Mit ‘Gericht’ getaggte Artikel

Dienstag, 2. November 2010, von Elmar Leimgruber

Netzwerk Recherche fordert Akteneinsicht

Die Stärkung der Recherchefreiheit durch Ausbau des Akteneinsichtrechts, die schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” fordert die deutsche Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (nr). Auf ihrer Presserechts-Konferenz beim Erich-Brost-Institut in Dortmund tauschten sich Journalistinnen und Journalisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde laut den Veranstaltern deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. “Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. “Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.”

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des “Amtsgeheimnisses” abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. “Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben”, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Konferenz begrüßte hingegen die Pläne der deutschen Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” strafrechtlich verfolgt werden können. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht kann unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf eingesehen werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, hatte die Pläne des Bundes auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte laut Netzwerk Recherche den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands”. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des “fliegenden Gerichtsstands” führe hingegen zu einem regelrechten “Gerichte-Hopping”, so Schraven. “Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.”

Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des deutschen Bundesministeriums der Justiz statt.

Sonntag, 26. September 2010, von Elmar Leimgruber

Pressefreiheit bedeutet nicht journalistische Willkür

Elmar Leimgruber
Foto: © Leimgruber

Vorausgeschickt: Ja, die Pressefreiheit ist in Gefahr, und zwar nicht nur in irgendwelchen Entwicklungsländern, sondern auch in Europa und hier wie in Italien und in anderen Ländern auch in Deutschland und Österreich. Dies hat in erster Linie wirtschaftliche Gründe, denn rein durch Abonnement-Einnahmen können sich viele Medien nicht finanzieren, wodurch ein problematisches Spannungsfeld zwischen journalistischer Unabhängigkeit und wirtschaftlichen Zwängen entsteht.

Und dann gibt es in jedem Land auch noch so genannte staatsnahe Medien, die von der jeweiligen Regierung kontrolliert werden. So kam in Österreich unter der schwarz-blauen Regierung ein “schwarzer” Chefredakteur an die Spitze der “Wiener Zeitung” und wurde prompt von einem “roten” abgelöst, als der rote Faymann Bundeskanzler wurde. Und beim ORF ging es seit der letzten rot-schwarzen Regierung noch weit unverfrorener her:

In der schwarz-blauen-orangen Regierungszeit wurde nur versucht, ein gewisses politisches “Gleichgewicht” der einzelnen Parlaments-Parteien im ORF herzustellen, was jene Leute im ORF, die es gewohnt waren, politisch immer nur unter ihresgleichen zu sein, verstörte und die SOS ORF gegen die vermeintliche politische Vereinnahmung des ORF ins Leben rufen liess.

Was hingegen seit der Regierung des roten Kanzlers Faymann im ORF vor sich geht, hat mit Meinungsvielfalt und Demokratie nichts mehr gemeinsam: Nicht nur, dass er -wie berichtet- alle ihm -leider- per Gesetz zustehenden Publikumsräte ausschliesslich aus den Reihen seiner Partei der SPÖ rekruitierte, und damit das Sehervotum nicht nur ignorierte, sondern im Nachhinein zu seinem Vorteil manipulierte (und ich höre nach wie vor niemanden im ORF und kaum wen ausserhalb, der gegen eine solch haarsträubende politische Einflussnahme und Umfärbung auftritt), sondern alle wichtigen Umbesetzungen der Spitzenfunktionen der letzten Monate waren SPÖ-Sympatisanten. Gegen solche Vorgänge und Einmischungen müssten Journalisten und ihre Standesvertretungen protestieren, das passiert aber leider nicht. Es scheint fast, es herrscht chronische Blindheit auf dem einen Auge. Bezüglich ORF und Politik stehe ich übrigens nach wie vor (wenn ein politisch unabhängiger ORF schon nicht möglich und offenbar auch nicht erwünscht ist) für einen ORF, in dem alle Parlamentsparteien je nach ihrer Stärke vertreten sind.

Und dann gibts in Österreich noch die “Kronenzeitung”, die sich offenbar nicht zu schade dafür ist, nach den Treueschwüren der SPÖ-Spitze vor einiger Zeit dem Medium gegenüber, derlei aktiv Parteipropaganda für die SPÖ zu betreiben, dass deren Funktionäre schon gebeten wurden, der “Krone” passende Promotion-Artikel zukommen zu lassen.

