Mit ‘EU-Kommission’ getaggte Artikel
Dienstag, 10. Februar 2015, von Elmar Leimgruber
Heute (10. Februar) findet nun zum 12. Mal der Safer Internet Day statt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem „besseren Internet für Kinder und Jugendliche“ nach dem Motto: „Let’s create a better internet together!“ Der jährliche Aktionstag wird von der europäischen Kommission im Rahmen des Safer Internet Programms organisiert. Über 100 Länder beteiligen sich weltweit am Safer Internet Day, um über eine sichere und verantwortungsvolle Internetnutzung aufzuklären. International organisiert das europäische Netzwerk Insafe den Safer Internet Day.
Rechtzeitig zum diesjährigen Safer Internet Day am 10. Februar 2015 hat die ISPA (Internet Service Providers Austria) drei Kapitel aus ihrem Ratgeber “Internet sicher nutzen” auf Einzel-Flyern aufbereitet, die praktische Tipps zu einer Reihe von Herausforderungen im digitalen Alltag liefern, über rechtliche Hintergründe informieren oder auch Auskunft über Melde- und Beratungsstellen geben. Diese kompakten Zusammenfassungen und Tips zur sicheren Internetnutzung gibt es nun für die Themen “Hasspostings”, “Bewerben & Internet” und “Urheberrecht”.
Die neuen Einzel-Flyer sind in gedruckter Form verfügbar und stehen – wie auch der Ratgeber “Internet sicher nutzen” – auf der ISPA Webseite zum kostenlosen Download bereit.Die 128-seitige kostenlose Gesamtbroschüre ist für Pädagoginnen und Pädagogen und Erziehungsberechtigte, aber auch für Jugendliche selbst eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Entwicklung der leider allzu oft noch vernachlässigten Online-Medienkompetenz.
www.ispa.at/internetsichernutzen
www.ispa.at/bewerbenundinternet
www.ispa.at/hasspostings
www.ispa.at/urheberrecht
Saferinternet.at legt in diesem Jahr den Schwerpunkt auf “Sexting”: Anhand einer Studie mit Jugendlichen wird belegt, dass diese Kombi zwischen Chat und Sexpics-Verschicken unter Jugendlichen stark verbreitet ist. Hier sei einerseit mehr Aufklärung nötig. Jedoch: Allein wenn Jugendliche in einer Beziehung eine pornografische Aufnahme von sich selbst an den Partner oder die Partnerin übermitteln, machten sie sich derzeit der Kinderpornografie strafbar. Diese Einschränkung der selbstbestimmten Sexualität von Jugendlichen müsse daher gesetzlich geändert werden, fordert saferinternet.at. Mehr zum Thema gibts hier.
Tags: Bewerben & Internet, EU-Kommission, Hasspostings, INSAFE, Internet, Internet Service Providers Austria (ISPA), Jugendliche, Medien, Medienkompetenz, Online, Orientierungshilfe, Ratgeber, Ratgeber "internet sicher nutzen" gratis downloaden, Safer Internet, Safer Internet Day, Safer Internet Day 2015, Sexting, Studie, Urheberrecht
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Mittwoch, 2. Oktober 2013, von Elmar Leimgruber
Die EU-Kommission findet offenbar, dass Minderheiten-Fragen nicht in den Kompetenzbereich der Europäischen Union fallen. Beim Kongress der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) in Brixen (Südtirol) war die Unterschriftenaktion unter dem Motto “Du bist nicht allein. Eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas” lanciert worden, mit der die EU dazu gezwungen werden sollte, sich mit der Stärkung der Rechte von Minderheiten zu befassen. Die EU-Kommission hat die von Südtirol und weiteren Minderheiten aus den verschiedenen Teilen Europas in Brüssel eingereichte Bürgerinitiative nun aber mit der Begründung abgelehnt: Minderheiten fielen nicht in den Kompetenzrahmen der EU.
Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder kann dies nicht nachvollziehen: “Wir werden das Urteil der Kommission nicht einfach so hinnehmen, sondern alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausloten”. Die Vielfalt Europas sei wichtig: “Leider scheint man in Brüssel noch nicht verstanden zu haben, dass die verschiedenen Volksgruppen für Europa keine Gefahr, sondern eine Bereicherung darstelle,” ergänzt Durnwalder. “Als Volksgruppen in Europa wissen wir, dass jeder Erfolg hart erkämpft werden muss und wir eine starke Koalition brauchen, um für unsere Sache zu werben”. Ziel sei und bleibe daher, den Volksgruppen die Anerkennung auch auf europäischer Ebene zu sichern, die ihnen zustehe, betont der Landeshauptmann.
Die Bürgerinitiative wurde von Südtirols Landeshauptmann Durnwalder gemeinsam mit dem ehemaligen Kulturminister Rumäniens, Kelemen Hunor, der Europa- und Justizministerin aus Schleswig-Holstein, Anke Spoorendonk, der friesischen Ministerin Jannewitske de Vries, dem Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl Heinz-Lambert, dem Hohen Kommissar für Bosnien und Herzegowina, Valentin Inzko, sowie dem Präsidenten der FUEV, Hans Heinrich Hansen, initiert und eingereicht.
“Wir haben eine fast einzigartige Koalition der Volksgruppen in Europa geschmiedet, anerkannte Experten für Minderheitenrecht konsultiert und einen sachlichen, ausgewogenen Vorschlag vorgelegt”, so Durnwalder. Dass die EU-Kommission diesen nun ablehne, zeige, dass einige Länder in Europa noch nicht verstanden hätten, dass die Volksgruppen keine Gefahr, sondern eine Bereicherung darstellten.
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Freitag, 13. September 2013, von Elmar Leimgruber
Die EU-weite Bürgerinitiative “One Of Us” (Einer von uns) für mehr Lebensschutz und Menschenwürde hat bislang eine Million Unterschriften erhalten. Sie hat damit die notwendige Zahl für Behandlung in EU-Kommission und Parlament erreicht.
Die Bürgerinitiative fordert, dass keine EU-Gelder an Projekte oder Initiativen gehen, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden; dies gilt etwa für die embryonale Stammzellenforschung, das Klonen von Menschen oder Entwicklungshilfeprogramme, die ausdrücklich die Abtreibung als Mittel der Familienplanung einbeziehen. Hier kann die Initiative online noch bis 1. Novermber unterschrieben werden.
Die Österreich-Verantwortliche von “One of Us”, Gudrun Kugler, betonte am Donnerstag gegenüber “Kathpress”, dass dieses vorläufige Ergebnis ein Ansporn für intensives Weitersammeln sein müsse. “Wir haben trotz mancher Hürden einen Meilenstein für ganz Europa erreicht. Nun bleibt das nächste Ziel, auf 1,2 Millionen Stimmen zu kommen, um jedenfalls zu erwartende ungültige Stimmen auszugleichen”, so Kugler. In Österreich wurden bislang mehr als 30.000 Unterstützungserklärungen gesammelt.
“Die EU-Finanzierung aller Aktivitäten, bei denen menschliche Embryonen zerstört, d.h. getötet werden, muß unterbunden werden”: Die deutsche Koordinatorin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, zeigte sich zufrieden: “Eine Million Unterstützer in ganz Europa ist ein großartiger Schritt zum besseren Schutz des menschlichen Lebens. Es ist ein doppelter Durchbruch, da wir gleichzeitig in Deutschland das Mindestquorum überschritten haben: seit heute unterstützen über 75.000 Deutsche die Initiative.” Bis 1. November will die Initiative allein in Deutschland 100.000 Unterschriften erreichen.
Seit dem Vertrag von Lissabon können Bürger erstmals eine Initiative auf EU-Ebene einbringen. Dafür sind EU-weit eine Million Unterschriften nötig, damit EU-Kommission und -Parlament das Anliegen verbindlich behandeln müssen. Eine weitere Erfordernis ist, dass in zumindest sieben Länder eine bestimmte Mindestzahl an Unterstützungen erreichen wird; in Österreich sind das 14.500 Stimmen, in Deutschland etwa 75.000. Elf Länder haben dieses jeweilige Limit bisher erbracht: Österreich, Deutschland, Polen, Italien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Niederlande, Spanien, Frankreich und Rumänien.
Der diesjährige Marsch des Lebens des deutschen Bundesverbandes Lebensrecht findet übrigens am 21. September in Berlin statt.
