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Donnerstag, 2. Juli 2015, von Elmar Leimgruber
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert vom Europäischen Parlament Rechtssicherheit im Urheberrecht. Ursache des aktuellen Statements ist die von EU-Bürokraten angedachte Einschränkung der so genannten “Panoramafreiheit”, also die Freiheit beispielsweise vor Kulturdenkmälern Selfies zu schiessen. Die “Panoramafreiheit” muss erhalten bleiben, fordert die Journalistenvereinigung.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC ) kritisiert ” die weltfremde und verwirrende Entscheidung” des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments die sogenannte “Panoramafreiheit” einzuschränken. “Es kann nicht Sinn europäischen Rechts sein, dass wenn man ein Selfie vor der Karlskirche in Wien machen will, vorher die Erlaubnis der Katholischen Kirche und des Barock-Architekten Johann Bernhard Fischer von Erlach einholen muss”, macht sich ÖJC-Präsident Fred Turnheim über diesen Streich einiger EU-Abgeordneten lustig.
Der öffentliche Raum gehört uns allen. Eine Kommerzialisierung und Privatisierung des öffentlichen Raumes wird vom ÖJC strikt abgelehnt. Die österreichischen Abgeordneten zu EU-Parlament werden ersucht, für den Erhalt der Panoramafreiheit zu stimmen.
Der ÖJC begrüßt die Ablehnung des Geoblockings, da dies für die Informationsfreiheit von wesentlicher Bedeutung ist. Der ÖJC fordert ein einheitliches europäisches Urheberrecht als Gegengewicht zum amerikanischen Copyright. Diese beiden Rechte sind völlig unterschiedlich, da das Urheberrecht die Autoren schützt, das Copyright die Verlage.
Der ÖJC erwartet sich von den EU-Abgeordneten einen massiven Schutz der Urheberinnen und Urheber und ihrer publizistischen und künstlerischen Werke. Daher muss das Urheberrecht aus den TTIP-Verhandlungen herausgenommen werden.
Ich schließe mich den Forderungen des Österreichischen Jouzrnalisten Clubs vollinhaltlich an, besonders was die geplante Einschränkung der so genannten Panoramafreiheit betrifft: Fotos von öffentlichen Gebäuden zu schiessen und auch Selfies vor diesen darf kein Privileg von einigen wenigen sein, sondern muss Allgemeingut sein und bleiben!
Man muss sich nicht wundern, wenn die Zustimmung zur Europäischen Union und vor allem zu ihren Institutionen ständig sinkt, wenn irgendwelchen Bürokraten in Brüssel offenbar so langweilig ist (wieso sie in Zeiten der europaweiten Sparkurse nicht einfach einsparen?), dass sie ständig unsinnigere Ideen entwickeln, um das Leben und die Freiheit der Menschen in der EU immer noch mehr einzuschränken. Ich sage dazu nur: Nein danke!
Tags: Österreichischer Journalisten Club (ÖJC), Copyright, EU, EU-Parlament, Fred Turnheim, Journalismus, Journalisten, Kultur, Kulturdenkmäler, Medien, Panoramafreiheit, Panormafreiheit, Selfies, TTIP, Urheberrecht, Verlage
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Mittwoch, 23. Januar 2013, von Elmar Leimgruber
Wasserversorgung und soziale Dienste müssen in Öffentlicher Hand bleiben. Auf diesem Standpunkt steht die österreichische Arbeiterkammer (AK) und kritisiert entsprechende Privatisierungspläne durch das EU-Parlament. „Der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darf nicht zugestimmt werden“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel zur Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24. Jänner über eine Richtlinie, mit der europaweite Regeln für die Vergabeverfahren von Dienstleistungskonzessionen geschaffen werden. Das Problem: Öffentliche Dienstleistungen sind im Entwurf nicht ausgenommen. Für die AK ebnet die Richtlinie dadurch den Weg zur Privatisierung der Grundversorgung.
