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Donnerstag, 19. September 2013, von Elmar Leimgruber
Neue synthetische Drogen stellen ein immer größeres Problem dar: Ihre Zahl hat sich in der EU von 2009 bis 2012 verdreifacht. 2013 wurde jede Woche mehr als eine neue Substanz gemeldet. Dieses Problem muss auf europäischer Ebene angegangen werden. Immer leichter können die Substanzen über das Internet erworben werden, und sie verbreiten sich rasch in den EU-Mitgliedstaaten: 80 % der neuen psychoaktiven Substanzen werden in mehr als einem EU-Mitgliedstaat gefunden.
Die Europäische Kommission will künftig daher verstärkt gegenso genannte “Legal Highs” vorgehen. Bei diesen auch unter dem Namen Designerdrogen bekannten Stoffen handelt es sich um neue psychoaktive Substanzen, die alternativ zu illegalen Drogen wie Kokain und Ecstasy verwendet werden. Diese Substanzen stellen ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft insgesamt dar.
Beispiele: Die Designerdroge 5-IT hat innerhalb von fünf Monaten, d. h. zwischen April und August 2012, 24 Personen in vier Mitgliedstaaten das Leben gekostet. 4-MA, ein Amphetamin-Imitat, wurde mit 21 Todesfällen in vier Ländern allein im Zeitraum 2010-2012 in Verbindung gebracht.
Am stärksten von dem Problem betroffen sind junge Menschen. Die Eurobarometer-Umfrage “Youth attitudes on drugs” aus dem Jahr 2011 zeigt, dass durchschnittlich fünf Prozent der jungen Europäer diese Suchtstoffe zumindest einmal in ihrem Leben konsumiert haben. Spitzenreiter war Irland mit 16 %, nahe gefolgt von Polen, Lettland und Großbritannien mit 10 %. Deutsche Jugendliche mit 3,7 % und österreichische mit 4 % liegen im europäischen Mittelfeld.
Der Plan der EU-Kommission sieht nun vor, Legal Highs wie etwa den aufputschenden Wirkstoff “5-IT” mit lebensgefährlichen Risiken innerhalb von wenigen Monaten zu verbieten. Bisher dauerte das Verfahren zwei Jahre. Davon unbeeinträchtigt soll jedoch die legale industrielle und kommerzielle Nutzung der Substanzen sein. Die Vorschläge folgen Warnungen von Seiten der EBDD (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) und von Europol hinsichtlich des Ausmaßes des Problems und einem Bericht von 2011, dem zufolge der derzeitige EU-Mechanismus für die Bekämpfung neuer psychoaktiver Substanzen ausgebaut werden muss.
„Die neuen Suchtstoffe werden in Europa immer problematischer und gefährden vor allem junge Menschen. Bei einem Binnenmarkt ohne Grenzen benötigen wir gemeinsame europäische Vorschriften zur Bekämpfung dieses Problems. Heute schlagen wir rigorose EU-Vorschriften zu den neuen psychoaktiven Substanzen vor. Dazu gehört auch die Möglichkeit, schädigende Substanzen für einen gewissen Zeitraum unmittelbar vom Markt nehmen zu können“, betont Justizkommissarin Viviane Reding.
Die EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2013-2020 legt die Prioritäten für die EU-Drogenpolitik fest. Das Auftauchen und die rasche Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen wird als eine neue Herausforderung angesehen, der entschieden – auch durch den Ausbau bereits vorhandener EU-Rechtsvorschriften – begegnet werden muss.
In den vergangenen Jahren wurde durchschnittlich jede Woche eine neue psychoaktive Substanz in der EU entdeckt, und die Zahlen dürften in den kommenden Jahren noch steigen. Seit 1997 haben die Mitgliedstaaten mehr als 300 Substanzen entdeckt, und ihre Zahl hat sich zwischen 2009 und 2012 verdreifacht (von 24 im Jahr 2009 auf 73 im Jahr 2012).
