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Freitag, 17. April 2015, von Elmar Leimgruber
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.
Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein weltweiter Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. Nähere Infos zum Aktionstag gibts online. Und die Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online abrufbar.
Foodwatch sieht in TTIP einen massiven “Angriff auf die Demokratie” und lädt zu einer Online-Aktion ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: “Ist Ihnen bewusst, dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?”. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller “Die Freihandelslüge”) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:
“1. Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft! Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit eigenständig und mutig weiterentwickeln können.
2. Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten “TTIP-kompatibel” sein, dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen. Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, “dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen eingeschränkt werden kann.”” (foodwatch)
Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen “Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus” (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. “Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz basieren”, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.
Während Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen, wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften spezialisierten Anwaltsfirmen.
Gewerkschaften kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den Freihandelsabkommen ausgenommen sind.
Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:
- Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)
- Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.
- Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen
- Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat
- Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor
- Keine Geheimverhandlungen.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. “Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen”, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische Copyright. “Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen Wissenstransfer von Europa in die USA”,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. “Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider Rechtssysteme nicht möglich”, so Turnheim.
Tags: Aktionstag gegen TTIP, Arbeitnehmer, Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB), Österreichischer Journalisten Club (ÖJC), CETA, Copyright, EU, Foodwatch, Fred Turnheim, Freihandelsabkommen, Gewerkschaft, Handelspartner, ILO, ISDS, Konsumentenschutz, Konzerne, Kultur, Medien, Thilo Bode, TTIP, Umweltschutz, Urheberrechte, USA, Verbraucherschutz, Wirtschaft, WKÖ
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Dienstag, 20. Januar 2015, von Elmar Leimgruber
Eine aktuelle Studie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bestätigt: Vor allem Jugendliche nehmen durch Energy Drinks gefährlich viel Koffein auf. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher nun den deutschen Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, die Warnungen aus der Wissenschaft endlich ernst zu nehmen und den Verkauf der umstrittenen Wachmacher an Kinder und Jugendliche zu untersagen. Zudem sollen durch eine Email-Kampagne die verantwortlichen Politiker aufgerüttelt werden.
Energy-Getränke – vor allem die hochkonzentrierten Energy Shots – stehen laut foodwatch im Verdacht, Herzrhythmusstörungen, Nierenversagen, Krampfanfälle und sogar Todesfälle zu verursachen. Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen daher schon länger, den Verkauf an Kinder und Jugendliche einzuschränken. “Die EU-Lebensmittelbehörde sowie die zuständige deutsche Behörde warnen vor Risiken der Energy Drinks, Experten der Weltgesundheitsorganisation empfehlen einen Verkaufsstopp an Minderjährige – aber Bundesernährungsminister Schmidt ignoriert beharrlich alle Warnungen”, kritisiert Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation foodwatch.
Die aktuelle Studie der EFSA zeigt, dass Jugendliche, die besonders oft zu Energy Drinks greifen, zu viel Koffein zu sich nehmen. Im Rahmen einer aktuellen Risikobewertung hatte die Behörde vergangene Woche erstmals einen Höchstwert für Koffein ermittelt: Bei einer Dosis von drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht hätten Erwachsene keine Nebenwirkungen durch Koffein zu erwarten, so die Studie. Auch für Kinder und Jugendliche könnten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als Orientierungswert dienen. Ein 12-jähriger Junge mit 50 kg Körpergewicht überschreitet nach dieser Rechnung aber bereits mit einer 0,5 L Dose eines Energy Drinks diese Grenze. Millionen Jugendliche in Europa konsumieren allerdings regelmäßig deutlich mehr der Getränke: In fünf von 13 EU-Mitgliedstaaten, die die EFSA-Forscher untersucht hatten, nehmen Jugendliche mehr Koffein auf als empfohlen. In Deutschland gelten bis zu 6,6 Prozent der Jugendlichen als “Hochverzehrer” und überschreiten die EFSA-Höchstmengen für Koffein. Als wesentliche Quelle für die Koffeinaufnahme unter Jugendlichen nennt die EFSA Energy Drinks.
Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: Einer früheren EFSA-Studie zufolge greifen 68 Prozent der Teenager zu diesen Getränken. Davon sind laut EFSA 12 Prozent “high cronic consumers” (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent “high acute consumers” (mehr als ein Liter pro Konsum). Hochverzehrer sind besonders gefährdet, Nebenwirkungen wie Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen zu erleiden. Die aktuelle EFSA-Studie ist hier abrufbar.
Das deutsche Lebensmittelrecht gebietet es, “den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen” (LFGB, § 1 (1)). Vorsorgliche Maßnahmen gebietet auch das übergeordnete europäische Lebensmittelrecht. Dieses sei daher umzusetzen, so foodwatch.
Ende 2014 hatte Litauen als weltweit erstes Land ein Abgabeverbot von Energy Drinks an Kinder und Jugendliche in Kraft gesetzt.
Tags: Christian Schmid, EFSA, Energydrinks, Europäische Lebensmittelbehörde EFSA, Foodwatch, Jugendliche, Kinder, Koffein, Konsumentenschutz, Oliver Huizinga, Verbraucherschutz, Weltgesundheitsorganisation (WHO), Wissenschaft
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Montag, 2. September 2013, von Elmar Leimgruber
Bereits übliche Energy Drinks stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen. Bei den Shots ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher aufgrund ihrer Gesundheitssschädlichkeit ein Verbot sogenannter „Energy Shots“.
