Mit ‘Katholischer Familienverband Österreichs (KFÖ)’ getaggte Artikel

Freitag, 13. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Euthanasie: Wird schon wieder über “lebensunwerte Menschen” gelästert?

Natürlich muss nicht nur über ein Leben in Würde, sondern auch über ein Sterben in Würde gesprochen werden. Doch mit welchem Ziel? Menschen zu töten, die wir anderen nicht mehr für lebenswürdig oder lebenswert erachten? Natürlich wünschen sich manche Menschen mit massiven Qualen manchmal vorübergehend den Tod, aber der Schmerzen wegen und nicht weil wie tatsächlich sterben möchten. Und natürlich muss die Medizin hier Mittel und Wege finden, um Menschen möglichst wenig leiden zu lassen und  ihre Schmerzen weitgehstenst zu lindern. Aber wollen wir anderen zugestehen, über Leben und vor allem Tod zu entscheiden oder wollen wir das gar selbst in die Hand nehmen?

Diese Diskussion, in der andere (natürlich ebenfalls mit schönen Worten begründet) darüber entschieden, wer (noch) lebenswert ist, hatten wir doch schon mal. Und die Folge waren unzählige Ermordete: Menschen anderer Völker, anderer Religionen oder Meinung, anderer sexueller Orientierung, Behinderte und eigentlich jeder, der nicht in ein ach so perfekten System passte. Der aktuelle Vorschlag der Bioethik-Kommission (was steckt da für eine “Ehtik” dahinter?), in gewissen Fällen bei Euthanasie Straffreiheit zu gewähren, kann daher nur entschieden abgelehnt werden.

Haben wir nicht dazugelernt? Wollen wir tatsächlich so eine Diskussion, wer es noch wert ist zu leben, von vorne beginnen? Keinesfalls! Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Begleitung auch auf seinem letzten Lebensweg und zwar ohne dass man sein Leben verkürzt. Alles andere mag vielleicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, widerspricht aber allen humanistischen Werten.

Heute sind es Schwerkranke, denen durch den Tod “geholfen” werden soll, morgen sind es Behinderte und schon übermorgen kann es jeden von uns treffen. Der aktuelle Widerstand ist also gerechtfertigt: Auf das unmenschliche Niveau, auch nur über “lebensunwerte” Menschen nachzudenken,  bewegen wir uns in der Geschichte hoffentlich nie wieder zu: nie wieder!

Elmar Leimgruber

 

Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in “Härtefällen” Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag auch zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus.

“Es muss möglich sein, dass Kranke „an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen  sterben”, zitiert Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband eine Aussage des früheren Kardinals von Wien, Franz König und fordert einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung: “Über Leben und Tod zu entscheiden steht uns schlicht nicht zu”, so Trendl.

Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die Ärztekammer. Von einem “offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden”, sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum “Bizeps” mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.

“Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben”, betont die Geschäftsführerin des Bioetikinstituts Imabe, Susanne Kummer gegenüber “Kathpress”. In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem “breiten Konsens” abgelehnt, und es mute “eigenartig” an, “dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will”. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, erklärt Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff “assistierter Suizid” mittlerweile verboten und nur noch die Rede von “Selbstbestimmung” sei. “Fakten werden somit komplett verschleiert”, so Kummer.

Die Empfehlung der Bioethik-Kommission bezüglich Euthanasie kann online unter www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ nachgelesen werden.

Mittwoch, 15. Mai 2013, von Elmar Leimgruber

15. Mai 2013: 20. Welttag der Familie

Ohne Kinder gibt es keine Zukunft: Deshalb fordert der Katholische Familienverband anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai eine umfassendere Unterstützung von Familien in unserer Gesellschaft. „Die Politik muss die Vielfalt der Bedürfnisse von Familien stärker wahrnehmen und sie unterstützen“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ) dazu. Mit dem Aktionstag „Familie & Steuern“ bietet der Familienverband allen Familien ein besonderes Serviceangebot.

“Familien halten die Gesellschaft zusammen,” erklärt auch UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon in seiner Botschaft zum diesjährigen 20. Internationalen Familientag. Deutschlands Familienministerin Kristina Schröder ruft zu Toleranz und Gelassenheit auf und plädiert für mehr Gestaltungsspielraum für Familien: Die Arbeitswelt müsse mit der Familie vereinbar gemacht werden, nicht umgekehrt, so Schröder. Der Internationale Tag der Familie wurde von den Vereinten Nationen im Jahr 1993 ausgerufen. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schaffen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien zu verstärken.