In einem Schreiben an die EU-Abgeordneten im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz appellieren AK und ÖGB (Österreichischer Gwerkschaftsbund), gegen die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu stimmen. Die bisher von mehreren Fraktionen ausverhandelten Kompromisstexte gehen für die AK nicht weit genug. Sollte die Richtlinie nicht abgelehnt werden, müssten zumindest Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen gänzlich ausgenommen werden.
In der Vergangenheit hat sich der Verkauf des ‚Tafelsilbers‘ meist als schlechtes Geschäft für Städte, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger herausgestellt, so Tumpel. Er spricht sich deshalb deutlich für die Ablehnung der Richtlinie aus. „Trinkwasser, Gesundheit und soziale Dienstleistungen: Bereiche wie diese müssen leistbar und flächendeckend zugänglich sein. Privatisierungen führen aber regelmäßig zu Qualitätsverschlechterungen, steigenden Preisen sowie Verschlechterungen im Arbeitsrecht und niedrigeren Einkommen.“
Zahlreiche Änderungsanträge von EU-Abgeordneten zeigen, dass der Kommissionsvorschlag bereits auf Widerstand stößt. Für die AK gehen die von mehreren Parlamentsfraktionen verhandelten Kompromisse aber nicht weit genug. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, muss aus Sicht der AK mindestens dafür gesorgt werden, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gänzlich davon ausgenommen sind.
Das betrifft insbesondere die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, soziale Sicherheit, Bildung, Bahn und öffentlichen Nahverkehr (Öffis), kommunale Dienstleistungen, Kultur und Kulturförderung sowie audiovisuelle Medien. Auch soziale Dienstleistungen wie Rettungs- und Krankentransportdienste und Dienstleistungen der Feuerwehren sollen zur Gänze vom Beschluss ausgeklammert werden, fordert die Arbeiterkammer.
Kritik übt die AK auch an der öffentlichen Auftragsvergabe. Hier sollen soziale, ökologische und qualitative Kriterien mehr Gewicht bekommen. Außerdem sollen nationale Arbeits-, Sozial- und Kollektivvertragsvorschriften eingehalten werden. Gefordert wird auch eine Beschränkung der Subunternehmerkette: Der Brief an die EU-Abgeordneten von AK und ÖGB steht hier als Download zur Verfügung.
Tags: Arbeiterkammer (AK), Arbeitsrecht, Auftragsvergabe, Öffentlicher Nahverkehr, Öffis, Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB), öffentliche Dienstleistungen, Bahn, Binnenmarktausschuss, Daseinsvorsorge, Dienstleistungen, Dienstleistungskonzessionen, EU-Parlament, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Grundversorgung, Herbert Tumpel, Kollektivvertrag, Kultur, Medien, Privatisierung, Privitisierung der Grundversorgung, Rettung, Richtlinie, soziale Dienste, Subunternehmerkette, Trinkwasser, Verbraucherschutz, Vergabeverfahren, Wasserversorgung
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Mittwoch, 4. Juli 2012, von Elmar Leimgruber
Das lebensrettende eCall-Notrufsystem soll künftig verpflichtend in alle neuen Autos eingebaut werden. Dadurch werden die Notfalldienste bei schweren Unfällen automatisch über die einheitliche Notrufnummer 112 verständigt. In einer am Dienstag verabschiedeten Entschließung fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, alle Pkw bis 2015 mit dem eCall-System auszustatten. Der öffentliche eCall-Dienst soll -unabhängig vom Wagentyp- verpflichtend und kostenlos für alle Autofahrer sein.
Laut der nicht bindenden Entschließung ermöglicht das System den Rettungsdiensten, schneller am Unfallort zu sein, mehr Leben zu retten und die Schwere von Verletzungen zu verringern. Das eCall-System könnte jährlich bis zu 2500 Menschenleben retten und gleichzeitig den Schweregrad von Verletzungen um 10%-15% senken, so die Abgeordneten. Die Entschließung betont zudem, dass das eCall-System keinesfalls verwendet werden darf, um die Fortbewegungen einer Person zu überwachen (Datenschutz) oder ihren Standort festzustellen, wenn diese in keinen Unfall verwickelt wurde. Das vorrangige Ziel des eCall-Dienstes sei, das Unfallmanagement zu verbessern.
