Mit ‘Konsumentenschutz’ getaggte Artikel

Donnerstag, 15. Juni 2017, von Elmar Leimgruber

Seit heute (15.6.2016) ist (fast) Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU

Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen.

Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl mehr bezahlen. Außerdem wird befürchtet, dass die Inlandstarife durch die Mobilfunkbetreuer erhöht werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst die wichtigsten Punkte zum neuen EU-Grundsatz „Roam like at Home“ zusammen:

1.       Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland (siehe Punkt 2.) nach Österreich aber schon.

2.       Die neue Roaming-Regelung gilt für die EU und für Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Neuregelung gilt aber NICHT in der Schweiz oder in der Türkei und genausowenig in den USA oder anderen Staaten. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht, es können hier daher enorme Kosten entstehen.

3.       Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an (maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden).

4.       Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.

5.       Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.

6.       Die “Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roamingdiensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z. B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

7.       Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.

Donnerstag, 17. September 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst

Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:

Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.

Die AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin- und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de, Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen und über Zusatzkosten informieren.

Der AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks. FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.

Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.

Eine unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an. Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.

AK Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis. Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis. Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.

Konkret verlangt die AK daher:
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der Suche – so wie das die EU Verordnung vorsieht – den Endpreis richtig angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.

+ Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60 Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Die AK prüft weitere Klagen.

+ Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.

+ Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.

 

Freitag, 17. April 2015, von Elmar Leimgruber

18. April: Weltweiter Aktionstag gegen TTIP

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA führt weiterhin zu Verstimmungen in Europa. Regierungen beruhigen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenkammer sehen durch TTIP neue Chancen auch für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Skeptiker hingegen befürchten, dass die Interessen der größten internationalen Konzerne jeweils über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. So ist für morgen, 18. April ein weltweiter Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA angesetzt. Zu den Gegnern von TTIP gehören unter anderem die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der ebenso aufruft, am Aktionstag teilzunehmen. Nähere Infos zum Aktionstag gibts online. Und die Diskussionsgrundlagen der EU zum Thema TTIP sind ebenfalls online abrufbar.


Foodwatch sieht in TTIP einen massiven “Angriff auf die Demokratie” und lädt zu einer Online-Aktion ein, bei der die Abgeordneten an Ihre Pflicht erinnert werden. Seit dem Start dieser Aktion vor zwei Wochen haben laut foodwatch bereits tausende Bürgerinnen und Bürger insgesamt weit mehr als 30.000 persönliche E-Mails an Ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und nachgefragt: “Ist Ihnen bewusst, dass das geplante Freihandelsabkommen auch Ihren politischen Handlungsspielraum einschränken kann? Warum lassen Sie sich entmachten?”. foodwatch (deren Geschäftsführer Thilo Bode schrieb den TTIP-Bestseller “Die Freihandelslüge”) ist aus folgenden Gründen gegen TTIP:

“1. Alle im TTIP-Vertrag zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannten Standards und Richtlinien könnten zukünftig nur noch einvernehmlich weiterentwickelt werden. Denken Sie nur an die mehr als dringend nötige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft! Wollen wir in Europa in dieser Frage wirklich vom Konsens mit einem Handelspartner abhängig sein? Wir meinen: Nein. Wir wollen selbst vorangehen und Standards im Verbraucher- und Umweltschutz jederzeit eigenständig und mutig weiterentwickeln können.

2. Der TTIP-Vertrag wäre ein völkerrechtliches Abkommen und würde damit Vorrang vor EU-Recht und Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten genießen. Das bedeutet in der Praxis: Künftige Gesetze müssten “TTIP-kompatibel” sein, dürften den Vereinbarungen im Freihandelsabkommen nicht widersprechen. Dies würde ganz automatisch zu einer Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes führen. Das glauben Sie nicht? Das Bundeskanzleramt hat uns in einem Brief ganz offiziell bestätigt, “dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten [?] in Teilen eingeschränkt werden kann.”” (foodwatch)

Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen “Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus” (ISDS), kritisiert der Österreichische Gewerkschaftsbund: Mit diesem Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten können Konzerne das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – gegen einen Staat klagen. Es geht um Entschädigungen für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. “Eine Neuausrichtung der Handelspolitik muss auf fairem Handel, auf hohen Standards zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, Gesundheit und der Umwelt für alle weltweit sowie auf Demokratie und Transparenz basieren”, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Während Investoren Sonderrechte in der Form von privaten Schiedsgerichten bekommen sollen, ist für die Bestimmungen zu international anerkannten sozialen Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Unverbindlichkeit vorgesehen. Damit heißen die Handelsminister gut, dass grundlegende Bestimmungen für die Arbeitnehmer nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und bei Verstößen ohne jegliche Konsequenz bleiben, kiritiseirt der ÖGB. Weder USA noch Kanada haben das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten ratifiziert. In den USA sind Arbeitgeber extrem gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen, wenn nötig auch mithilfe von auf Zerschlagung von Gewerkschaften spezialisierten Anwaltsfirmen.

