Mit ‘Konsument’ getaggte Artikel

Donnerstag, 17. September 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst

Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:

Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.

Die AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin- und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de, Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen und über Zusatzkosten informieren.

Der AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks. FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.

Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.

Eine unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an. Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.

AK Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis. Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis. Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.

Konkret verlangt die AK daher:
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der Suche – so wie das die EU Verordnung vorsieht – den Endpreis richtig angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.

+ Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60 Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Die AK prüft weitere Klagen.

+ Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.

+ Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.

 

Donnerstag, 4. Dezember 2014, von Elmar Leimgruber

Online-Shopping: Bundeskriminalamt warnt

Fast 54 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind laut Statistik Austria Online-Shopper. Die meist stressige Vorweihnachtszeit verleitet viele Menschen besonders dazu, schon aus zeitlichen Gründen online zu shoppen. Doch aus Internetbetrüger wissen dies auch und verstärken daher ihre kriminellen Machenschaften, warnt das österreichische Bundeskriminalamt (.BK):

Betrüger locken demnach Käuferinnen und Käufer meist durch Schnäppchen im Internet an. “Der Preis ist oft so günstig, dass rationelle Gedanken bei den Kunden aussetzen. Seien Sie sicher: Niemand schenkt Ihnen etwas im Internet”, erklärt Claus Kahn vom Büro für Betrug- und Wirtschaftsdelikte im Bundeskriminalamt.

Die Betrüger verlangen dazu die Bezahlung mittels Vorauskasse über verschiedene Wege wie zum Beispiel per Banküberweisung oder per Money Transmitter. Von diesen Konten holen sich die Betrüger das Geld ab und verschwinden. Die Ware wird natürlich nicht geliefert. In letzter Zeit kommt es auch vermehrt zu Betrügereien mit Dienstleistungen. Reinigungsservice, Taxidienst oder Übersiedelungsangebote werden zu Billigstpreisen angeboten, so das Bundeskriminalamt. Bei der Erbringung der Leistung werden aber oft Mehrkosten verlangt oder die Leistung gar nicht erbracht.

Das Bundeskriminalamt rät zur Vorsicht und gibt Tipps wie man sich schützen kann:

█ Wählen Sie alternative Bezahlsysteme wie zum Beispiel Kreditkartenzahlung und nutzen Sie Nachnahmesendungen. Es gibt auch seriöse Bezahl-Dienste, bei denen die Bankdaten einmalig hinterlegt werden.
█ Eine gute Alternative zur Zahlung mit Kreditkarte ist die Lieferung per Nachnahme. Die ist zwar meist etwas teurer, aber dafür sehr sicher, da Sie erst bezahlen, wenn Sie das Paket schon in Händen halten.

Eines der größten Risiken im Netz ist ein mangelnder Schutz der Daten:
█ Seien Sie sich bewusst, dass jeder Internetnutzer auch Ziel eines Angriffes und eines Betruges sein kann.
█ Bekannte, etablierte Unternehmen agieren auch online ähnlich seriös wie in der “realen” Welt. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein Impressum mit Nennung und Anschrift der Firma, des Geschäftsführers oder einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer (UID-Nummer) sowie klare Geschäftsbedingungen (AGB).
█ Die Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf sollten online abrufbar sein.
█ Auch der Kunde kann Kontrolle ausüben: Auf vielen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten werden Händler beurteilt. Gute Bewertungen können ein Hinweis auf seriöse Geschäftspraktiken sein.

█ Weiterführende Informationen sowie “nicht zu empfehlende Webseiten” bieten die verschiedenen nationalen und internationalen Konsumentenschutzorganisationen (www.europakonsument.at).
█ Ein wichtiges Kriterium ist zudem das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien vertrauen. Informationen dazu finden Sie auf www.guetezeichen.at.

█ Sollten Sie geschädigt sein, so können Sie dies bei der nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Nehmen Sie dazu alle Unterlagen mit, die Informationen über Kauf und Kaufabwicklung geben, insbesondere alle Unterlagen zur Bezahlung.

Mittwoch, 28. August 2013, von Elmar Leimgruber

Konsument: Reiseproviant am Bahnhof großteils ok.