In der Entschließung vom 3. Juli werden die bisherigen Verzögerungen bei der Einführung eines freiwilligen eCall-Systems sowie die geringe Anzahl von bisher damit ausgestatteten Autos (0,4%) bedauert. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Technologie bereits zur Verfügung steht und dass EU-weite Standards vereinbart wurden. Sie fordern deshalb die EU-Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, die Infrastruktur ihrer Notfalldienste derart auszubauen, dass sie bis 2015 in der Lage sind, eCalls entgegenzunehmen.
Die Abgeordneten appellieren zudem an die Kommission, auch zu prüfen, eCall in nächster Zeit auf andere Fahrzeugtypen auszuweiten, wie zum Beispiel auf Motorräder, Busse und Lastkraftwagen. Detaillierte Informationen zum eCall-System sind hier abrufbar. Und wie der deutsche Autofahrer-Club ADAC zu eCall steht, ist hier nachzulesen.
Tags: Autofahrer, Autos, Datenschutz, eCall, eCall-Dienst, eCall-Notrufsystem, EU-Kommission, EU-Parlament, Europa-Parlament, kostenlos, Leben retten, Notfalldienst, Notruf 122, Ortung, Rettungsdienst, Satellit, Satelliten-Ortungssystem, Unfallmanagement, Unfälle, verpflichtend
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Dienstag, 22. Mai 2012, von Elmar Leimgruber
“Europe on the ground”, ein griechisches Medienprojekt, hat den 1.Preis beim Wettbewerb um den Jugendkarlspreis 2012 am 15. Mai in Aachen gewonnen. Der zweite Preis ging an “Europe Meets School”, ein tschechiches Austauschprogramm für Erasmusstudenten. Der dritte Preis wurde dem ungarischen “Cycle Me Home” Projekt, einem Road-Movie, zuerkannt. Der Preis wird jährlich für Projekte vergeben, die ein gemeinsames Bewusstsein europäischer Identität und Integration unter jungen Menschen fördern.
Parlamentspräsident Martin Schulz erklärte zum Gewinnerprojekt: “Persönlich gefällt mir an dem Projekt Europa on the ground , dass es kulturelle Vielfalt in Europa erfahrbar macht, Mehrsprachigkeit fördert und zur Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Wir brauchen mehr europäische Debatten über europäische Themen, wenn wir die europäische Demokratie stärken wollen. … Es kristallisiert sich immer deutlicher ein Bewusstsein dafür heraus, wie sehr wir von einander abhängen, wie sehr wir mit einander verwoben sind. … Der griechische Gewinner des Jugendkarlspreises trägt dazu bei, mehr europäische Öffentlichkeit zu schaffen “.
“Europe on the ground” ist ein innovatives Jugendmedienprojekt: Jedes Jahr werden multikulturelle Teams von über 50 jungen Journalisten und Amateurphotographen in 10 europäische Hauptstädte entsandt. Die jungen Leute haben dann vier Tage Zeit, Artikel und Fotoserien über Themen im Zusammenhang mit der europäischen Kultur und Gesellschaft zu verfassen. Alle Beiträge werden von Journalisten bearbeitet und in sechs Sprachen im europäischen Onlinemagazin www.cafebabel.com veröffentlicht.
Der zweite Preis wurde an das Programm “Europa macht Schule, Prag” verliehen. Das Programm, das seit 2008/9 existiert, ermöglicht es Erasmusstudenten, in tschechischen Schulen Kinder zu treffen und mehr über das tschechische Schul- und Lehrsystem zu lernen. Gleichzeitig bereiten die Studenten ein kurzzeitiges Lehrprojekt vor, in dem sie ihr Heimatland vorstellen.
Das “Cycle me Home Projekt” erhielt den dritten Preis. Das Projekt begann 2011 mit der Fahrt einiger Filmstudenten mit dem Fahrrad von Madrid nach Budapest, welche in einem Dokumentarfilm festgehalten wurde. Die Organisatoren wollen eine interaktive Homepage schaffen, über die alle Interessierten in das Projekt einbezogen werden können. Sie hoffen, dass das Projekt mehr als ein Road-Movie wird und sich in eine Jugendbewegung verwandelt.