„Für Red Bull und Co. sind die bei Jugendlichen sehr beliebten Energy Shots ein Riesengeschäft – für die Gesundheit der Kunden womöglich eine Riesengefahr“, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Ein Energy Shot von 60 Milliliter enthält die gleichen Mengen Koffein und Taurin wie eine normale Red-Bull-Dose – allerdings in vierfacher Konzentration. „Insbesondere beim Sport oder in Kombination mit Alkohol warnen Wissenschaftler vor möglichen Nebenwirkungen”, so Wolfschmidt. “Trotzdem bewirbt Red Bull die Getränke mit jungen, angesagten Extremsportlern für angeblich ‚erhöhte Leistungsfähigkeit‘. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen Energy Shots verboten werden.“
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stufte laut foodwatch bereits im Dezember 2009 in einer Untersuchung für das Bundesverbraucherministerium Energy Shots als „nicht sicher“ ein und sprach sich für ein Verbot aus: Da ein Warnhinweis auf der Packung nicht ausreiche, um eine Überdosierung auszuschließen, empfahlen die Wissenschaftler „das Inverkehrbringen von ‚Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“. Auch die französische Lebensmittelbehörde ANSES warnte 2013, dass die Sicherheit der Produkte nicht garantiert werden könne. In den USA ermittelt derzeit zudem die zuständige Food and Drug Administration (FDA), ob mehrere Todesfälle durch Energiegetränke ausgelöst wurden. Problematisch ist dabei nicht allein der erhöhte Koffeingehalt. Die gesundheitlichen Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit dem hochkonzentriert zugesetzten Inhaltsstoff Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.
Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energy Drinks, besonders beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Davon sind 12 Prozent „high cronic consumers“ (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent „high acute consumers“ (mehr als ein Liter pro Konsum).
foodwatch fordert daher ein generelles Verkaufsverbot der hochkonzentrierten Shots. Zudem sollen herkömmliche Energy Drinks deutliche Warnhinweise auf der Verpackung tragen und nur noch ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-energyshots können Verbraucher diese Forderung an die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) unterstützen.
Das Bundesverbraucherministerium hat im Mai 2012 zwar Höchstwerte für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks erlassen. Diese gelten jedoch nur für Lebensmittel – Red Bull (wie andere Hersteller von Energy Shots genauso) umgeht diese Regelung einfach, indem der Hersteller die Shots offiziell als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert: Der Red Bull Energy Shot enthält mehr als viermal so viel Koffein und Taurin pro Liter als für Energy Drinks erlaubt ist.
Auf Anfrage von foodwatch bestätigte das BfR im Januar 2013 seine grundsätzlich kritische Einschätzung zu den Produkten – wich aber dennoch von seiner ursprünglichen Forderung nach einem Verbot der „Shots“ ab und empfahl stattdessen lediglich „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“.
foodwatch-Experte Matthias Wolfschmidt: „Noch 2009 lautete die Handlungsempfehlung der staatlichen Risikoprüfer an Verbraucherministerin Ilse Aigner ganz klar: Energy Shots verbieten. Doch Frau Aigner hat die wissenschaftliche Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, drei Jahre lang einfach ignoriert – obwohl sie bei drohenden Gesundheitsgefahren nicht auf Brüssel warten muss, sondern selber aktiv werden kann. Ohne weitere Begründung rückt das Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt plötzlich von seiner Empfehlung für ein Verbot ab – und die Politik bleibt weiter tatenlos.“
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Freitag, 17. Mai 2013, von Elmar Leimgruber
Der ultrasüße Softdrink Capri-Sonne erhält den Goldenen Windbeutel 2013. Rund 120.000 Verbraucher haben in den vergangenen vier Wochen online auf www.goldener-windbeutel.de unter fünf Kandidaten abgestimmt, welcher Hersteller am schlimmsten Kinder verführt. Eindeutiger “Sieger” mit mehr als 50.000 Stimmen: Die Wild-Gruppe/SiSi-Werke mit ihrem zuckrigen Getränk Capri-Sonne. Mit aggressivem Marketing gezielt an Kinder versuchen Unternehmen, den Verkauf von Junkfood und Soft Drinks anzuheizen. Bei der von foodwatch ausgerufenen Online-Wahl zum Goldenen Windbeutel auf www.goldener-windbeutel.de haben sich vom 18. April bis zum 15. Mai 2013 insgesamt 119.835 Verbraucher beteiligt.
“Ich will keine Kinder mehr verführen” – mit diesem Demonstrationsschild protestierte eine zwei Meter große, wandelnde Capri-Sonne an der Zentrale von Hersteller Wild (Deutsche SiSi-Werke). “Lasst die Kinder mit eurem Zuckerbomben-Marketing in Ruhe”, steht auf einem Transparent vor dem Firmengelände – und auf der Straße vor der Pforte, gesprüht mit Kreide-Spray. Mit dieser Aktion in Eppelheim bei Heidelberg haben Aktivisten der Verbraucherorganisation foodwatch am 16. Mai den Goldenen Windbeutel 2013 verliehen, den Negativpreis für die dreisteste Werbemasche des Jahres bei einem Kinderlebensmittel. Die Annahme des Preises wurde verweigert.
Capri-Sonne (in der Geschmacksrichtung Orange) enthält pro 200-Milliliter-Beutel umgerechnet sechseinhalb Stück Würfelzucker und damit mehr als ein gleich großes Glas Fanta Orange. Eine ganze Reihe von Marketingaktivitäten für Capri-Sonne zielen direkt auf Kinder: Capri-Sonne tritt als Sponsor und Veranstalter von Kinder-Sportevents auf, betreut Kinder in Hotelanlagen, spricht diese gezielt mit einer Internetseite an und macht sie über ihre facebook-Seite zu Markenbotschaftern. Bis Anfang Mai verbreitete der Hersteller zudem werbliches Unterrichtsmaterial an Grundschullehrer, in dem Kindern die Ernährungsempfehlung ausgesprochen wurde, “viel” Capri-Sonne zu verzehren. Nach der foodwatch-Kritik stoppte Wild die Verbreitung des Materials – ein erster, kleiner Erfolg des Goldenen Windbeutels 2013.