Tags: Abtreibung, Österreich, Bürgerinitiative, Bundesverband Lebensrecht, Deutschland, Einer von uns, Embryonen, Entwicklungshilfeprogramm, EU, EU-Bürgerinitiative, EU-Gelder, EU-Kommission, Familienplanung, Frankreich, Gudrun Kugler, Hedwig von Beverfoerde, Initiativen, Italien, Kathpress, klonen, Lebensschutz, Litauen, Menschenwürde, Niederlande, One Of Us, Polen, Projekte, Rumänien, Schutz des menschlichen Lebens, Slowakei, Spanien, Stammzellenforschung, Ungarn, Unterstützung, Vertrag von Lissabon
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Donnerstag, 22. August 2013, von Elmar Leimgruber
Jede zweite wissenschaftliche Publikation in der EU und weiteren Ländern ist frei zugänglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie, die am Mittwoch (21.8.2013) in Brüssel vorgestellt wurde. Die weltweite Umstellung auf die kostenlose Bereitstellung schriftlicher Forschungsergebnisse – auch als „Open Access“ (freier Zugang) bezeichnet – steht demnach kurz vor dem Durchbruch: Die Hälfte aller im Jahre 2011 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel ist mittlerweile kostenlos abrufbar und damit doppelt so viele wie bisher erwartet.
„Diese Ergebnisse zeigen, dass der freie Zugang Bestand haben wird. Die Bereitstellung von Forschungsergebnissen für alle verbessert die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und stärkt unsere wissensbasierte Wirtschaft”, sagte EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn. Ab 2014 müssen in der EU alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die aus dem neuen EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ finanziert werden, frei zugänglich sein. Der europäische Steuerzahler solle für öffentlich finanzierte Forschung nicht zweimal bezahlen müssen, sagte die EU-Forschungskommissarin. “Aus diesem Grund haben wir vorgesehen, dass der freie Zugang zu Veröffentlichungen im Rahmen von „Horizont 2020“, dem künftigen Programm zur Förderung von Forschung und Innovation, zur Regel wird.”
Die Studie, die das Beratungsunternehmen Science-Metrix durchgeführt hat, umfasst die EU und einige ihrer Nachbarländer sowie Brasilien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten. Neben dieser Studie hat das Science-Metrix zwei weitere Berichte veröffentlicht. Darin wird untersucht, wie der freie Zugang gefördert werden kann und wie sich die freie Nutzung wissenschaftlicher Daten entwickelt. Die Europäische Kommission hat zudem den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, bei ihrer nationalen Forschungsförderung ähnlich vorzugehen.
Tags: EU, EU-Forschungsprogramm, EU-Kommission, EU-Mitgliedsstaaten, Forschung, Horizont 2020, Máire Geoghegan-Quinn, Open Access, Science-Metrix, Studie, Wissenschaft, wissenschaftliche Arbeiten
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Freitag, 31. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
In der Europäischen Union sterben jährlich 700.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Fast ein Drittel aller Europäer raucht. Von ihnen haben 70 Prozent vor dem 18. und 94 Prozent vor dem 25. Lebensjahr mit dem Rauchen begonnen. Anlässlich des heutigen (31. Mai) Weltnichtrauchertags appelliert EU- Gesundheitskommissar Tonio Borg den Kampf gegen das Rauchen zu unterstützen: “Ich rufe die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die europäischen Gesundheitsminister auf, die Vorschläge der Europäischen Kommission zu Tabakerzeugnissen zu unterstützen…”
Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert am heutigen Weltnichtrauchertag umfassende Verbote gegen Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakprodukte, vor allem und auch über die Hintertür: Umfassende Werbeverbote retten nachweislich Menschenleben, denn durch sie werden bzw. bleiben weniger Menschen Raucher, erklärt die WHO. Dass 16% aller Todesfälle von Menschen über 30 Jahren in der Europäischen Region auf Tabakkonsum zurückzuführen sind, hat zur Einsicht der Regierungen in die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen beigetragen.