Die drei Gewinnerprojekte werden mit 5.000, 3.000 beziehungsweise 2.000 Euro prämiert. Die Gewinner werden zudem zu einem Besuch in das Europäische Parlament nach Brüssel eingeladen. Vertreter der besten Projekte aus allen dieses Jahr teilnehmenden 26 Mitgliedstaaten sind am 15. Mai 2012 nach Aachen zur feierlichen Preisverleihung eingeladen.
Der Jugendkarlspreis wird von der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen und dem Europäischen Parlament gemeinsam getragen und in der RWTH Aachen abgehalten.
Tags: Cycle Me Home, Demokratie, Erasmus, EU-Parlament, Europa, Europa-Parlament, Europe Meets School, Europe on the ground, Griechenland, Identität, Integration, Jugendkarlspreis 2012, Kultur, Mehrsprachigkeit, Tschechien, Ungarn
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Donnerstag, 29. März 2012, von Elmar Leimgruber
Ab dem 1. April 2012 haben Millionen EU-Bürger die Möglichkeit die EU-Gesetzgebung mitzugestalten; gut zehn Jahre nachdem der Antrag erstmalig gestellt wurde. Auf einer Pressekonferenz mit Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und dem dänischen Minister für Europaangelegenheiten Nicolaï Wammen, stellte EP-Präsident Martin Schulz die neue Bürgerinitiative vor.
“Ich kenne Fälle, in denen Unterschriftenlisten und Initiativen eine politische Richtung gänzlich ändern konnten”, erklärt EP-Präsident Schulz. “Es ist großartig, dass Bürger nun direkt in der Lage sind wichtige Aspekte zur Gesetzgebung beizutragen”. Er warnte allerdings auch, dass “wir keine unrealistischen Hoffnungen wecken wollen”. Auf die Frage bezüglich eines potentiellen Eingriffs von Lobbygruppen betont Schulz: “Wir möchten uns keine Illusionen machen. Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess transparent bleibt. Es dürfte jedoch recht einfach festzustellen sein, ob wirtschaftliche Interessen hinter einer Initiative stecken”.
Tags: EU, EU-Bürgerinitiative, EU-Gesetzgebung, EU-Kommission, EU-Parlament, Europa, Europäische Bürgerinitiative, Maros Sefcovic, Martin Schulz, Mitbestimmung, Nicolai Wammen
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Dienstag, 28. Februar 2012, von Elmar Leimgruber
Kritiker: ACTA bringt eine vollständige Internet-Überwachung, ist gegen die Meinungsfreiheit und schützt Großkonzerne.
Foto: avaaz.org
Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben nach Angaben des EU-Parlaments eine Petition gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA unterschrieben, die am heutigen 28. Februar im EU-Parlament eingereicht wird. Die Unterstützer der Petition fürchten, ACTA könnte die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden. Der Petitionsausschuss kann nun entweder einen Bericht zur Abstimmung in der Plenartagung des EU-Parlaments vorbereiten oder die EU-Kommission auffordern, auf die Einwände der Bürger einzugehen. Neben verschiedenen NGOs engagieren sich unter anderem auch Journalistenverbände gegen ACTA.
Erminia Mazzoni, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, sagte, sie halte es für die Pflicht der Abgeordneten, in Krisenzeiten zu beweisen, dass die EU auf die Sorgen der Bürger reagiert. ACTA werde nun im Europäischen Parlament genauestens untersucht, erklärte Mazzoni vor der Übergabe der Petition. Es komme nun darauf an, Freiheit im Internet und den Kampf gegen Produktpiraterie zu verbinden, versprach Mazzoni.
In einem knappen Monat sammelte allein die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Am Dienstag (28.02.2012, 12:30 Uhr) werden die Unterschriften dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht. Der Petitionsausschuss wird die Eingabe prüfen und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Die Überprüfung dauert normalerweise ein bis zwei Monate, kann in Ausnahmefällen aber schneller erfolgen. Abgelehnt werden Petitionen beispielsweise, wenn sie nicht unter die Kompetenzen der EU fallen.
