Der in der Europäischen Union (EU) über Jahrzehnte verpöhnte und verbotene Zuckerersatzstoff Stevia könnte schon bald in Europa offiziell als solcher zu haben sein. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun einen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, den Süßstoff in mehreren Lebensmittelprodukten einzusetzen. Produkte die den Zuckersatz Stevia erhalten, könnten demnach vielleicht schon im kommenden Jahr europaweit auf den Markt gelangen. Bislang aber ist die Nutzung von Stevia-Blättern oder Teeauszügen als Süßungsmittel in Lebensmitteln in der EU nicht zugelassen und daher auch der Handel mit dergleichen Produkten verboten.
Und der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt: “Bevor Sie sich damit Ihren Tee versüßen: Das Kraut stand lange unter Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu wirken. Für die Reinsubstanzen, die in einem aufwendigen Verfahren extrahiert werden, gibt es diese Gesundheitsbedenken nicht mehr. Für die möglicherweise enthaltenen Begleitsubstanzen bleiben sie bestehen, hier sind die Forschungen noch nicht abgeschlossen. Daher bitte keine Ernährungsexperimente mit Stevia aus dem eigenen Blumentopf!”
Die süßenden Substanzen der südamerikanischen Stevia-Pflanze sind bis zu 300 mal so intensiv wie herkömmlicher Zucker und könnten daher anstelle des bislang meist verwendeten umstrittenen Aspartam (E 951) als natürlicher Süßstoff in kalorienreduzierten Softdrinks eingesetzt werden. Während Befürworter von Stevia lange Zeit hindurch in einer “Verschwörung” der “Zuckerlobby” den Grund für eine Nichtzulassung des Süssstoffs vermutete (obwohl ausgerechnet der Megakonzern Coca Cola bereits 2007 24 Patente auf der Basis von Stevia als Süßstoff eingereicht hatte), hielten sie Kritiker für gesundheitsschädlich und auch aufgrund ihres aufdringlichen Eigengeschmacks für ungeeignet als Lebensmittel. Tatsächlich aber wurde die Zulassung im Bereich der EU deswegen so lange verweigert, weil Steviolglykoside lebensmittelrechtlich zu den Lebensmittelzusatzstoffen gehören und laut der strengen EU-Gesetzgebung im Lebensmittelrecht ein Lebensmittelzusatzstoff für den Verbraucher einen Nutzen bringen muss.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte die ursprünglich aus Paraguay stammende (und dort übrigens als Süßstoff auch erst seit 2007 zugelassene) Stevia bereits 2010 als gesundheitlich unbedenklich bewertet, die empfohlene tägliche unbedenkliche Aufnahme jedoch auf vier Milligramm Steviol-Glykosiden pro Kilogramm Körpergewicht begrenzt. Nach der Entscheidung auf der Ebene der Mitgliedstaaten wird sich das Europäische Parlament mit dem pflanzlichen Süßungsmittel befassen. Eine Zulassung könnte Ende des Jahres erfolgen.