“70 Prozent der Raucher in der Europäischen Union fangen vor ihrem 18. Geburtstag mit dem Rauchen an. Unser Ziel muss sein, Tabakprodukte und das Rauchen für junge Leute unattraktiver zu machen. Es ist Zeit, mit Zigaretten für Teenager Schluss zu machen. Es ist Zeit, Tabakerzeugnissen einen Riegel vorzuschieben, die mit Aromen und ansprechenden Verpackungen gezielt sehr junge Menschen ansprechen sollen. Tabakerzeugnisse sollten nicht wie Spielzeug oder Kosmetikprodukte aussehen oder nach Vanille oder Schokolade schmecken. Sie müssen wie Tabakerzeugnisse aussehen und schmecken. Dafür braucht Europa solide Regeln”, so Borg.
Er freue sich auf konstruktive Verhandlungen mit den EU-Staaten, so Borg weiter. Das nächste Mal werden sich die europäischen Gesundheitsminister im Ministerrat am 21. Juni mit dem Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der EU-Tabakrichtlinie befassen. Die Kommission hatte im Dezember 2012 neue und strengere Vorschriften vorschlagen, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden können. Unter anderem sollen größere Warnhinweise zu Gesundheitsrisiken auf Zigarettenschachteln und das Verbot von Geschmackszusätzen in Zigaretten das Rauchen unattraktiver machen.
Tags: Aromen, EU-Kommission, EU-Tabakrichtlinie, Europa, Europäische Union (EU), Folgen des Rauchens, Gesundheit, Gesundheitsrisiko, Maßnahmen, Manipulation, Medizin, Menschenleben, Nichtraucher, rauchen, Sponsoring, Tabak, Tabakerzeugnisse, Teenager, Tonio Borg, Verbot von Geschmackzusätzen, Verbote, Warnhinweise, Weltgesundheitsorganisation (WHO), Weltnichtrauchertag
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Freitag, 10. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben, hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.
Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:
Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:
- Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
- Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
- Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.
Bankkonten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission: ohne sie können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online einkaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges Einkommen, haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Viele Bürger haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.
Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können.” Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”
Tags: Banken, Basis-Konto, Basiskonto, Binnenmarkt, Dienstleistungen, EU, EU-Kommission, Europäische Kommission (EU-Kommission), Finanzdienstleistungen, Geldverkehr, Konsumentenschutz, Kontogebühren, Michel Barnier, Tonio Borg, Transparenz, Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz, Vergleichbarkeit, Versorgungsbezüge, Wirtschaft, Zahlungkonto, Zahlungsdienstleister
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Montag, 6. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Die österreichische Regulierungsbehörde für Telekommunkation RTR plant offenbar ab Juli 2013 neue rechtliche Vorgaben (Regulierungen) beziehungsweise Einschränkungen für Telekommunikationsanbieter am Breitbandsektor (mit mehr als 34 Mbit/s). Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission vermutet hinter der Maßnahme eine Marktstärkung der Telekom Austria (A1), welche bislang auf diesem Sektor lediglich einen Marktanteil von weniger als 15 Prozent innehat: „Die Unternehmen der EU sollten die jeweils besten Angebote mehrerer Wettbewerber wahrnehmen können. Ich fordere die RTR dringend auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der allen Betreibern gleiche Wettbewerbsbedingungen sichert.“
Kroes, der beste Beziehungen zum Telekom-Großkonzern Liberty Global (mit seinen UPC-Töchtern) nachgesagt werden, hatte bereits im Zusammenhang mit der Übernahme von Orange durch Drei Zugeständnisse an UPC erwirkt und setzt nun seitens der EU-Kommission einen weiteren Schritt zur Stärkung von Marktführer UPC, welcher in Österreichs Städten, vor allem in Wien, mit seinem Breitband-Angebot ein defakto-Monopol beherrscht: Im Versorgungsgebiet von UPC Austria liegen rund neunzig Prozent aller österreichischen Haushalte und Unternehmen mittels eigener Kabelnetzinfrastruktur, entbündelter Leitungen oder ADSL-Dienstleistungen. Bereits zum Stand 31. Dezember 2011 versorgte UPC in Österreich rund 700.000 Kunden mit ungefähr 1,2 Millionen Diensten (zirka 511.000 Fernseh-, 445.000 Breitband-Internet- und rund 350.000 Festnetztelefon-Kunden).