„Die Vielfalt der Bedürfnisse von Familien erfordert eine uneingeschränkte Wahlfreiheit bei der Entscheidung zwischen Familien- und Erwerbsarbeit, der Betreuung und Bildung der Kinder und eine ausreichende steuerliche Begünstigung“, so der Präsident des Familienverbandes. Die Politik sei auch gefordert, ein kinderfreundlicheres Klima zu fördern, indem beispielsweise eine Imagekampagne die bereichernden Facetten des Familienlebens und des Miteinanders der Generationen aufzeige. „Auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas ist es darüber hinaus unumgänglich, finanzielle Ungerechtigkeiten wie die fehlende jährlich Wertanpassung der Familienleistungen zu beseitigen.“

“Auch nach der Trennung von Eltern bleiben die Kinder Teil der Familie der geschiedenen Partner”, betont Familienbund-Präsident Bernhard Baier, der anlässlich des Internationalen Tages der Familie genau darauf Augenmerk legen möchte: “Kinder brauchen Elternzeit”: “Kinder brauchen beide Elternteile”. Der Familienbund organisiert seit 13 Jahren Besuchsbegleitung für Kinder, die durch stürmische Trennung der Eltern in Gefahr kamen, die Beziehung zu einem Elternteil zu verlieren.

“Mit Hilfe der Besuchsbegleitung und dank der hohen Qualifikation unserer Mitarbeitenden freuen wir uns über eine Erfolgsquote von 85 %. Wir betreuen beispielsweise in Wien durchschnittlich 240 Familien pro Jahr, in denen nach der Trennung der Eltern Probleme bei den Besuchskontakten mit dem nicht beim Kind lebenden Elternteil auftraten. Die neue Familiengerichtshilfe und die Besuchsmittlenden unterstützen Eltern und Gerichte auf ihrem Weg eine gute Lösung für die Kinder zu finden. Durch die verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung wird vieles schon im Vorfeld bereinigt, sollte es dennoch zur Besuchsbegleitung kommen, kann Mediation nun bei anhaltenden Kommunikationsproblemen in der Elternbeziehung die Kinder und somit die Familien entlasten”, berichtet Baier.

Zum 20-jährigen Jubiläum des Internationalen Tages der Familie initiiert der Katholische Familienverband einen österreichweiten Aktionstag „Familie & Steuer“. Dabei werden Familien telefonisch, per E-Mail oder persönlich von Steuerexperten des Familienverbandes kostenlos beraten und unterstützt, wie und wofür sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können. Zusätzlich gibt es ein Infoblatt mit 10 Tipps zum Steuersparen und das kostenlose, ganzjährige Angebot, Fragen zum Thema Steuer und Familie via E-Mail zu stellen. Nähere Informationen zum österreichweiten Aktionstag „Familie & Steuern“ des Katholischen Familienverbandes am 15. Mai 2013 und den konkreten Angeboten in den Bundesländern gibt es auf unserer Webseite www.familie.at/aktionstag. Hier können auch die „Zehn Tipps zum Familiensteuersparen“ heruntergeladen werden. Das ganzjährige E-Mail-Service für Familien zu Steuerfragen steht unter steuerinfo@familie.at zur Verfügung.

Dienstag, 15. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

15. Mai: Internationaler Tag der Familie

Heute (15. Mai) ist der Internationale Tag der Familie. “Ohne Kinder gibt es keine Zukunft”, schreibt dazu der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) und fordert eine ideelle Aufwertung von Familienarbeit sowie stärkere materielle Unterstützung von Familien: “In Ländern, in denen Kinder nicht nur ein hohes privates Gut sind, sondern wo deren Unterstützung auch als gesellschaftliche Aufgabe gesehen wird, geht es Familien mit Kindern besser,” betont Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs.

Verantwortung für die Familien trägt die gesamte Gesellschaft schreibt der Familienverband und fordert daher die Bundesregierung auf, endlich eine Studie über die monetäre Bewertung der unentgeltlich erbrachten Familienleistungen in Auftrag zu geben. Der Internationale Tag der Familie wurde 1993 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung geschaffen. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schaffen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien zu verstärken.