“Capri-Sonne & Co. sind Dickmacher ersten Ranges, das ist wissenschaftlich erwiesen. Dennoch fixt Wild Kinder auf allen Kanälen an, immer noch mehr Zuckergetränke zu konsumieren – im Internet, Fernsehen, in der Schule, bei Sportveranstaltungen und sogar als Kinderbetreuer in Ferienanlagen”, kritisiert Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei foodwatch. In einer ganzen Reihe von Studien ist der Zusammenhang zwischen Soft-Drink-Konsum und dem Risiko für die Bildung von Übergewicht belegt. In Deutschland gelten 15 Prozent der Kinder als übergewichtig, 6 Prozent sogar als fettleibig (adipös).
“Wild gehört zu den Lautesten, wenn es darum geht, schon kleinen Kindern in Schulen und bei Freizeitveranstaltungen seinen zuckrigen Drink aufzudrängen – bei der Kritik von mehr als 50.000 Verbrauchern stellt sich das Unternehmen aber auf taub. Wir fordern, dass Capri-Sonne alle Marketingaktivitäten einstellt, die sich direkt an Kinder richten.” foodwatch fordert daher ein grundsätzliches Verbot der Bewerbung unausgewogener Produkte direkt an Kinder.
Die Verbraucherschutz-Organisation foodwatch fordert nun die Konsumenten auf ihrer Webseite zum Protest: “Schreiben Sie daher jetzt persönlich an Dr. Hans-Peter Wild, den Chef von Capri-Sonne: Fordern Sie den Windbeutel-Gewinner auf, das Verbrauchervotum ernst zu nehmen und sämtliche Marketing-Maßnahmen einzustellen, die sich gezielt an Kinder richten! Lass die Kinder in Ruhe, Herr Capri-Sonne!”
Das Wahl-Ergebnis im Detail:
1. Capri-Sonne von Wild/SiSi-Werke: 51.054 Stimmen / 42,6 %
2. Paula von Dr. Oetker: 26.231 Stimmen / 21,9 %
3. Kosmostars von Nestlé: 24.710 Stimmen / 20,6 %
4. Monsterbacke Knister von Ehrmann: 11.580 Stimmen / 9,7 %
5. Pom-Bär von funny-frisch (Intersnack): 6.260 Stimmen / 5,2 %
Anders als in den Vorjahren hatte foodwatch beim Goldenen Windbeutel 2013 nicht die Werbelüge des Jahres, sondern die dreisteste Werbemasche bei einem Kinderprodukt gesucht. Nachdem in den Jahren 2009 bis 2012 das Thema Etikettenschwindel im Blickpunkt stand, möchte foodwatch nun das Problem der Fehlernährung bei Kindern und die Verantwortung der Lebensmittelindustrie in den Fokus rücken.
Bei einem Marktcheck mit mehr als 1.500 Produkten hat foodwatch 2012 belegt, dass drei Viertel der direkt an Kinder vermarkteten Lebensmittel zur Kategorie der süßen oder fettigen Snacks gehören. Das Angebot folgt einer ökonomischen Logik: Während die Gewinnmargen bei Obst und Gemüse unter 5 Prozent liegen, betragen sie bei Junkfood, Soft-Drinks und Süßwaren bis zu 18 Prozent. Lebensmittelhersteller haben daher ein finanzielles Interesse daran, möglichst viele unausgewogene Kinderprodukte zu verkaufen.
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Freitag, 19. April 2013, von Elmar Leimgruber
Es ist soweit: Ab sofort können die Verbraucher online einen Monat lang abstimmen, welches Unternehmen den Preis für die dreisteste Werbelüge des Jahres bei einem Kinderprodukt erhalten soll: Nominiert sind “Capri Sonne”, “Monster-Backe”, “Pom-Bär”, “Kosmostars” und “Paula”.
Die Wahl zum Goldenen Windbeutel 2013 ist eröffnet. Mit der Kür der dreistesten Werbemasche bei Kinderprodukten in diesem Jahr rückt die Verbraucherschutzorganisation foodwatch das Thema Kinderlebensmittel in den Fokus.
foodwatch vergibt den Goldenen Windbeutel 2013 bereits zum fünften Mal, in den vergangenen Jahren immer als Negativpreis für die Werbelüge des Jahres. 2012 entfiel eine Mehrheit der fast 130.000 abgegebenen Stimmen auf Hipp. Die vorherigen “Preisträger” waren Ferrero (2011), Zott (2010) und Danone (2009).
Während auf der einen Seite Fehlentwicklungen bei der Kinderernährung, insbesondere grassierendes Übergewicht, beklagt werden, wird die Lebensmittelindustrie nicht zur Verantwortung gezogen, kritisieren die Verbraucherschützer. In einem Marktcheck mit mehr als 1.500 Kinderprodukten hatte foodwatch 2012 nachgewiesen, dass drei Viertel der gezielt an Kinder vermarkteten Industrieprodukte süße und fettige Snacks sind. Mit Werbung fast ausschließlich für unausgewogene Produkte verstärkt die Lebensmittelindustrie diesen Trend – gleichzeitig setzt sie darauf, die Erziehungshoheit der Eltern zu umgehen, indem sie Kinder über Sportvereine, Schulen und Kindergärten oder digitale Medien anspricht, kritisiert foodwatch:
“Kinder sind die Zielscheibe der perfidesten Webestrategien von Lebensmittelherstellern”, sagt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei der Verbraucherorganisation foodwatch. “Mit allen Mitteln versuchen die Unternehmen, den Einfluss der Eltern zu umgehen und Kinder für jene Produkte anzufixen, die die höchsten Gewinnmargen versprechen – und das sind nun einmal Süßigkeiten und Snacks.”
Für den Goldenen Windbeutel 2013 hat foodwatch fünf Produkte nominiert:
1. Capri-Sonne von Wild/SiSi-Werke, nominiert für Schul-Marketing und Sport-Schwindel: Für die Wasser-Zucker-Aroma-Mixtur mit ein bisschen Fruchtsaft setzt Hersteller Wild auf die Nähe zum Sport: Er spricht Kinder bei gesponserten Sport-Events an, vergibt ein eigenes Schwimmabzeichen. Außerdem verbreitet Capri-Sonne Unterrichtsmaterial mit Markenlogo und Lernaufgaben zum Produkt – indirekte Werbung an den Eltern vorbei.