Gewerkschaften kritisieren, dass wichtige öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Wasser nur ungenügend aus den Freihandelsabkommen ausgenommen sind.

Die wichtigsten-ÖGB Forderungen:

  • Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS)
  • Öffentliche Dienstleistungen müssen unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.
  • Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen
  • Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat
  • Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor
  • Keine Geheimverhandlungen.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des morgigen globalen Aktionstages gegen das Handelsabkommen TTIP die österreichischen Verhandler und die Abgeordneten zum EU-Parlament dringend auf, die Bereiche Medien, Kultur und Urheberrechte aus den TTIP-Verhandlungen mit den USA herauszunehmen. “Urheberrechte gehören nicht in das Freihandelsabkommen”, fordert der ÖJC. Das deutsch-österreichische Urheberrecht ist demnach um ein Vielfaches journalisten- und autorenfreundlicher als das anglo-amerikanische Copyright. “Es geht daher in diesen Verhandlungen schlicht und einfach um das Geld der Autorinnen und Autoren und um einen kostenlosen Wissenstransfer von Europa in die USA”,erklärtÖJC-Präsident Fred Turnheim. “Da das Urheberrecht autorenorientiert und das Copyright verlagsorientiert sind, ist hier ein Zusammenwachsen beider Rechtssysteme nicht möglich”, so Turnheim.

Mittwoch, 25. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Preismonitor: Lebensmittel in Wien immer noch teurer als in Berlin

Nach wie vor heisst es, für Lebensmittel in Wien tiefer in die Geldtasche zu greifen als in Berlin. Dies geht aus dem aktuellen AK Preismonitor hervor:  Demnach schlagen sich die günstigsten Lebensmittel hierzulande um ein Fünftel höher zu Buche als in Deutschland. Der Lebensmittel-Warenkorb (40 Produkte) war im Februar 2015 in Wien um 21 Prozent (netto 17,4 Prozent) bzw. 15,97 Euro (netto 12,30 Euro) teurer als in Berlin (D):

Der Warenkorb kostete im Februar 2015 in Wien 91,95 Euro (netto 83,17 Euro), in Berlin 75,97 Euro (netto 70,88 Euro). Preisentwicklung des Lebensmittel-Warenkorbes im Zeitraum Februar 2014 bis Februar 2015: In Wien wurde der Warenkorb um 3 Prozent (2,80 Euro) billiger, in Berlin im gleichen Zeitraum um 0,1 Prozent (8 Cent) billi- ger. Im Februar 2014 kostete der Warenkorb in Wien brutto 94,75 Euro, in Ber- lin 76,05 Euro. Der aktuelle AK Preismonitor vom Februar vergleicht die 40 preiswertesten Lebensmitteln aus jeweils acht Supermärkten und Diskontern in Wien und Berlin. “Der Preisaufschlag lässt sich nicht schönreden”, kritisiert AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Was in Wien deutlich teurer ist als in Berlin – sechs Preisbeispiele:

Produkt                               Wien         Berlin         Differenz*)
Mineralwasser (1 L)       0,18 Euro    0,13 Euro      36,0 %
Kartoffeln (1 kg)         0,41 Euro    0,30 Euro      37,0 %
Salatgurke (1 Stück)      0,94 Euro    0,66 Euro      42,0 %
Feinkristallzucker (1 kg) 0,99 Euro    0,68 Euro      47,0 %
Mehl (1 kg)               0,55 Euro    0,33 Euro      66,0 %
Frischmilch (1 L)         0,96 Euro    0,55 Euro      74,0 %
*) gerundet

“Durch die verhängten Geldbußen des Kartellgerichts wegen Preisabsprachen, etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Molkereien und Brauereiprodukten, sehen wir uns grundsätzlich in unserer Kritik bestätigt” sagt Zgubic. “Nun ist die Regierung am Zug. Sie muss umsetzen, dass die gegenüber dem Handel bzw. dem Handel vorgelagerten Produzenten verhängten Geldbußen auch dem Konsumentenschutz zu Gute kommen.”