In der Schweiz wird die Wertschöpfung der Familienarbeit laut KFÖ seit 1997 regelmäßig erfasst. Sie beträgt etwa 50% des herkömmlichen Bruttoinlandsproduktes. Das bedeutet, dass die Hälfte des Wohlstandes der Schweiz durch unbezahlte Arbeit entsteht. Sowohl die Politik, als auch die gesamte Gesellschaft seien gefordert, ihren Beitrag zur Kinder- und Familienfreundlichkeit zu leisten: “Kinder sind ein wunderbares Geschenk, ein großes Glück und eine immense Bereicherung. Kinder brauchen aber auch Zeit und sind eine große Herausforderung für Eltern. Diese übernehmen Verantwortung für eine langjährige Entwicklungsbegleitung und benötigen Anerkennung für ihre Leistung und materielle Unterstützung”, sagt KFÖ-Präsident Trendl. Eine der Ungerechtigkeiten sei es, dass Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld schon seit Jahren nicht mehr der Inflation angepasst und Familienarbeit auch steuerlich kaum berücksichtigt werde.

Die Frage, wie sich Familienleben, Erziehungsaufgaben und Berufstätigkeit unter einen Hut bringen lassen, ist für viele Eltern eine große Herausforderung. Trendl fordert einen umgehenden Paradigmenwechsel: “Familienarbeit und Erwerbsarbeit dürfen einander nicht ausschließen. Wir müssen von einer arbeitsorientierten
Familienwelt zu einer familienorientierten Arbeitswelt kommen.” Familienfreundlichkeit in Unternehmen und Betrieben dürfe nicht der Ausnahmefall sein, sondern müsse vielmehr zum Normalfall werden. “Es ist meine Überzeugung, dass gelebte Familienfreundlichkeit letztendlich allen zugute kommt. Ich fordere insbesondere die Sozialpartner auf, ihre Verantwortung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker als bisher wahrzunehmen”, betont KFÖ-Präsident Trendl.

Wichtige Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien beispielsweise ein gesetzlicher Anspruch auf einen “Papamonat” sowie die Anrechnung von Karenzzeiten als Berufszeiten in sämtlichen Kollektivverträgen. Durch deren Nicht-Anrechnung rücken Frauen bei den Biennalsprüngen nicht im selben Ausmaß wie die Männer vor. Die so entstehenden finanziellen Nachteile können Frauen im weiteren Berufsleben nicht mehr ausgleichen. Das Recht auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr desKindes ist für Trendl eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit, die keineswegs angetastet werden darf.

Wenngleich Familienleben und Familienformen in letzter Zeit gravierende Veränderungen erfahren haben, ist die Sehnsucht nach einem geglückten Zusammenleben bei allen Generationen ungebrochen hoch. “Wir brauchen eine familien- und kinderfreundlichere Gesellschaft, Eltern dürfen nicht bevormundet werden und
unterschiedliche Lebensentwürfe von Frauen und Männern müssen nebeneinander stehen können”, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes. “Eltern mit Kindern brauchen Wahlfreiheit. Sie müssen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, ihr individuelles Lebensmodell gut umzusetzen,” so Trendl abschließend.

Sonntag, 20. November 2011, von Elmar Leimgruber

Weltkindertag: Kinder haben Recht auf ihre Eltern

Heute ist der internationale Weltkindertag: Seit 1989 wird am 20. November dieser Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Der Österreichische Familienbund nimmt dies zum Anlass, um nachdrücklich auf ein Recht zu verweisen, das wesentlich zum Funktionieren von Familie beiträgt: “Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern!” Ähnliches fordert der Katholische Familienverband: “Das Kindeswohl muss der gesellschaftliche Imperativ sein”: Die Einstellung muss sich ändern: Weg von einer “Kinder sind kein Störfaktor”-Atmosphäre bis hin zu einer ansprechenden finanziellen Abgeltung der Leistungen der Familien.

“In unserer schnelllebigen, konsumorientierten Zeit rücken oft die Grundbedürfnisse der Kinder in den Hintergrund”, mahnt der Präsident des Österreichischen Familienbundes, Bernhard Baier, und führt aus: “Wirtschaft und Politik müssen dafür Sorge tragen, dass Eltern ihren Erziehungsaufgaben nachkommen können, dass Familien Zeit bleibt dafür, Zeit miteinander zu verbringen und nicht Kinderbedürfnisse als letztgereiht in der Gesellschaftsstruktur untergehen!” Bernhard Baier, selbst Vater von vier Kindern, betont: “Kinder sind unsere Zukunft und haben auch ein Recht auf gemeinsame Zeit mit den Eltern. Der Sonntag muss daher auch in Zukunft arbeitsfrei bleiben!”