2. Monster-Backe Knister von Ehrmann für die Vermarktung überzuckerter Produkte als Spielzeug: Der Hersteller setzt alles daran, überzuckerte Produkte als Spielzeug zu vermarkten. Bei all den Knister-, Blubber- oder Zunge-Färb-Applikationen gerät schnell in Vergessenheit, dass der “Fun- und Action-Joghurt” mit acht Stück Würfelzucker pro 135-Gramm-Becher ganz einfach eine Süßigkeit ist.
3. Pom-Bär von Funnyfrisch für ein Paradebeispiel scheinheiliger Werbebeschränkungen: Der Hersteller hat sich eine Selbstbeschränkung für “verantwortungsvolles Marketing” auferlegt, die Werbung an Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich ausschließt. Außer, wenn die Produkte besondere Nährwert-Eigenschaften erfüllen. Diese Hürde überspringt nach funnyfrischs kreativer Definition aber selbst der fettig-salzige Pom-Bär-Snack (2,5 Prozent Salz, 28 Prozent Fett – und damit mehr als fünf Mal so salzig und doppelt so fettig wie Pommes frites von McDonald’s). Der wird mal eben als “kindgerecht” umgedeutet – und kräftig weiter direkt an Kinder beworben.
4. Nestlé Kosmostars für Zucker-Kleinrechen-Tricks: Laut Nestlé ein “vollwertiger Start in den Tag” mit “Vollkorngarantie” – in Wahrheit schlicht eine Süßigkeit. “Weniger als 9 Gramm Zucker pro Portion”, wirbt Nestlé für seine Kinder-Frühstücksflocken – rechnet die “Portion” aber auf gerade einmal 30 Gramm klein. Tatsächlich stecken 25 Prozent Zucker in den Kosmostars, mehr zum Beispiel als in Butterkeksen. Das stolz verkündete Zuckerreduktionsprogramm brachte nur eine Verbesserung von sehr viel zu viel auf viel zu viel.
5. Paula von Dr. Oetker für digitalen Kinderfang: Für den “Kuhflecken”-Pudding (mit 13 Prozent Zucker – mehr als in Dr. Oetkers Schokopudding) schlägt der Hersteller eine wahre Materialschlacht: Von Klingeltönen über eine iPhone-App bis Online-Karaoke zum Auswendiglernen des Paula-Kinder-Raps aus dem Werbespot. Höhepunkt: Internetspiele wie die “Flecken-Jagd”, bei der virtuelle Paulas so viele Puddings wie möglich einsammeln sollen. Zur Erinnerung: Kinder essen bereits doppelt so viele Süßigkeiten wie von Ernährungsexperten empfohlen.
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Mittwoch, 13. Juni 2012, von Elmar Leimgruber
Es kann nicht sein, dass sich Ärzte von Konzernen wie Danone oder Unilever als Markenbotschafter missbrauchen lassen. Um Becel pro.activ, Actimel und Activia zu bewerben, haben die Hersteller Unilever und Danone über Jahre hinweg versucht, Ärzte zu instrumentalisieren, wirft ihnen die Konsumentenschutzorganisation foodwatch vor: Ziel der speziellen Marketingkampagnen: Mediziner sollten die Functional-Food-Lebensmittel in ihren Praxen an Patienten empfehlen. Die Konzerne setzten dabei auf irreführende Angaben und verschwiegen relevante Informationen, wie die Verbraucherorganisation foodwatch heute in Berlin kritisierte.
“Nicht nur die Pharmaindustrie, sondern auch Lebensmittelhersteller bedrängen Ärzte, den Patienten ihre zweifelhaften Produkte anzudienen”, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch. “Das Ärzte-Marketing läuft genauso irreführend und manipulativ wie die direkte Werbung an Endverbraucher.”
Beispiele von -laut foodwatch- fragwürdigen Ärzte-Kampagnen:
- Im April 2012 veröffentlichte Unilever einen Offenen Brief an die Ärzteschaft in Form ganzseitiger Anzeigen in der Ärztezeitung und im Ärzteblatt über seine mit Pflanzensterinen angereicherte, cholesterinsenkende Margarine. “Über 45 Humanstudien wurden durchgeführt, um sowohl die Sicherheit als auch die Wirksamkeit von Pflanzensterinen zu belegen”, argumentiert Unilever-Deutschland-Chef Harry Brouwer und verweist darauf, dass die “wichtigsten europäischen Fachgesellschaften für Kardiologie (ECS) und Atherosklerose (EAS)” Pflanzensterin-angereicherte Lebensmittel in ihre Empfehlungen zur Behandlung erhöhter Cholesterinwerte aufgenommen hätten. Unilever unterschlägt dabei, dass eben diese Leitlinien den gesundheitlichen Nutzen und die Sicherheit solcher Produkte anzweifeln – darin heißt es: “Aktuell gibt es keine Daten, die belegen, dass die Cholesterinsenkung mithilfe von Pflanzensterinen präventiv gegen koronare Herzkrankheiten wirkt. Um die Sicherheit von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz bei regelmäßiger Einnahme zu garantieren, sind außerdem Langzeitstudien nötig.”
- Im November 2011 verschickte Unilever Broschüren und Bestellscheine für kostenlose Beratungsmaterialien per Post an Arztpraxen. Vor allem die “Online-Services für Sie und Ihre Patienten” auf den Internetseiten herzalter.de, mein-fettrechner.com und becel.de wurden beworben, verbunden mit dem Appell: “Empfehlen Sie unsere Online-Services auch Ihren Patienten.” Die wissenschaftlichen Zweifel an Lebensmitteln mit Pflanzensterinen verschweigt Unilever auch hier, so foodwatch..
