nicht mehr zu verwenden.

Für Waschmaschinen, die “sparsamer als EEK A” sein sollen, warben unter anderem das Elektronik-Kaufhaus Pro Markt, das Möbelhaus Höffner und ein Edeka-Markt. Die Energieeffizienzklasse (EEK) A ist jedoch bereits die höchste Effizienzstufe auf der EU-Skala. Die Warenhaus-Kette real vergab für eine Waschmaschine sogar das Fantasiezeichen A*. Edeka, real und Pro Markt haben zugesagt, die irreführende Werbung nicht zu wiederholen, gegen das Möbelhaus Höffner hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.

Bei Weißer Ware – also Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner – muss der Handel auf einer Skala von G bis A angeben, wie viel Energie ein Gerät verbraucht. Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist A derzeit die sparsamste Stufe. Nur bei Kühl- und Gefrierschränken gibt es nach A die effizienteren Klassen A+ und A++.

Rechtsexperte Immo Terborg kritisiert: “Ohne eine klare Bezugsgröße sind die Angaben nichtssagend. Denn die Kunden können sich kein Bild über die vorgegebene Einsparung machen. Oft fehlen auch Angaben, wie viel das Gerät überhaupt verbraucht.”

für mich. für dich. fürs klima. ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den 16 Verbraucherzentralen, dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), dem VerbraucherService (VS) im Katholischen Deutschen Frauenbund und Germanwatch. Die Allianz wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Nähere Infos dazu sind online.

Donnerstag, 26. August 2010, von Elmar Leimgruber

D: Abzocke an Geldautomaten geht -eingeschränkt- weiter

Österreichischer Geldautomat
Foto: © Leimgruber

Das Abheben an fremden Geldautomaten wird ab kommendem Jahr zwar günstiger. Die privaten Banken wollen die Gebühr für das Abheben mit der Girocard an Fremdautomaten auf maximal 1,95 Euro begrenzen. Wie der Bundesverband deutscher Banken, der die Privatbanken vertritt, mitteilt, wird die neue Regelung am 15. Januar 2011 in Kraft treten. Bislang verlangten deutsche Banken von ihren Kunden bis zu 10 Euro Gebühren für das Abheben bei fremden Banken.

Der deutsche Zentrale Kreditausschuss (ZKA) der Großbanken konnte sich jedoch nicht auf eine maximale Abhebegebühr verständigen. Stattdessen soll ab 15. Januar 2011 jede automatenbetreibende Bank und Sparkasse ein Kundenentgelt erheben, das den Kunden vor dem Geldabheben am Automaten angezeigt werden soll. “Jetzt sind das Bundeskartellamt und der Gesetzgeber gefordert”, kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die gescheiterten Verhandlungen der Bankenbranche zu den Fremdabhebegebühren.

“Transparenz ist das eine, Willkür in der Preisgestaltung das andere”, kommentiert Manfred Westphal, Leiter Fachbreich Finanzdienstleistungen im vzbv “den faulen Kompromiss”. Die Einigung ziele eindeutig darauf ab, eine negative Entscheidung des Bundeskartellamtes und eine Gesetzesinitiative zu verhindern. Hingegen begrüßt der vzbv den Vorstoß der privaten Banken, aus der Gebührenspirale auszusteigen. “Die Höhe von 1,95 Euro zeigt, dass Banken auch mit einer solchen Obergrenze noch immer gut leben können”, sagt Manfred Westphal vor dem Hintergrund, dass eine Abhebetransaktion die Banken im Schnitt deutlich weniger als einen Euro kostet.

Seit einigen Jahren ist sowohl die bargeldlose Bezahlung mit Bankomat- bzw. EC-Karte EU-weit kostenlos möglich. Zudem darf die “eigene” Bank für Behebungen an Geldautomaten bzw. Bankomaten im EU-Raum nicht höhere Gebühren verlangen als bei einer Behebung an einer “Fremdbank” im Inland. In Folge dieser Vorschriften stiegen die Fremdgebühren bei vielen Banken erheblich an.

Die Konsumentenschutzorganisation Stiftung Warentest empfiehlt dazu, bei der Auswahl eines Girokontos darauf zu achten, dass die entsprechende Bank Automaten in Wohnortnähe oder auf dem Arbeitsweg hat. An den Automaten der eigenen Bank oder des Bankenverbundes ist das Geldabheben nämlich meist kostenlos. Kostenlose Girokonten und die jeweilige Anzahl der Geldautomaten sind online abrufbar.