Der Petitionsausschuss selbst hat zwar keine rechtlichen Vollmachten und versucht daher, Probleme außergerichtlich und in Zusammenarbeit mit lokalen oder nationalen Behörden zu lösen. Akzeptiert der Ausschuss aber die Petition, können die Abgeordneten auch die EU-Kommission um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht bitten. Der Petitionsausschuss kann auch andere relevante Ausschüsse des EU-Parlaments einbeziehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Petitionsausschuss auch dem Plenum des Parlaments einen ausführlichen Bericht zur Abstimmung vorlegen. Die EU-Kommission hat dahingehend bereits eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt.
Das Anti-Piraterieabkommen ACTA soll Urheberrechte international besser schützen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch Verbraucherrechte zugunsten weniger Großunternehmen eingeschränkt werden. Auch gefährde die Anwendung der ACTA-Regeln im Internet Meinungsfreiheit und andere Grundrechte. Das EU-Parlament steht derzeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, da ACTA nur mit Zustimmung der EU-Abgeordneten rechtskräftig wird.
Tags: ACTA, Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), Anti-Piraterie-Abkommen, Avaaz, Erminia Mazzoni, EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Recht, Europäische Union (EU), Europäischer Gerichtshof, Freiheit, Grundrechte, Internet, Meinungsfreiheit, Online-Petition, Petition, Produktpiraterie, Urheberrechte, Verbraucherrechte
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Freitag, 17. Februar 2012, von Elmar Leimgruber
Ungarns Regierungschef Victor Orban vor dem EU-Parlament
Foto: © EU-Parlament
Ungarn mit seinem Regierungschef Victor Orban (Fidesz) steht unter Beobachtung des EU-Parlaments. In einer nicht bindenden Resolution wird die EU-Kommission aufgefordert, mögliche Änderungen und Umsetzungen der ungarischen Gesetze genau zu verfolgen. Das Europäische Parlament ist “zutiefst besorgt über die Lage in Ungarn in Bezug auf die Praxis der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte und der sozialen Rechte, die Gewaltenteilung, die Gleichheit und das Diskriminierungsverbot”.
Ungarn muss die Grundwerte der EU einhalten, sind die Abgeordneten überzeugt. Das EU-Parlament hat daher am Donnerstag entschieden, zu untersuchen, ob EU-Rechte und Grundwerte in Ungarn geachtet werden. Zusätzlich zum Bericht wird dann darüber entscheiden, ob Artikel 7 des EU-Vertrags aktiviert werden soll. Artikel 7 wird benutzt, um eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union zu prüfen. Das Parlament beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europarat und der Venedig-Kommission weiterzuverfolgen, wie die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt wurden und hierzu einen Bericht vorzulegen.
Die Abgeordneten fordern konkret die Kommission dazu auf, die Rechtsvorschriften Ungarns und ihre Umsetzung sorgfältig auch darauf hin zu prüfen, ob sie nicht nur buchstabengetreu, sondern auch mit dem Geist der europäischen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Die Kommission soll eine eingehende Studie in Auftrag geben, um die folgenden Punkte zu gewährleisten:
- die vollständige Unabhängigkeit der Justiz,
- dass die Regelungen über die ungarische Nationalbank mit den Rechtsvorschriften der EU vereinbar sind,
- dass die institutionelle Unabhängigkeit in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit wiederhergestellt und garantiert ist,
- dass die Befugnis des Verfassungsgerichts zur Prüfung sämtlicher Gesetze in vollem Umfang wiederhergestellt wird, einschließlich des Rechts auf Prüfung von Haushalts- und Steuergesetzen,
- dass die Medienfreiheit und der Medienpluralismus im Wortlaut und bei der Durchführung des ungarischen Mediengesetzes garantiert werden,
- dass das neue Wahlgesetz den demokratischen Normen der EU entspricht und der Grundsatz des politischen Wechsels geachtet wird,
- dass das Recht auf Ausübung politischer Opposition auf demokratischem Wege innerhalb und außerhalb der Institutionen gewährleistet ist,
- dass das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Grundsätze der Gewissensfreiheit achtet und auch davon Abstand genommen wird, die Registrierung von Glaubensgemeinschaften einer Billigung durch das Parlament Ungarns mit Zweidrittelmehrheit zu unterwerfen.