Tags: 4-MA, 5-IT, Amphetamin, Österreich, Designerdorgen, Deutschland, Drogen, EBDD, EBDD (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht), Ecstasy, EU, EU-Drogenpolitik, EU-Drogenstrategie, EU-Mitgliedsstaaten, EU-Vorschriften, Europäische Kommission (EU-Kommission), Europol, Gesellschaft, Gesundheit, Großbritannien, Internet, Irland, Kokain, Legal Highs, Lettland, Polen, psychoaktive Substanzen, Sucht, Suchtstoffe, synthetische Drogen, Viviane Reding
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Freitag, 13. September 2013, von Elmar Leimgruber
Die EU-weite Bürgerinitiative “One Of Us” (Einer von uns) für mehr Lebensschutz und Menschenwürde hat bislang eine Million Unterschriften erhalten. Sie hat damit die notwendige Zahl für Behandlung in EU-Kommission und Parlament erreicht.
Die Bürgerinitiative fordert, dass keine EU-Gelder an Projekte oder Initiativen gehen, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden; dies gilt etwa für die embryonale Stammzellenforschung, das Klonen von Menschen oder Entwicklungshilfeprogramme, die ausdrücklich die Abtreibung als Mittel der Familienplanung einbeziehen. Hier kann die Initiative online noch bis 1. Novermber unterschrieben werden.
Die Österreich-Verantwortliche von “One of Us”, Gudrun Kugler, betonte am Donnerstag gegenüber “Kathpress”, dass dieses vorläufige Ergebnis ein Ansporn für intensives Weitersammeln sein müsse. “Wir haben trotz mancher Hürden einen Meilenstein für ganz Europa erreicht. Nun bleibt das nächste Ziel, auf 1,2 Millionen Stimmen zu kommen, um jedenfalls zu erwartende ungültige Stimmen auszugleichen”, so Kugler. In Österreich wurden bislang mehr als 30.000 Unterstützungserklärungen gesammelt.
“Die EU-Finanzierung aller Aktivitäten, bei denen menschliche Embryonen zerstört, d.h. getötet werden, muß unterbunden werden”: Die deutsche Koordinatorin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, zeigte sich zufrieden: “Eine Million Unterstützer in ganz Europa ist ein großartiger Schritt zum besseren Schutz des menschlichen Lebens. Es ist ein doppelter Durchbruch, da wir gleichzeitig in Deutschland das Mindestquorum überschritten haben: seit heute unterstützen über 75.000 Deutsche die Initiative.” Bis 1. November will die Initiative allein in Deutschland 100.000 Unterschriften erreichen.
Seit dem Vertrag von Lissabon können Bürger erstmals eine Initiative auf EU-Ebene einbringen. Dafür sind EU-weit eine Million Unterschriften nötig, damit EU-Kommission und -Parlament das Anliegen verbindlich behandeln müssen. Eine weitere Erfordernis ist, dass in zumindest sieben Länder eine bestimmte Mindestzahl an Unterstützungen erreichen wird; in Österreich sind das 14.500 Stimmen, in Deutschland etwa 75.000. Elf Länder haben dieses jeweilige Limit bisher erbracht: Österreich, Deutschland, Polen, Italien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Niederlande, Spanien, Frankreich und Rumänien.
Der diesjährige Marsch des Lebens des deutschen Bundesverbandes Lebensrecht findet übrigens am 21. September in Berlin statt.
Tags: Abtreibung, Österreich, Bürgerinitiative, Bundesverband Lebensrecht, Deutschland, Einer von uns, Embryonen, Entwicklungshilfeprogramm, EU, EU-Bürgerinitiative, EU-Gelder, EU-Kommission, Familienplanung, Frankreich, Gudrun Kugler, Hedwig von Beverfoerde, Initiativen, Italien, Kathpress, klonen, Lebensschutz, Litauen, Menschenwürde, Niederlande, One Of Us, Polen, Projekte, Rumänien, Schutz des menschlichen Lebens, Slowakei, Spanien, Stammzellenforschung, Ungarn, Unterstützung, Vertrag von Lissabon
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Dienstag, 10. September 2013, von Elmar Leimgruber
Der Arbeitskräftebedarf in Europas Gesundheitswesen steigt: Die Beschäftigung im europäischen Gesundheitswesen stieg zwischen 2008 und 2012 jährlich um fast zwei Prozent. Allein in 2012 gab es fast eine Millionen neue Jobs. Pflegeberufe verzeichneten dabei das stärkste Wachstum. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Monitor für offene Stellen, den die Europäische Kommission am Montag, 9. September veröffentlicht hat.