- Auf www.actimel.de steht bis heute ein passwortgeschützter Expertenbereich speziell für “Ärzte und Wissenschaftler” zur Verfügung. Danone dokumentiert dort Fortbildungen zu Themen wie “Probiotika und Immunsystem”, die das Unternehmen gesponsert hat. Der Konzern bietet Zusammenfassungen seiner Studien an, mit denen jahrelang die Gesundheitseffekte von Actimel belegt werden sollte. Danone suggeriert, Actimel sei mehr als ein gewöhnlicher Joghurt und könne unter anderem vor Erkältungen schützen. Dies wird durch die Studien jedoch nicht belegt.
- Bereits 2008 legte Danone Actimel-Gutscheine in Arztpraxen aus, um in einem vertrauenswürdigen Umfeld für den Joghurt zu werben.
foodwatch hatte Unilever bereits kritisiert, weil das Unternehmen in seiner Werbung an Verbraucher suggeriert, dass ein gesundheitlicher Nutzen belegt sei, und Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen verschleiert.
“Actimel activiert Abwehrkräfte” – jahrelang hat Danone den Eindruck erweckt, der probiotische Joghurtkeim “L. casei defensis” könne vor Erkältungen schützen. Inzwischen wurden die ursprüngliche Werbung und das Ärzte-Marketing von der Realität überholt: Der “Defensis”-Keim ist heute offiziell nur noch für den “typischen und leckeren Actimel-Geschmack” und für einen “starken Start in den Tag” verantwortlich. Denn mit gesundheitsbezogenen Aussagen für den Joghurt-Keim darf Danone nicht mehr werben: Es gibt keinen von der Europäischen Lebensmittelbehörde zugelassenen Claim. Die Genehmigung einer Aussage zum Schutz vor Erkältungen hatte Danone gar nicht erst beantragt – stattdessen einen Claim über die Wirkung auf Durchfallerkrankungen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt; weitere Anträge zog Danone zurück, bevor es zur Prüfung kam, so foodwatch.
Bei der Wahl zum von foodwatch ausgeschriebenen Goldenen Windbeutel 2011 hatte das Produkt den zweiten Platz belegt. 2009 erhielt Actimel den Goldenen Windbeutel für die dreisteste Werbelüge des Jahres. Becel pro.activ ist derzeit einer von fünf Kandidaten für den “Goldenen Windbeutel” 2012, der noch bis zum 18. Juni laufenden Verbraucherwahl zum Preis für die Werbelüge des Jahres auf www.abgespeist.de.
Tags: Actimel, Activia, Ärzte, Ärzte-Marketing, Ärztekampagnen, Becel, Cholesterin, Danone, Erkältungen, Foodwatch, Gesundheit, Herzkrankheiten, Humanstudien, Immunsystem, irrführende Werbung, Konsumentenschutz, Langzeitstudie, Lebensmittel, Mediziner, Nahrungsmittel, Pflanzensterine, Probiotika, Unilever, Werbelüge, Werbelüge des Jahres, Wissenschaft
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Sonntag, 18. März 2012, von Elmar Leimgruber
Wie medizinische Untersuchungen zeigen, leben Kinder vielfach ungesund und sind zudem oft übergewichtig, weil sie sich fehlerhaft ernähren. Und dies ist kein Zufall, sondern die Lebensmittelindustrie macht selbst Kinder schon zu Junkfood-Junkies. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Kinder kaufen” der Konsumentenschutzoganisation foodwatch, welche 1500 Nahrungsmittel für Kinder mit den Kategorien der aid-Pyramide untersucht und bewertet hat. Mit dem industriellen Angebot an Kinderlebensmitteln ist demnach eine ausgewogene Ernährung praktisch unmöglich, denn es besteht fast ausschließlich aus Süßigkeiten und ungesunden Snacks.
Das Ergebnis: Fast drei Viertel der Produkte (73,3 Prozent) fallen in die “rote” Kategorie an der Spitze der Pyramide. Es handelt sich um süße und fette Snacks, die nach den Empfehlungen des vom Bundesernährungsministerium geförderten “aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz” nur “sparsam” verzehrt werden sollten. Gerade einmal 12,4 Prozent der Produkte können der grünen Kategorie an der Basis der Pyramide zugeordnet werden – solche Lebensmittel sollten Kinder eigentlich “reichlich” verzehren. Die Hersteller stellen also die Ernährungspyramide auf den Kopf: Ihre Produktpalette im Kinder-Segment entspricht ziemlich genau dem Gegenteil der ernährungsphysiologischen Empfehlungen.
“Die Industrie will Kinder so früh wie möglich auf ungesundes Junkfood programmieren”, sagt Anne Markwardt von foodwatch. “Dafür gibt es einen logischen Grund: Mit Obst und Gemüse lässt sich nur wenig Profit machen – mit Junkfood und Soft Drinks schon mehr. Es lohnt sich ganz einfach nicht, gesunde Produkte ans Kind zu bringen.” Während die Hersteller mit Obst und Gemüse Margen von weniger als 5 Prozent erzielen, erreichen sie bei Süßwaren, Soft Drinks und Snacks Umsatzrenditen von 15 Prozent und mehr. Entgegen dem von vielen Unternehmen formulierten Anspruch, einen Beitrag zur ausgewogenen Ernährung von Kindern zu leisten, haben sie betriebswirtschaftlich größtes Interesse daran, möglichst viele unausgewogene Produkte zu verkaufen.
“Die Unternehmen tragen eine erhebliche Mitverantwortung für die grassierende Fehlernährung von Kindern”, sagt Anne Markwardt von foodwatch. “Die Lebensmittelindustrie ist nicht Teil der Lösung, sondern Kern des Problems, weil sie Kindern massenhaft Junkfood aufdrängt und sie zur falschen Ernährung verführt.” Dass sich Kinder in Deutschland nicht gesund und ausgewogen ernähren, ist wissenschaftlich belegt: Kinder essen nur die Hälfte der empfohlenen Menge an Obst und Gemüse, aber weit mehr als 200 Prozent der empfohlenen Menge an Süßwaren, Snacks und Soft Drinks.