Freitag, 30. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Konsumentenschützer fordern Umwelt- und Sozialstandards in Textilindustrie

Der Redakteur dieses Beitrags im extravaganten T-Shirt unterwegs in Wien: gekauft in Italien, hergestellt in Bangladesh
Foto: © Leimgruber

Viele Firmen im Textilhandel versprechen ihren Kunden mehr Umwelt- und Sozialverantwortung als sie einhalten. Das zeigt eine von der Stiftung Warentest veröffentlichte Untersuchung. “Die Politik muss dafür sorgen, dass dieser Etikettenschwindel ein Ende hat”, fordert der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen. Hierfür sei ein entsprechender Auskunftsanspruch im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu verankern. Darüber hinaus fordert der vzbv verbindliche Umwelt- und Sozialstandards für Baumwolle, die regelmäßig von unabhängiger Seite kontrolliert werden.

In der Untersuchung der Stiftung Warentest hatten besonders enttäuschend Hersteller von T-Shirts aus Bio-Baumwolle abgeschnitten. Sie konnten nicht nachweisen, ob die Baumwolle tatsächlich biologisch hergestellt wurde. “Wer Bio auf ein Produkt schreibt, muss auch in der Lage sein, die Herkunft und Qualität nachzuweisen. Im Lebensmittelhandel wäre es den Unternehmen längst untersagt, ihre Ware weiter als biologisch auszuloben”, kritisiert Billen.

Als völlig inakzeptabel kritisiert der vzbv zudem das Verhalten einiger Textilketten, die jegliche Auskunft gegenüber der Stiftung Warentest verweigerten. “Wer bei seinen Kunden mit Umwelt- und Sozialfreundlichkeit punkten will, der muss sich auch von unabhängigen Testern in die Karten gucken lassen”, so Billen.

Die Qualität von billigen T-Shirts ließ zu wünschen übrig, aber auch bei teuren Shirts gab es Reinfälle, heisst es in einem jetzt veröffentlichten Test der Stiftung Warentest. Untersucht wurden 39 Damen-Kurzarm-Shirts, darunter 19 mit Aufdruck.

Bei den Basic Shirts waren nur die drei T-Shirts von Esprit, Tom Tailor und hessnatur insgesamt “gut”. Billig-T-Shirts sind laut test “oft mit dem Leid der Näherinnen erkauft.”

Der Redakteur diesmal in einem in Indien produzierten und in Österreich gekauften T-Shirt und unterwegs in Meran/Südtirol
Foto: © Leimgruber

Im Textil aller untersuchten Shirts fanden die Tester zwar keine problematischen Substanzen, doch die Aufdrucke machen Sorge: Formaldehyd kann Allergien auslösen und steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Die Aufdrucke von Esprit, Takko und Tom Tailor enthalten Zinnverbindungen, von denen einzelne die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen beeinträchtigen oder ein Kind im Mutterleib schädigen können. Diese Verbindungen waren zwar nur in geringen Mengen vorhanden, haben dort aber nichts zu suchen. Nur die Hälfte der bedruckten T-Shirts war schadstofffrei.

Viele T-Shirts gerieten durch das Waschen aus der Form. Manche hatten schon vor dem Waschen defekte Nähte und Maschinenschäden und sahen bereits nach zehn Wäschen grau und lappig aus. Das satte Schwarz und Marineblau überstanden den Test nicht lange.

Die Stiftung Warentest schaute sich die 20 Anbieter von Basis-T-Shirts aus einem Produkttest auch hinsichtlich des Einsatzes für Umwelt und Beschäftigte und auch in Sachen Unternehmenspolitik, Verbraucherinformation und Transparenz genauer an. Das Ergebnis: Nur hessnatur zeigte sich stark engagiert.

Mexx, NKD und zero verweigerten die Auskunft, genau wie H&M – was erstaunt, zumal H&M seit Jahren an einem grünen Image feilt. Engagiert zeigten sich nur sechs Anbieter, der Rest lediglich in Ansätzen oder in bescheidenen Ansätzen. Oft können Fabrikarbeiter ihre Lebenskosten mit ihrem Lohn kaum decken, wie die Prüfung der Unterlagen und Gespräche vor Ort ergaben.

Bei C&A fiel positiv auf, dass sich beide indischen Fertigungsstätten durch eine weit entwickelte Sozial- und Umweltpolitik auszeichnen. Anbieter Otto konnte dagegen nicht nachweisen, dass sein T-Shirt tatsächlich aus Bio-Baumwolle besteht – und das, obwohl für jede Stufe vom Anbau bis zum Händler Zertifikate vorliegen müssten. Auch bei den Bio-Baumwoll-T-Shirts von armedangels, panda und trigema wissen die Tester nicht, ob beim Anbau Biokriterien eingehalten wurden.

