Mit ‘irreführende Werbung’ getaggte Artikel

Dienstag, 19. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Hipp erhält den Goldenen Windbeutel 2012 für die dreisteste Werbelüge des Jahres

Firmenchef Claus Hipp bürgt in der Werbung  für die Qualität seiner Produkte “mit seinem Namen”. Dennoch wurden seine Instant-Tees für Kinder mit über 44.000 Stimmen von Konsumentenschützern zur “Dreistesten Werbelüge des Jahres” gekürt. Hipp erhielt für dieses Produkt daher (Preisannahme verweigert) den von der Konsumentenschutzorganisation foodwatch alljährlich vergebenen “Goldenen Windbeutel”. An zweiter Stelle der Werbelügen-Charts steht die “Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung” von Netto, gefolgt von Becel pro.activ von Unilever.

“Zuckrige Instant-Tees bewirbt Hipp -trotz des Zuckergehalts von umgerechnet zweieinhalb Stück Würfelzucker pro fertiger 200-Milliliter- Tasse- als geeignete Getränke für Kleinkinder schon ab dem 12. Monat: diese Irreführungskampagne haben Zehntausende Verbraucher zur dreistesten Werbelüge des Jahres gewählt,” schreibt foodwatch dazu: “Zuckergranulat mit Wasser aufgegossen: Eltern ein solches Produkt für Kleinkinder zu empfehlen ist unverantwortlich und passt in keiner Weise zu dem so oft betonten Anspruch von Hipp, ,kindgerechte’ und ,gesunde’ Produkte anzubieten, so Oliver Huizinga von foodwatch. Experten hingegen empfehlen, kleinen Kindern nur ungesüßte Getränke zu geben.

Das Ergebnis der Werbelügenwahl 2012 im Detail:

  1. Platz: Instant-Tees ab dem 12. Monat von Hipp (44.013 Stimmen/34,1 Prozent)
  2. Platz: Viva Vital Hackfleisch-Zubereitung mit pflanzlichem Eiweiß von Netto-Markendiscount (35.549 Stimmen/27,5 Prozent)
  3. Platz: Becel pro.activ von Unilever (28.686 Stimmen/22,2 Prozent)
  4. Platz: Clausthaler von Radeberger (13.104 Stimmen/10,1 Prozent)
  5. Platz: Landlust Mirabelle & Birne von Teekanne (7.877 Stimmen/6,1 Prozent)

Bereits im Mai 2012 hatte foodwatch die Hipp-Tees kritisiert und eine E-Mail-Aktion an den Hersteller gestartet. Mehr als 10.000 Verbraucher beschwerten sich draufhin laut foodwatch direkt bei Unternehmenschef Claus Hipp. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, seine Zuckergranulat-Tees nicht länger als “Durstlöscher” zu bewerben. In einer Antwort an Verbraucher bezeichnete sie Hipp stattdessen als “Genussmittel”, die “gut für die Seele” der Kinder seien. Nach Bekanntgabe der Nominierung für den Goldenen Windbeutel versprach der Hersteller, die Produkte bis Ende des Jahres durch neue Produkte ohne Zuckerzusatz ersetzen zu wollen.

“Vom vermeintlich gesunden Durstlöscher zum Genussmittel für die Seele – diese bemerkenswerte Umdeutung zeigt, dass die Unternehmen offenbar nur durch den öffentlichen Druck der Verbraucher reagieren”, sagte Oliver Huizinga von foodwatch. Es sei richtig, die völlig überflüssigen und für Kleinkinder ungeeigneten Zuckergranulat-Tees aus dem Sortiment zu nehmen.

Inwieweit die Nachfolgeprodukte dem Hipp-Anspruch von “kindgerechten” und “gesunden” Produkten genügen werden und ob der Protest wirklich einen Fortschritt für die Verbraucher bringt, lasse sich jedoch noch nicht beurteilen: Das Unternehmen hat die Zusammensetzung der Ersatzprodukte noch nicht bekannt gegeben. “Eigentlich gibt es keine Notwendigkeit, andere Produkte zu entwickeln, denn Hipp hat geeignete Kleinkind-Getränke längst im Sortiment: die guten alten Teebeutel”, so Oliver Huizinga. Bis zur Markteinführung der Ersatzprodukte will Hipp seine Zucker-Instant-Tees offenbar weiterhin wider besseres Wissen im Kleinkind-Sortiment und mit der Empfehlung ab dem 12. Lebensmonat verkaufen, so foodwatch.

Die Wahl zum Goldenen Windbeutel lief vom 22. Mai bis zum 18. Juni 2012 auf www.abgespeist.de. Insgesamt haben sich laut eigenen Angaben am foodwatch-Portal gegen Etikettenschwindel, 129.229 Verbraucher an der Wahl zum Goldenen Windbeutel 2012 beteiligt. foodwatch vergab den Preis 2012 für die dreisteste Werbelüge des Jahres bereits zum vierten Mal. 2011 wählten die Verbraucher die “Milch-Schnitte” von Ferrero zum Windbeutel-Sieger, 2010 erhielt die Molkerei Zott die Negativ-Auszeichnung für ihren “Monte Drink”, 2009 Danone für seinen probiotischen Joghurt “Actimel”.