Der Anteil übergewichtiger Kinder ist im Vergleich zu den 80er- und 90er-Jahren um 50 Prozent gestiegen. Heute gelten 15 Prozent der Kinder als zu dick, 6 Prozent sogar als fettleibig (adipös). Folgen sind erhöhte Risiken für Diabetes, Herzkreislauf- und andere schwerwiegende Krankheiten. Ein Prozent der Kinder leidet heute bereits an Altersdiabetes. Mit perfiden Strategien versuchen die Unternehmen, Kinder so früh wie möglich an die eigene Marke zu binden und in jungen Jahren Geschmacksprägung möglichst für ein ganzes Leben zu erreichen.
Gleichzeitig treten Vertreter der Süßwaren-Konzerne auf Kongressen als Experten für gesunde Kinderernährung auf und dienen sich dem Staat, Sportverbänden, Schulen und sogar Kindergärten als Partner für Anti-Übergewichtsprogramme und Bewegungsinitiativen an. “Der Bock macht sich selbst zum Kindergärtner”, so Anne Markwardt von foodwatch. “Wir dürfen nicht mehr darauf hereinfallen, wenn sich Unternehmen, deren Ziel gar nicht anders lauten kann als immer mehr Süßwaren und Junkfood zu verkaufen, zum Ratgeber in Sachen gesunder Ernährung aufschwingen: Das sind scheinheilige Alibi- und Ablenkungsmaßnahmen, die nicht viel kosten. Jedenfalls weniger, als die omnipräsenten Junkfood-Produkte derselben Hersteller einspielen, die selbst in Schulen ,Kauf mich’ schreien. Es ist doch kein Zufall, dass die ganzen Comicfiguren und Gimmicks nicht zum Verzehr von ungezuckerten Haferflocken, sondern von pappsüßen Crispy-Pops verführen sollen.”
Auch der Staat versagt beim Thema gesunde Kinderernährung. Anstelle klarer Vorgaben für die Hersteller bindet die Bundesregierung die Junkfood-Industrie in ihre Initiativen und Aktionspläne gegen Übergewicht ein. So hat das Bundesernährungsministerium die “Plattform Ernährung und Bewegung” (peb) initiiert, die sich dadurch auszeichnet, vor allem den angeblichen Bewegungsmangel und nicht die schlechte Ernährung von Kindern als Ursache für Übergewicht zu benennen. Prominente Mitglieder von peb: Coca-Cola, Ferrero, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie, McDonald’s, die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker, PepsiCo, Mars – Firmen, die kein Interesse an gesunder Ernährung, sondern am Verkauf von Snacks, Junkfood und Soft Drinks haben.
foodwatch fordert daher:
Die Lebensmittelindustrie muss dort Verantwortung übernehmen, wo ihre Verantwortung tatsächlich liegt: Nicht in PR-trächtigen Alibi-Maßnahmen wie Bewegungsinitiativen und Ernährungstipps für den Schulunterricht, sondern in der Produktion ausgewogener Kinderlebensmittel. Die Verantwortung für die Fehlernährung von Kindern kann nicht allein auf Eltern abgewälzt werden. Produkte, die nicht ausgewogen sein können (wie Süßigkeiten), dürfen nicht länger als Kinderprodukte beworben und mit Comicfiguren, Spielzeugbeigaben, Gewinnspielen oder Idolen direkt an Kinder vermarktet werden. Schulen und Kindergärten müssen werbe- und PR-freie Räume werden. Die Junkfood-Industrie ist kein geeigneter Partner für den Staat, für Schulen und für Sportverbände wie den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Sponsoring-Partnerschaften und gemeinsame Programme zur Bewegungsförderung oder Übergewichts-Bekämpfung dienen den Unternehmen als Ablasshandel und müssen beendet werden.
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Montag, 14. November 2011, von Elmar Leimgruber
Becel pro aktiv
Foto: foodwatch
Nach ihrem Kampf unter anderem gegen Danone und Ferrero sagt die deutsche Verbraucherorganisation foodwatch nun Unilever den Kampf an: Ihr “Becel pro aktiv” verführe als cholesterinsenkende Margarine zu einer unkontrollierten Selbstmedikation mit unklaren Risiken und Nebenwirkungen. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher den Verkaufsstopp von Becel pro.activ im Supermarkt und hat hierfür online eine E-Mail-Aktion an Unilever gestartet, bei der Verbraucher den Konzern auffordern können, das Produkt aus dem Supermarktregal zu nehmen.
foodwatch fordert auch Hersteller anderer cholesterinsenkender Produkte auf, diese als Medikament zu behandeln und nicht länger frei als Lebensmittel zu verkaufen. Dazu gehören Deli Reform Active von den Walter Rau Lebensmittelwerken, Benecol von Emmi sowie Danacol von Danone.
Zu Becel pro aktiv: „Der gesundheitliche Nutzen ist nicht belegt, es gibt Hinweise auf beträchtliche Risiken und nicht zuletzt empfehlen das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA allen gesunden Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel ausdrücklich, solche Produkte zu meiden“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch: „Becel pro.activ sollte nur auf ärztliche Empfehlung in der Apotheke abgegeben werden. Unilever sollte den freien Verkauf an Jedermann im Supermarkt stoppen und ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, damit die nach dem Arzneimittelrecht zuständigen Behörden den gesundheitlichen Nutzen sowie die Risiken und Nebenwirkungen beurteilen können.“
Becel pro.activ sind hochkonzentriert pflanzliche Phytosterine zugesetzt, bestimmte chemische Verbindungen, die praktisch baugleich sind mit Cholesterin. Unilever hat nachgewiesen, dass sie das „schlechte“ LDL-Cholesterin im Blut senken können. Doch Wirkung ist nicht gleich Nutzen, sagt foodwatch: Ob eine durch Pflanzensterine bewirkte Senkung des Cholesterinspiegels auch das Risiko für Herzinfarkte senkt, ist nicht belegt, anders als bei cholesterinsenkenden Arzneimitteln. In der Beeinflussung von Blut-Laborwerten allein jedoch liegt noch kein gesundheitlicher Nutzen. Im Gegenteil gibt es in Studien Hinweise auf erhebliche Nebenwirkungen von Pflanzensterinen. Diese könnten das Risiko für Herzerkrankungen sogar erhöhen, anstatt es zu senken, indem sie verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in Gefäßen. Im Herbst 2010 stellten Wissenschaftler in den Niederlanden außerdem erstmals vergrößerte Venenim menschlichen Auge durch Pflanzensterine fest – auch dies könnte für erhöhtes Infarktrisiko sprechen, was dringend eingehend erforscht werden sollte, fordern die Konsumentenschützer.
