Bisher musste man in Deutschland wie in Österreich an die Pflicht der Radio- und TV-User appallieren, ihre Geräte anzumelden und hierfür zu bezahlen. Und wer Schwarz-Hörer bzw. -Seher war, musste unerbetenen Besuch befürchten, in Österreich durch die GIS, in Deutschland durch die GEZ. In Österreich werden die GIS-Gebühren wieder mal erhöht und in Deutschland ist nun Schluss mit der bischerigen Praxis: Ab 2013 geht die GEZ-Gebühr. Dafür kommt der Rundfunkbeitrag “einfach. für alle”:
Einfach und praktikabel, mit weniger Ermittlern und weniger Verwaltungsaufwand, so soll sie sein, die neue Rundfunkfinanzierung, schreibt die deutsche Stiftung Warentest: Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der Wohnung kein Fernseher oder sonstiges Empfangsgerät steht. Dies entspricht der bisherigen Grund- und Fernsehgebühr. test.de nennt die wichtigsten Fakten zum neuen Rundfunkbeitrag.
Bislang hat das die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln erledigt. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen möchte. Die Adresse in Köln bleibt gleich:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitragsservice anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de abrufbar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitragsservice ab 2013, wer unter einer Wohnadresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rückwirkend zahlen, maximal für die zurückliegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt der Beitragsservice im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch beim Beitragsservice anzumelden, muss er 650 Euro nachzahlen. Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säumniszuschlag erhoben werden. Theoretisch kann der Beitragsservice auch für Zeiträume vor 2013 Geld nachfordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nachweisen, dass diese ein Empfangsgerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzunehmen, dass der Beitragsservice und die GEZ-Ermittler nach dem Inkrafttreten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nachzuspüren.
Neu ist jedenfalls: Der Rundfunkbeitrag ist geräteunabhängig, also auch von Wohnungsinhabern zu bezahlen, die keinerlei Mediengerät in der Wohnung stehen haben. Für die Nutzer von Fernsehen, Radio und Internet gilt: Der Rundfunkbeitrag je Wohnung deckt alle erdenklichen Gerätearten zum Empfang von Radio oder Fernsehen ab, auch mobile Geräte wie ein Laptop oder ein Tablet-Computer. Mit der Zahlung von 17,98 Euro ist auch der Empfang im privat genutzten Auto bezahlt. Ob die Geräte zum Rundfunkempfang tatsächlich genutzt werden, spielt keine Rolle. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen hingegen selbst dann nicht zahlen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Sobald sie aber erwachsen sind, müssen sie eine eigene Wohnung anmelden.
Ob das neue Beitragsrecht rechtlich in Ordnung ist, wird sicherlich Gerichte beschäftigen. Einige Juristen haben bereits Kritik geäußert. Kern der Bedenken sind etwa die umfangreichen Rechte des Beitragsservice, Daten von etwa Meldebehörden oder Vermietern zu erheben. Die Rundfunkanstalten verteidigen den Datenabgleich mit „der Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit“ und den Schwierigkeiten in der Vergangenheit, Nichtzahler zu ermitteln. Die Nachforschungen an Wohnungstür durch Gebührenbeauftragte seien ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre als die Datenübermittlung durch die Meldebehörden.