Zum AK Preismonitor: Die AK (Arbeiterkammer) hat 40 preiswerteste Lebensmittel in jeweils acht Supermärkten und bei Diskontern Anfang Februar in Wien und Berlin erhoben, also das mit dem günstigsten Grundpreis (etwa ein Liter, ein Kilo). Die Geschäfte in Wien: Hofer, Zielpunkt, Spar, Billa, Penny, Lidl, Merkur und Interspar. Die Geschäfte in Berlin:  Aldi, Netto, Edeka Center, Rewe, Kaiser’s, Lidl, Penny und Real. Alle Preise wurden inklusive Mehrwertsteuer erhoben (Österreich 10 bzw. 20 Prozent; Deutschland 7 bzw. 19 Prozent). Aktionen wurden berücksichtigt, nicht aber Kundenkarten- oder Mengen-Vorteilspreise.

Der vollständige Preisvergleich ist hier abrufbar.

 

Dienstag, 17. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Öko-Test: Vitaminpillen machen krank

Es ist zwar seit über 20 Jahren bekannt und auch durch Studien belegt, aber die Werbelügen, dass Vitamine gesund machen, werden nach wie vor von vielen, besonders von gesundheitsbewussten Menschen geglaubt, bedauert “Öko-Test”.  Vitamine sind – wenn der Arzt sie nicht verschreibt – nicht nur überflüssig, sondern sie können auch krank machen. Öko-Test erklärt im neuen Sonderheft SPEZIAL – Vitamine und Mineralstoffe, wie man sich am besten mit lebenswichtigen Nährstoffen versorgt, aber auch wo Hersteller den Verbrauchern etwas aufschwatzen, was sie gar nicht benötigen.

Es gibt aber auch Menschen mit Mehrbedarf: Schwangere benötigen viel Folsäure, Raucher mehr Vitamin C und E und Veganer oftmals zusätzlich Vitamin B12. Zu den Inhalten der aktuellen Öko-Test Spezial in Kürze:

• Multivitamin-Pillen: Eine Vitamin-Langzeitstudie an über 38.000 Teilnehmer kommt zum Ergebnis: Viele Supplemente erhöhten die Sterblichkeitsrate: Multivitamine um 2,4 Prozent, Zink um 3 Prozent, Eisen um 3,9 Prozent, Vitamin B6 um 4,1 Prozent, Folsäure um 5,9 und Kupfer sogar um 18 Prozent. In einer weiteren Studie hatte das fettlösliche Vitamin E das Risiko für Prostatakrebs bei gesunden Männern erhöht. Die Einnahme einer Kombination von Vitamin E plus Selen oder von Selen allein erhöhte das Risiko zwar nicht, verringerte es aber auch nicht. Ähnlich verhält es sich laut Ökotest auch mit Multivitamin-Säften, die großteils mit künstlichen Vitaminen überdosiert sind.

• Vitamin C und Zink: Das Wundermittel gegen Erkältungen gibt es nicht. Dies gilt auch für Vitamin C und Zink und Zink kann zudem zu Überkeit führen. ÖKO-TEST hat 21 Nahrungsergänzungsmittel mit Zink und Vitamin C eingekauft und unter die Lupe genommen. Gerade mal drei der 16 Produkte erreichen überhaupt ein “ausreichend”. Grund: Für einen Nutzen solcher Präparate gibt es keinerlei Belege. Eine vollwertige Ernährung enthält prinzipiell ausreichende Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, um den Bedarf eines Erwachsenen problemlos zu decken. Um etwaige positive Wirkungen bei Erkältungen erzielen zu können, enthalten die untersuchten Präparate im Übrigen viel zu wenig Zink. Die in den Studien angesprochenen Mengen dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln nämlich nicht zum Einsatz kommen. Für Nahrungsergänzungsmittel hingegen enthalten die meisten Präparate zu viel Zink, gut die Hälfte auch zu viel Vitamin C.

• Multivitaminpräparate für Kinder: Es gibt nun mal Kinder, die einen großen Bogen um Obst oder Grünzeug machen. Damit sie dennoch keine Mangelerscheinungen bekommen, greifen ihre besorgten Eltern gern zum „Rundum-Sorglos-Präparat“. Keines der 5 getesteten Produkt ist eine Empfehlung wert. Zwei erreichen mit Ach und Krach ein “befriedigend”. Zu hohe Dosierungen, fragwürdige Auslobungen und mangelnder Nutzen sorgen für zwei “ungenügende” Gesamturteile. Zwei Produkte enthalten außerdem Natriumbenzoat. Das Konservierungsmittel steht in Verdacht, relativ häufig Allergien auszulösen. Zudem: Ein Nutzen von Multivitaminpräparaten für gesunde Kinder ist nicht ersichtlich.

