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Dienstag, 19. April 2011, von Elmar Leimgruber

Auslandsstipendien für Künstler zu vergeben

Bildende und Fotokünstler können sich für ein Auslandsstipendium bewerben
Am Foto: Michelangelos “David”

Freiberufliche in Österreich lebende Bildende Künstler haben die Chance, in weiteren Städten wie Paris, Rom, Krumau, Chengdu, Shanghai, Peking, Chicago, New York sowie Mexiko City künstlerisch tätig zu sein. Das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) vergibt im Rahmen einer Ausschreibung für das Studienjahr 2012/2013 Atelierwohnungen in den genannten Städten für die Dauer von drei bzw. 6 Monaten. Reisekosten werden auf Antrag vom BMUKK ersetzt. Zudem stehen in London, New York, Paris und Rom Atelierwohnungen für Fotokünstlerinnen und –künstler zur Verfügung. Die Stipendien betragen je nach Aufenthaltsort pro Monat zwischen 1.300 und 1.600 Euro.

Teilnahmeberechtigt für das Auslandsstipendium für bildende Künstler sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Personen, denen für den betreffenden Zeitraum ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTstipendium zugesprochen wurde, können hingegen nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.

Schriftliche Bewerbungen werden ab sofort bis spätestens 31. Juli 2011 (es gilt das Datum des Poststempels) im Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien erwartet. Das Bewerbungsformular ist hier downloadbar.

Auch mit der Vergabe der Foto-Ateliers, die auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein Stipendium verbunden. Reisekosten werden vom BMUKK in Form von pauschalierten Beträgen mit bedeckt. Teilnahmeberechtigt sind hier ebenfalls alle österreichischen oder in Österreich lebenden FotokünstlerInnen, bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Es ist für jede Destination jeweils eine gesonderte komplette Bewerbung einzureichen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind aber Studentinnen und Studenten. Personen, die für diese Zeit ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTstipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.

Die Einreichungen hierzu sind ab sofort bis spätestens 31. August 2011 (es gilt der Poststempel) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden oder dort abzugeben. Das entsprechende Bewerbungsformular ist hier abrufbar.