Mit ‘Haft’ getaggte Artikel

Mittwoch, 7. August 2013, von Elmar Leimgruber

ROG: Türkei agiert gegen Meinungs- und Pressefreiheit

Der Ergenekon-Prozess offenbart Mängel bei Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Zu diesem Schluss kommt “Reporter ohne Grenzen”. Beim Prozess waren nicht nur ranghohe Militärs (darunter der ehemalige Generalstabchef), welche seit Gründung der Partei Wächter einer laizistischen Türkei sein sollten, wegen (angeblichem) Putschversuchs gegen den islamistischen Premier Erdogan zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, sondern unter anderem auch Journalisten:
Die langjährigen Haftstrafen gegen mindestens zwölf Journalisten im Rahmen des Ergenekon-Prozesses werfen laut ROG ein Schlaglicht auf die ungelösten Probleme der Türkei mit Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit. „Der Prozess hat einmal mehr gezeigt, wie nötig grundlegende Justizreformen in der Türkei sind“, sagte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. „Überlange Untersuchungshaft, unklare Anschuldigungen und fragwürdige Beweise kennzeichnen auch viele andere Verfahren gegen Journalisten, die etwa wegen ihrer Arbeit für pro-kurdische Medien verfolgt werden.“

Als Beweismaterial in dem am Montag zu Ende gegangenen Prozess dienten unter anderem illegal abgehörte Telefonate sowie Aussagen anonymer Zeugen. Zwei der nun verurteilten Journalisten, Mustafa Balbay und Tuncay Özkan, verbrachten während des Prozesses vier bzw. fünf Jahre in Untersuchungshaft. Zwei Tage vor der Urteilsverkündung wurden laut ROG zudem in Istanbul die Wohnungen mehrerer Journalisten durchsucht, darunter Ilker Yücel und Osman Erbil von der Zeitung Aydinlik sowie Mustafa Kaya und Mehmet Kivanc vom nationalistischen Sender Ulusal Kanal. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte sie, zu Demonstrationen gegen den Ergenekon-Prozess aufgerufen zu haben, die „die Verfassungsordnung gefährden“ und die Geschworenen bei der Urteilsfindung unter Druck setzen könnten.

Verurteilt wurde nun unter anderem Mustafa Balbay, früherer Kolumnist der Zeitung Cumhuriyet und Parlamentsabgeordneter der Republikanischen Volkspartei CHP. Er erhielt 34 Jahre und acht Monate Haft. Der ebenfalls politisch aktive frühere Besitzer des Fernsehsenders Biz TV, Tuncay Özkan, wurde zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung verurteilt. Mehmet Haberal, Eigentümer des Senders Baskent TV, erhielt eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren, die wegen der langen Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wird. Deniz Yildirim, ehemals leitender Aydinlik-Redakteur, erhielt 16 Jahre und zehn Monate Haft.

Der Aydinlik-Journalist Hikmet Cicek, der zugleich eine führende Figur der Arbeiterpartei ist, wurde zu 21 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Journalist Vedat Yenener erhielt siebeneinhalb Jahre Haft, ebenso der frühere Chef von Ulusal Kanal, Serhan Bolluk. Dessen Nachfolger Adnan Türkkan bekam eine zehneinhalbjährige Haftstrafe. Der Fernsehjournalist Turan Özlü erhielt neun Jahre Haft, der frühere Kolumnist Güler Kömürcü Öztürk sieben Jahre und Ünal Inanc vom Nachrichtenportal Aykiri Haber 19 Jahre und einen Monat. Der Journalist Caner Taspinar ist einer der 21 Freigesprochenen in dem Mammut-Prozess mit insgesamt 275 Angeklagten.

Unabhängig von den nun verhängten Urteilen geht der Prozess gegen 13 Angeklagte weiter, denen vorgeworfen wird, sie hätten durch Bücher und Veröffentlichungen auf der Webseite des oppositionellen Online-Fernsehens Oda TV das Ergenekon-Netzwerk unterstützt und dessen juristische Verfolgung diskreditiert. Unter ihnen sind die bekannten Investigativjournalisten Ahmet Sik und Nedim Sener. Sik gehörte zu den Reportern des Magazins Nokta, die den Ergenekon-Geheimbund aufdeckten und damit ihre strafrechtliche Aufarbeitung erst ermöglichten. Sener machte sich einen Namen als Enthüller von Korruptionsfällen, bevor er intensiv zum Mord an Hrant Dink recherchierte. Die Vorwürfe gegen beide sind äußerst vage. In ihren Verhören wurde deutlich, dass sich die Anschuldigungen der Strafverfolger vor allem auf ihre journalistischen Recherchen zum Ergenekon-Komplex stützen.

Einen ausführlichen Bericht zum Verfahren gegen Ahmet Sik und Nedim Sener ist hier abrufbar, allgemeine Informationen zur Lage der Pressefreiheit in der Türkei sind hier.

Samstag, 28. August 2010, von Elmar Leimgruber

Italien verschärft Strafen für Raser und Alk-Sünder

Alkohol-Promille-Testgerät


Italien, das Lieblingsurlaubsland österreichischer Autoreisender hat mitten in der sommerlichen Hochsaison die Verkehrsstrafen verschärft, informiert Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Für Touristen relevant sind vor allem die höheren Strafen für Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte, sowie für Lenker von Motorrädern und Mopeds. Für italienische Lenker wurden dagegen einige Schlupflöcher eröffnet.

Die neuen Strafen im Detail: Wer das Tempolimit auf der Autobahn um 40 bis 60 km/h übertritt, zahlt 500 Euro statt bisher 370 Euro. Sind es gar 60 km/h muss man 779 Euro zahlen statt bisher 500 Euro. Die Geldstrafen für geringfügigere Tempoüberschreitungen auf Italiens Autobahnen bleiben unverändert: 38 Euro bis zu 10 km/h und 155 Euro, wenn das Limit um 10 bis 40 km/h überschritten wird.