Die amerikanische Muttergesellschaft von UPC, Liberty Global, ist mit -nach eigenen Angaben- 20 Mio. Kunden in 13 Ländern -außerhalb der USA- der bedeutendste Kabel-Breitband-Internet-Anbieter der Welt: Liberty Global ist in 11 Ländern in Europa vertreten und der größte Kabelnetzbetreiber in Polen, Schweiz, Belgien, Österreich, Slowakei, Ungarn und Tschechien. Am 5. Februar 2013 wurde bekannt, dass Liberty Global zudem Virgin Media kaufen möchte. Virgin Media ist das größte Breitband-Unternehmen der Welt, und außerdem der größte Kabelnetzbetreiber in Großbritannien.
Die Wiedereinführung von Regulierungsmaßnahmen nach mehreren Jahren in Österreich, in denen auf dem Vorleistungsmarkt für Mietleitungen Wettbewerbsbedingungen herrschten, könnte sich laut Kroes in erheblichem Maße negativ auf die Geschäftspläne der alternativen Betreiber auswirken, die dann gezwungen wären, attraktivere Zugangsbedingungen als die regulierten Dienste des etablierten Betreibers anzubieten, was die EU-Kommission so nicht akzeptiert. Die RTR hat nun zwei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Die Umsetzung des Vorschlags wird währenddessen ausgesetzt.
Die Europäische Kommission hat ernsthafte Zweifel an einem von der österreichischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RTR) notifizierten Maßnahmenentwurf zum Vorleistungsmarkt für Abschluss-Segmente von Mietleitungen – dem letzten Teil des Netzes – geäußert. Mietleitungen (Leased Lines) sind (private) Standleitungen für die Sprach- und Datenübertragung, mithilfe deren Netzbetreiber Telekommunikationsdienste bereitstellen, die normalerweise von Unternehmen zur Verbindung räumlich weit voneinander entfernter Unternehmensteile genutzt werden. Nach dem Vorschlag der RTR sollten Mietleitungen mit hohen Bandbreiten, u. a. diejenigen, die bisher unter Wettbewerbsbedingungen in den Städten Wien, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck, Wels, Feldkirch, Steyr, Klagenfurt, Dornbirn, Bregenz und Hallein bereitgestellt wurden, ab Juli 2013 reguliert werden. Davon sind insbesondere Mietleitungen mit hohen Bandbreiten (mehr als 34 Mbit/s) des etablierten Betreibers, der A1 Telekom Austria betroffen.
Hintergrund:
Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Wettbewerbsproblemen auf den betreffenden Märkten einführen wollen.
Darüber hinaus kann die EU-Kommission nach den neuen Vorschriften weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen erlassen, falls Ungereimtheiten zwischen den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden (z. B. bei Abhilfemaßnahmen) in der EU längerfristig fortbestehen.
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Dienstag, 16. April 2013, von Elmar Leimgruber
Die EU-Mitgliedstaaten müssen schärfer gegen Menschenhandel vorgehen: Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation sind 880 000 Menschen in der EU Opfer von Zwangsarbeit, einschließlich erzwungener sexueller Ausbeutung. Es gibt also immer mehr Opfer, aber immer weniger Menschenhändler landen hinter Gittern bedauert die EU-Kommission anlässlich der aktuellen Zahlen (Trafficking in human beings):
Im Zeitraum 2008-2010 gab es demnach 23 632 ermittelte oder mutmaßliche Opfer des Menschenhandels innerhalb der EU. Nach diesem Bericht stieg die Zahl der Opfer innerhalb der EU zwischen 2008 und 2010 um 18 %. Die Zahl der Verurteilungen hingegen sank im gleichen Zeitraum um 13 %. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die ehrgeizigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angemessen umgesetzt und angewendet werden, so die EU-Kommission.
Denn trotz dieser beunruhigenden Zahlen haben jedoch bisher erst sechs von 27 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umgesetzt. Drei weitere Länder haben eine teilweise Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Dabei ist die Frist für die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten bereits am 6. April 2013 abgelaufen.
