Mit ‘illegal’ getaggte Artikel

Samstag, 30. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Apotheker warnen vor “Barbie-Droge” Melanotan

Die derzeit im Internet als Bräunungsmittel beworbene “Barbie-Droge” Melanotan kann schwerwiegend die Gesundheit gefährden. Darauf weist die deutsche Bundesapothekenkammer hin. Die Anwendung von Melanotan I und II kann demnach das Immunsystem und das Herz-Kreislauf-System schädigen und wird mit Gesundheitsproblemen wie Erbrechen, hohem Blutdruck und Rötungen im Gesicht in Zusammenhang gebracht. Bereits bestehende Muttermale können sich verdunkeln, das erschwert die ärztliche Diagnose möglicherweise auftretender Entartungen, so die Apothekenkammer.

Einige Präparate müssen zudem unter die Haut gespritzt werden, was ohne entsprechende Schulung und Hygienemaßnahmen ein hohes Risiko für Infektionen birgt. Die Mittel werden zusätzlich zur Gewichtsreduktion, zur Steigerung der Libido und gegen Potenzstörungen angepriesen.

“Braun, schlank und sexy dank eines selbsternannten Wundermittels – das ist ein gefährlicher Trugschluss. Ich warne dringend davor, unzureichend geprüfte und nicht zugelassene Arzneimittel einzunehmen”, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Die beiden Wirkstoffe Melanotan I und II sind Abwandlungsprodukte eines körpereigenen Hormons. Sie sind weltweit nicht als Arzneimittel zugelassen. Ihr Vertrieb ist illegal und steht nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes unter Strafe.

“Immer wieder nutzen skrupellose Geschäftemacher die Hoffnungen von Verbrauchern aus. Ich warne nachdrücklich davor, Arzneimittel bei dubiosen Internetversendern zu bestellen, denn dort ist das Risiko für Arzneimittelfälschungen groß”, so Fink. “Wer sichere Arzneimittel mit guter Beratung will, ist bei einer deutschen Apotheke gut aufgehoben.”

Sonntag, 10. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Asylfall Arigona Zogaj: Sachlichkeit ist gefragt

Ich habe mir lange überlegt, ob ich zu solch einem emotional so hochgeladenen Thema überhaupt Stellung beziehen soll. Da es aber dermassen die Gemüter auf beiden Seiten (“Gutmenschen” und Hardliner) erhitzt, halte ich es für angebracht, auch meinen Senf dazu abzugeben: Ich schicke voraus, dass ich grundsätzlich ein Befürworter des “humanitären Bleiberechts” bin: aber so wie in diesem konkreten Fall gehts absolut nicht:

Weil viele, die jetzt darüber diskutieren, offenbar nicht darüber informiert sind: zur Geschichte der Zogajs in Kürze (in Ausklammerung jener Menschen, die sich aus emotionalen Gründen für oder gegen deren Bleiberecht aussprechen): Arigona Zogajs Vater kam (nachdem er laut “News” unrechtmässig den LKW seines Arbeitgebers im Kosovo verkauft hatte) 2001, also zu einem Zeitpunkt, wo der Krieg im Kosovo schon längst zu Ende war, illegal (!) nach Österreich und suchte anschliessend um Asyl an. Obwohl sein Asylantrag bereits im Mai 2002 abgelehnt wurde, kamen im Herbst desselben Jahres auch seine Frau und seine fünf Kinder (ebenfalls illegal durch Schlepper) nach Österreich. Sowohl der Rekurs im Asylverfahren als auch der Antrag auf Erstniederlassung gingen für die Zogajs negativ aus und so wurde 2007 deren Ausweisung beschlossen. Und dem stimmte auch die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNO), die für den Kosovo, der inzwischen übrigens sogar von der EU als selbständiger Staat anerkannt wird, zuständig war, zu.

Als die Polizei die Familie abholen wollte, liess Arigona ihre Familie im Stichund floh. Ihre Geschwister und ihr Vater wurden ausgewiesen und ihre Mutter durfte vorerst in Österreich verbleiben, um ihre Tochter zu suchen. Anstatt sich jedoch später wieder ihrer Familie anzuschliessen, wandte sie sich unter anderem in Form einer Videobotschaft mit Selbstmorddrohungen an die Öffentlichkeit und wollte so die Rückkehr ihrer Angehörigen nach Österreich erpressen, was zu mehreren Aufschüben ihrer Ausweisung führte.

