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Montag, 6. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission bremst Österreichische Telekom-Regulierungsbehörde RTR

EU-Kommissions-Vizepräsidentin Neelie KroesDie österreichische Regulierungsbehörde für Telekommunkation RTR plant offenbar ab Juli 2013 neue rechtliche Vorgaben (Regulierungen) beziehungsweise Einschränkungen für Telekommunikationsanbieter am Breitbandsektor (mit mehr als 34 Mbit/s). Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission vermutet hinter der Maßnahme eine Marktstärkung der Telekom Austria (A1), welche bislang auf diesem Sektor lediglich einen Marktanteil von weniger als 15 Prozent innehat: „Die Unternehmen der EU sollten die jeweils besten Angebote mehrerer Wettbewerber wahrnehmen können. Ich fordere die RTR dringend auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der allen Betreibern gleiche Wettbewerbsbedingungen sichert.“

Kroes, der beste Beziehungen zum Telekom-Großkonzern Liberty Global (mit seinen UPC-Töchtern) nachgesagt werden, hatte bereits im Zusammenhang mit der Übernahme von Orange durch Drei Zugeständnisse an UPC erwirkt und setzt nun seitens der EU-Kommission einen weiteren Schritt zur Stärkung von Marktführer UPC, welcher in Österreichs Städten, vor allem in Wien, mit seinem Breitband-Angebot ein defakto-Monopol beherrscht: Im Versorgungsgebiet von UPC Austria liegen rund neunzig Prozent aller österreichischen Haushalte und Unternehmen mittels eigener Kabelnetzinfrastruktur, entbündelter Leitungen oder ADSL-Dienstleistungen. Bereits zum Stand 31. Dezember 2011 versorgte UPC in Österreich rund 700.000 Kunden mit ungefähr 1,2 Millionen Diensten (zirka 511.000 Fernseh-, 445.000 Breitband-Internet- und rund 350.000 Festnetztelefon-Kunden).

Die amerikanische Muttergesellschaft von UPC, Liberty Global, ist mit -nach eigenen Angaben- 20 Mio. Kunden in 13 Ländern -außerhalb der USA- der bedeutendste Kabel-Breitband-Internet-Anbieter der Welt: Liberty Global ist in 11 Ländern in Europa vertreten und der größte Kabelnetzbetreiber in Polen, Schweiz, Belgien, Österreich, Slowakei, Ungarn und Tschechien. Am 5. Februar 2013 wurde bekannt, dass Liberty Global zudem Virgin Media kaufen möchte. Virgin Media ist das größte Breitband-Unternehmen der Welt, und außerdem der größte Kabelnetzbetreiber in Großbritannien.

Die Wiedereinführung von Regulierungsmaßnahmen nach mehreren Jahren in Österreich, in denen auf dem Vorleistungsmarkt für Mietleitungen Wettbewerbsbedingungen herrschten, könnte sich laut Kroes in erheblichem Maße negativ auf die Geschäftspläne der alternativen Betreiber auswirken, die dann gezwungen wären, attraktivere Zugangsbedingungen als die regulierten Dienste des etablierten Betreibers anzubieten, was die EU-Kommission so nicht akzeptiert. Die RTR hat nun zwei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Die Umsetzung des Vorschlags wird währenddessen ausgesetzt.

Die Europäische Kommission hat ernsthafte Zweifel an einem von der österreichischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RTR) notifizierten Maßnahmenentwurf zum Vorleistungsmarkt für Abschluss-Segmente von Mietleitungen – dem letzten Teil des Netzes – geäußert. Mietleitungen (Leased Lines) sind (private) Standleitungen für die Sprach- und Datenübertragung, mithilfe deren Netzbetreiber Telekommunikationsdienste bereitstellen, die normalerweise von Unternehmen zur Verbindung räumlich weit voneinander entfernter Unternehmensteile genutzt werden. Nach dem Vorschlag der RTR sollten Mietleitungen mit hohen Bandbreiten, u. a. diejenigen, die bisher unter Wettbewerbsbedingungen in den Städten Wien, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck, Wels, Feldkirch, Steyr, Klagenfurt, Dornbirn, Bregenz und Hallein bereitgestellt wurden, ab Juli 2013 reguliert werden. Davon sind insbesondere Mietleitungen mit hohen Bandbreiten (mehr als 34 Mbit/s) des etablierten Betreibers, der A1 Telekom Austria betroffen.

Hintergrund:

Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Wettbewerbsproblemen auf den betreffenden Märkten einführen wollen.

Darüber hinaus kann die EU-Kommission nach den neuen Vorschriften weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen erlassen, falls Ungereimtheiten zwischen den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden (z. B. bei Abhilfemaßnahmen) in der EU längerfristig fortbestehen.