Also nein: Es herrscht nicht wirklich Pressefreiheit, wenn reichweitenstärkste Medien eines Landes (ORF, “Krone”, “Österreich” und in letzter Zeit vermehrt auch “heute”) wohlwollende Hofberichterstattung für die SPÖ liefern (müssen). Und dies ist der eigentliche Skandal: dass das Medien- und Machtimperium in Österreich vor allem von einer einzigen Partei kontrolliert wird: der SPÖ.

Aber derzeit gegen die Wogen hoch im Zusammenhang mit zwei konkreten Rechts-Fällen, wo manche Journalisten ihre Befürchtung bestätigt sehen, dass die Pressefreiheit in Gefahr ist. Dabei handelt es sich hier um zwei grundunterschiedliche Ereignisse:

Im ersten Fall hatte vor einigen Tagen die Oberstaatsanwaltschaft Wien Journalisten der Nachrichtenmagazine “profil” und “News” im Rahmen einer Beschuldigteneinvernahme vernommen, weil diese aus dem Gerichtsdossier in der Causa “Hypo Alpe-Adria” berichtet hatten, was jedoch in Österreich nicht strafbar ist. Weil es hierbei aber um einen “Tatbestand” in Deutschland handelt, hatte die Staatsanwaltschaft München aber die Einvernahme der österreichischen Journalisten in Wien verlangt.

Bei allem Verständnis dafür, dass die Justiz -zu Recht- ein berechtigtes Problem mit eigenen “Maulwürfen” hat: Erstens ist das Zitieren aus Gerichtsakten in Österreich nicht strafbar und zweitens gilt das Redaktionsgeheimnis verbunden mit dem Schutz der jeweiligen Informanten. Es ist ist Aufgabe der Justiz, ihre “2undichten Stellen” selbst ausfindig zu machen und nicht Journalisten damit zu quälen. Geschieht es dennoch, handelt es sich auch für mich eindeutig um eine Gefährdung der Pressefreiheit.

Im zweiten Fall hatte bereits vor Monaten die “Am Schauplatz”-Redaktion des ORF eine Dokumentation über Skinheads vorbereitet und diese offenbar zu einer Veranstaltung von FPÖ-Chef Strache gebracht. Und hier stehen nun Aussage gegen Aussage: Strache behauptete, dass Redakteure die Skinheads zur Naziparolen anstifteten und erstattete Anzeige wegen “Wiederbetätigung”. Der ORF stellte sich schützend hinter seine Redakteure, die ihre Unschuld beteuerten. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin sofort die Herausgabe des gefilmtes Materials. Erst viele Stunden später und erst am nächsten Tag übergab der ORF einen Teil des Filmmaterials. Der ORF verklagte daraufhin Strache.

Jetzt Monate später wurde mitgeteilt, dass laut einem Gutachter auf dem abgegebenen Filmmaterial keine Manipulationen erkennbar sind. Und wenige Tage später hob das Parlament die Immunität des FPÖ-Chefs auf, um ein Gerichtsverfahren gegen ihn eröfffnen zu können. Und in Folge wurde vom ORF durch Beschluss des OLG Wien auch die Herausgabe des restlichen Filmmaterials gefordert.

Der Aufstand des ORF und weiterer Medien war gross und man ortete einen schwerwiegenden Angriff gegen die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis.

Aber hier kann ich beim besten Willen nicht mit: Es überrascht und mich und erfüllt mich mit Sorge, dass ausgerechnet auch jene journalistischen Kollegen, die bei politischen Gegnern dauernd der Justiz Untätigkeit vorwerfen, wenn sie vermutliche “Skandale” über diese aufgedeckt haben, jetzt “Skandal” und “Rettet die Pressefreiheit” schreiben. Wäre ihr Gerechtigkeitssinn so ausgeprägt, wie sie ihn für sich selbst gern beanspruchen und einfordern, müssten sie auch in diesem konkreten Fall entschieden für die volle Aufklärung eintreten, schon ihrer eigenen Glaubwürdigkeit wegen:

Wenn mir als Journalist ein Politiker unverfroren vorwirft, ich manipuliere, dann lege ich mein Material sofort und vollständig und freiwillig vor Zeugen offen und überführe ihn der Verleumdung. Und das ist meines Erachtens in diesem Fall der einzig richtige Weg, wenn man “unschuldig” ist. Die “Am Schauplatz”-Redaktion und mit ihr der ORF haben sich hingegen für einen Weg entschieden, der Vertuschung vermuten lässt. Sich hier auf das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit zu berufen, klingt zumindest nach einer billigen Ausrede, weil man (zu Recht?) nicht zu dem stehen kann, was man als Journalist tut.