Das Essen von Bahnhofsimbissen  und -Take-aways ist großteils in Ordnung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der Bahnhofsimbisse in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck besucht hat. Von zwölf gezogenen Stichproben sind demnach fünf hygienisch einwandfrei und damit “sehr gut”, weitere vier “gut”. Und: in keinem einzigen Snack Salmonellen, Listerien oder EHEC-Bakterien gefunden.

Weniger erfreulich: Eine in Linz gezogene Probe (einer Thunfischflade) war nicht mehr für den Verzehr geeignet. Zwei am Wiener Westbahnhof gekaufte Snacks (Kebab bzw. Chefsalat) wiesen ebenfalls Hygienemängel auf, wenn auch nicht so gravierende. Den ausführlichen Test zu Take-away auf Bahnhöfen gibt es online unter www.konsument.at sowie in der Septemberausgabe der Zeitschrift KONSUMENT.

“Alles in allem ist das ein großteils erfreuliches Ergebnis”, resümiert Franz Floss, Lebensmittelchemiker und Leiter des Bereichs Untersuchung. “Generell raten wir dazu, darauf zu achten, ob Sandwiches und Salate gekühlt aufbewahrt werden. Proviant mit Fleisch, Wurst, Fisch oder geschnittenem Obst sollte man besser möglichst bald verzehren, denn bei Raumtemperaturen vermehren sich Bakterien besonders schnell. Alternativ kann man beispielsweise Brot, Gebäck oder Obst im Ganzen kaufen.”

Und diese Imisse auf Bahnhöfen wurden getestet: Trzesniewski, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Thunfisch-Ei-Brötchen, Mr. Lee, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Sushi, Euro Kebap, Südtiroler Platz 1, 5020 Salzburg Kebap, Spar Bistro, Südtiroler Platz 13, 5020 Salzburg Thunfischsalat, Baguette, MPreis,Südtiroler Platz 35, 6020 Innsbruck Lachsbaguette, Anker, Südtiroler Platz, Bahnhof, 5020 Salzburg Baguette, Fruchtparadies, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Obstsalat, Café Elfi, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck Kebap, Ruetz, Südtiroler Platz 3-5, 6020 Innsbruck Thunfischsalat, Türkis, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Kebap, Ströck, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Chefsalat, Ring Bäckerei, Bahnhofsplatz 3-6, 4020 Linz Thunfisch Flade.

Donnerstag, 8. August 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Pflanzliche Nahrungsergänzung ist nicht ungefährlich

Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können selbstverständlich genau Nebenwirkungen haben wie chemisch erzeugte und können daher sogar gesundheitsgefährdend sein. Darauf weist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hin: Die Wirkung und gesundheitliche Risiken seien häufig noch ungenügend erforscht.

Von Aloe Vera bis zur Gojibeere – die Nahrungsergänzungsmittelindustrie entdeckt zunehmend exotische Früchte und Pflanzen für ihre Zwecke. Geworben wird dabei häufig mit
einer bestimmten gesundheitsfördernden Wirkung dieser “natürlichen” Bestandteile. Doch nicht nur fehlen dafür oft wissenschaftliche Belege, in vielen Fällen sind auch mögliche Nebenwirkungen nicht vollständig erfasst.

Die VKI-Zeitschrift KONSUMENT nimmt zehn oft verwendete Pflanzen und Pflanzenbestandteile genauer unter die Lupe. Die Recherche zeigt: Eine unkontrollierte Zufuhr mancher pflanzlicher Wirkstoffe kann mit erheblichen Risiken verbunden sein.

Beispiele:

Die Kudzu-Wurzel findet in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung und wird in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und Sportlernahrung verarbeitet. Die Pflanze soll unter anderem bei der Nikotinentwöhnung helfen. Zu ihren wesentlichen Wirkstoffen zählen sogenannte Isoflavone, die auch Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs vorbeugen sollen. Da die Wirksamkeit bisher jedoch wissenschaftlich nicht bewiesen werden konnte, sind Isoflavon-Präparate derzeit in Österreich nicht als Arzneimittel,
sondern ausschließlich als NEM auf dem Markt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung schließt nicht aus, dass Isoflavon-Präparate Krebs verursachen können.