Die ungarischen Behörden indes müssen den Empfehlungen, Einwänden und Forderungen der Kommission, des Europarats und der Venedig-Kommission nachkommen und die betroffenen Gesetze unter Einhaltung der Grundwerte und Normen der EU abändern, heißt es in der von Fraktionen S&D, ALDE, Grünen/EFA und der VEL/NGL-Fraktion vorgelegten Entschließung. Der Text wurde mit 315 Ja-Stimmen bei 263 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen angenommen.
Zum Hintergrund der Aktion des EU-Parlaments: Am 18. April 2011 hat das ungarische Parlament die neue Verfassung angenommen, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Am 17. Januar 2012 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in drei Angelegenheiten eingeleitet und hat daher auch Regierungschef Victor Orban bereits am 18. Januar nach Straßburg zitiert: in Bezug auf die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, die Herabsetzung des verbindlichen Ruhestandsalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre und die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde. Die Kommission hat die staatlichen Stellen Ungarns außerdem um weitere Informationen über die Unabhängigkeit der Justiz ersucht hat. Die ungarische Regierung hat einen Monat Zeit, um darauf zu reagieren.
Tags: Datenschutz, Demokratie, Diskriminierungsverbot, EU, EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Vertrag, Europarat, Fidesz, Gewaltenteilung, Grundrechte, Justiz, Mdienfreiheit, Medienpluralismus, Menschenrechte, Politik, Recht, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsvorschriften, Ungarn, Venedig-Kommission, Victor Orban
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Freitag, 20. Januar 2012, von Elmar Leimgruber
Auch an der Spitze der EU ist offensichtlich Umdenken möglich: Über Jahrzehnte hindurch wurden Tonnen an intakten Lebensmitteln offiziell vernichtet, um damit die Preise künstlich hochzuhalten. Und jetzt fordert das EU-Parlament in einer am Donnerstag (19.1.2012) per Handzeichen verabschiedeten Entschließung dringend Maßnahmen, sowohl um die Lebensmittelverschwendung in der EU bis 2025 um die Hälfte zu verringern als auch um einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu Lebensmitteln zu erleichtern. Laut EU landen fast die Hälfte aller essbaren Lebensmittel in Haushalten, Supermärkten, Restaurants im Müll, während gleichzeitig 79 Millionen EU-Bürger unter der Armutsgrenze leben und 16 Millionen Menschen von Lebensmittelhilfe abhängig sind.
Neben allgemeinen Sensibilisierungskampagnen auf EU- und nationaler Ebene sollten insbesondere Schüler und Studenten in Ernährungskursen lernen, wie Lebensmittel aufbewahrt, zubereitet und entsorgt werden. Die Abgeordneten schlagen vor, 2014 zum “Europäischen Jahr gegen Lebensmittelverschwendung” auszurufen. Um die Effizienz der Lebensmittel-Logistikkette vom Produzenten bis zum Endverbraucher zu erhöhen, bedarf es einer gemeinsamen koordinierten Strategie auf EU- und nationaler Ebene, der jeden Sektor einbezieht, meinen die Abgeordneten. Andernfalls wird die Lebensmittelverschwendung laut Studien der Kommission bis 2020 um 40 % zunehmen.
Um zu vermeiden, dass Lebensmittel bis zum Ablaufdatum im Handel angeboten und dann in großen Mengen entsorgt werden, schlagen die Abgeordneten die Angabe von zwei Daten vor: „mindestens haltbar bis“ und „zu verbrauchen bis“. Voraussetzung dafür ist, dass sich Konsumenten über den Unterschied zwischen qualitätsbezogenen Verbrauchsdaten (“mindestens haltbar bis” oder “best before”) und aus Gesundheitsgründen angeführten Ablaufdaten im Klaren sind. Kurz vor dem Ablaufdatum könnten Lebensmittel verbilligt angeboten werden. Auch bei Verpackungsmängeln sollten Verbrauchern mit geringer Kaufkraft Preisnachlässe gewährt werden. Die Verpackungsgrößen sollten den Bedürfnissen auch kleiner Haushalte angepasst werden.
