Mit ‘Kennzeichnung’ getaggte Artikel

Montag, 22. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

AK warnt: Fertiggerichte “ohne Geschmacksverstärker” sind nicht glutamatfrei

Bei beiden hier abgebildeten Produkten (eines von Knorr, eines von Maggi) scheint Hefeextrakt in der Zutatenliste auf, welcher Glutamat enthält.

“Irreführende Kennzeichnungen” auf Fertiggerichten und Packerlsuppen kritikisiert die Arbeiterkammer (AK): “Frei von Geschmacksverstärkern” sieht man zwar häufig auf Packungen, aber dies stimmt oft nicht, so die AK.

Im Essen sind dann meist Zutaten mit geschmacksverstärkender Wirkung enthalten, zum Beispiel Hefeextrakt. Eine AK-Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zugesetztem Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.

Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tiefkühlpizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Produkte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat Konsumenten in diesen Produkten zu rechnen haben.  Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefeextrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen aber gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.

Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebensmittelindustrie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt. Es braucht jedenfalls bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden glutamathältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“, fordert die AK. Denn Angaben wie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ sind missverständlich, da sich Konsumenten häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.

Sonntag, 22. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Test: Nur 58% der Haushaltsgeräte haben richtige Energie-Label-Kennzeichnung

Seit 30. November 2011 müssen alle TV-Geräte sowie Kühl- und Gefriergeräte und seit 20. Dezember 2011 alle Waschmaschinen und Geschirrspüler im Handel mit dem neuen Energie-Label gekennzeichnet werden. Für Wäschetrockner, Lampen, Klimageräte und Backöfen gilt derzeit weiterhin das bestehende Label. Die richtige Kennzeichnung der Geräte wurde nun im Zuge des EU-Projektes “Come On Labels” von der Österreichischen Energieagentur stichprobenartig überprüft. In 20 Geschäften wurden sogenannte “Shop Visits” durchgeführt und dabei über 3.000 Produkte kontrolliert. Mit 58 % korrekt gelabelten Haushaltsgeräten zeigt sich auch in Österreich der bisherige europäische Trend bei der Umsetzung der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung.

Die Gerätekennzeichnung wurde vor Ort in Elektrogroßmärkten, Elektrofachgeschäften und Möbelhäusern begutachtet, aber auch Internethändler (Online-Shops) wurden berücksichtigt.  Das EU-Effizienzlabel muss je nach Geräteart deutlich sichtbar außen auf der Vorder- oder Oberseite des Gerätes platziert werden. Bei den “Shop Visits” waren 58 % der Haushaltsgeräte korrekt gekennzeichnet, 27 % fehlerhaft und 14 % der Geräte hatten gar kein Label. Bei fehlerhaft gekennzeichneten Produkten war das Label meist verdeckt oder im Inneren des Gerätes angebracht.

Der Energieverbrauch eines Haushaltsgerätes ist langfristig ein wesentlicher Kostenfaktor, der schon bei der Anschaffung berücksichtigt werden sollte. Als Unterstützung bei der Kaufentscheidung soll hier das Energielabel der EU dienen, das über die Energieeffizienz eines Gerätes informiert. Hersteller und Handel
sind verpflichtet, das EU-Energielabel mitzuliefern bzw. im Verkaufsraum gut sichtbar an jedem Gerät anzubringen. Seit Juli 2012 heißt es jetzt außerdem “Aus” für die A-Klasse bei Kühl- und Gefriergeräten. Sämtliche in Europa produzierten bzw. importierten Geräte müssen zumindest die Klasse A+ erfüllen. Noch ineffizientere Kühlgeräte der Klassen B, C oder D sind bereits völlig aus dem Handel verschwunden.

Das EU-Energielabel wurde ab Mitte der 1990er Jahre zur Energieverbrauchskennzeichnung verschiedener Haushaltsgerätegruppen und Lampen eingeführt. Die Wertungsklassen von A bis G geben Auskunft über Energiebedarf und andere Gebrauchseigenschaften eines Produkts. Um wieder dem Stand der Technik zu entsprechen, wurde das Label für Kühl-/Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler umfassend überarbeitet. Neue, zusätzliche Effizienzklassen A+, A++ und A+++ wurden geschaffen und erstmals auch ein Label für Fernsehgeräte eingeführt.