Diese Entwicklung ist auf das Phänomen der alternden Bevölkerung, den technischen und medizinischen Fortschritt, die Erwartungen der Menschen an eine bessere Versorgung und die intensivere Vorsorge zurückzuführen. “Der jüngste Bericht zeigt, dass das Gesundheitswesen die Branche mit dem größten Jobpotenzial in Europa ist, weswegen hier dringend in die Aus- und Fortbildung investiert werden muss“, sagt László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.
Die Pflegeberufe verzeichneten zwischen dem vierten Quartal 2011 und dem vierten Quartal 2012 das stärkste Wachstum aller Berufsgruppen. Drei weitere Gesundheitsberufe befinden sich ebenfalls unter den Top 25 der am schnellsten wachsenden Berufe: Krankenpflege und Geburtshilfe, medizinische und pharmazeutische Fachberufe sowie weitere gesundheitsbezogene Berufe, z. B. Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten. Mittelfristig haben Krankenpflegepersonal und Hebammen die besten Berufsaussichten. Der Europäische Monitor für offene Stelen ist hier abrufbar.
Laut dem Bericht werden sich einige Länder außerdem auf die Herausforderung eines alternden Arbeitskräftebestands im Gesundheitswesen einstellen müssen. In Bulgarien und den baltischen Staaten beispielsweise sind 40 % der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen zwischen 50 und 64 Jahre alt – bedeutend mehr als im EU-Durchschnitt.
Nach den Pflegeberufen im Gesundheitswesen verzeichnen Softwareentwickler und ‑analysten, Sekretariatsfachkräfte, Bergbau-, Produktions- und Bauleiter sowie Grundschullehrkräfte und Erzieher/innen die stärksten Stellenzuwächse.
Insgesamt weist der Monitor auf einen allgemeinen Rückgang des Arbeitskräftebedarfs auf dem europäischen Arbeitsmarkt hin: Im vierten Quartal 2012 waren 6 % weniger offene Stellen verfügbar als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Neueinstellungen ging im vierten Quartal 2012 in den meisten großen Berufsgruppen zurück und sank bei den „Fachkräften“ zum ersten Mal seit dem zweiten Quartal 2010 (um 5 %).
Während im Gesundheitswesen neue Stellen geschaffen werden, geht der allgemeine Trend laut dem Europäischen Monitor für offene Stellen in die andere Richtung: Zwischen dem vierten Quartal 2012 und dem Vorjahreszeitraum wurden 4 % weniger Neueinstellungen in der EU 27 verzeichnet. Von dieser Entwicklung waren die meisten Berufsgruppen betroffen; bei den Fachkräften war dabei zum ersten Mal seit dem zweiten Quartal 2010 ein Rückgang zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Quote der Neueinstellungen bei Personen mit Hochschulabschluss um 2 %, was darauf hinweisen könnte, dass mehr Fachkräfte Stellenangebote annehmen, für die sie überqualifiziert sind.
Das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Langzeitpflege wird im Fokus einer Konferenz zum Thema „Mehr und bessere Arbeitsplätze in der Heimpflege“ stehen, die am 12. September von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen (Eurofound) in Brüssel ausgerichtet wird.
Tags: Arbeitskräftebedarf, Arbeitsmarkt, Berufe, Berufsgruppen, Bildung, EU, EU27, Europa, Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäischer Monitor, Europäischer Monitor für offene Stellen, Gesundheitsberufe, Gesundheitswesen, Jobs, Jobs im Gesundheitsbereich, Krankenpflege, Laszlo Andor, Medizin, Pflegeberufe, Soziales, Versorgung
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Mittwoch, 4. September 2013, von Elmar Leimgruber
Die Europäische Kommission sucht die innovativste Stadt Europas. Mit dem neuen iCapital-Preis soll jene Stadt ausgezeichnet werden, welche das beste “Innovations-Ökosystem” aufbaut, das Bürger, öffentliche Stellen, Hochschulen und Unternehmen miteinander vernetzt. Durch den Innovationspreis soll ein Anreiz dafür gschaffen werden, zur europäischen Innovationshauptstadt zu werden.