Öffentliche Aufträge von Verpflegungs- und Bewirtungsdienstleistungen sollten bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die eine kostenlose Verteilung der nicht servierten Produkte an ärmere Bevölkerungsgruppen garantieren und vorzugsweise lokal produzierte Nahrungsmittel einsetzen. Die Abgeordneten begrüßen, dass manche Mitgliedstaaten unverkaufte Lebensmittel sammeln und an bedürftige Bürger verteilen. Sie ermutigen den Einzelhandel zur Teilnahme an diesen Programmen.
“Wir können der Verschwendung absolut einwandfreier Lebensmittel nicht länger tatenlos zusehen. Das ist ein ethisches, aber auch ein wirtschaftliches und soziales Problem mit enormen Auswirkungen auf die Umwelt”, erklärte der Berichterstatter Salvatore Caronna (S&D, IT) vor der Abstimmung . “Nun ist die Kommission gefordert. Wir erwarten von ihr eine überzeugende EU-Strategie, die alle 27 Mitgliedstaaten dazu anhält, das Problem systematisch anzugehen.” Die aktuelle Lebensmittelverschwendung in der EU in Zahlen (laut EU-Kommission): 89 Mio. t pro Jahr (179 kg pro Kopf). Prognose für 2020 (bei anhaltendem Trend): 126 Mio. t pro Jahr (40 % Zuwachs) 42% davon werden in den Haushalten entsorgt, 39 % beim Hersteller, 5 % im Einzelhandel und 14 % in Bewirtungsbetrieben.
Tags: Ablaufdatum, Armut, Endverbraucher, Ernährung, Ernährungskurse, EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Strategie, Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäisches Jahr gegen Lebensmittelverschwendung, Haushalte, Händel, Kaufkraft, Lebensmittel, Lebensmittelvernichtung, Lebensmittelverschwendung, Politik, Salvatore Caronna, Soziales, Umwelt, Verschwendung
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Montag, 5. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber
Die EU plant, die Schulpflicht zu verlängern: Die Abgeordneten vertreten die Ansicht, dass eine Anhebung des Pflichtschulalters von 16 auf 18 Jahre innerhalb der Europäischen Union und die Einrichtung von Institutionen des zweiten Bildungsweges zu den wirksamsten Maßnahmen zählen, um die Rate vorzeitiger Schulabbrecher zu reduzieren und sie wieder ins Bildungssystem zu integrieren.
Das EU-Parlament hat anun eine Entschließung verabschiedet, in der es die Mitgliedstaaten dazu auffordert, Reformen unter spezieller Berücksichtigung der vom Schulabbruch bedrohten Schüler auf den Weg zu bringen. Das Parlament setzt sich für individuell angepasste Ansätze ein, die von Schulen, Behörden, Sozial- und Gesundheitsämtern gemeinsam entwickelt werden sollten. Die Entschließung wurde vom EU-Parlament mit 543 Ja-Stimmen gegen 83 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Die Resolution bezieht sich auf das in der EU-Strategie 2020 genannte Ziel, die Schulabbrecherrate unter 10 % zu senken und damit zu Wirtschaftswachstum und sozialer Stabilität beizutragen. Eine Verringerung der Schulabbrecherrate um 1 % würde bedeuten, dass der europäischen Wirtschaft jährlich 500 000 qualifizierte Arbeitskräfte zusätzlich zur Verfügung stehen. Jüngsten Schätzungen zufolge sind 52 % der Jugendlichen arbeitslos, die die Schule ohne Abschlusszeugnis verlassen haben.
Die am meisten gefährdeten Gruppen sind laut Bericht der Abgeordneten Mary Honeyball (S&D, UK) Schüler aus armen und sozial benachteiligten Familien sowie Kinder aus Migrantenfamilien. Spezielle Anstrengungen sollten Roma-Kindern gelten, von denen 20 % überhaupt nicht zur Schule gehen und 30 % die Schule vorzeitig verlassen.