Auch Deutschland hat die Frist für die Umsetzung am 6. April nicht eingehalten. Dabei sank laut jüngstem Bericht in Deutschland die Zahl der verurteilten Menschenhändler zwischen 2008 und 2010 um 15 Prozent von 155 auf 131. EU-weit nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels um fast 200 Personen ab, von 1.534 im Jahre 2008 auf 1.339 im Jahre 2010. Die Zahl der ermittelten und mutmaßlichen Opfer in der EU ist jedoch von 6.309 im Jahre 2008 auf 9.528 im Jahre 2010 angestiegen. In Deutschland waren es 2010 650 Opfer.
Vier Fünftel der Opfer von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen. Die Mehrheit der Opfer (62 Prozent) wird sexuell ausgebeutet, ein Viertel zur Arbeit gezwungen. Die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, unter anderem im Bereich des materiellen Strafrechts, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention.
„Es ist schwer vorstellbar, dass in unserer freien und demokratischen EU zehntausende Menschen ihrer Freiheit beraubt, ausgebeutet und wie Waren zu Profitzwecken gehandelt werden können. Aber es ist die traurige Wahrheit”, bedauert EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström: “Der Menschenhandel gehört zum Alltag und rückt uns näher als wir denken. Ich fordere die Länder, die dies bisher noch nicht getan haben, auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen“, fordert Malmström.
Tags: Cecilia Malström, EU, EU-Kommission, EU-Mitgliedsstaaten, EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, eurostat, Gesetze, Menschenhandel, Menschenhändler, Opfer, Prävention, Recht, Rechtsvorschriften, sexuelle Ausbeutung, Trafficking in human beings, Verurteilungen, Zwangsarbeit
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Dienstag, 26. Februar 2013, von Elmar Leimgruber
Für EU-Bürger und -Unternehmen soll es künftig einfacher werden, die Steuervorschriften einzuhalten. Die EU-Kommission plant, die EU-weit die Steuerregeln zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu erschweren: Kernpunkt der Maßnahmen ist die Einführung einer EU-Steueridentifikationsnnummer (EU-TIN), durch die die Identifizierung von Steuerpflichtigen in der EU erleichtert wird. Zudem ist ein europäischer Kodex für Steuerpflichtige vorgesehen, mit dem die Rechte und Pflichten sowohl der Steuerpflichtigen als auch der Steuerbehörden klargestellt werden. Die EU-Kommission startet zu diesen beiden Anliegen öffentliche Befragungen. Die Beiträge sind hier und hier auf den verfügbaren elektronischen Fragebögen bis spätestens 17. Mai 2013 online einzureichen.
Mit den öffentlichen Konsultationen sollen bewährte Praktiken der Mitgliedstaaten für die Erhebung von Daten über die Identität der Steuerpflichtigen sowie Steuerdisziplin und Steuertransparenz erfasst werden. Die Ergebnisse beider Konsultationen werden dazu dienen, bis Ende 2013 geeignete Politikansätze zu ermitteln und auszugestalten.Die Unterlagen für die Konsultationen liegen auf Englisch, Französisch und Deutsch vor. Alle Beiträge werden gebührend berücksichtigt werden.
Algirdas Šemeta, zuständiger Kommissar für Steuern und Zollunion, sagte: “Während wir den Kampf gegen die Steuerhinterziehung verschärfen, müssen wir es den ehrlichen Steuerpflichtigen zugleich leichter machen, die Vorschriften einzuhalten. Dies ist der Sinn eines EU-Kodexes für Steuerpflichtige, und heute bitten wir die Steuerpflichtigen selbst, einen solchen Kodex mitzugestalten. Zudem müssen wir den Steuerbehörden helfen, herauszufinden, wer Steuern schuldet, damit sie die geschuldeten Beträge auch einziehen können. Das wäre der Zweck einer EU-Steueridentifikationsnummer, und wir wollen wissen, wie diese nach Meinung der Öffentlichkeit am besten ausgestaltet werden kann.“
Im Dezember 2012 legte die EU-Kommission einen Aktionsplan für ein wirksameres Vorgehen der EU gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vor (siehe IP/12/1325). Der Aktionsplan enthält einen umfassenden Katalog an Maßnahmen, mit denen den Mitgliedstaaten dabei geholfen werden soll, ihre Steuergrundlagen zu schützen und die ihnen rechtmäßig zustehenden Steuermilliarden einzuziehen. In diesem Rahmen ist auch die Ausgestaltung eines Kodexes für Steuerpflichtige und einer EU-TIN vorgesehen.