Die innovativste Stadt erhält 500.000 Euro, um ihre Innovations-Anstrengungen noch weiter auszubauen. Teilnehmen können Städte mit über 100 000 Einwohnern und Initiativen, die es bereits seit mindestens 1. Januar 2010 gibt. In Ländern ohne Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern kann sich die größte Stadt bewerben. Die Antragsfrist endet am 3. Dezember 2013.
Innovationen sind eine wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit und stehen im Mittelpunkt der Strategie „Europa 2020“. Die Europäische Union hat sich daher selbst das Ziel gesetzt, zu einer „Innovationsunion“ zu werden.
“Die Städte sind die Motoren der europäischen Wirtschaft. Sieben von zehn Europäern leben in Stadtgebieten, in denen zwei Drittel des EU-BIP generiert wird. Wir möchten die Städte ermuntern, noch mehr für die Innovation zu tun und ein Netz von Städten zu schaffen, die ihre besten Zukunftsideen austauschen”, sagte Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft.
Die Städte werden sowohl nach ihren bisherigen Initiativen und Leistungen sowie nach ihren Zukunftsideen zur Stärkung der Innovationsfähigkeit bewertet. Sie müssen nachweisen, dass sie eine umfassende Strategie verfolgen, die sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet:
- innovativ – hinsichtlich der Konzepte, Verfahren und Instrumente
- inspirierend – als Anreiz für Talente, Fördermittel, Investitionen sowie Beteiligung und Engagement der Bürger
- integriert – nachweisliche Anknüpfungspunkte zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“, d. h. vor allem ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa
- interaktiv – Aufbau einer Innovationsgemeinschaft innerhalb der Stadt und mit anderen Städten
Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen sind hier abrufbar. Fragen zu den Bewerbungen können auch an diese E–Mail-Adresse geschickt werden.
Tags: Bildung, Ecosystem, EU, EU-BIP, Europa, Europa 2020, Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäische Union, Forschung, iCapital-Preis, Innovation, Innovations-Ökosystem, Innovationsgemeinschaft, Innovationshauptstadt Europas, Innovationspreis, Innovationsunion, innovativste Stadt, Preis, Stadt, Strategie, Sustainable Innovation Ecosystem, Vernetzung, Wettbewerb, Wissenschaft, Zukunftsideen
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Donnerstag, 22. August 2013, von Elmar Leimgruber
Jede zweite wissenschaftliche Publikation in der EU und weiteren Ländern ist frei zugänglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie, die am Mittwoch (21.8.2013) in Brüssel vorgestellt wurde. Die weltweite Umstellung auf die kostenlose Bereitstellung schriftlicher Forschungsergebnisse – auch als „Open Access“ (freier Zugang) bezeichnet – steht demnach kurz vor dem Durchbruch: Die Hälfte aller im Jahre 2011 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel ist mittlerweile kostenlos abrufbar und damit doppelt so viele wie bisher erwartet.
„Diese Ergebnisse zeigen, dass der freie Zugang Bestand haben wird. Die Bereitstellung von Forschungsergebnissen für alle verbessert die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und stärkt unsere wissensbasierte Wirtschaft”, sagte EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn. Ab 2014 müssen in der EU alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die aus dem neuen EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ finanziert werden, frei zugänglich sein. Der europäische Steuerzahler solle für öffentlich finanzierte Forschung nicht zweimal bezahlen müssen, sagte die EU-Forschungskommissarin. “Aus diesem Grund haben wir vorgesehen, dass der freie Zugang zu Veröffentlichungen im Rahmen von „Horizont 2020“, dem künftigen Programm zur Förderung von Forschung und Innovation, zur Regel wird.”
Die Studie, die das Beratungsunternehmen Science-Metrix durchgeführt hat, umfasst die EU und einige ihrer Nachbarländer sowie Brasilien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten. Neben dieser Studie hat das Science-Metrix zwei weitere Berichte veröffentlicht. Darin wird untersucht, wie der freie Zugang gefördert werden kann und wie sich die freie Nutzung wissenschaftlicher Daten entwickelt. Die Europäische Kommission hat zudem den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, bei ihrer nationalen Forschungsförderung ähnlich vorzugehen.