Ephedra-Kraut in Verbindung mit Koffein wird im Internet oft als Schlankheitsmittel beworben. In der Bodybuilderszene gilt es als sogenannter “Fatburner”, der die Fettverbrennung anregt. Darüber hinaus wird die Pflanze auch als Aufputschmittel bzw. pflanzlicher Ecstasy-Ersatz angeboten. Die unkontrollierte Einnahme kann zu
Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und bei hoher Dosierung zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen führen. Die Europäische Kommission beurteilt Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel, die Meerträubel enthalten, daher als nicht verkehrsfähig.

“Werbeversprechen, die in Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmittel getätigt werden, sollten generell kritisch hinterfragt werden. Häufig ist die behauptete positive Wirkung
wissenschaftlich nicht belegt. Außerdem müssen Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Medikamenten kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die
gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss”, betont VKI-Projektleiterin Katrin Mittl. “Wer sich ausgewogen ernährt, ist in der Regel nicht auf die zusätzliche Einnahme von NEM angewiesen. Den Bedarf an Vitaminen und Spurenelementen kann man problemlos – und auch wesentlich günstiger – aus heimischen Früchten abdecken.”

Mittwoch, 24. April 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll

Ein Badestrand auf Ibiza
Foto: © Elmar Leimgruber, kulturia.com

Nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll und vor allem Komplettpakete sind automatisch am besten. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seiner neuen Ausgabe des Magazins “Konsument, das am 25.4. erscheint.

“Manchmal genügen schon vorhandene Versicherungen. Wir raten eher zu Einzelverträgen, sich also da zu versichern, wo es tatsächlich ein Risiko gibt. Einzelne Module zu wählen ist bei Reiseversicherung auch meist möglich. Am wichtigsten ist eine ausreichende Reisekrankenversicherung und bei kostspieligen, länger geplanten Reisen eine Stornoversicherung”, informiert Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim VKI.

Eine Checkliste zu Reiseversicherungen und mehr zum Thema gibt es ab dem 25.04. im Mai-KONSUMENT und ab sofort unter www.konsument.at. Weitere Reisethemen in dieser Ausgabe: e-card im Ausland, Pauschal- versus Individualreisen, Reisemängel. Bei Problemen im Urlaub im EU-Ausland gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter
www.europakonsument.at sowie unter der Hotline 0810 810 225 Hilfestellung.

Die e-card (Europäische Krankenversicherungskarte) deckt bei Reisen in bestimmte Länder nur medizinisch notwendige Behandlungen ab, nicht etwa Bergekosten oder Rücktransport. Behandlungen beim Privatarzt und in Privatspitälern sind damit nicht abgedeckt. Daher ist für manche Reiseziele der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ratsam. Vorsicht bei Langzeiturlauben oder Au-pair-Aufenthalten: Viele Reisekrankenversicherungen gelten nur für eine begrenzte Dauer.

Wer einen Last-Minute-Urlaub bucht, braucht kein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Bei einer besonders kostspieligen und lange geplanten Reise kann eine Reisestornoversicherung aber vor schlimmen Enttäuschungen schützen. Doch Vorsicht: Die Reise kann oft kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Unfall, schwere Krankheit oder bei Maturareisen beim Nichtbestehen der Reifeprüfung storniert werden. Zur Sicherheit sollte man sich vorher die Bedingungen durchsehen.

Reisehaftpflichtversicherungen sind dann sinnvoll, wenn keine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht bestehen sollte. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sollte man unbedingt prüfen, ob die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung weltweit Schutz gibt. Sofern das nicht der Fall ist, kann eine Erweiterung beantragen werden.

Viele Versicherungspakete enthalten eine Reiseunfallversicherung. Diese bietet aber wegen umfangreicher Ausschlüsse und niedriger Deckungssummen oft nur wenig Schutz. Empfehlenswerter ist stattdessen eine private Freizeitunfallversicherung, die nicht nur höhere Entschädigungen vorsieht, sondern auch weltweit und rund um die Uhr für alle Arten von Unfällen gilt. In der Regel verzichtbar sind auch Gepäckversicherungen. Wirklich wertvolle Besitzgegenstände werden durch sie kaum ersetzt und auch hier gelten meist umfangreiche Ausschlussgründe.

