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Montag, 15. April 2013, von Elmar Leimgruber

Studie: Hamburg ist Deutschlands begehrtester Arbeitsort

Hamburg ist der beliebteste Arbeitsort Deutschlands, während Essen das Ranking der unbeliebtesten Arbeitsorte Deutschlands anführt. Dies geht aus einer Studie hervor, die XING, das Business Network im deutschsprachigen Raum, unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat. Demnach gaben 42% der deutschlandweit Befragten an, dass sie gerne in der Hansestadt arbeiten würden. Auf den Plätzen zwei und drei folgen München und Berlin. Die deutschen Großstädte, denen XING-Nutzer als Arbeitsort die schlechtesten Noten gegeben haben, sind Frankfurt, Dresden, Leipzig, Dortmund und Essen.

Auch auf Ebene der Bundesländer ist Hamburg laut Studie führend. An Position zwei und drei der beliebtesten Bundesländer liegen Bayern und Baden-Württemberg – im Saarland oder in Sachsen-Anhalt würde hingegen lediglich ein Prozent der Befragten gerne arbeiten.

Nach den Gründen befragt, warum XING-Nutzer gerne zum Arbeiten in eine der Städte oder in eines der Bundesländer ziehen würden, liegen die Lebensqualität, verbesserte soziale Rahmenbedingungen (59%) und der Freizeitwert (57%) vorne. Jeder zweite Befragte (50%) würde aus familiären Gründen umziehen. Gehalt (37%), Immobilienbesitz (16%) oder attraktive Miet- und Immobilienpreise (10%) spielen eher eine untergeordnete Rolle.

Zu Aspekten wie schlechten sozialen Rahmenbedingungen oder mangelndem Freizeitwert geben die XING-Nutzer Großstädten wie Essen und Dortmund schlechte Noten. 64% der Befragten würden sich auch nicht durch Faktoren wie eine Gehaltssteigerung, geringere Arbeitszeit, einen Firmenwagen oder eine vom Arbeitgeber gestellte Wohnung davon überzeugen lassen, in einer dieser Städte zu arbeiten.

Im Rahmen der auf der XING-Plattform durchgeführten Umfrage wurden zudem Daten zur beruflichen Mobilität erhoben. Demnach würden 41% der XING-Nutzer weltweit umziehen, wenn ihnen ihr Traumjob angeboten wird. Als besonders mobil erweisen sich dabei Führungskräfte (44%), junge Berufstätige zwischen 18 und 29 Jahren (47%), Manager aus dem Bereich Marketing & Consulting (50%) sowie selbstständige Unternehmer (54%).

845 Nutzer haben im März 2013 auf xing.com an der Online-Umfrage teilgenommen. Im Rahmen der Umfrage waren die zwölf einwohnerreichsten Großstädte zur Auswahl vorgegeben. Die Nennung weiterer deutscher Städte wurde durch Eingabe per Freifeld ermöglicht.

Übersicht: Arbeitsorte in Deutschland – Die beliebtesten und unbeliebtesten Großstädte:

TOP 5
1.    Hamburg (42%)
2.    München (35%)
3.    Berlin (28%)
4.    Köln (18%)
5.    Stuttgart (17%)
FLOP 5
1.    Essen (48%)
2.    Dortmund (44%)
3.    Leipzig (38%)
4.    Dresden (35%)
5.    Frankfurt am Main (35%)

Freitag, 5. August 2011, von Elmar Leimgruber

Der Budget-Hotel-Preisvergleich 2011 des ADAC

ADAC: So teuer ist das Übernachten in Deutschlands Großstädten

Budget-Hotels halten nicht immer, was sie versprechen, manche sind sogar regelrecht teuer. Dies geht aus einem vom ADAC durchgeführten Preisvergleich von 55 Budget-Hotels der sieben größten Budget-Hotelketten in elf deutschen Großstädten hervor. Demnach sind die Preisspannen der einzelnen Anbieter innerhalb des vermeintlichen Billigsegments sehr unterschiedlich: so ist beispielsweise die Übernachtung in Etap und B&B “sehr günstig”, in Holiday Inn Express und Ibis hingegen “sehr teuer”.

Nach den Ergebnissen des ADAC Vergleichs sind die Chancen, ein günstiges Zimmer zu finden, bei Etap am höchsten. Der Automobilclub ermittelte einen Durchschnittspreis von knapp 59 Euro pro Übernachtung mit Frühstück. B&B lag bei rund 64 Euro. Damit sind beide über ein Drittel billiger als der teuerste Anbieter Holiday Inn Express. Mit stattlichen 96 Euro im Mittel reichte es nur für das ADAC Urteil “sehr teuer”. Ebenfalls “sehr teuer” schnitt Ibis mit rund 95 Euro ab. Beide Hotelketten wiesen zudem die größten Preisspannen zwischen ihren Häusern auf: Rund 48 Euro waren es bei Holiday Inn Express, immerhin noch 41 Euro bei Ibis.

Vergleich: Übernachtungspreise großer Hotelketten

Mit 129 Euro erwies sich das Holiday Inn Express “St. Pauli Messe” in Hamburg als das teuerste Budget-Hotel der Studie. Dass es auch deutlich günstiger geht, zeigte das Etap “Hamburg St. Pauli” mit 73 Euro. Im Schnitt kostete die Nacht in einem Hamburger Budget-Hotel satte 98 Euro. Damit ist die Hansestadt die Einzige, die als “sehr teuer” im ADAC Preisvergleich gilt. Ebenfalls teuer sind München und Köln. “Sehr günstig” dagegen war Leipzig, gefolgt von Dortmund, Frankfurt und Nürnberg. Hier mussten durchschnittlich nur etwa 65 Euro bezahlt werden. Zugleich bot das Etap “Leipzig Nord Ost” mit 40 Euro die mit Abstand preiswerteste Unterkunft.

Wie weit die flexible Preisgestaltung von Budget-Hotels zu Spitzenzeiten gehen kann, zeigt das Beispiel Meininger “Frankfurt a.M. Messe” mit einem Doppelzimmer für 516 Euro. Dieser Preis wurde während der Messe Techtextil zwar ermittelt, als Ausreißer innerhalb der Studie aber nicht bewertet. Zur gleichen Zeit konnte man im Etap “Frankfurt Süd Offenbach” für 56 Euro übernachten.

Der ADAC hat insgesamt 660 Preise an unterschiedlichen Wochentagen zwischen dem 3. Mai und 8. Juni 2011 erhoben. In jeder Stadt wurden die fünf zentralsten Budget-Hotels berücksichtigt. Service und Ausstattung waren nicht Inhalt der vergleichenden Preisstudie.

Dienstag, 2. November 2010, von Elmar Leimgruber

Netzwerk Recherche fordert Akteneinsicht

Die Stärkung der Recherchefreiheit durch Ausbau des Akteneinsichtrechts, die schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” fordert die deutsche Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (nr). Auf ihrer Presserechts-Konferenz beim Erich-Brost-Institut in Dortmund tauschten sich Journalistinnen und Journalisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde laut den Veranstaltern deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. “Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. “Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.”

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des “Amtsgeheimnisses” abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. “Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben”, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Konferenz begrüßte hingegen die Pläne der deutschen Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” strafrechtlich verfolgt werden können. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht kann unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf eingesehen werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, hatte die Pläne des Bundes auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte laut Netzwerk Recherche den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands”. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des “fliegenden Gerichtsstands” führe hingegen zu einem regelrechten “Gerichte-Hopping”, so Schraven. “Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.”

Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des deutschen Bundesministeriums der Justiz statt.