Mit ‘EuGH’ getaggte Artikel

Donnerstag, 17. September 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst

Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:

Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.

Die AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin- und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de, Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen und über Zusatzkosten informieren.

Der AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks. FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.

Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.

Eine unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an. Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.

AK Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis. Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis. Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.

Konkret verlangt die AK daher:
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der Suche – so wie das die EU Verordnung vorsieht – den Endpreis richtig angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.

+ Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60 Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Die AK prüft weitere Klagen.

+ Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.

+ Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.

 

Freitag, 6. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

EuGH: Vertragsinfos bei Internetgeschäften müssen zugestellt werden

Ein Internet-Link, der wesentliche Informationen über ein Internet-Geschäft, enthält, reicht rechtlich nicht aus. Diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK) bestätigte gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die AK hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden Konsumenten aber doch zur Kassa gebeten. Nach diesem Urteil müssen Konsumenten bei Vertragsabschluss im Internet wesentliche Informationen – zum Beispiel Preis, Lieferkosten, Widerrufsrecht – schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Nach Ansicht der AK kam das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nach. Die AK ging daher mit einer Klage gegen Content Services vor. Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen, Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Konsumenten bloß auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen vor, dass Konsumenten die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.

Sowohl nach der Fernabsatz-Richtlinie als auch nach dem Konsumentenschutz-Gesetz muss die Übermittlung der Informationen an die Kunden im Fernabsatzgeschäft zwei grundlegende Merkmale aufweisen: Erstens muss der Kunde die Informationen “erhalten”. Dies setzt voraus, dass die Informationen dem Kunden übermittelt werden, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig werden muss. Zweitens müssen die Informationen in zuverlässiger Weise und während eines angemessenen Zeitraums für ihn verfügbar bleiben. Nur so kann der Konsument seine Rechte geltend machen, erklärt die AK.  Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen bloß über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein “Erhalten” der Informationen dar, wie das gefordert ist, auch der Betreiber den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.

Sonntag, 27. März 2011, von Elmar Leimgruber

Bischöfe fordern Überdenken der Atomenergiepolitik – Jugendkatechismus YouCat vorgestellt

Der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Chistoph Schönborn mit dem neuen Generalsekretär Peter Schipka

“Die Kirche steht offen.” Mit diesen Worten lud der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, am Freitag in das neue kirchliche Internetportal: eintreten.at. Mit dieser österreichweiten Web-Initiative sucht die katholische Kirche den Dialog mit Ausgetretenen und  Wiedereintritts-Willigen und bietet Informationen über die Möglichkeiten und konkreten Schritte eines Wiedereintritts und benennt Ansprechpersonen in allen Diözesen, die zu Gesprächen bereit stehen. Nach der Vorstellung der Ergebnisse der Frühjahrs-Vollversammlung der österreichischen Bischöfe, die -wie berichtet- heuer erstmals in Brixen in Südtirol stattfand, präsentierte der Wiener Erzbischof gemeinsam mit Verleger Bernhard Meuser (Pattloch Verlag) und Jugendlichen den neuen Jugendkatechismus der Katholischen Kirche “YouCat“.

Verleger Bernhard Meuser mit Kardinal Schönborn

“Kein Kind kann als Schadenfall betrachtet werden” und daher dürfen aus der Existenz eines Menschen auch keine Schadensansprüche abgeleitet werden, betonte der Kardinal namens der Bischofskonferenz in bezug auf geplante Neuregelungen der ärztlichen Haftpflicht. Die gerichtlichen “Kreuz”-Entscheidungen sowohl in Österreich als auch beim EuGH nahm der Kardinal erfreut zur Kenntnis: Dies sei ein “Zeichen, dass Europa zu seiner Identität steht”: “Religion verstärkt die Identität” und das Kreuz sei ein “passives Zeichen, das nicht indoktriniert”.

Im Rahmen der Aktion “Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch” hat sich laut Schönborn im “schmerzhaften Jahr der Wahrheit” 2010 bei 499 Personen (davon 53 Prozent vor 1970) der Verdacht erhärtet, dass es zu Übergriffen gekommen ist. Bei 22 Personen ist (weil nach 1992) eine strafrechtliche Relevanz sehr wahrscheinlich, dennoch wurden von kirchlicher Seite 125 Fälle zur Anzeige gebracht.

Kardinal Schönborn präsentiert den Jugendkatechismus YouCat

Die Atomkraft sei eine “Hochrisikoenergie” und Tschernobyl sei immer noch spürbar. Die Bischöfe plädieren daher für ein “ernsthaftes Überdenken der bisherigen Atomenergiepolitik”. Grundsätzlich seien ein “nachhaltiger Umgang mit der Umwelt” und die “Änderung unseres Lebensstils” notwendig, was die “Bereitschaft zum Verzicht” miteinschließe. Das Eingreifen des Westens im Libyenkonflikt hingegen beruhe auf einem UNO-Mandat und die Kirche fälle daher kein Urteil darüber, so der Kardinal.

Schönborn wies auch auf die 2012 stattfindenen Pfarrgemeinderatswahlen hin und bedankte sich öffentlich bei den 430.000 Katholiken, die sich in Österreich ehrenamtlich engagieren. Das vor Kurzem gestartete Kirchenvolksbegehren nannte Schönborn auf Anfrage “diffus” und “konfus”. Die aktuellen Stellungnahmen der Bischofskonferenz im Wortlaut sind hier abrufbar.

Eine jugendliche Mitarbeiterin des YouCat berichtet über ihre Erfahrungen

50 Jugendliche (vier davon gaben auch persönliches Zeugnis bei der Präsentation in Wien) hatten sich unter anderem in zwei Sommercamps an der Verfassung des am Freitag vorgestellten Jugendkatechimus “YouCat” aktiv beteiligt, erklärte Verleger Bernhard Meuser. Und auch die Bilder seien von den Jugendlichen selbst ausgewählt worden. Beim katholischen 6. Weltjugendtag vom 15. bis 21. August 2011 in Madrid, an dem aus Österreich unter anderem auch die Bischöfe Schönborn, Stephan Turnovszky, Klaus Küng, Franz Lackner und Franz Scharl teilnehmen werden,  erhalten alle Jugendlichen den neuen “Ratgeber”, ergänzte der Wiener Erzbischof.

Glaube und überzeugtes Christentum seien seit jeher eine Provokation, aber Christen müssten lernen, “mit Widerständen umzugehen”, erklärte Schönborn. Das Buch mit Vorwort von Papst Benedikt XVI. im klassischen Frage-Antwort-Stil helfe dabei, zuverlässig “Auskunft über den Glauben” zu geben und es stifte und fördere Gemeinschaft. Vom 13. bis 17. April findet die Weltpräsentation des YouCat in Rom statt; die Übersetzung des Buches in 27 Sprachen ist vorgesehen.