In Übereinstimmung mit der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), „dass der Verzehr von Lebensmitteln mit Phytosterinen von gesunden Menschen, die keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben, ausdrücklich vermieden werden sollte“. Dazu Oliver Huizinga: „Wenn das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung und sogar die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde so eindeutig vor dem Verzehr warnen, sollte sich Verbraucherministerin Ilse Aigner dafür einsetzen, dass medikamentenähnliche Lebensmittel wie Becel pro.activ nicht mehr frei im Supermarkt verkauft werden dürfen. Das Beispiel zeigt, dass man den Gesundheitsschutz nicht der Lebensmittelindustrie überlassen darf.“
Bisher ist gesetzlich zwar ein Hinweis auf der Verpackung vorgeschrieben, dass Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz für Personen gedacht sind, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten. So steht auch auf der Becel-pro.activ-Verpackung im Kleingedruckten: „Exklusiv bestimmt für Personen mit überhöhtem Cholesterinspiegel.“ In seiner Werbung jedoch suggeriert der Konzern, mit der Margarine könnte praktisch Jedermann, der nur „ein wenig besorgt“ über seinen Cholesterinspiegel ist, vorsorglich – eben „pro activ“ – etwas Gutes für seine Gesundheit tun. Oliver Huizinga: „Wer sich Sorgen über seinen Cholesterinspiegel macht, sollte zum Arzt gehen und nicht in den Supermarkt – und zu Risiken und Nebenwirkungen fragt man auch besser nicht Unilever, dort redet man über diesen Aspekt von Becel pro.activ nämlich nicht so gerne.“
Tags: Apotheke, Arzneimittelrecht, Becel pro aktiv, Benecol, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Cholesterin, Cholesterinspiegel, Danacol, Danone, Deli Reform Active, Emmi, Europäische Lebensmittelbehörde EFSA, Ferrero, Foodwatch, Gesundheit, Ilse Aigner, Infarktrisiko, Konsumentenschutz, Laborwerte, LDL-Cholesterin, Lebensmittel, Margarine, Medizin, Nebenwirkungen, Oliver Huizinga, Pflanzensterine, Risiken, Risikobewertung, Selbstmedikation, Supermarkt, Unilever, Verbraucher, Verbraucherschutz, Verkaufsstopp
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Donnerstag, 20. Oktober 2011, von Elmar Leimgruber
UNO-Generalsekretär Ban-Ki Moon betonte -wie berichtet- in seiner Botschaft zum diesjährigen Welternährungstag, wie verheerend sich Spekulationen am Nahrungssektor für die Ärmsten der Welt auswirken. Die deutsche Konsumentenschutzorganisation foodwatch, welche sich durch ihre aktiven Kampagnen einen Namen gemacht hat, ruft nun zum aktiven Widerstand gegen diese auf: “Die Banken kassieren Gebühren und können daher mit ihren hochspekulativen Wetten nur gewinnen, während die Risiken andere tragen – vor allem die Ärmsten der Armen, die mit diesen Finanzprodukten überhaupt nichts zu tun haben, aber ihr Essen nicht mehr bezahlen können,” erklärt foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.
Die Spekulation mit Agrar-Rohstoffen treibt die Nahrungsmittelpreise in die Höhe. Investmentbanken wie die Deutsche Bank und Goldman Sachs sowie die Verwalter von Versicherungen, Pensionsfonds und Stiftungen machen sich dadurch mitschuldig an Hungersnöten in den ärmsten Ländern der Welt, kritisiert foodwatch: “Sie investieren Geld, das Menschen für ihre Altersvorsorge sparen oder für gemeinnützige Zwecke stiften, in Wetten auf die Preise für Mais, Weizen und andere Nahrungsmittel”. Zu diesen Ergebnissen kommt der Report “Die Hungermacher”, den die Verbraucherorganisation foodwatch heute gemeinsam mit dem Autor Harald Schumann in Berlin vorstellte.
Die Preise von Erdöl und Nahrungsmitteln steigen fast proportional
Grafiken: foodwatch
“Josef Ackermann trägt als oberster Bankenlobbyist und Deutsche-Bank-Chef auch eine persönliche Verantwortung dafür, dass Menschen Hunger leiden, “klagt Bode den Chef der Deutschen Bank an: In einem Offenen Brief an Ackermann, der als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank Chef einer der größten Investmentbanken der Welt und als Präsident des Weltbankenverbandes IIF zugleich oberster Lobbyist der Finanzwirtschaftist, fordert foodwatch nun: “Die Deutsche Bank soll mit gutem Beispiel vorangehen und aus der Spekulation mit Nahrungsmitteln aussteigen. Die Bankenlobby soll sich effektiver staatlicher Regulierung nicht länger widersetzen, sondern aktiv Regulierungen unterstützen, um den schädlichen Einfluss von Nahrungsmittelspekulationen zu verhindern.” Unter dem Motto “HÄNDE WEG VOM ACKER, MANN!” startete foodwatch unter www.haende-weg-vom-acker-mann.de zudem eine E-Mail-Aktion an Josef Ackermann, bei der Verbraucher diese Forderungen unterstützen können.