Auf den Autobahnen bekommt man in den Autobahn-Shops zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh keinerlei Alkohol mehr zu kaufen (bisher war nur das Ausschenken von Alkoholika verboten, nicht jedoch der Verkauf). In jeder Bar (auch außerhalb der Autobahnen) darf ab drei Uhr (statt bisher zwei Uhr) in der Früh kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Dafür müssen die Wirte den Gästen einen funktionierenden Alkomaten zur Verfügung stellen, damit sie ihren Promillestand feststellen können.

Bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,8 und 1,5 Promille müssen Lenker in Italien 800 Euro zahlen, verlieren für ein halbes bis ganzes Jahr den Führerschein und verlieren 10 Führerscheinpunkte. Zudem droht ihnen 6 Monate Arrest. Für Führerscheinneulinge (unter 21 Jahre oder erst seit 3 Jahren den Führerschein) gilt bei Alkoholisierung 0,0 Promille, also ein absolutes Alkoholverbot, genauso wie für alle, die beruflich bedingt ein Fahrzeug lenken (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer usw.). Wer dagegen verstößt muss 155 Euro zahlen, bei einem Unfall sogar 310 Euro. Bei Verstößen gegen Alkoholisierung sind die Sanktionen für Führerscheinneulinge um ein Drittel höher, als für alle anderen Lenker (mehr Strafe, längerer Führerscheinentzug, längere Haft). Handelt es sich dabei um Moped- oder Motorradfahrer wird bei diesem Alkoholisierungsgrad auch noch das Moped bzw. Motorrad für immer beschlagnahmt und versteigert (sofern der Lenker auch Eigentümer ist).

“Wer ein frisiertes Leichtmotorrad (=Moped und Motorrad bis 125ccm) fährt, muss nun 398 Euro Strafe zahlen und sein Leichtmotorrad 60 Tage lang stehen lassen. Für diese zwei Monat muss man auch noch für die Aufbewahrung bezahlen”, so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Gleichzeitig mit diesen Verschärfungen hat die italienischen Regierung in Rom für italienische Lenker einige Schlupflöcher aufgetan: Wem der Führerschein gesperrt wurde, kann ihn künftig trotzdem für einige Stunden täglich benutzen, etwa für den Weg zur Arbeit. Eine Kontrolle wird dadurch laut ARBÖ in der Praxis sehr erschwert und die drastische Führerscheinentzugsdauer wieder etwas entschärft. Zudem wird es für Kleinverdiener möglich sein, die Geldstrafen in Raten zu bezahlen.

Donnerstag, 7. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Protest ist angesagt: China quält wieder Andersdenkende

Dhondup Wangchen <BR> Foto: freetibet.org
Der Verhaftete Tibeter Dhondup Wangchen
Foto: freetibet.org

Der tibetische Filmemacher Dhondup Wangchen ist am 28. Dezember 2009 zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dies berichtet International Campaign for Tibet Deutschland (ICT).

Wangchen hatte im März 2008 den Dokumentarfilm “Leaving Fear Behind” veröffentlicht, in dem Tibeter in ungewöhnlicher Offenheit die Situation in Tibet kritisieren. Der 35-jährige Wangchen war am 26. März 2008 unmittelbar nach Veröffentlichung der Dokumentation in Haft genommen worden und seinem Anwalt Li Dunyong war laut ICT im Juli 2009 untersagt worden, den Tibeter gerichtlich zu vertreten. Sorge besteht auch über den Gesundheitszustand des Tibeters. Li Dunyong zufolge ist Wangchen in der Haft auch gefoltert worden. Berichten zufolge wurde das Urteil in Xining, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Qinghai, gesprochen.

Kai Müller, Geschäftsführer der International Campaign for Tibet Deutschland (ICT), äußerte heute, Donenrstag, seine Besorgnis über den Fall: “Wangchens Verurteilung widerspricht in eklatanter Weise internationalen Menschenrechtsstandards. Da er nichts anderes getan hat, als der berechtigten Kritik von Tibetern an der Situation in Tibet mit friedlichen Mitteln eine Stimme zu geben, fordern wir seine unverzügliche Freilassung.” Das Verfahren gegen Wangchen sei exemplarisch für das harte Vorgehen der chinesischen Behörden gegen abweichende Meinungen und Protest von Tibetern.

Müller verwies auf den Fall des angesehenen tibetischen Geistlichen Phurbu Rinpoche, der am 23. Dezember 2009 nach einem offenkundig unfairen Verfahren zu einer achteinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Auch in diesem Fall hatten die Anwälte des Angeklagten, Li Fangping und Jiang Tianyong, von Folter und Misshandlung berichtet. Den Anwälten war ebenfalls im Zuge des Verfahrens untersagt worden, den Tibeter zu vertreten.

“Das harte Vorgehen der chinesischen Behörden in Tibet ist ungeeignet, eine Konfliktlösung herbeizuführen. Anstatt massiv internationale Menschenrechtsstandards zu verletzen, muss Peking die Kritik von Tibetern ernst nehmen und endlich in einen substantiellen Dialog mit den Vertretern des Dalai Lama eintreten”, so Müller abschließend.

Eine solche Praxis der chinesischen Regierung muss meines Erachtens nicht nur von Medienverbänden in aller Welt protestiert werden, sondern auch und vor allem von Seiten der Regierungs-Chefs der westlichen Welt. Aber ich verstehe schon: die Hand, die die eigene Wirtschaft füttert, verhätschelt man lieber…