Mit ‘Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)’ getaggte Artikel

Dienstag, 28. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

Kostenlose APP: Passagier-Rechte in der EU

Die Rechte der Fluggäste wurden in letzter Zeit zwar europaweit gestärkt, aber manche Verfahren ziehen sich leider sehr in die Länge, bemängelt das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Der Europäische  Gerichtshof hat aber Ende Januar geurteilt, dass Fluggesellschaften auch dann ihren Kunden Unterstützung  (Übernahme der Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Hotel sowie zwei Telefonate) gewähren müssen, wenn ihre Flüge wegen außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe ausgefallen sind. Zuvor war bereits am 23. Oktober 2012 entschieden worden, dass bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden die Fluggesellschaften genauso entschädigen  müssen, als wäre der Flug ausgefallen oder hätten sie ihre Kunden unberechtigterweise nicht  befördert: Dann sind je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu zahlen.

Für alle Anliegen im öffentlichen Verkehrssektor veröffentlicht die EU-Kommission eine eigene App “Ihre Rechte als Reisende” für Smartphones, welche hier für das jeweilige Betriebssystem im kostenlosen Download verfügbar ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bietet dazu die Broschüre “Fluggastrechte: Clever reisen” kostenlos im Download an. Nähere Infos zu den einzelnen Passagierrechten bei Bus, Bahn und Flug finden Sie auch hier.

Auf der Sonnenseite stehen Flugreisende trotz der neuen Rechte noch nicht, so das EVZ. Denn Recht haben und Recht bekommen ist noch immer zweierlei: Viele Airlines verhalten sich eher störrisch, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht, und sie scheinen darauf zu spekulieren, dass die Kunden klein beigeben. Denn mangels Alternativen bleibt Fluggästen dann häufig nur der Gang zum Gericht; davor schrecken viele Privatleute jedoch zurück. Entsprechend zahlreich sind auch die Verbraucher, die sich bei einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeit an das ECC-Net3 wenden: Rund 20 Prozent aller dort eingehenden Beschwerden betreffen die Fluggastrechte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor allem geeignetere Wege zur Rechtsdurchsetzung und zur gütlichen Streitbeilegung. Dies gilt ganz besonders auch im Bereich der  Luftfahrt, die das das ECC-Net nun europaweit unter die Lupe genommen hat.

Das ECC-Net regt daher folgende Maßnahmen an:

• Ausbau der Kooperationen mit verschiedenen Akteuren (Schlichtungsstellen, nationale Durchsetzungsbehörden, Verbrauchervereine…) in jedem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen
und Island), um das Schlichtungsverfahren, insbesondere im Flugsektor, einfacher und transparenter zu gestalten
• Sicherstellung eines verlässlichen, europaweiten Netzwerk an Schlichtungsstellen: Nur  wenn jedes EU-Land zukünftig über eine Schlichtungsstelle im Bereich der Fluggastrechte
verfügt, können Streitfälle von Verbrauchern hinreichend bearbeitet werden.
• Unterstützung der EU-weiten Internetplattform für Online-Streitbeilegung4: Mit diesem Vorhaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucher ihren persönlichen Fall online einstellen können und automatisch an die zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.

Mittwoch, 24. April 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll

Ein Badestrand auf Ibiza
Foto: © Elmar Leimgruber, kulturia.com

Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll und vor allem Komplettpakete sind automatisch am besten. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seiner neuen Ausgabe des Magazins “Konsument, das am 25.4. erscheint.

“Manchmal genügen schon vorhandene Versicherungen. Wir raten eher zu Einzelverträgen, sich also da zu versichern, wo es tatsächlich ein Risiko gibt. Einzelne Module zu wählen ist bei Reiseversicherung auch meist möglich. Am wichtigsten ist eine ausreichende Reisekrankenversicherung und bei kostspieligen, länger geplanten Reisen eine Stornoversicherung”, informiert Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim VKI.

Eine Checkliste zu Reiseversicherungen und mehr zum Thema gibt es ab dem 25.04. im Mai-KONSUMENT und ab sofort unter www.konsument.at. Weitere Reisethemen in dieser Ausgabe: e-card im Ausland, Pauschal- versus Individualreisen, Reisemängel. Bei Problemen im Urlaub im EU-Ausland gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter
www.europakonsument.at sowie unter der Hotline 0810 810 225 Hilfestellung.

Die e-card (Europäische Krankenversicherungskarte) deckt bei Reisen in bestimmte Länder nur medizinisch notwendige Behandlungen ab, nicht etwa Bergekosten oder Rücktransport. Behandlungen beim Privatarzt und in Privatspitälern sind damit nicht abgedeckt. Daher ist für manche Reiseziele der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ratsam. Vorsicht bei Langzeiturlauben oder Au-pair-Aufenthalten: Viele Reisekrankenversicherungen gelten nur für eine begrenzte Dauer.

Wer einen Last-Minute-Urlaub bucht, braucht kein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Bei einer besonders kostspieligen und lange geplanten Reise kann eine Reisestornoversicherung aber vor schlimmen Enttäuschungen schützen. Doch Vorsicht: Die Reise kann oft kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Unfall, schwere Krankheit oder bei Maturareisen beim Nichtbestehen der Reifeprüfung storniert werden. Zur Sicherheit sollte man sich vorher die Bedingungen durchsehen.

Reisehaftpflichtversicherungen sind dann sinnvoll, wenn keine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht bestehen sollte. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sollte man unbedingt prüfen, ob die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung weltweit Schutz gibt. Sofern das nicht der Fall ist, kann eine Erweiterung beantragen werden.

Viele Versicherungspakete enthalten eine Reiseunfallversicherung. Diese bietet aber wegen umfangreicher Ausschlüsse und niedriger Deckungssummen oft nur wenig Schutz. Empfehlenswerter ist stattdessen eine private Freizeitunfallversicherung, die nicht nur höhere Entschädigungen vorsieht, sondern auch weltweit und rund um die Uhr für alle Arten von Unfällen gilt. In der Regel verzichtbar sind auch Gepäckversicherungen. Wirklich wertvolle Besitzgegenstände werden durch sie kaum ersetzt und auch hier gelten meist umfangreiche Ausschlussgründe.