Und dass in diesem Fall auch noch durch Anzeige des ORF die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wurde, um ein gerichtliches Verfahren zu ermöglichen, kommt erschwerend dazu. Wie soll man ein Verfahren gegen wen führen können, wenn die Beweismittel nicht verwendet werden dürfen?

In diesem Fall bezüglich dieser so genannten “Skinhead-Affäre” halte ich den Schrei nach dem Schutz der Pressefreiheit nicht nur für eine Überreaktion, sondern für vollkommen unangebracht und unberechtigt. Hier sollen die Redakteure zu dem stehen, was sie produziert haben; das hätten sie sofort und ohne gerichtliches Urteil machen sollen, schon um ihre -sofern es diese gibt- Unschuld zu beweisen.

Ich bin hier für eine lückenlose und vollständige Aufklärung der Causa, und zwar ohne irgendwelche politischen oder sonstigen Rücksichten, weder auf Strache, noch auf die betreffende Redaktion.

Und obwohl ich in diesem Fall keinerlei Verletzung weder des Redaktionsgeheimnisses noch der Pressefreiheit feststellen kann, aber im zuerst genanntenFall sehr wohl und weil die Pressefreiheit ein unersetzbarer Wert für die demokratische Gesellschaft darstellt, nehme ich auch am einmaligen Krisen-Journalistentreff am Montag Abend teil, um mit besorgten Kolleginnen und Kollegen Massnahmen gegen die Aushöhlung der Pressefreiheit zu diskutieren.

Übrigens: es sollte zwar selbstverständlich sein, aber ich erinnere dennoch daran: Als Journalist tragen wir eine grosse Verantwortung: nicht nur nur dem Chefredakteur oder dem Verleger gegenüber, sondern vor allem uns selbst und den Menschen gegenüber, für die wir berichten, und natürlich auch jenen gegenüber, über die wir recherchieren. Dessen sollten wir uns immer bewusst sein.

Weitere Beiträge zum Thema:

Weitere Beiträge zum Spannungsfeld PR, Unabhängigkeit, Korruption und Glaubwürdigkeit der Medien:

- Deutsche Bundeskanzlerin Merkel plädiert für Pressefreiheit (Info)

- Mobbing, Machtkämpfe und Postenschacher im ORF (Info)

- Deutscher PR-Rat fordert Trennung von Redaktion und Werbung (Info + Kommentar)

- Journalisten und Juristen warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr (Info)

- DJV und ROG kritisieren Sachsen-Sumpf-Urteil gegen Journalisten (Info)

- Kardinal Schönborn zum Thema Macht und Verantwortung am Beispiel Dichand

- Berlusconi und die Pressefreiheit (Info)

- Politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge (Kommentar)

- dpa klagt Verkehrsministerium (Info + Kommentar)

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln (Info)

- SOS ORF: Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung? (Kommentar)

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit (Kommentar)

- Verbrechen und journalistische Verantwortung (Kommentar)

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs (Info)

- Journalisten sind manipiuliert, korrupt und Lügner (Info)

- dpa-Chefredakteur plädiert für mehr Mut im Journalismus (Info)

- Was macht einen Terroristen aus? (Kommentar)

- Press Freedom Award 2010 (Info)

Dienstag, 17. August 2010, von Elmar Leimgruber

Mängel am Urlaubsort bringen Preisminderung und Schadenersatz

Mängelfrei war mein Urlaub auf Mykonos
Foto: © Leimgruber

Wer grobe Mängel am Urlaubsort vermelden kann, hat künftig eventuell nicht nur Anspruch auf Reisepreisminderung, sondern auch auf “Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude”. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil nämlich genauso entschieden.

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der entsprechende Reiseveranstalter in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Das oberste Gericht entschied sich zugunsten der Kläger und sprach dem Paar neben einer Preisminderung von 25 Prozent auch einen Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Im konkreten Fall hatten zuvor sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern zwar eine Reisepreisminderung zugesprochen. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch “die entgangene Urlaubsfreude” mit abgegolten wäre.

Weitere Meldungen zum Thema Urlaub und Konsumentenschutz finden Sie hier.

Samstag, 14. August 2010, von Elmar Leimgruber

Reporter ohne Grenzen und DJV kritisieren “Sachsen-Sumpf”-Urteil gegen Journalisten

Die verurteilten Reporter Arndt Ginzel und Thomas Datt
Foto: ROG © Jan Zappner

Am Freitag, 13. August, hat das Dresdner Amtsgericht die beiden Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich im Zusammenhang mit der sogenannten “Sachsen-Sumpf”-Affäre nach Ansicht des Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert dieses Urteil als “Skandal”:

In vielen Ländern der Welt seien Journalisten willkürlichen Strafverfahren wegen Verleumdung ausgesetzt. Fast immer sei dies ein Vorwand, um Pressefreiheit zu unterdrücken. “Der Dresdner Prozess zeigt das gleiche Muster: Justizbehörden benutzen das Strafrecht gegen unliebsame Journalisten”, reagiert ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.