Der Bericht hebt hervor, dass Investitionen auf nationaler Ebene für die Weiterbildung von Lehrkräften benötigt werden. Laut Empfehlung der EU-Abgeordneten soll eine Bandbreite verschiedener Lehrmethoden genutzt werden. Zudem sprechen sich die Abgeordneten für regelmäßige – statt punktuellen – Leistungskontrollen aus. Auch auf informellem Weg erworbene Kenntnisse sollten anerkannt werden können, um die Rückkehr ins Schulsystem zu erleichtern. Sie fordern die Mitgliedstaaten dazu auf, einen vielfältigen Lehrplan festzulegen, der Allgemein- und Berufsausbildung verbindet und Praktika oder Unternehmensbesuche vorsieht. Sie unterstützen Partnerschaftsverträge zwischen Schulen und örtlichen Unternehmen nach spanischem Vorbild.
Tags: Arbeitslosigkeit, Behörden, Berufsausbildung, Bildungssystem, EU, EU-Parlament, EU-Strategie 2020, Europäische Union, Jugendliche, Lehrmethode, Leistungskontrolle, Mary Honeyball (S&D), Migranten, Mitgliedsstaaten, Pflichtschulalter, Pflichtschule, Praktika, Roma, Roma-Kinder, Schulabbruch, Schulabrecher, Schule, Schulpflicht, Stabilität, Wirtschaft, Wirtschaftswachstum, zweiter Bildungsweg
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Mittwoch, 9. November 2011, von Elmar Leimgruber
Österreichs Justizministerin Beatrix Karl
Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu härterer Gesetzgebung bei Sexualverbrechen an Kindern sowie zum Löschen von Kinderpornoseiten im Internet hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, auf die sich Europaabgeordnete und Innenminister der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, wird EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz einführen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung zu übersetzen.
Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder will Österreichs Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bereits jetzt mit ihrem Kinderschutzpaket rechtlich fixieren: In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von Cyber-Grooming, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten. Außerdem wird die Liste von jenen Delikten erweitert, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind. So sollen in Zukunft die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten: Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. Der Strafrahmen hierfür beträgt künftig bis zu fünf Jahre Haft.
Der neu beschlossene Text der verpflichtenden EU-Richtlinie zum Kinderschutz schlägt konkret Mindesthöchststrafen für 20 Straftaten vor – weit mehr als gewöhnlich in der EU-Gesetzgebung. Die Abgeordneten setzten sich für härtere Strafen innerhalb der EU ein, insbesondere in Missbrauchsfällen von Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über oder Einfluss auf das Kind, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie erwartet eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einen Jahr bestraft.
Cyber-Grooming, die Anfreundung eines Erwachsenen mit einem Kind über das Internet mit dem Ziel, es zu treffen und sexuell zu missbrauchen, wird EU-weit zu einer Straftat, ebenso pädophiler Sextourismus, sowohl wenn die Straftat in einem der Mitgliedstaaten als auch wenn sie von einem EU-Bürger im Ausland begangen wird. EU-Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Die Maßnahmen zur Sperrung der Webseiten müssen transparenten Verfahren folgen und angemessene Sicherheitsklauseln beinhalten.
Da etwa 20 Prozent der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung weitere Straftaten begehen, schreibt die neue verpflichtende EU-Richtlinie vor, dass verurteilte Straftäter “zeitweise oder dauerhaft daran gehindert werden sollen, berufliche Tätigkeiten auszuüben, die direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten”. Mitgliedstaaten dürfen daher künftig weiterreichende Maßnahmen wie beispielsweise die Erfassung von verurteilten Tätern in Sexualstraftäter-Registern ergreifen. Arbeitgeber erhalten zudem das Recht, wenn sie jemanden einstellen, Informationen über Verurteilungen für sexuelle Straftaten an Kinder anzufordern.
Diese legislative Resolution wurde im EU-Parlament mit 541 Ja-Stimmen, 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres auch vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.
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