“Dafür konnten sie feststellen, dass Ernsting’s family und Peek&Cloppenburg in Bangladesch in anständiger Weise produzieren lassen und neben den kargen Mindestlöhnen immerhin extra Boni zahlen” schreibt die Stiftung Warentest. Alle Ergebnisse im Detail sind in der Augustausgabe der Zeitschrift “Test” abgedruckt und (gegen Bezahlung auch) online verfügbar.

Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Verbraucherorganisationen und Arbeiterkammer fordern Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/

Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.

Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.

Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.

Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.

Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus  Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel  aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in  seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel  erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug  geben.”

Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der  Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“

Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Supermarkt muss Aktionsware zwei Tage vorrätig halten

Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.

Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.

Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.

Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.

Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.

Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.

Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:

Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.

Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.

Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.

Montag, 24. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Ryanair darf für Kreditkartenbuchung keine Gebühren verlangen – Buchungsgebühren müssen im Endpreis inklusive sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. “Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet”, so Vorstand Gerd Billen.

Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. “Kostenlos” war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr “auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten” sein.

Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets ausgeschlossen ist. Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Reisevermittler indes müssen Buchungsgebühren immer in den Endpreis der angebotenen Flüge einrechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Vermittler eDreams geklagt hatte. Die Richter stellten klar: Nicht nur Fluggesellschaften, auch Reisevermittler müssen sich an die seit November 2008 geltenden EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet halten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. eDreams hatte auf seiner Internetseite jedoch zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe ihrer persönlichen Daten, erfuhren Kunden den wirklichen Preis. Der enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.

Sonntag, 16. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Weisse Liste berät unabhängig über Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten

Patienten und Verbraucher können sich ab sofort online über den neuesten Stand des medizinischen Wissens informieren. Das Internetportal weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen veröffentlicht dazu die unabhängigen und geprüften Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die Artikel basieren auf dem aktuellen Forschungsstand und informieren darüber, was wissenschaftlich belegt ist – und was auf unsicheren Füßen steht. So geht es in aktuellen Informationstexten etwa um die Wirksamkeit von Massagen bei Kreuzschmerzen, um Behandlungsmethoden bei Krebserkrankungen oder darum, ob Vitamin C tatsächlich gesund hält. Zudem finden Nutzer im Portal Erfahrungsberichte anderer Patienten.

Die Gesundheitsinformationen, die laufend aktualisiert und erweitert werden, sind in der Weissen Liste auf verschiedenen Wegen zugänglich. Für die Suche ist kein Fachwissen nötig. So können die Nutzer sowohl über die Eingabe eines Begriffs als auch über eine Körpernavigation suchen, bei der die Bereiche des menschlichen Körpers mit den entsprechenden Artikeln verlinkt sind.

Die intelligente Freitextsuche ermöglicht es, dass die richtigen Artikel sowohl mit fach- als auch mit alltagssprachlichen Begriffen gefunden werden. Außerdem werden die jeweils passenden Artikel angezeigt, wenn der Nutzer nach einem Krankenhaus für seinen Behandlungswunsch sucht. So wird etwa bei allen Operationen das Merkblatt zu “Schmerzen bei Operationen” wie auch ein Erfahrungsbericht zur Angst in Bezug auf die Behandlung angezeigt. Die Einbindung der Informationen in die Weisse Liste erfolgt über eine Technik, die den Austausch mit allen Artikeln des Portals gesundheitsinformation.de des IQWiG ermöglicht.

Die Weisse Liste ermöglicht seit Juni 2008 eine leicht verständliche und nutzerfreundliche Suche nach dem passenden Krankenhaus. Durch die Kooperation mit dem IQWiG finden Internetnutzer in dem Portal von nun an außerdem zu mehr als 500 Themen allgemeinverständliche Informationen über Erkrankungen, Behandlungen und Untersuchungen.

Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt von Bertelsmann Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE (BAG SELBSTHILFE), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Initiatoren wollen mit der Weissen Liste eine individuelle Entscheidungshilfe für Patienten und Angehörige zur Verfügung stellen und für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Das Portal konnte seit Veröffentlichung im Jahr 2008 schon mehr als 6 Millionen Besuche verzeichnen.

Das IQWiG wurde im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2003 gegründet. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Sie verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Mit der Veröffentlichung von gesundheitsinformation.de erfüllt das IQWiG einen Teil seines gesetzlichen Auftrags zur Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen.

Weitere Informationen finden sich unter: www.weisse-liste.de.

Dienstag, 16. März 2010, von Elmar Leimgruber

Weltverbrauchertag: Strengere Gesetze für Banken und Finanzvermittler gefordert

Der vzbv zerschrettert falsche Versprechungen und ungenügende Produktinformationen

“Weg mit dem Finanzschrott!” und “Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht” fordert der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertages 2010. Kaputte Autos landen auf dem Schrottplatz, Haushaltsmüll auf der Müllkippe, Chemieabfälle auf der Sondermülldeponie. Finanzschrott dagegen landet immer wieder unkontrolliert bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mindestens 20 Milliarden Euro verlieren sie jährlich durch teure und schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung. “Um dies in Zukunft zu verhindern, brauchen wir eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht und strengere Regeln für Banken und Finanzvermittler,” schreibt der vzbv.