 

Da das Glück von Kindern unmittelbar mit ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammenhängt, muss diesen endlich der Druck genommen werden, fordert Werner Höffinger, Vizepräsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ): “Viele Eltern stehen heute zunehmend unter Druck und fühlen sich überfordert. Darum müssen für Eltern die Unterstützungsleistungen und die Rahmenbedingungen dringend verbessert werden, etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf”. Dass der Zeit- und Leistungsdruck für Familien generell steigt, bestätigt auch die vom KFÖ im Vorjahr in Auftrag gegebene Karmasin-Studie “So fühlen sich Eltern in Österreich”. Höffinger erinnert daran, dass im Vorjahr ein 1,4 Milliarden Euro-Belastungspaket gegen die Familien geschnürt wurde. “Diese Kürzungen, die seit Jahren verwehrte Valorisierung der Familiengelder und die Preisexplosion des Alltags (3,5% Inflation!) sind ein Zeichen, dass es familienpolitisch vielerorts Handlungsbedarf gibt”, kritisiert Höffinger.

Für den KFÖ war die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte im Jänner 2011 zwar ein “wichtiger symbolischer erster Schritt”, es müssten jedoch weitere Verbesserungen folgen, so KFÖ-Vizepräsident Höffinger. Darin fehle dem Familienverband etwa die Gewährleistung der materiellen Absicherung von Kindern, eine Festschreibung des Rechts auf Gesundheit und Bildung sowie besondere Schutzvorschriften für Kinderflüchtlinge.

 

Montag, 16. Mai 2011, von Elmar Leimgruber

15. Mai: Standpunkte zum Internationalen Tag der Familie

Foto: Monika Torloxten/pixelio.de

Der Internationale Tag der Familie, der alljährlich am 15. Mai begangen wird, wurde 1993 von den Vereinten Nationen eingeführt. Mit diesem Tag will die UNO gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Bedeutung und die Wichtigkeit der Familie für ein gesundes und glückliches Aufwachsen von Kindern herausstellen. Viel zu viele Familiern leiden chronisch, weil sie nicht die notwendigen Mittel zum Überleben haben, betonte UNO-Generalsekretär Ban-Ki Moon in seiner Botschaft zum Familientag. Besonders Großfamilien, Alleinerziehende und Familien, wo der Hauptverdienende seinen Arbeitsplatz verliert, seien oft sozial ausgegrenzt und von Not betroffen.

“Eine Reihe von Regierungen haben familienfreundliche Gesetze, einschließlich Bargeld-Transfer-Programme, Kindergeld, steuerliche Anreize und spezifische geschlechtsspezifische und kindgerechte soziale Schutzmaßnahmen erlassen,” erklärte der UNO-Generalsekretär: “Eine Ausweitung dieser Maßnahmen, die die Ernährung und Bildungsstand der Kinder verbessern können, helfen den Teufelskreis der Armut, der über Generationen hinweg anhalten kann, zu verbessern”. Generationsübergreifende Familien sollten daher unterstützt werden, so Ban-Ki Moon.

„Die Familie ist und bleibt Keimzelle der Gesellschaft und jener Ort, an dem Menschen die Tragfähigkeit sozialer Netzwerke erleben. Über 90 Prozent der Bevölkerung sehnen sich nach dem Funktionieren dieser Gemeinschaften“, betonte Clemens Steindl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai. Für die politischen Entscheidungsträger müsse Familienpolitik daher ein zentrales Politikfeld sein: „An ihrer Qualität misst sich die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft“, so der Präsident der größten familienpolitischen Organisation Österreichs: „Unser Ziel ist das steuerfreie Existenzminimum für Familien und ich hoffe und erwarte, dass sich diesbezüglich die familienfreundlichen Kräfte in der Bundesregierung durchsetzen“, sagt der KFÖ-Präsident.

Dem KFÖ gehe es neben der materiellen Besserstellung von Familien auch um deren ideelle Förderung und darum, die Grundwerte des familiären Zusammenlebens in ihrer bunten Vielfalt an Lebensformen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang  verwies Steindl auf das Symposium „starke.familien.werte“, das der KFÖ anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 18. Mai in Wien veranstaltet.

Die österreichische Familienbundpräsidentin Andrea Gottweis  fordert von der Bundesregierung ein Verbesserungspaket für die Familien: Es sei für das staatliche Gefüge dringend notwendig, Eltern in ihrer Arbeit zu unterstützen und endlich davon abzurücken, Familienarbeit gegen Erwerbstätigkeit aufzurechnen. Wir müssen jetzt und in Zukunft dafür Sorge tragen, dass Österreich “Kinder willkommen!” heißt und “Ja!” zu Familien sagt. Mit dem Familienpaket des Österreichischen Familienbundes würde ein Schritt in die richtige Richtung getan.”"Wir müssen nachhaltig dafür sorgen, dass Familien mit entsprechendem Respekt und Wertschätzung behandelt werden. Wir müssen jungen Menschen Mut machen, das Abenteuer “Familie, Kinder haben” einzugehen”, so Gottweis, “denn unsere Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft.”