• Vitamine für Schwangere: .Hier schneidet kein Präparat mit “sehr gut” ab. Alles, was über Folsäure und Jod hinausgeht, ist mit einer angemessenen Ernährung zu decken. Außerdem sind Vitamine und Mineralstoffe in vielen getesteten Produkten überdosiert.

• Magnesiumpräparate: Magnesium ist an vielen Vorgängen im Körper beteiligt. Es spielt beim Zell- und Knochenaufbau eine Rolle und ist wichtig für die Nerven- und Muskeltätigkeit. Allerdings leiden die wenigsten Menschen unter einem Magnesiummangel. Dazu kommt: Eine Überdosierung kann zu Durchfällen führen. Im Test schnitten nur die Arzneimittel, die gegen ärztliche Verschreibung verabreicht werden, sehr gut weg, Nahrungsergänzungsmittel erreichten maximal ein befriedigend.

• Calcium- plus Vitamin-D-Präparate: Wer unter Osteoporose leidet, bricht sich die Knochen häufig schon aus dem geringsten Anlass. Kombipräparate aus Vitamin D und Calcium sollen vorbeugen oder den Knochenschwund aufhalten. Der Nutzen der Arzneimittel ist belegt, die Nahrungsergänzungen spart man sich besser, denn nur die Arzneimittel schneiden mit sehr gut im Test ab: Nach der Leitlinie Osteoporose des Dachverbands Osteologie sollte die Gesamtzufuhr an Calcium aus Nahrung und Nahrungsergänzungen 1.500 Milligramm (mg) nicht überschreiten, täglich 1.000 mg Calcium mit der Nahrung reichen aus. Da diese leicht erreicht werden, sind – nach Rücksprache mit einem Arzt – oft reine Vitamin-D-Präparate die bessere Wahl. Der Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin D für den gesunden Verbraucher ist nicht belegt. Ausnahme: Ältere Menschen, bei denen eine höhere Zufuhr den Knochenabbau vermindert.

• Basische Nahrungsergänzung: Zwar kann auch eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung einen gewissen Säureüberschuss erzeugen, doch “beim gesunden Erwachsenen sind die Regulationssysteme des Säure-Basen-Haushalts auch bei einer einseitigen Ernährung in der Lage, Säure- und Basenüberschüsse zu kompensieren und auszuscheiden”, erklärt Antje Gahl von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Viele Basenpulver enthalten zudem Hydrogencarbonate. Die eingesetzten Mengen lassen aber Folgen wie Völlegefühl, Aufstoßen und Blähungen erwarten, denn in der empfohlenen Tagesdosis entsprechen sie häufig denen von Arzneimitteln gegen Sodbrennen.

• Nahrungsergänzungsmittel aus Supermärkten und Discountern: Nicht genug Vitamine gefuttert, ein leichtes Kratzen im Hals oder einfach müde und schlapp – wer keine Lust auf lange Wartezeiten beim Arzt hat oder teure Apothekenpreise scheut, der findet auch im Supermarkt und bei den Discountern eine Reihe von Nahrungsergänzungsmitteln. Zwölf (der insgesamt 47) Präparate, vor allem pflanzliche Arzneimittel mit Baldrian oder Artischocke sowie die Meerwasser-Nasensprays landen ganz vorne. Am Tabellenende tummeln sich wegen fehlender Studien mit Wirksamkeitsbelegen die Venencremes sowie mangels adäquater Dosierung und Deklaration etliche Nahrungsergänzungsmittel. Die Bilder ähneln sich bei allen Discountern mit Ausnahme von Lidl, dessen vier Brausetabletten allesamt ein “befriedigend” erhalten.

Ebenso im neuen Sonderheft:

• Das Geschäft mit den Vitaminen: Künstlich hergestellte Vitamine landen längst nicht nur in Pillen, Riegeln und Getränken. Sie stecken beispielsweise auch in Kosmetika, Sonnenschutzmitteln und Tierfutter. Dank der enorm vielfältigen Nachfrage drängen immer mehr Hersteller ins gut gehende Geschäft. Einen offenen Einblick in konkrete Marktanteile und Umsatzzahlen gibt die Branche aber nicht.