Auch der Deutsche Journalisten Verband (DJV) kritisiert das Urteil: In Zukunft könnte nun auch anderswo versucht werden, “kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern,” befürchtet DJV-Chef Michael Konken. “In Anklage und Prozess wurden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen“, erklärte die sächsische DJV-Landesvorsitzende Sabine Bachert. Man werde die Urteilsbegründung abwarten und behalte sich weitere Schritte vor, so der DJV-Landesverband Sachsen, der die beiden freien Journalisten juristisch berät.

Gegenstand der Anklage sind Artikel im Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” und bei “Zeit Online” aus dem Jahr 2008 zum “Sachsen-Sumpf” – eine mögliche Korruptionsaffäre, in dem es auch um eventuelle Verstrickungen ranghoher sächsischer Justizvertreter geht. Ginzel und Datt waren Autoren des “Zeit Online”-Berichts und an dem “Spiegel”-Artikel als Co-Autoren beteiligt. Ihnen werden ehrverletzende Tatsachenbehauptung, üble Nachrede und Verleumdung vorgeworfen. Der Hintergrund der Anklage ist hier online abrufbar. Der entsprechende Beitrag bei “Zeit Online” kann hier gelesen werden.

ROG und DJV hatten bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung Freispruch für die beiden Journalisten gefordert:

“Eine Verurteilung der beiden Journalisten würde den Rechtsstaat beschädigen und die Pressefreiheit verletzen”, betonte die stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Ulrike Kaiser: “Das Verfahren war und ist in unseren Augen der Versuch der Einschüchterung von investigativ recherchierenden Journalisten.” Im Prozess wurde laut DJV durch Zeugenaussagen und Akten, die durch die Angeklagten eingeführt wurden, erwiesen, dass es die im Bericht aufgezeigten Unstimmigkeiten tatsächlich gab”. Und zudem sollte in diesem Fall “auch die mögliche Einflussnahme von Landesbehörden auf das Strafverfahren gegen die beiden freien Journalisten aufgeklärt werden”. “Eine Verurteilung wäre nicht nachvollziehbar”, so Kaiser.

“Journalistische Handlungen werden in dem Prozess zu Unrecht kriminalisiert. Eine der wichtigsten Funktionen der Medien ist es, Missstände aufzudecken. Eine Verurteilung würde künftige Berichterstattung zu Korruptionsaffären behindern und damit die Pressefreiheit beeinträchtigen,” warnte Rediske: “Schon die Einleitung des Strafverfahrens gegen die freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt, die im so genannten “Sachsen-Sumpf” recherchiert hatten, sei mehr als fragwürdig gewesen. Schließlich hätten sich die Nebenkläger nicht einmal getraut, presserechtlich gegen die angeblich diffamierenden Äußerungen vorzugehen”. Zudem habe viel in dem Prozess darauf hingedeutet, “dass Behörden Druck auf investigativ recherchierende Journalisten ausüben wollen”, kritisiert Rediske.

Freitag, 7. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Über den Wahrheitsgehalt von Werbeaussagen am Beispiel Danone

Stärkt (nur) Actimel von Danone die Abwehrkräfte?
Bild: actimel.de

Ja, der französische Joghurthersteller, aber vor allem -vermarkter Danone ist schon arm dran: Für seine Werbebotschaft, dass sein “Actimel” die “Abwehrkräfte stärkt” und zwar “nachweislich”, erhielt er 2009 den Goldenen Windbeutel von der Konsumentenschutzorganisation “Foodwatch” für die “dreisteste Werbelüge des Jahres”.

“Etikettenschwindel lohnt sich nicht” schreibt hierzu Foodwatch ein Jahr später: “Direkt nach der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2009 sackten die Imagewerte der Marke Actimel ab – und blieben bis heute auf niedrigem Niveau. Aktuell (1. Quartal 2010) liegen die Imagewerte um rund 55 Prozent niedriger als vor der Wahl (4. Quartal 2008). Das belegt der BrandIndex des Kölner Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics.”