 

Sonntag, 27. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nahrungsergänzungsmittel sind überflüssig bis gesundheitsschädlich

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht nur viel zu teuer, sondern meist überflüssig und manchmal sogar gesundheitsschädlich. Zu diesem Resume gelangt der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der für die Februarausgabe seiner Zeitschrift “Konsument” die 5 meistgenannten Direktvertriebsfirmen Amway, FitLine, Herbalife, Juice Plus und Vemma getestet hat.

“Ein gesunder Mensch, der sich halbwegs ausgewogen ernährt, braucht keine Nahrungsergänzungsmittel”, erklärt VKI-Geschäftsführer Franz Floss: “Wer es mit Vitaminen und Mineralstoffen allzu gut meint, tut sich keinen Gefallen. Ein Zuviel an Vitamin A, E und Beta-Carotin kann gesundheitlich sogar problematisch werden”.

Zwar kann z.B. bei Schwangeren, chronisch Kranken oder Hochleistungssportlern die Einnahme von einzelnen konzentrierten Nährstoffen sinnvoll sein – allerdings nur unter fachlicher Aufsicht. Direktvertriebsfirmen steht Floss daher skeptisch gegenüber: “Der Verkäufer benötigt kein Fachwissen, sondern nur einen Gewerbeschein. Verdient wird hauptsächlich über Provisionen.” Die Kosten der von den Beratern empfohlenen Produkte sind auch entsprechend hoch: Bei Amway rund 19 bis rund 74 Euro je nach Berater, bei FitLine rund 109 Euro, bei Herbalife zwischen 110 und 124 Euro und Juice Plus rund 75 Euro: “Viel Geld für eine nicht bewiesene – oder unter Umständen sogar negative – Wirkung”, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl.

“Die meisten der überdosierten Nährstoffe, z.B. Biotin, Folat und Vitamin C, sind zwar weniger problematisch, da sie wasserlöslich sind und über die Nieren ausgeschieden werden”. Aber so Mittl: “Auf Dauer ist ein Zuviel an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen laut aktueller Studien aber nicht ungefährlich. Dazu kommt, dass es bei Nahrungsergänzungsmitteln auch zu Wechselwirkungen kommen kann. Im Vorfeld sollte daher abgeklärt werden, ob Medikamente eingenommen werden und Allergien oder Unverträglichkeiten bestehen.

“Von keinem der Berater der gestesteten Direktvertriebsfirmen (mit Amway kam überhaupt kein Beratungsgespräch zustande) kam im Test der Hinweis, vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt oder einer Ernährungsfachkraft zu sprechen. Stattdessen versuchten nahezu alle Verkäufer, die Kunden auch als Berater bzw. Teampartner anzuwerben: Ein Teil der im Direktvertrieb erzielten Provisionen wird über Anwerbungen verdient.

Auch die Aussagen der getesteten Berater waren laut VKI teils “grenzwertig”:  So behauptete einer, FitLine-Produkte “verhindern Verkühlung”. Ein anderer gab an, er habe seinen Diabetes mit den Produkten von Amway im Griff. Weiters gab es die – nicht zutreffende – Aussage, dass die Böden ausgelaugt sind und das darauf angebaute Obst und Gemüse qualitativ nicht mehr hochwertig ist, was die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln daher nötig mache. REchtlich sieht die Situation so aus: “Unabhängig vom Vertriebsweg darf kein Nahrungsergänzungsmittel damit beworben werden, dass man damit Krankheiten vorbeugen, sie behandeln oder heilen kann”.

Der VKI erhob bei allen in der Beratung verkauften Nahrungsergänzungsmitteln den Vitamin- und Mineralstoffgehalt und verglich die Ergebnisse mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Bei FitLine gab es bei acht verschiedenen Vitaminen und Mineralstoffen Überschreitungen, bei Amway, Juice Plus
und Herbalife jeweils eine.Die Dosierungsvorschläge der Berater wurden zusätzlich mit den vereinheitlichten Empfehlungen der Ernährungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz verglichen (D-A-CH-Referenzwerte). Bei FitLine waren sieben Vitamine und Mineralstoffe überdosiert, bei Amway je nach Testperson vier bzw. drei und bei Juice Plus jeweils drei.