Tags: EU, EU-Forschungsprogramm, EU-Kommission, EU-Mitgliedsstaaten, Forschung, Horizont 2020, Máire Geoghegan-Quinn, Open Access, Science-Metrix, Studie, Wissenschaft, wissenschaftliche Arbeiten
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Dienstag, 13. August 2013, von Elmar Leimgruber
Ein Großteil der EU-Bürger ist laut einer aktuellen Studie offen für neue Technologien der Kommunikation, vor allem für mobiles und Breitbandinternet. Sie schrecken allerdings wegen der Kosten noch davor zurück, diese Dienste für Telefongespräche oder das Internet auch tatsächlich zu nutzen. Laut den Statistiken über neue Internetanschlüsse und Internettelefonie öffnen sie sich den Möglichkeiten , die neue Tools und Dienstleistungen bieten, Mobiltelefone sind allgegenwärtig, aber nur die Hälfte davon sind Smartphones.
Breitband- und mobiles Internet müssen für alle EU-Bürger leistbar sein, fordert nun Neelie Kroes, für die digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission: „Die Erwartungen der Verbraucher zu erschwinglichen Preisen zu erfüllen, ist eines der Ziele des Pakets ‚Vernetzter Kontinent’, das die Kommission im September vorstellen wird“.
Der Anteil der Handyverträge, die auch die Internetznutzung umfassen, reicht von 55 % in Schweden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich und die Niederlanden bis hin zu unter 35 % in Belgien, Griechenland, Ungarn, Zypern, Rumänien, Bulgarien und Portugal. In vielen Ländern mit einem geringen Verbreitungsgrad bei internetfähigen Smartphones beschränken Teilnehmer mit mobilem Internetzugang zudem ihre Online-Zeiten, weil sie befürchten, dass die Internetnutzung zu teuer wird: Dies ist in Ungarn (35 %), Portugal (58 %), Griechenland (53 %), Zypern (52 %), Belgien (47 %) und Rumänien (45 %) der Fall. Sorgen um die Kosten führen gegenwärtig dazu, dass mehr als die Hälfte der EU-Bürger sich bei ihren Handyanrufen ins Inland (55 %) wie ins Ausland (54 %) beschränken. Mehr als 70 % beschränken ihre Inlandsgespräche: In Griechenland sind es 81 %, in Portugal 79 %, in Irland 72 % und in Rumänien 71 %. Eine offizielle Aufstellung der Internetnutzung in der EU 2012 ist hier abrufbar.
Fast 3/4 der Haushalte haben bereits einen Breitbandanschluss: Im Vergleich zu 67,3 % im Jahr 2011 verfügen heute bereits 72,5 % der EU-Haushalte über einen Breitbandanschluss (Quelle: Eurostat). Der Anteil der Haushalte mit Breitbandanbindung stieg in Rumänien sprunghaft um 20 Prozentpunkte und in der Slowakei um 16,7 Prozentpunkte an. In allen Mitgliedstaaten verfügt nun mehr als die Hälfte der Haushalte über einen Breitbandanschluss. Die Grenzen zwischen Telefon und Internet verwischen zusehends: 34 % der Nutzer telefonierten 2012 über das Internet (Voice over Internet Protocol oder „VoIP“) – ein Anstieg um 7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. 28 % nutzen das Internet, um mit anderen Nutzern innerhalb eines VoIP-Netzes gebührenfrei zu telefonieren, und 4 % nutzen VoIP, um billigere Auslandsgespräche zu führen. Internettelefonate sind vor allem in Bulgarien (57 %), Zypern (55 %), Estland (54 %) sowie in Litauen und Lettland (51 %) sehr beliebt. Bisher weniger verbreitet ist VoIP in Portugal (18 %), Italien (26 %), Spanien (28 %) und Griechenland (29 %); allerdings nutzen immer mehr Menschen diese Kommunikationsmöglichkeit (durchschnittlicher Zuwachs um 7 Prozentpunkte seit 2011). Die zunehmende Verwendung von VoIP scheint dem Trend im Breitbandbereich zu folgen: In Zypern gab es 2012 gegenüber 2011 beispielsweise 11 % mehr Haushalte mit Breitbandanbindung, und die Nutzung von VoIP stieg um 16 Prozentpunkte.