“Die Finanzaufsicht hat derzeit keinen gesetzlichen Auftrag, den Geld- und Anlagenmarkt aus Verbrauchersicht unter die Lupe zu nehmen. Deshalb landet der Finanzschrott bei den Verbrauchern,” erklärte der Vorstand Gerd Billen und schredderte öffentlich in Sichtweite von Kanzleramt und Bundestag “Finanzschrott”, unter anderem mangelhafte Produktinformationen, falsche Versprechungen und unvorteilhafte Finanzprodukte.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sind daher dringend insbesondere folgende Punkte zum Schutz der Verbraucher umzusetzen:

  • Verbraucherschutz als Aufsichtsziel: Die Finanzaufsicht muss den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern.
  • Aufsichtslücken schließen: Der gesamte Finanzmarkt, auch der Graue Kapitalmarkt, ist der Aufsicht zu unterstellen.
  • Beschwerderecht: Bei besonders gravierenden Missständen müssen Verbraucherorganisationen die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können.
  • Kontrolle des Verkaufs: Die Finanzaufsicht muss kontrollieren, ob Verkäufer von Finanzprodukten mit ihren Kunden fair umgehen.
  • Verkaufsverbot: Die Finanzaufsicht muss gefährliche Finanzprodukte vom Publikumsverkauf ausschließen können.
Donnerstag, 25. Februar 2010, von Elmar Leimgruber

Staat muss technische Sicherheit im Eisenbahnbetrieb garantieren

Diese “Rostkarosse” befuhr im Herbst 2009 als Hochgeschwindigkeitszug EuroStar die Strecke Bozen-Rom (siehe dazu meinen Kommentar) Foto: © Leimgruber

Achsrisse beim ICE, Radbrüche und Bremsprobleme bei der Berliner S-Bahn, Verdacht auf Baupfusch an ICE-Trassen. Anlässlich der jüngsten Sicherheitsmängel bei der Deutschen Bahn AG (DB) fordert der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine bessere Aufsicht des Staatskonzerns Deutsche Bahn (DB).
“Mein Auto muss ich auch alle zwei Jahre vom TÜV überprüfen lassen. Für die Bahn sind solche unabhängigen Prüfungen nicht vorgeschrieben”, moniert vzbv-Vorstand Gerd Billen die aktuelle Rechtslage. Die Rahmenbedingungen der Instandhaltung und Wartung der Fern- und Nahverkehrszüge bleiben den Betreibern meist selbst überlassen, also der Deutschen Bahn AG oder eines anderen Bahnunternehmens. Für das ‚Wann‘ oder ‚Wie‘ der Überprüfung gibt es keine konkreten Anforderungen. “Das muss sich dringend ändern, die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität”, drängt Billen auf die Etablierung klarer Anforderungen an die Qualitätssicherung. Nur dies schaffe Vertrauen bei den Kunden.

In vielen Fällen wird das zuständige Eisenbahnbundesamt erst bei konkreten Hinweisen auf eine Sicherheitslücke aktiv. Darüber hinaus müsse der Staat als Eigentümer der Bahn die Angemessenheit des Mitteleinsatzes gewährleisten und diese transparent machen. “Es kann nicht sein, dass Tochterunternehmen bei Sicherheitsvorkehrungen kürzen, um die Bilanz der Mutter aufzuhübschen”, so Billen. Wozu das führt, könne exemplarisch am Beispiel der Berliner S-Bahn verfolgt werden. Für eine noch unbestimmte Zeit müssen die Fahrgäste der Bahn-Tochter mit einem eingeschränkten Zugverkehr zurechtkommen. “Zum Glück hatten die Pannen bisher keine gravierenden Unfälle zur Folge”, resümiert Billen.

Dasselbe gilt natürlich für alle Bahnen zumindest europaweit, wo man sich als Konsument einfach darauf lassen können muss, dass alles passt. Wenn -was sehr erwünscht ist- die Menschen zunehmend auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen sollen, dann müssen diese auch auch sicher sein sein. Und diese müssen auch -zumindest in technischer Hinsicht- unter der Kontrolle der jeweiligen Staaten bleiben, um maximale Sicherheit für die Kunden zu garantieren.

Wünschenwert wäre zudem eine Art technische Supervisor-Funktion der Staaten in bezug auch auf alle Flugzeuge, die auf ihrem Territorium operieren.