Fragen zum Thema Ernährung beantwortet der Verein für Konsumenteninformation unter der Hotline 0810 810 227 (Mo-Fr 9-15 Uhr, aus ganz Österreich Euro 0,0676/min), die in Zusammenarbeit mit dem Fonds Gesundes Österreich betreut wird. In der aktuellen “Konsument”-Ausgabe  werden übrigens auch rezeptfreie Arzneimittel getestet und DrEd kritisch beurteilt: “Finger weg vom Online-Doc”.

Weitere ausgewählte Beiträge zum Thema Ernährung und Gesundheit:

Orthomolekulare Medizin: Vorsicht gesundheitsgefährlich

Lebenswandel beeinflusst Krebsrisiko

Fraunhofer entwickelt Express-Bluttest

Vitamine C und B12 sind gut für Herz und Hirn

Wien: Schlüssel-Gen für Gehirnentwicklung entdeckt

Aktionswoche gegen illegale Arzneimittel

Studie über Wirksamkeit von Vitamin-Präparaten

AK-Geflügeltest: Vorsicht gefährliche Keime

Österreichischer Arbeitsgesundheitsmonitor: Psychische Erkrankungen steigen

Ärzte ohne Grenzen twittern gegen Pharma-Riesen Novartis

Wiener Studie: Stress führt zu Leberkrebs

Foodwatch: Mediziner lassen sich von Danone und Unilever missbrauchen

Leitungswasser ist gesünder als Limos

Goldener Windbeutel 2012 für dreistete Werbelüge des Jahres geht an Hipp

Ernährungsfehler bei Kleinkindern führen zu Fettleibigkeit

Die häufigsten Todesursachen in Österreich

Kinder-Adventskalender mit Erdöl-Rückständen

Das Activia-Märchen

Foodwatch fordert Verkaufs-Stop für Becel

Über gar nicht gesunde Produkte in der Werbung

Tipps gegen die Fürhjahrsmüdigkeit

Mittwoch, 24. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Konsument: Holz und Erdwärme sind günstigste Energie

Holz und Erdwärmeheizungen sind bei den laufenden Energiekosten am günstigsten. Dies geht aus einem aktuellen Preisvergleich von “Konsument”, derMonatszeitschrift des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hervor. Das Heizen mit Strom ist demnach am teuersten. Preisvergleiche lohnen sich also. Details zum Heizkostenvergleich soweit ein Report zum Thema Dachdämmsysteme sind online abrufbar und ab dem 25.10. im November-KONSUMENT nachzulesen. Ein offizieller ortsbezogener Strom-Gas-Preisvergleich aller Anbieter mit Benachrichtigungsfunktion bei Preisänderungen ist indes auf der Webseite der E-Control abrufbar.

Holz (nicht im Karton gekauft) kommt mit 3,64 Cent pro kWh am billigsten, sofern man über eine neue, effiziente Heizanlage verfügt und einige Unbequemlichkeiten wie die Selbstabholung ab Wald oder händisches Nachlegen in Kauf nimmt. Mit 3,75 Cent pro kWh folgt die Erdwärmepumpe. Bei einer Pellets-Zentralheizung muss man mit 5,82 Cent pro kWh rechnen. Die gängigen Heizformen Erdgas oder Heizöl sind dagegen mit 7,65 Cent bzw. 10,72 Cent bereits deutlich teurer. Nicht wirklich günstig ist auch die Fernwärme (Wien) mit 9,6-9,9 Cent pro KWh.  Am teuersten aber ist das Heizen mit Strom: Die erhobenen 18,37 Cent für Tagstrom sind einsame Spitze.

Da ein Wechsel der Energieform bzw. der Heizanlage oft sehr schwierig bis unmöglich ist, gibt der VKI folgende Tipps, um die Heizkosten zu senken:

- Raumtemperatur. Eine Temperaturabsenkung um 1 Grad bedeutet bereits eine Energieeinsparung von 6 Prozent. Für Wohn- und Arbeitsräume werden maximal 22 Grad Celsius empfohlen, während der Nachtstunden um gut 5 Grad Celsius weniger.