Eine erste Vorstellung der Ergebnisse der EU-weiten Befragung gab es bereits im Juli, als insbesondere die Tatsache hervorgehoben wurde, dass bei den Internetnutzern die Übertragungsgeschwindigkeiten mittlerweile oberste Priorität haben. 45 % der europäischen Internetnutzer wären bereit, für ein schnelleres Internet ihren Anschluss aufzurüsten oder sich für ein anderes Internet-Angebotspaket zu entscheiden.
Die Umfrage zur elektronischen Kommunikation in Privathaushalten wird seit 2006 jedes Jahr durchgeführt. Die Umfrage soll die Politikentwicklung im Bereich der elektronischen Kommunikation unterstützen, indem Fakten und Trends im Zusammenhang mit den Meinungen von Privathaushalten und Einzelpersonen zur Bereitstellung der wichtigsten elektronischen Kommunikationsdienste regelmäßig erfasst werden.
Die Befragungen für die Erhebung wurden im März 2013 durchgeführt. Dazu wurden 26 786 Teilnehmer aus verschiedenen repräsentativen Gesellschafts- und Altersgruppen der EU-Bevölkerung zu Hause persönlich befragt. Da die Befragungen vor dem offiziellen Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 durchgeführt wurden, werden die Ergebnisse für die 27 Länder der EU und für Kroatien getrennt präsentiert; die EU-Durchschnittswerte beziehen sich nur auf die Länder der EU-27.
Tags: Befragung, Breitband-Internet, Breitbandinternet, Dienstleistung, Digitale Agenda, elektronische Kommunikation, EU, Europäische Kommission (EU-Kommission), Handyverträge, Internet, Internetnutzung, Internetnutzung EU, Internettelefonie, Kommunikation, Kosten, mobiles Internet, Neelie Kroes, Online, Smartphones, Studie, Umfrage, Vernetzter Kontinent, VoIP
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Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.
Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.
Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.
Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.
Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:
• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.
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Sonntag, 26. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
94 % aller Badegewässer in der EU erfüllen die Mindeststandards für die Wasserqualität, wie aus dem Jahresbericht der Europäischen Umweltagentur zur Qualität der europäischen Badegewässer hervorgeht. An 78 % der Standorte ist die Wasserqualität hervorragend; die Anzahl der Badeorte, die den Mindestanforderungen entsprechen, ist gegenüber dem Bericht des Vorjahres um beinahe 2 % gestiegen.
Zypern und Luxemburg zeichnen sich laut Bericht durch eine hervorragende Wasserqualität an allen Badeorten aus. In acht weiteren Ländern liegt die Anzahl der Standorte mit hervorragenden Qualitätswerten über dem EU-Durchschnitt, nämlich in Malta (97 %), Kroatien (95 %), Griechenland (93 %), Deutschland (88 %), Portugal (87 %), Italien (85 %), Finnland (83 %) und Spanien (83 %). Dies ist eine Verbesserung gegenüber den Ergebnissen des Vorjahres und eine Fortsetzung der positiven Entwicklung seit Beginn der Überwachung der Badegewässer nach der Badegewässerrichtlinie im Jahr 1990.
Jedes Jahr stellt die Europäische Umweltagentur (EUA) die Badegewässerdatenen der örtlichen Behörden von mehr als 22 000 Standorten in den 27 EU-Mitgliedstaaten, Kroatien und der Schweiz sowie die Werte der bakteriellen Belastung durch Abwässer und Tierhaltung zusammen. Mehr als zwei Drittel der Standorte sind Küstenstrände, der Rest setzt sich aus Flüssen und Seen zusammen.