Die Agrar Markt Austria (AMA), die in Österreich unter anderem auch für Milchprodukte zuständig ist, ging vor einigen Monaten in die Offensive für Joghurt aus Österreich und publizierte den Slogan “Jedes Joghurt stärkt ihre Abwehrkräfte”, und auch das sei wissenschaftlich erwiesen. Danone aber beansprucht dieses Privileg für sich allein und hämmert dies in seinen Werbesports den Konsumenten auch unmissverständlich ein: “Nur Actimel stärkt ihre Abwehrkräfte”.

Doch damit nicht genug: Der französische Grosskonzern hat nun die AMA in Wien auf Unterlassung verklagt, weil er in der Werbekampagne einen Angriff auf sein Produkt Actimel, das grossteils in Polen oder in Belgien hergestellt wird, sieht. Laut der österreichischen “Bauernzeitung” soll das Wiener Handelsgericht nun rechtlich klären, ob tatsächlich jedes Joghurt oder eben nur das Danone-Produkt das körpereigene Immunsystem stimuliert und damit die Abwehrkräfte stärkt. Das Gericht hat beide Parteien wechselseitig zur Stellungnahme aufgefordert, ihre Standpunkte zu belegen. Die Stellungnahme von Danone wurde jetzt der AMA Marketing zugestellt, wobei diese nun bis zum 10. Mai Zeit hat, ihren Standpunkt zu untermauern beziehungsweise die Vorwürfe zu entkräften.

“Actimel stärkt nachweislich die Abwehrkräfte. Das ist in mehr als 30 wissenschaftlichen Studien belegt,” schrieb Danone bereits im vergangenen Jahr nach der Auszeichnung mit dem Goldenen Windbeutel. “Actimel ist damit der einzige probiotische Joghurt-Drink, dessen Wirkweise auf die Abwehrkräfte so intensiv untersucht wurde,” und daher distanzierte sich Danone auch “von dieser Form der gezielten Verbraucherverunsicherung”.

Seit einigen Jahren gilt ja -wie berichtet- in der Europäischen Union die Vorschrift, dass gesundheitliche Aussagen in der Werbung nachgewiesen sein müssen. Danone hat diesbezüglich für seine Produkte Actimel, Activia und Danacol bei der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Anträge eingebracht, letzthin aber erneut einen Antrag auf Zulassung von gesundheitsbezogenen Werbe-Aussagen (Health Claims) seiner Produkte “Actimel” und “Activia” bei der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zurückgezogen.

“Offensichtlich dämmert es endlich auch den Marketing-Strategen von Danone, dass ihre völlig überzogene Werbekampagne einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten und auch von den Kunden nicht honoriert wird”, erklärte Anne Markwardt von foodwatch, Leiterin der Wahl zum Goldenen Windbeutel: “In der Actimel-Werbung wird irreführend suggeriert, Verbraucher könnten sich mit dem Getränk vor Erkältungen schützen. Doch dafür fehlt jeder Beleg. Die Wirkung von Actimel ist nicht viel besser als die von herkömmlichem Naturjoghurt. Actimel ist jedoch drei bis vier Mal so teuer und doppelt so zuckrig” und “der Image-Einbruch von Actimel sollte eine Warnung an andere Hersteller sein”. Actimel habe vor allem die “Abwehrkräfte gegen Mogelprodukte” gestärkt, so Anne Markwardt.

Neben der kritischen Berichterstattung über die Gesundheitswirkung seiner Joghurt-Drinks hat der Danone-Konzern aber derzeit auch noch ein weiteres Problem: Die Umweltschutzorganisation Greenpeace mobilisiert mit Aktionen und Aufklebern auf den entsprechenden Produkten gegen den Kauf von Babymilchpulver von Milupe (Danone-Gruppe): “Mit dem Kauf von Gen-Milch unterstützen Verbraucher die Verbreitung der riskanten Gentechnologie. Mit 65 Prozent Marktanteil haben Nestlé und Danone (Milupa) laut Greenpeace den höchsten Absatz von Babymilchpulver in Deutschland. Gegenüber Greenpeace erklärten die beiden Lebensmittelkonzerne, dass Gen-Pflanzen in der Milchviehfütterung Standard sei. Und eine Umstellung sei nicht in Planung.

Also kommen offenbar harte Zeiten auf Danone zu: Nun bleibt also vorerst abzuwarten, was das Wiener Handelsgericht in der Causa Daone gegen AMA entscheiden wird. Hoffentlich wird es es eine Entscheidung gegen irreführende Werbung und für Pluralismus treffen. Bis dahin aber wirbt Danone weiterhin mit “Stärkt die Abwehrkräfte” für Actimel und mit einem Wohlfühlbauch anstatt eines Blähbauchs durch den regelmässigen Verzehr von Activia…

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