Mittwoch, 8. September 2010, von Elmar Leimgruber

IFA: Stiftung Warentest kritisiert “Fantasie-Angaben” zur Energieeffizienz von Geräten

Hersteller und Handel werben teils mit Fantasie-Angaben zum Stromverbrauch von Elektrogeräten, wie Notebooks, Staubsauger, Elektroheizpilze oder Waschmaschinen. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und mehrere Verbraucherzentralen mahnten im Rahmen der Verbraucherallianz “fürs klima” Werbung unter anderem von REWE, Pro Markt, Acer und Media Markt ab:

Der Computer- und Technologiekonzern Acer warb laut vzbv für ein Notebook mit “bis zu 40 Prozent weniger Strom als vergleichbare Notebooks”, allerdings ohne einen Bezugswert anzugeben. LCD-Monitore der Firma Eizo sollen der Vertriebsfirma Avnet Technology Solutions zufolge “um bis zu 50 Prozent” Strom sparen. Auch hier fehlte die Bezugsgröße. Beide Firmen versicherten daraufhin gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, die Werbung nicht mehr zu verwenden.

Für Waschmaschinen, die “sparsamer als EEK A” sein sollen, warben unter anderem das Elektronik-Kaufhaus Pro Markt, das Möbelhaus Höffner und ein Edeka-Markt. Die Energieeffizienzklasse (EEK) A ist jedoch bereits die höchste Effizienzstufe auf der EU-Skala. Die Warenhaus-Kette real vergab für eine Waschmaschine sogar das Fantasiezeichen A*. Edeka, real und Pro Markt haben zugesagt, die irreführende Werbung nicht zu wiederholen, gegen das Möbelhaus Höffner hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.

Bei Weißer Ware – also Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner – muss der Handel auf einer Skala von G bis A angeben, wie viel Energie ein Gerät verbraucht. Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist A derzeit die sparsamste Stufe. Nur bei Kühl- und Gefrierschränken gibt es nach A die effizienteren Klassen A+ und A++.

Rechtsexperte Immo Terborg kritisiert: “Ohne eine klare Bezugsgröße sind die Angaben nichtssagend. Denn die Kunden können sich kein Bild über die vorgegebene Einsparung machen. Oft fehlen auch Angaben, wie viel das Gerät überhaupt verbraucht.”

für mich. für dich. fürs klima. ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den 16 Verbraucherzentralen, dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), dem VerbraucherService (VS) im Katholischen Deutschen Frauenbund und Germanwatch. Die Allianz wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Nähere Infos dazu sind online.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Supermarkt muss Aktionsware zwei Tage vorrätig halten

Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.

Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.

Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.

Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.

Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.

Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.

Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:

Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.

Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.

Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.

Montag, 24. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

Ryanair darf für Kreditkartenbuchung keine Gebühren verlangen – Buchungsgebühren müssen im Endpreis inklusive sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. “Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet”, so Vorstand Gerd Billen.

Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. “Kostenlos” war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr “auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten” sein.

Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets ausgeschlossen ist. Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Reisevermittler indes müssen Buchungsgebühren immer in den Endpreis der angebotenen Flüge einrechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Vermittler eDreams geklagt hatte. Die Richter stellten klar: Nicht nur Fluggesellschaften, auch Reisevermittler müssen sich an die seit November 2008 geltenden EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet halten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. eDreams hatte auf seiner Internetseite jedoch zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe ihrer persönlichen Daten, erfuhren Kunden den wirklichen Preis. Der enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.

Montag, 9. Juli 2007, von Elmar Leimgruber

Gesunde Nahrungsmittel müssen gesund sein, ab 2009

Eigentlich logisch, was in der Headline steht. Oder?

Ist es aber leider nicht.

Die Werbung verspricht uns, dass wir schlank werden/bleiben, wenn wir gewisse Produkte verzehren, dass unsere Abwehrkräfte gestärkt werden, wenn wir gewisse Getränke konsumieren und vieles andere mehr.

Erstaunlich aber wahr: im Grunde konnte bisher eigentlich jeder Konzern über seine Produkte gesundheitliche Lobeshymnen singen ohne dass der Inhalt stimmen musste. Dies will die EU ändern:

Ab 2009 müssen nämlich Aussagen über die gesundheitliche Wirkung von Nahrungsmitteln -beispielsweise “kalorienarm”, “light”, “stärkt die Abwehrkräfte”- wissenschaftlich erwiesen und belegt sein, also sozusagen zutreffen.

Einerseits ist es schon schlimm genug, dass es überhaupt solche Gesetze geben muss, damit die Bevölkerung nicht belogen wird. Und andererseits wundert mich, dass diese Großkonzerne noch so lange Zeit haben, ihre Produkte entweder wirklich wissenschaftlich prüfen zu lassen oder aber ihre bislang irreführenden Werbekampagnen zu unterlassen.
Bücher zum Thema: Gesunde Nahrungsmittel

Samstag, 17. Februar 2007, von Elmar Leimgruber

Über gar nicht gesunde Produkte in der Werbung

“Nimm 2″, da brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, wenn du das deinen Kindern kaufst, denn das ist ja gesund wie die frische Luft und Bewegung, suggeriert uns die Werbung.

So ein Schwachsinn. Wacht auf Leute!

Oder die so genannten anderen beworbenen “gesunden” Produkte “Tut gut” oder “Actimel”: Schauts mal, was alles in solchen oder ähnlichen Produkten enthalten ist: von Zusatzstoffen über Farben…

Oder “Biotee” in einem Supermarkt, den ich letzthin genauer unter die Lupe genommen habe: Biotee aus allen möglichen europäischen und außereuropäischen Ländern (wer überprüft sowas denn?) und dann versehen mit irgendwelchen Kirch- oder Erdbeeraromen.

Ich frage mich: wer kauft solchen Schrott?

Wir haben uns ja vielfach damit abgefunden, irgendwelchen Fraß angeboten zu bekommen in den Supermärkten; aber dass der jetzt auch noch in der Werbung als gesund deklariert wird, das schlägt dem Fass den Boden aus. Und hier müsste Konsumentenschutzpolitik entschieden eingreifen und hart durchgreifen.

Lassts euch doch nicht für dumm und naiv verkaufen, liebe Konsumenten, sondern denkts und entscheidets selber: ist besser so.