Von der europäischen Politik fordert foodwatch:
- wirksame Positionslimits: Um den Einfluss von Finanzanlegern auf die Preisentwicklung von Rohstoffen zurückzudrängen, muss die Zahl spekulativer Warenterminverträge auf höchstens 30 Prozent aller gehandelten Futures limitiert werden.
- den Ausschluss institutioneller Anleger vom Rohstoffgeschäft: Um die Kapitalquellen für Rohstoffspekulationen trocken zu legen, müssen institutionelle Anleger wie Pensionsfonds, Versicherungen und Stiftungen vom Handel mit Rohstoffderivaten ausgeschlossen werden.
- ein Verbot von Publikumsfonds und Zertifikaten für Rohstoffe: Fonds beteiligen Hunderttausende Anleger an einem Wettspiel mit verheerenden Folgen und leiten ohne volkswirtschaftlichen Nutzen Milliarden Dollar auf die Rohstoffmärkte. Zumindest die Anlage in Agrar- und Energierohstoffe muss für Publikumsfonds tabu sein.
Tags: Agrar-Rohpreise, Armut, Ban-Ki Moon, Banken, Derivate, Deutsche Bank, Die Hungermacher, Erdöl, Essen, Europa, Finanzanleger, Finanzprodukte, Fonds, Foodwatch, Goldman Sachs, Harald Schumann, Hände weg vom Acker Mann, Hunger, Hungersnot, Investmentbanken, Josef Ackermann, Konsumentenschutz, Lobbyisten, Nahrungsmittel, Nahrungsmittel-Spekulation, Nahrungsmittelpreise, Nahrungsmittelspekulation, Regulierung, Report, Rohstoffe, Rohstoffspekulationen, Soziales, Spekulationen, Thilo Bode, UNO, Verantwortung, Verbraucher, Wealternährungstag, Weltbankenverband IIF, Wetten, Wirtschaft, Zertifikate
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Freitag, 8. Juli 2011, von Elmar Leimgruber
Das EU-Parlament hat eine solche Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verhindert
Foto: foodwatch.de
EU-Parlament:
Das Europaparlament will nach eigenen Angaben, dass die Verbraucher -nun besser informiert- gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können. Daher wurde die neue Lebensmittelkennzeichnungverordnung beschlossen, welche von Verbraucherschützern als viel zu wenig weitreichend scharf kritisiert wird.
Unter anderem müssen künftig zwar der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden, aber die von vielen Verbraucherschützern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln kommt nicht. Informationen über Allergene müssen jedoch künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen.
Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten. Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise “Analogkäse” als solche gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Auch “aus Fleischstücken zusammengefügtes” Fleisch und ”aus Fischstücken zusammengefügter Fisch” müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Die neuen Richtlinien, die von der Lebensmittelindustrie großzügig erst in fünf Jahren umgesetzt werden müssen, wurden im EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.
So ampelgekennzeichnet müsste ein Produkt im Supermarkt laut Konsumentenschützern sein
Foto: foodwatch.de
Konsumentenschützer:
Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen zwar zukünftig ausgewiesen werden – aber nur auf der Rückseite der Produkte, kritisiert die deutsche Stiftung Warentest. Auch bei der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken (Zutaten müssen weiterhin nicht angegeben werden) und Transfettsäuren (die ebenfalls nicht deklariert werden müssen) hätten die Regelungen verbraucherfreundlicher ausfallen können. Dass für weitere Fleischarten wie Wild oder Kaninchen, Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch, Obst und Gemüse als Zutat, zum Beispiel in Wurst und Fertiggerichten keine Angabe des Herkunftslandes angegeben werrden muss, ist für die Stiftung Warentest ebenfalls unbefriedigend.
“Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit ihren Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin ganz legal betrogen werden,” reagieren hingegen die Verbraucherschützer von foodwatch: “Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit “Fitness” und “leichten Zwischenmahlzeiten” werben – und die Nährwerte auf der Rückseite im Kleingedruckten verstecken.” Die Lebensmittelindustrie habe sich die Verhinderung der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln “rund 1 Mrd. Euro kosten lassen”.
Nur bei Frischfleisch soll zudem die Angabe der Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die Kühe auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch stammt, aus dem die Wurst hergestellt wurde. Langfristig aber wird an verständlichen und gut sichtbaren Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. “Dafür setzen wir uns weiterhin entschieden ein,” verspricht foodwatch.
Lebensmittelindustrie:
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hingegen begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Werner Wolf, zeigte sich erfreut über die neuen Richtlinien und vor allem darüber, dass die so genannte Lebensmittel-Ampel nicht kommt: “Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in ‘gut’ oder ‘schlecht’ eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz.” Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken, so Wolf.
“Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch,” kritisiert Paulus Stuller, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in Österreich: “Das neue EU-Kennzeichnungsrecht ist eine Gratwanderung zwischen Wünschenswertem und Machbarem” und “die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschießende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette,” so Stuller.
Tags: Allergene, Ampel, Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln, Ampelkennzeichnung, Ampelrechner, Analogkäse, Energiegehalt, Ernährung, EU-Kennzeichnungsrecht, EU-Parlament, Europa, Fett, Fettsäure, Fisch, Fleisch, Foodwatch, Herkunftsland, Inhaltsstoffe, Kennzeichnung von alkoholischen Getränken, Kennzeichnungspflicht, Konsumentenschutz, Lebensmittel, Lebensmittel-Ampel, Lebensmittel-Kennzeichnung, Lebensmittelgewerbe, Lebensmittelindustrie, Lebensmittelkennzeichnungverordnung, Lebensmittelverpackung, Lebensmittelwirtschaft, Nährstoffe, Nährwerte, Nährwertkennzeichnung, Paulus Stuller, Recht, Stiftung Warentest, Verbraucher, Verbraucherschützer, Werner Wolf
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