Durch den öffentlichen massiven Druck bedingt durfte Arigona anschliessend bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in ihrer Causa zusammen mit ihrer Mutter in Österreich bleiben. Ende 2007 bestätigte das Höchstgericht die bisherigen Urteile und entschied gegen ein Bleiberecht der Familie und so sollten auch Arigona und ihre Mutter (nicht sofort, sondern) nach Ende der Pflichtschule im Sommer 2008 ausgewiesen und wieder mit ihren Angehörigen im Kosovo zusammengeführt werden.

Mutter Zogaj unternahm dann 2008 einen Selbstmordversuch, was zu psychiatrischer Behandlung führte und Vater Zogaj verliess seine bisher mit ihm lebenden Kinder im Kosovo. Diese liessen sich durch Schlepper nach Ungarn bringen, stellten dort -nachdem sie von der Polizei aufgegriffen worden waren- einen Asylantrag und drei davon reisten daraufhin im Dezember 2008 wiederum illegal in Österreich ein. Innenministerin Fekter prüfte indes, ob aufgrund des Dublin-Abkommens eine Zusammenführung in Ungarn möglich wäre. Die zwei älteren Brüder Arigonas kündigten an, freiwillig in den Kosovo zurückzukehren und bei einem wurde bei der Ausreise ein Schlagring vorgefunden, der in Österreich unter das Waffengesetz fällt und wofür er bis zu einem Jahr Haft erhalten könnte. Und schon kurz darauf wurden die beiden erneut ein Österreich aufgegriffen und stellten wiederum einen Asylantrag; sie kamen daufhin in Schubhaft und reisten anschliessend freiwillig zurück in den Kosovo.

Im November 2009 kam dann der endgültige negative Asylbescheid für Arigona und der damit verbundene endgültige Abschiebebefehl. Und wieder gab es Selbstmorddrohungen von Seiten Arigonas.

Und nun zu meinem Standpunkt in dieser Causa: Ich bin im Grunde Befürworter eines “humanitären Bleiberechts”, aber nicht im Fall von Arigona Zogaj. Und voll allem ist sie keinesfalls -wie vom Magazin “profil” betitelt – “Mensch des Jahres 2008″: Was hat sie 2008 oder auch die Jahre vorher an Positivem für die Allgemeinheit, speziell für Österreich geleistet, um diese Auszeichnung zu verdienen?

In ihrem Fall bzw. bei ihrer Familie gab es im Gegenteil Jahr für Jahr neue Erpressungsversuche und ständig neue öffentlichkeitswirksame Aktionen, um anders behandelt zu werden als andere Asylwerber. Ohne diese vollkommen unnötigen Aktionen würde Arigona vermutlich schon lange ein humanitäres Bleiberecht in Österreich geniessen. Und dies, obwohl auch das diskriminierend gegenüber all jenen Asylwerbern wäre, die ein Bleiberecht vielleicht mehr verdienen, weil sie beispielsweise aus einem aktuellen Kriegsgebiet oder einem Land kommen, in dem nachweislich politisch verfolgt wird. Diese sind übrigens auch die einzigen Gründe, die nach aktuellem österreichischen Asylgesetz auch tatsächlich zu einem positiven Asylbescheid führen.

Die Schlussfolgerung muss also lauten: Die Republik Österreich darf sich auf keinem Fall, auch nicht in Asylfragen erpressen lassen. Und wenn man zudem bedenkt, dass Österreich aktuell europaweit laut eurostat nicht rigoros entscheidet, sondern im Gegenteil bei der Flüchtlingsanerkennungsrate (mit 62 Prozent Ja bereits in erster Instanz) im Spitzenfeld steht und die Zogajs daher wohl aus guten Gründen in allen Distanzen das Verfahren verloren haben, muss die Abschiebung der Zogajs nun auch umgesetzt werden, will man Justiz und Rechtsstaat nicht der Lächerlichkeit preis geben.

Es wäre zudem höchst an der Zeit, alles daranzusetzen, dass Asylverfahren nicht mehr jahrelang dauern und alle Beteiligten quälen, sondern rasch und zügig abgeschlossen werden. So wird jenen Asylwerbern, gegen deren Aufnahme entschieden werden muss, nicht unnötig lange Hoffnung gemacht, dass es klappen könnte. Und jene Einwanderer, die einen positiven Bescheid erhalten, könnten sich sofort in die österreichische Gesellschaft integrieren. Dazu ist es aber nötig, dass sie neben ihrer Aufenthaltsbewilligung auch sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Zum Thema Asyl in Österreich habe ich übrigens schon kürzlich hier schon geschrieben.