Jeder Jahresbericht stützt sich auf Daten aus der vorangegangenen Badesaison; der diesjährige Bericht ist also eine Zusammenstellung der Daten, die im Sommer 2012 erhoben wurden. Trotz der allgemeinen Verbesserung geht aus dem diesjährigen Bericht auch hervor, dass beinahe 2 % der Badeorte an Stränden, Seen und Flüssen eine schlechte Badegewässerqualität aufweisen. Der höchste Anteil vorschriftswidriger Standorte befand sich in Belgien (12 %), den Niederlanden (7 %) und dem Vereinigten Königreich (6 %). Einige dieser Strände mussten während der Saison 2012 geschlossen werden. Generell schneiden Küstenorte aber gut ab: Mehr als 95 % dieser Badeorte in der EU erfüllen die Mindestanforderungen und 81 % werden als ausgezeichnet eingestuft. Zum Vergleich: 91 % der Badegewässer in Seen und Flüssen liegen über dem Mindestniveau, wovon 72 % eine hervorragende Qualität aufweisen.
Überlaufendes Regenwasser durch die Überlastung der Kanalisation bei Starkregen ist in einigen Gebieten weiterhin ein Problem, wobei sich die Wasserqualität jedoch durch verbesserte Abwasserbehandlung und die Abnahme der Freisetzung ungeklärter Abwässer in die Umwelt verbessert hat. Anfang der 1990er Jahre war die Wasserqualität nur an etwa 60 % der Standorte hervorragend, wobei 70 % die Mindestanforderungen erfüllten.
Hintergrund: Badegewässer in Europa müssen die Standards erfüllen, die in der Badegewässerrichtlinien von 2006 festgesetzt sind, mit der die vorherigen Vorschriften überarbeitet und vereinfacht wurden. Sie muss von den EU-Mitgliedstaaten bis Dezember 2014 umgesetzt sein. Die EU veröffentlicht alljährlich einen zusammenfassenden Bericht über die Qualität der Badegewässer, der sich auf die Berichte der Mitgliedstaaten stützt, die bis Ende des vorangegangenen Jahres zu übermitteln sind. Im diesjährigen Bericht haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien und die Schweiz die Badegewässerqualität überwacht und gemeldet; die meisten Länder wendeten dabei die neuen Bestimmungen an.
Zur Überwachung der Badegewässerqualität untersuchen die Labors bestimmte Arten von Bakterien, einschließlich der Darmbakterien Enterococcus und Escherichia coli. Diese können Hinweise auf das Vorliegen einer Gewässerbelastung insbesondere durch Abwässer und Abfälle aus der Tierhaltung geben. Die Standorte werden danach eingestuft, ob sie die zwingenden Werte bzw. die strengeren Leitwerte erfüllen oder den Vorschriften nicht entsprechen.
Die Bürger können sich auf der Internetseite der Europäischen Umweltagentur zu den Badegewässern über die Wasserqualität an ihrem bevorzugten Badeort informieren. Außerdem haben die Benutzer die Möglichkeit, von der Website Daten herunterzuladen und interaktive Karten einzusehen. Ferner können über die Eye on Earth-Website Berichte über den Zustand der Gewässer vor Ort übermittelt werden.
Tags: Badegewässer, Badegewässer-Richtlinie, Badeorte, EU, EUA, Europäische Umweltagentur, Jahresbericht, Luxemburg, Mindestanforderungen, Wasserqualität, Zypern
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Freitag, 10. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben, hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.
Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:
Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:
- Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
- Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
- Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.
Bankkonten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission: ohne sie können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online einkaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges Einkommen, haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Viele Bürger haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.
Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können.” Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”
Tags: Banken, Basis-Konto, Basiskonto, Binnenmarkt, Dienstleistungen, EU, EU-Kommission, Europäische Kommission (EU-Kommission), Finanzdienstleistungen, Geldverkehr, Konsumentenschutz, Kontogebühren, Michel Barnier, Tonio Borg, Transparenz, Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz, Vergleichbarkeit, Versorgungsbezüge, Wirtschaft, Zahlungkonto, Zahlungsdienstleister
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Montag, 6. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Die österreichische Regulierungsbehörde für Telekommunkation RTR plant offenbar ab Juli 2013 neue rechtliche Vorgaben (Regulierungen) beziehungsweise Einschränkungen für Telekommunikationsanbieter am Breitbandsektor (mit mehr als 34 Mbit/s). Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission vermutet hinter der Maßnahme eine Marktstärkung der Telekom Austria (A1), welche bislang auf diesem Sektor lediglich einen Marktanteil von weniger als 15 Prozent innehat: „Die Unternehmen der EU sollten die jeweils besten Angebote mehrerer Wettbewerber wahrnehmen können. Ich fordere die RTR dringend auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der allen Betreibern gleiche Wettbewerbsbedingungen sichert.“
Kroes, der beste Beziehungen zum Telekom-Großkonzern Liberty Global (mit seinen UPC-Töchtern) nachgesagt werden, hatte bereits im Zusammenhang mit der Übernahme von Orange durch Drei Zugeständnisse an UPC erwirkt und setzt nun seitens der EU-Kommission einen weiteren Schritt zur Stärkung von Marktführer UPC, welcher in Österreichs Städten, vor allem in Wien, mit seinem Breitband-Angebot ein defakto-Monopol beherrscht: Im Versorgungsgebiet von UPC Austria liegen rund neunzig Prozent aller österreichischen Haushalte und Unternehmen mittels eigener Kabelnetzinfrastruktur, entbündelter Leitungen oder ADSL-Dienstleistungen. Bereits zum Stand 31. Dezember 2011 versorgte UPC in Österreich rund 700.000 Kunden mit ungefähr 1,2 Millionen Diensten (zirka 511.000 Fernseh-, 445.000 Breitband-Internet- und rund 350.000 Festnetztelefon-Kunden).
Die amerikanische Muttergesellschaft von UPC, Liberty Global, ist mit -nach eigenen Angaben- 20 Mio. Kunden in 13 Ländern -außerhalb der USA- der bedeutendste Kabel-Breitband-Internet-Anbieter der Welt: Liberty Global ist in 11 Ländern in Europa vertreten und der größte Kabelnetzbetreiber in Polen, Schweiz, Belgien, Österreich, Slowakei, Ungarn und Tschechien. Am 5. Februar 2013 wurde bekannt, dass Liberty Global zudem Virgin Media kaufen möchte. Virgin Media ist das größte Breitband-Unternehmen der Welt, und außerdem der größte Kabelnetzbetreiber in Großbritannien.
Die Wiedereinführung von Regulierungsmaßnahmen nach mehreren Jahren in Österreich, in denen auf dem Vorleistungsmarkt für Mietleitungen Wettbewerbsbedingungen herrschten, könnte sich laut Kroes in erheblichem Maße negativ auf die Geschäftspläne der alternativen Betreiber auswirken, die dann gezwungen wären, attraktivere Zugangsbedingungen als die regulierten Dienste des etablierten Betreibers anzubieten, was die EU-Kommission so nicht akzeptiert. Die RTR hat nun zwei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Die Umsetzung des Vorschlags wird währenddessen ausgesetzt.
Die Europäische Kommission hat ernsthafte Zweifel an einem von der österreichischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RTR) notifizierten Maßnahmenentwurf zum Vorleistungsmarkt für Abschluss-Segmente von Mietleitungen – dem letzten Teil des Netzes – geäußert. Mietleitungen (Leased Lines) sind (private) Standleitungen für die Sprach- und Datenübertragung, mithilfe deren Netzbetreiber Telekommunikationsdienste bereitstellen, die normalerweise von Unternehmen zur Verbindung räumlich weit voneinander entfernter Unternehmensteile genutzt werden. Nach dem Vorschlag der RTR sollten Mietleitungen mit hohen Bandbreiten, u. a. diejenigen, die bisher unter Wettbewerbsbedingungen in den Städten Wien, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck, Wels, Feldkirch, Steyr, Klagenfurt, Dornbirn, Bregenz und Hallein bereitgestellt wurden, ab Juli 2013 reguliert werden. Davon sind insbesondere Mietleitungen mit hohen Bandbreiten (mehr als 34 Mbit/s) des etablierten Betreibers, der A1 Telekom Austria betroffen.
Hintergrund:
Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Wettbewerbsproblemen auf den betreffenden Märkten einführen wollen.
Darüber hinaus kann die EU-Kommission nach den neuen Vorschriften weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen erlassen, falls Ungereimtheiten zwischen den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden (z. B. bei Abhilfemaßnahmen) in der EU längerfristig fortbestehen.
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