- Keine Heizkörperabdeckung. Heizkörper sollten nicht verkleidet, mit Möbeln zugestellt oder mit Vorhängen verdeckt werden. Ein nachts geschlossener Rollladen kann die Wärmeverluste über das Fenster um bis zu 20 Prozent verringern.

- Nicht beim Fenster hinausheizen. Löcher und Ritzen in der Mauer sowie Fensterrahmen abdichten. Wirksamer als dauerhaft gekippte Fenster ist Stoßlüften: die Fenster ganz öffnen und fünf bis zehn Minuten kräftig durchlüften.

- Rohre und Heizkörper entlüften. Dies sollte regelmäßig erfolgen, aber spätestens dann, wenn der Heizkörper “gluckert” oder trotz aufgedrehtem Ventil nicht mehr richtig warm wird.

Donnerstag, 28. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

Donnerstag, 15. März 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der 50. Weltverbrauchertag – VKI bietet kostenlose Online-Dienste

Der Weltverbrauchertag, der sich heute zum mittlerweile 50. Mal jährt, steht dieses Jahr ganz im Zeichen echter Wahlfreiheit und Transparenz bei Finanzdienstleistungen. Daher bietet der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute online kostenlosen Zugang zu ausgewählten Finanztests und -reports sowie Leseproben zu den KONSUMENT-Büchern “Private Pensionsvorsorge”, “Achtung Finanzfalle!” und einen “Polizzen-Check”.

“Die langfristig ,richtige’ Wahl zwischen unterschiedlichen Anlage- oder Versicherungsprodukten lässt sich nur dann treffen, wenn relevante Informationen wie Kosten oder Ausschlüsse ausreichend kommuniziert werden bzw. klar ersichtlich ist, was Konsumenten für das jeweilige Produkt tatsächlich bekommen. Häufig ist es aber so – und das zeigen auch unterschiedlichste Erhebungen des Vereins für Konsumenteninformation immer wieder – dass Anlage- oder Versicherungsprodukte nicht nur äußerst komplex sind, sondern auch hohe Kosten ins Gewicht fallen können, die für Konsumenten auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich waren”, kritisiert Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins fürs Konsumentenformation (VKI).In Deutschland sind ab 1. April 2012 freie Finanzvermittler und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufsabschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser überwacht werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März lädt die deutsche Stiftung Warentest zu einem Online-Quiz mit Gewinnspiel zum Thema Geld und Finanzen.

“Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit neuen Tricks auf den Markt kommen”, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenpolitik zum heutigen Weltverbrauchertag.  Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und zu informieren, aber noch besser sind mehr Rechte.: So fordert die AK (Arbeiterkammer) unter anderem einen “Beipackzettel” für alle Spar- und Veranlagungsprodukte, transparente Bankspesen sowie ein Verbot von Werbeanrufen und Internetabzocken.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Rede von John F. Kennedy vor 50 Jahren zurück, in der er vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verkündet hat, die bis heute im Wesentlichen ihre Gültigkeit behalten haben: Schutz vor Gesundheitsrisiken, vor Irreführung, Schutz der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Wahlfreiheit, Zugang zu Gericht und schließlich das Recht, sich zu organisieren.

Mittwoch, 7. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

Ihr Recht bei Ratenkauf, Gutscheinen und beim Umtausch von Geschenken

Auch das “Christkind” kann nicht alles wissen und so können zu Weihnachten unter dem Christbaum leicht die “falschen” Geschenke liegen. Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen, rät die Arbeiterkammer (AK). Aber Achtung: bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen”, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik.

Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. “Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren”, sagt Zgubic. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.

Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. “Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen”, betont Zgubic. “Ist der
Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen.” Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten in der Regel 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.

geht ein technisches Gerät kaputt, haben Kosumenten “einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren nach dem Kauf”, erklärt Zgubic und diese gilt ausnahmslos für alle Produkte: “Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Zgubic rät: “Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.”

Geschenke per Mausklick sind beliebt. “Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die
Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer”, empfiehlt Zgubic. “Auch ein Blick auf Versandspesen
und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden.” Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: “Heute kaufen, später zahlen.” Zgubic rät “zur Vorsicht, da Ratenkäufe zu den teuersten Krediten zählen.” Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen”, sagt Zgubic. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.