“Als Keimzelle der Gesellschaft kommt der Familie auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zu. In ihr werden Kinder geprägt ,” schreibt die Kinder-Kommission des Deutschen Bundestags: “Hier sollen sie Nähe und Geborgenheit finden, lernen und soziale Kompetenzen erwerben und sich in eine Gemeinschaft einbringen. Familien müssen gestärkt werden, um ihnen zu ermöglichen, ihren Aufgaben gerecht zu werden”. Insgesamt engagieren sich in den 620 Bündnissen für Familie in Deutschland über 13.000 Akteure aktiv und bringen sich so in einen gesellschaftsgestaltenden Prozess ein, um die Lebensbedingungen für Familien und vor allem für Kinder zu verbessern. “Die Kinderkommission unterstützt einen Paradigmenwechsel in Gesellschaft und Politik hin zu mehr Familienfreundlichkeit.”

Montag, 21. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Justizministerin: Auch Scheidungs-Kinder haben Recht auf beide Eltern (Info und Kommentar)

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Foto: Curt Themessl (obs)

Mit klaren Worten hat die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) im Vorfeld der parlamentarischen Enquete zu familienrechtlichen Fragen Stellung bezogen: Man müsse sich mal die Mühe machen, das Thema aus Sicht des Kindes zu beurteilen: Hier komme die automatische Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung der Beibehaltung eines natürlichen Zustandes gleich.

“Nicht die Mutter oder der Vater haben ein Recht auf ihr Kind, sondern das Kind hat ein natürliches Recht auf beide Elternteile,” betonte Bandion-Ortner. Natürlich sei bei – physischer oder psychischer – Gefährdung des Kindes die gemeinsame Obsorge zu beenden, aber es störe sie, “dass in der Frage der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung immer von Zwang die Rede ist,” erläuterte die Ministerin ihren Standpunkt.

Es könne kein Zufall sein, “dass die Berufsgruppe der Familienrichter, die tagtäglich mit dieser Thematik beschäftigt ist, die automatische gemeinsame Obsorge als sinnvoll bezeichnet.” Unterschiedliche Studien belegten zudem, dass die gemeinsame Obsorge bei den betroffenen Elternteilen eine hohe Zufriedenheitsrate mit sich bringt: Und auch der von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) kürzlich präsentierte Familienbericht halte dies eindeutig fest, so Bandion-Ortner.

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat bereits angekündigt, den Vorschlag der Justizministerin, eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern einzuführen, zu unterstützen. Dies wäre eine Erleichterung für alle, so der KFÖ.

Die Parlamentarische Enquete mit dem Titel “Konflikten konstruktiv begegnen – Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt)” ist für Donnerstag, den 24. Juni 2010, in der Zeit von 9.00 bis 17.30 anberaumt. Organisatorisch wird sich die Diskussion in drei Themenbereiche gliedern: Obsorgeregelungen und elterliche Verantwortung für eheliche Kinder nach der Scheidung sowie für uneheliche Kinder; Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren – Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur Beschleunigung insbesondere von Obsorge- und Besuchsverfahren); Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussrechts. Die Enquete ist für Medienvertreter und die Öffentlichkeit zugänglich. Ein entsprechender Antrag aller fünf Parlamentsparteien passierte kürzlich einstimmig den Hauptausschuss des Parlaments.

In Zeiten, in denen die Rechte von Frauen -vielfach zu Recht- eingefordert werden, ist es Zeit, auch das Recht der Kinder auf beide Eltern zu unterstreichen. Die aktuelle Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner ist daher -als erster Schritt in die richtige Richtung- sehr zu begrüssen. Wünschenswert wäre allerdings auch, -und dies allen möglichen Puh-Rufen zum Trotz- dass das Scheidungsrecht grundsätzlich einer Generalreform unterzogen wird: In Zeiten der eingeforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau muss endlich auch die Rolle des Mannes aufgewertet werden: es ist unerträglich und unzumutbar, dass nach geltender Praxis ein geschiedener Mann von seiner Ex meist zwar finanziell voll abgesahnt wird wird, aber andererseits leider zu oft zum Bettler degradiert wird, ganz auf deren Wohlwollen angewiesen ist oder gar vor Gericht gehen muss, wenn er sich um (auch) sein Kind kümmern möchte. Hier muss sich -zugunsten der Väter und zugleich auch der Kinder- dringend was ändern.