 

Die beste Kennzeichnungsrate im Test der Energieagentur erreichten Kühl- und Gefriergeräte mit 66 % richtig gelabelten Produkten. 22% der Kühl- und
Gefriergeräte waren fehlerhaft gekennzeichnet und nur 12 % der Geräte waren ohne EU-Label. Waschmaschinen und Geschirrspüler waren zu fast 60 % richtig gekennzeichnet und Wäschetrockner zu 50 %. Bei Fernsehgeräten ist die Situation anders. Aufgrund der erstmaligen Kennzeichnungspflicht seit 30. November 2011 und der Ausnahme für Geräte, die bereits zuvor in den Handel gekommen sind, waren zum Zeitpunkt der Shop-Besichtigung erst rund 20 % der Produkte mit dem
neuen EU-Label gekennzeichnet.

Bei den elektrischen Backöfen waren nur rund 30 % der Produkte korrekt gekennzeichnet. Hier gab es die meisten fehlerhaft gekennzeichneten Produkte mit 48 %. Bei den Backöfen gibt es derzeit noch die alte Label-Version, die aus einem farbigen Grundetikett und einem separaten Datenstreifen des Herstellers besteht, und diese zweigeteilte Kennzeichnung war besonders oft unvollständig. Generell kann angemerkt werden, dass die richtige Kennzeichnung in Elektrofachgeschäften mit (74 %) und Elektrogroßmärkten (69 %) überwiegend gut ist. Mangelhaft war die Kennzeichnung bei Internet-Shops mit nur 47 % richtig angebrachter Labels. “Der größte Nachholbedarf besteht allerdings bei der Kennzeichnung von Einbauküchengeräten im Möbelhandel. Hier war der Anteil mit 25 % korrekt gelabelter Geräte nur sehr gering”, so Roland Hierzinger, Projektleiter von “Come On Labels”. In diesen Geschäften gibt es viele Einbaugeräte, die in der Praxis kaum gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt jedoch auch für diese.

Um den KonsumentInnen die Auswahl eines energieeffizienten Produktes tatsächlich zu erleichtern, muss die Kennzeichnung mit dem EU-Label noch verbessert werden. Dazu wurde im Projekt “Come On Labels” eine Anleitung für die richtige Kennzeichnung der Geräte erarbeitet, die Händlern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Um die korrekte Anwendung der Labels zu überprüfen, werden im Rahmen von “Come On Labels” noch weitere “Shop Visits” durchgeführt.

Dienstag, 15. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Verbraucherorganisationen und Arbeiterkammer fordern Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Der AK Ampelrechner online: http://ak-ampelrechner.at/

Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Am 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. Die Lebensmittel-Kennzeichnung soll leicht auffindbar, klar und verständlich sein, daher muss die Ampelkennzeichnung eingeführt werden, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Österreichische Arbeiterkammer (AK) und die deutsche Verbraucherorganisation foodwach.

Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern. “Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird,” erklärt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl: “Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden, verlangt Schöffl.

Die einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist, so die Arbeiterkammer, die einen Ampelrechner online anbietet.

Ein Bündnis der deutschen Organisationen Verbraucherzentrale Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Herzstiftung, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft sowie die Gesamtorganisation diabetesDE spricht sich laut Aussendung des vzbv ebenfalls für die Einführung der Ampelkennzeichnung aus. Das von der Lebensmittelwirtschaft präferierte sogenannte GDA-Modell, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen die Verbraucher- und Gesundheitsverbände hingegen ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist.

Ernährungswissenschaftler haben anhand der Erfahrungswerte aus  Großbritannien belegt, dass die Ampel am besten verstanden wird, erklärt foodwatch. Auch Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich inzwischen für die Ampel  aus. Und auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt in  seinem jüngst erschienenen Wochenbericht (Nr. 22) fest: “Die Ampel  erreicht die Verbraucher am besten.” Und folgert daraus: “Die Politik sollte einer farblichen Gestaltung der Nährwert-Angaben den Vorzug  geben.”

Die einzigen Stimmen gegen die Ampelkennzeichnung kommen aus der  Lebensmittelbranche, erklärt foodwatch: “Die Lebensmittelmultis und ihre Lobbyorganisationen zittern vor der Abstimmung im Europaparlament. Mit der Ampel würde ihnen niemand mehr ihre dreisten Werbeversprechen von Fitness und Gesundheit für überzuckerte, fettige Industrieprodukte abnehmen”, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf auch, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“

Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.