Mit ‘Führerschein’ getaggte Artikel

Donnerstag, 25. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Aktuelle Infos zum EU-Führerschein ab 2013

Der neue EU-Führerschein ab 2013
Foto: scheckkartenfuehrerschein.at

Ab 19. Jänner 2013 werden nur noch Führerscheine nach einheitlichem EU-Modell ausgegeben. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. “Zur Verlängerung ist jedoch keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich,” stellte ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka anlässlich eines Symposiums von ÖAMTC und ÄKVÖ (Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs) zum Thema “Neue Führerscheine ab 2013″ klar.  “Ältere Führerscheine bleiben vorerst weiterhin gültig und müssen nicht umgetauscht werden”. Nähere Infos zum neuen Führerschein sind online abrufbar.

Eine weitere Neuerung betrifft die PKW-Anhängerbestimmungen. Hier kommt es zu einer Vereinfachung. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird ab Jänner 2013 lediglich ein Fahrtraining im Ausmaß von sieben Stunden nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der FS-Klasse BE.

Auch bei der Motorrad-Ausbildung gibt es im kommenden Jahr Änderungen: Die bisher zwei Motorradklassen werden zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. “Neu ist die Klasse A1, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann. Sie erlaubt das Fahren mit Motorrädern bis maximal 125 ccm”, informierte Georg Scheiblauer, Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die
Motorrad-Mehrphasenausbildung umfasst neben Fahrtechniktraining, verkehrspsychologischen Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining künftig auch eine verpflichtende
Perfektionsfahrt.

Neben den Neuerungen durch die EU-Führerscheinrichtlinie befasste sich das Symposium auch mit der Frage nach Befristungen der Lenkberechtigung infolge von (teils altersbedingten) Krankheiten. Amtsärztin Imgard Lechner berichtete, dass bei Diabetes, Gesichtsfelderkrankungen und fortschreitenden Augenerkrankungen die Lenkberechtigung teilweise für maximal fünf Jahre erteilt wird. “Für alle anderen schweren Erkrankungen gilt, dass eine Befristung nur dann zulässig ist, wenn mit einer Verschlechterung zu rechnen ist”, so Lechner. Liegt die gesundheitliche Eignung nicht im vollen Ausmaß vor, sind auch Einschränkungen möglich, etwa Fahren nur bei Tag, nicht auf Autobahnen, höchstzulässige Geschwindigkeit etc.

Über die Auswirkungen von altersbedingten kognitiven Defiziten im Straßenverkehr referierte Josef Marksteiner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. “Für den Erhalt der Verkehrstüchtigkeit gilt: Fähigkeiten, die wir erhalten wollen, müssen konstant trainiert werden. Es sollte also früh mit spezifischen Trainings begonnen werden, die insbesondere
geschwindigkeitsabhängige, automatisierte Prozesse in den Vordergrund stellen”, so der Rat des Mediziners.

Samstag, 28. August 2010, von Elmar Leimgruber

Italien verschärft Strafen für Raser und Alk-Sünder

Alkohol-Promille-Testgerät


Italien, das Lieblingsurlaubsland österreichischer Autoreisender hat mitten in der sommerlichen Hochsaison die Verkehrsstrafen verschärft, informiert Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Für Touristen relevant sind vor allem die höheren Strafen für Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte, sowie für Lenker von Motorrädern und Mopeds. Für italienische Lenker wurden dagegen einige Schlupflöcher eröffnet.

Die neuen Strafen im Detail: Wer das Tempolimit auf der Autobahn um 40 bis 60 km/h übertritt, zahlt 500 Euro statt bisher 370 Euro. Sind es gar 60 km/h muss man 779 Euro zahlen statt bisher 500 Euro. Die Geldstrafen für geringfügigere Tempoüberschreitungen auf Italiens Autobahnen bleiben unverändert: 38 Euro bis zu 10 km/h und 155 Euro, wenn das Limit um 10 bis 40 km/h überschritten wird.

Auf den Autobahnen bekommt man in den Autobahn-Shops zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh keinerlei Alkohol mehr zu kaufen (bisher war nur das Ausschenken von Alkoholika verboten, nicht jedoch der Verkauf). In jeder Bar (auch außerhalb der Autobahnen) darf ab drei Uhr (statt bisher zwei Uhr) in der Früh kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Dafür müssen die Wirte den Gästen einen funktionierenden Alkomaten zur Verfügung stellen, damit sie ihren Promillestand feststellen können.

Bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,8 und 1,5 Promille müssen Lenker in Italien 800 Euro zahlen, verlieren für ein halbes bis ganzes Jahr den Führerschein und verlieren 10 Führerscheinpunkte. Zudem droht ihnen 6 Monate Arrest. Für Führerscheinneulinge (unter 21 Jahre oder erst seit 3 Jahren den Führerschein) gilt bei Alkoholisierung 0,0 Promille, also ein absolutes Alkoholverbot, genauso wie für alle, die beruflich bedingt ein Fahrzeug lenken (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer usw.). Wer dagegen verstößt muss 155 Euro zahlen, bei einem Unfall sogar 310 Euro. Bei Verstößen gegen Alkoholisierung sind die Sanktionen für Führerscheinneulinge um ein Drittel höher, als für alle anderen Lenker (mehr Strafe, längerer Führerscheinentzug, längere Haft). Handelt es sich dabei um Moped- oder Motorradfahrer wird bei diesem Alkoholisierungsgrad auch noch das Moped bzw. Motorrad für immer beschlagnahmt und versteigert (sofern der Lenker auch Eigentümer ist).

“Wer ein frisiertes Leichtmotorrad (=Moped und Motorrad bis 125ccm) fährt, muss nun 398 Euro Strafe zahlen und sein Leichtmotorrad 60 Tage lang stehen lassen. Für diese zwei Monat muss man auch noch für die Aufbewahrung bezahlen”, so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Gleichzeitig mit diesen Verschärfungen hat die italienischen Regierung in Rom für italienische Lenker einige Schlupflöcher aufgetan: Wem der Führerschein gesperrt wurde, kann ihn künftig trotzdem für einige Stunden täglich benutzen, etwa für den Weg zur Arbeit. Eine Kontrolle wird dadurch laut ARBÖ in der Praxis sehr erschwert und die drastische Führerscheinentzugsdauer wieder etwas entschärft. Zudem wird es für Kleinverdiener möglich sein, die Geldstrafen in Raten zu bezahlen.

Donnerstag, 19. Juni 2008, von Elmar Leimgruber

Bei 1,5 Promille: Führerschein und Auto weg

In Italien gehen derzeit die Wogen hoch wegen einem neuen Gesetz, das es der Polizei ermöglicht, bei über 1,5 Promille Alkohol im Blut nicht nur dem betreffenden Fahrer den Führerschein abzunehmen, sondern auch dessen Auto zu konfiszieren, um es verkaufen zu können.
Der Ärger der Autofahrer, die sich schon durch erhöhte Spritpreise und auch durch die ansonsten schon unmenschlich hohen Strafen im Strassenverkehr als Melkkühe der Republik empfinden, ist verständlich erweise hoch.
Während ich jedoch die Strassenverkehrsstrafen in Italien auch für viel zu hoch halte, gehe ich in punkto Alkohol am Steuer durchaus mit den neuen Regelungen konform: An sich sollte man überhaupt nichts Alkoholisches konsumieren, wenn man mit dem Auto unterwegs ist; die 0,5 Promille sind sozusagen ein gewisses Zugeständnis, manche Staaten erlauben 0,8 als Grenze. Demnach ist alles, was höher ist ist als die 0,8 Promille schon mal unverantwortlich, wenn man als Fahrer unterwegs ist.
Ich frage mich, was ist so schlimm daran, wenn man den dreifach erhöhten Promillegehalt im Blut hat, sich dennoch als Steuer setzt und dabei erwischt wird, wenn man dann daran erinnert wird, dass man als Autofahrer Verantwortung für sich und andere trägt und dass es daher nur selbstverständlich ist, dass sowem untersagt werden muss, ein Fahrzeug zu lenken, zum Schutz vor sich selbst und vor allem, um andere zu schützen.
Also nochmal: Führerschein und Auto weg im Falle von 1,5 Promille im Blut finde ich im Grunde gerechtfertigt, allerdings würde ich das Fahrzeug erst bei einem weiteren Alkohol-am-Steuer-Delikt konfiszieren, da viele Menschen ihr Auto schon allein beruflich notwendig brauchen.