Mit ‘Freihandelsabkommen’ getaggte Artikel

Dienstag, 26. April 2016, von Elmar Leimgruber

ÖJC: TTIP gefährdet Verbraucher- und Urheberrechte

Während US-Präsident Barack Obama bei seinem Deutschland-Besuch für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und Europa wirbt – weil ja auch vor allem die USA davon profitieren, gingen allein jetzt in Deutschland 35.000 Menschen gegen diesen Vertrag auf die Straße. Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) erinnert in diesem Zusammenhang erneut an seinen Standpunkt: “Geheime transatlantische Vereinbarungen zerstören soziale Standards und damit auch das Überleben von Journalisten und Autoren”, befürchtet ÖJC-Präsident Fred Turnheim:

US-Präsident Barack Obama wirbt bei seinem Deutschland-Besuch für einen raschen Abschluss der noch immer streng geheimen Verhandlungen über TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) bis Ende des heurigen Jahres. „Warum drängt der amerikanische Präsident so auf einen Abschluss und warum sollen die Völker Europas einen Vertrag zustimmen, der streng geheim ist“, fragt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) Fred Turnheim, in einer Aussendung.

Hier werde von den Amerikanern “ein trojanisches Pferd nach Europa geschmuggelt: „Sonderrechte für Konzerne, auch für Medienkonzerne, bringen eine weitere Amerikanisierung in den Medien nach Europa und gefährden so zigtausende Arbeitsplätze für Journalisten und Künstler in den EU-Mitgliedsstaaten“, zeigt sich Turnheim überzeugt: “TTIP gefährdet Verbraucherrechte und Urheberrechte in Europa.”

Bei den in New York beginnenden Gesprächen gehe es nach Angaben der EU-Kommission, um den Marktzugang und um Regulierungsfragen. Weiter unverhandelt blieben jedoch die umstrittenen privaten Schiedsgerichte, die hebelten die nationalen Gerichtsbarkeiten genau so aus, wie die Umwandlung des europäischen Urheberrechts in das US-amerikanische Copyright, so Turnheim. Völlig falsch liege auch US-Handelsministerin Penny Pritzker, wenn sie meine, dass so ein Vertrag „Diskretion“ brauche:

„Wir Bürger und besonders wir Journalisten müssen wissen, was in diesem Vertrag steht, bevor wir zustimmen können“, sagt der ÖJC-Präsident, der in der Meinung der amerikanischen Handelsministerin ein undemokratisches Rechtsverständnis sieht. Die Wünsche des amerikanischen Präsidenten sind voll verständlich, haben doch nur die US-Amerikaner und ihre Wirtschaft wirklich etwas von TTIP. Die österreichische Bundesregierung und die Abgeordneten zum National- und Bundesrat und zum Europaparlament werden dringend aufgefordert, den derzeitigen Verhandlungsstand und den TTIP-Vertrag vollständig der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Freitag, 17. April 2015, von Elmar Leimgruber

18. April: Weltweiter Aktionstag gegen TTIP

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein weltweiter Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. Nähere Infos zum Aktionstag gibts online. Und die Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online abrufbar.


Foodwatch sieht in TTIP einen massiven “Angriff auf die Demokratie” und lädt zu einer Online-Aktion ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: “Ist Ihnen bewusst, dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?”. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller “Die Freihandelslüge”) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:

“1. Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft! Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit eigenständig und mutig weiterentwickeln können.

2. Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten “TTIP-kompatibel” sein, dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen. Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, “dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen eingeschränkt werden kann.”” (foodwatch)

Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen “Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus” (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. “Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz basieren”, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Während Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen, wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften spezialisierten Anwaltsfirmen.

Gewerkschaften kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den Freihandelsabkommen ausgenommen sind.

Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:

  • Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)
  • Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.
  • Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen
  • Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat
  • Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor
  • Keine Geheimverhandlungen.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. “Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen”, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische Copyright. “Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen Wissenstransfer von Europa in die USA”,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. “Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider Rechtssysteme nicht möglich”, so Turnheim.