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Mittwoch, 20. Februar 2013, von Elmar Leimgruber
Die EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Ausgaben für Sozialleistungen effektiver und effizienter einsetzen. Dies hat die Europäische Kommission in ihrem gestern (Mittwoch) vorgelegten Paket zu Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt gefordert. Zudem drängt die Kommission die Mitgliedstaaten, sich auf Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu konzentrieren.
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sozialinvestitionen prioritär zu behandeln und ihre Systeme der sozialen Sicherheit zu modernisieren. Dazu gehören bessere Strategien der aktiven Inklusion und ein effizienterer und effektiverer Einsatz von Haushaltsmitteln im Sozialbereich. Diese Aufforderung ist in einer Mitteilung zu Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt formuliert, die die Kommission jetzt verabschiedet hat. Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Semesters die Leistung der Sozialschutzsysteme der einzelnen Mitgliedstaaten aufmerksam beobachten und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.
„Sozialinvestitionen sind der Schlüssel, wenn wir stärker, solidarischer und wettbewerbsfähiger aus der aktuellen Krise hervorgehen wollen. Angesichts der derzeitigen Haushaltszwänge müssen die Mitgliedstaaten den Schwerpunkt auf Investitionen in Humankapital und sozialen Zusammenhalt legen. Dies kann ausschlaggebend sein, wenn wir einen echten Fortschritt zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 erzielen wollen. Sozialinvestitionen jetzt werden helfen zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten später einen sehr viel höheren – finanziellen und sozialen – Preis zahlen müssen“, erkärt László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.
Die derzeitige Finanzkrise hat gravierende soziale Folgen. Das Paket für Sozialinvestitionen, das jetzt von der Kommission vorgelegt wurde, bietet den Mitgliedstaaten Leitlinien für eine effizientere und effektivere Sozialpolitik angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen sie derzeit stehen. Dazu gehören hohe finanzielle Belastungen, zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung sowie Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau, vor allem bei jungen Menschen. Hinzu kommen eine alternde Bevölkerung und ein sinkender Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter; all diese Faktoren stellen die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der nationalen Sozialsysteme auf die Probe.
Zum Paket gehört eine Empfehlung der Kommission zur Bekämpfung der Kinderarmut; dabei wird ein integriertes Vorgehen für kinderfreundliche Sozialinvestitionen vorgeschlagen. Investitionen in Kinder und junge Menschen sind ein besonders wirksames Mittel, den generationenübergreifenden Kreislauf von Armut und sozialer Ausgrenzung zu durchbrechen und die Chancen im späteren Leben zu verbessern.
Das Paket für Sozialinvestitionen stellt einen integrierten Politikrahmen dar, der den sozialen, wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Schwerpunkte sind dabei:
- Sozialschutzsysteme, die den Bedürfnissen der Menschen an kritischen Punkten ihres Lebens gerecht werden. Es muss mehr getan werden, um dem Risiko eines sozialen Zusammenbruchs vorzubeugen und so höhere Sozialausgaben in der Zukunft zu vermeiden.
- Eine einfache und gezieltere Sozialpolitik, angemessene und nachhaltige Sozialschutzsysteme. Manche Länder weisen trotz vergleichbarer oder geringerer Haushaltsmittel bessere Ergebnisse im Sozialbereich auf und zeigen damit, dass Spielraum für eine effizientere sozialpolitische Ausgabenpolitik besteht.
- Eine Ausweitung der Strategien aktiver Inklusion in den Mitgliedstaaten. Erschwingliche und hochwertige Kinderbetreuung und Bildung, Prävention von Schulabbruch, Unterstützung bei Berufsbildung und Arbeitsplatzsuche, Wohnungsförderung und Zugang zu Gesundheitsfürsorge – all dies sind Politikfelder mit einer starken Sozialinvestitionskomponente.
Das Paket basiert auf der Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung und ergänzt die Initiativen der Kommission zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht: Beschäftigungspaket, Jugendbeschäftigungspaket und Weißbuch zu Renten und Pensionen. Diese Initiativen bieten den Mitgliedstaaten zusätzliche Leitlinien für nationale Reformen, die notwendig sind, um die Europa-2020-Ziele zu erreichen.
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