Mit ‘Informantenschutz’ getaggte Artikel

Mittwoch, 2. Dezember 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Staatsschutzgesetz behindert Pressefreiheit

Das geplante neue Staatsschutz-Gesetz behindert laut ÖJC freien Journalismus und schränkt die Pressefreiheit ein. Der Journalistenclub fordert daher verstärkten Informantenschutz und Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt den aktuellen Entwurf zum Staatsschutzgesetz ab. ÖJC-Präsident Fred Turnheim kritisiert den mangelnden Informantenschutz und fehlende Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses und eines unabhängigen Journalismus in Österreich.

Außerdem müssen die Richter, als unabhängige Instanz, eingeschaltet werden. „Der geplante Dreiersenat ist einfach zu wenig und schützt daher auch nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“, stellt ÖJC-Präsident Turnheim fest.

Der waschige Begriff „Gruppierungen“ setzt das Medienrecht außer Kraft und verstößt so gegen den Verfassungsgrundsatz der freien Berichterstattung – auch über terroristische Vereinigungen.

„Seit Jahrzehnten werden leider auch in Österreich die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher scheibchenweise ausgehöhlt. So kann und darf es nicht weitergehen“, kritisiert der ÖJC die neue Gesetzesinitiative der Regierungsparteien.

 

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pressefreiheit:

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Mittwoch, 17. April 2013, von Elmar Leimgruber

Deutscher Journalisten-Verband lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV lehnt die geplante Abänderung des Telekommunikationsgesetzes in Richtung Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Aus Sicht des DJV kann der Informantenschutz in diesem Bereich bei Annahme des Gesetzes nicht gewährleistet werden. Er hat den daher Innenausschuss des Bundesrates aufgefordert, dem Plenum der Länderkammer die Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu empfehlen.

Auch der Kompromiss zum Richtervorbehalt und zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener ändere nichts an der Problematik, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nach dem Gesetz in der vorliegenden Fassung müssen Journalisten befürchten, dass Ermittlungsbehörden die elektronischen Daten ihrer Informanten leichter ausspähen können. Sie könnten dann ihre Quellen nicht mehr wirksam schützen.“ Ein Beleg dafür sei, dass bei Gefahr in Verzug die richterliche Genehmigung zur Bestandsdatenauskunft auch im Nachhinein eingeholt werden dürfe. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei es jedoch für den Quellenschutz unabdingbar, dass ein Richter angerufen werde, bevor die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Zugang zu den Quellen erhält. Das sei nicht gewährleistet. Der Bundesrat müsse dem Gesetz deshalb seine Zustimmung verweigern.

Den Gesetzgeber forderte der DJV-Vorsitzende auf, die Diskussion um die Bestandsdatenauskunft zum Anlass zu nehmen, den Informantenschutz zu stärken und Journalisten beim Zeugnisverweigerungsrecht nicht schlechter zu behandeln als Rechtsanwälte, Abgeordnete oder Geistliche. „Ob die Anonymität der Informanten von Journalisten gewahrt bleibt, darf bei Ermittlungsmaßnahmen nicht vom Einzelfall abhängen“, betont Konken.

 

Samstag, 18. Dezember 2010, von Elmar Leimgruber

WikiLeaks-Enthüllungen: Journalistenvereinigungen verurteilen Zensur

Wikileaks-Logo: www.wikileaks.org bzw. www.wikileaks.ch

Nach den WikiLeaks-Enthüllungen von US-Botschaftsdepeschen haben mehrere Regierungen Webseiten und Medien zensiert. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert die staatlichen Maßnahmen, den Zugang zu WikiLeaks-Seiten zu sperren und Ausgaben von Printmedien mit Berichten über die Dokumente zu verbieten. Die Zensurmaßnahmen sind ROG zufolge “unverhältnismäßig” und “verletzen das Recht auf Informationsfreiheit”. Mit WikiLeaks solidarisieren sich mittlerweile auch weitere Journalistenorganisationen wie beispielsweise der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und der österreichische Journalisten Club (ÖJC) (Zum Thema siehe auch den Kommentar auf meinsenf.net bzw. auf redakteur.cc).

“Es ist mit den Grundsätzen der Meinungsfreiheit nicht vereinbar, wenn Politik und Wirtschaft versuchen, Zensur auszuüben”, mahnt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. “Dies wird im Fall Wikileaks in massiver Weise praktiziert.” Es sei deshalb gut und notwendig, dass sich einige Zeitungen jetzt klar zu den gegen Wikileaks gerichteten Zensurversuchen positionierten. Das WikiLeaks-Material entbinde Journalisten nicht von ihrer Pflicht zur Recherche. “Die Leser und Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass das Material authentisch ist.” Deshalb ersetze WikiLeaks keineswegs den Journalismus, sondern bereichere ihn. “Wer die Quelle unterdrückt, schadet dem Journalismus”, so DJV-Vorsitzender Konken.

WikiLeaks sei zwar kein journalistisches Produkt, aber ein wichtiger Informant für Journalisten und “der Informantenschutz ist einer der Grundpfeiler der journalistischen Arbeit und damit Bestandteil der Pressefreiheit,” schreibt der ÖJC. “Die Einschränkung der Verbreitung von Information widerspricht der freien Meinungsäußerung und ist daher ein Anschlag auf die Pressefreiheit und die Grundrechte”, begründet ÖJC-Präsident Fred Turnheim die Solidarität des ÖJC mit WikiLeaks.

Mit Online-Sperrungen will die US-amerikanische Luftwaffe laut ROG Soldaten und Angestellte der Armee daran hindern, die veröffentlichten Dokumente des Außenministeriums einzusehen. Nach Informationen des “Wall Street Journal” ließ die Air Force den Zugang zu mindestens 25 Internetseiten von Medien und Blogs blockieren. Damit sind unter anderem die Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften wie “The Guardian”, “Le Monde”, “Der Spiegel” und “El País” ohne Sondergenehmigung nicht mehr von Computern des Militärs aus zugänglich.

Zuvor hatte am 3. Dezember das Weiße Haus die Bundesbehörden angewiesen, Beschäftigten nicht ohne Genehmigung den Zugriff auf die Dokumente von Arbeitscomputern aus zu erlauben. Wenige Stunden später ließ die Kongressbibliothek (Library of Congress) den Zugang zu WikiLeaks von ihren Computern aus sperren.” Die Zensurmaßnahmen sind eine unverhältnismäßige und gefährliche Antwort und verletzen das Recht auf Informationsfreiheit”, so ROG. Mit ihren Zensurmaßnahmen gerieten die USA in die Nähe von autoritären Staaten wie China, wo Seitensperrungen Alltag sind.

In Ländern mit starker Online-Überwachung wie China oder Thailand sind die Internetseiten von WikiLeaks seit Veröffentlichung der Geheimdokumente laut ROG nicht mehr erreichbar. Pakistan hat Seiten der Internet-Plattform blockieren lassen, die Dokumente zu dem südasiatischen Land enthalten. Und in Marokko wurden laut ROG mehrere Zeitungsausgaben verboten, die über die WikiLeaks-Veröffentlichungen berichtet hatten.