• Richtig gut einkaufen und kochen: Von A wie Apfel oder Avocado bis Z wie Zitrone oder Zwiebel – mit frischen Zutaten schmeckt das Essen nicht nur besser, sondern steckt auch voller Vitamine und Mineralstoffe. Aber es hängt auch von der richtigen Zubereitung ab, wie viele davon letztlich auf dem Teller landen.

Das Öko-Test Spezial zum Thema Vitamine und Minseralstoffe ist in Deutschland um 5.80 Euro im Zeitschriftenhandel sowie online erhältlich.

Dienstag, 20. Januar 2015, von Elmar Leimgruber

foodwatch fordert Verkaufsverbot von Energydrinks an Kinder und Jugendliche

Grafik: foodwatchEine aktuelle Studie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bestätigt: Vor allem Jugendliche nehmen durch Energy Drinks gefährlich viel Koffein auf. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher nun den deutschen Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, die Warnungen aus der Wissenschaft endlich ernst zu nehmen und den Verkauf der umstrittenen Wachmacher an Kinder und Jugendliche zu untersagen. Zudem sollen durch eine Email-Kampagne die verantwortlichen Politiker aufgerüttelt werden.

Energy-Getränke – vor allem die hochkonzentrierten Energy Shots – stehen laut foodwatch im Verdacht, Herzrhythmusstörungen, Nierenversagen, Krampfanfälle und sogar Todesfälle zu verursachen.  Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen daher schon länger, den Verkauf an Kinder und Jugendliche einzuschränken. “Die EU-Lebensmittelbehörde sowie die zuständige deutsche Behörde warnen vor Risiken der Energy Drinks, Experten der Weltgesundheitsorganisation empfehlen einen Verkaufsstopp an Minderjährige – aber Bundesernährungsminister Schmidt ignoriert beharrlich alle Warnungen”, kritisiert Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation foodwatch.

Die aktuelle Studie der EFSA zeigt, dass Jugendliche, die besonders oft zu Energy Drinks greifen, zu viel Koffein zu sich nehmen. Im Rahmen einer aktuellen Risikobewertung hatte die Behörde vergangene Woche erstmals einen Höchstwert für Koffein ermittelt: Bei einer Dosis von drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht hätten Erwachsene keine Nebenwirkungen durch Koffein zu erwarten, so die Studie. Auch für Kinder und Jugendliche könnten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als Orientierungswert dienen. Ein 12-jähriger Junge mit 50 kg Körpergewicht überschreitet nach dieser Rechnung aber bereits mit einer 0,5 L Dose eines Energy Drinks diese Grenze. Millionen Jugendliche in Europa konsumieren allerdings regelmäßig deutlich mehr der Getränke: In fünf von 13 EU-Mitgliedstaaten, die die EFSA-Forscher untersucht hatten, nehmen Jugendliche mehr Koffein auf als empfohlen. In Deutschland gelten bis zu 6,6 Prozent der Jugendlichen als “Hochverzehrer” und überschreiten die EFSA-Höchstmengen für Koffein. Als wesentliche Quelle für die Koffeinaufnahme unter Jugendlichen nennt die EFSA Energy Drinks.

Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: Einer früheren EFSA-Studie zufolge greifen 68 Prozent der Teenager zu diesen Getränken. Davon sind laut EFSA 12 Prozent “high cronic consumers” (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent “high acute consumers” (mehr als ein Liter pro Konsum). Hochverzehrer sind besonders gefährdet, Nebenwirkungen wie Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen zu erleiden. Die aktuelle EFSA-Studie ist hier abrufbar.

Das deutsche Lebensmittelrecht gebietet es, “den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen” (LFGB, § 1 (1)). Vorsorgliche Maßnahmen gebietet auch das übergeordnete europäische Lebensmittelrecht. Dieses sei daher umzusetzen, so foodwatch.

Ende 2014 hatte Litauen als weltweit erstes Land ein Abgabeverbot von Energy Drinks an Kinder und Jugendliche in Kraft gesetzt.

Donnerstag, 4. Dezember 2014, von Elmar Leimgruber

Online-Shopping: Bundeskriminalamt warnt

Fast 54 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind laut Statistik Austria Online-Shopper. Die meist stressige Vorweihnachtszeit verleitet viele Menschen besonders dazu, schon aus zeitlichen Gründen online zu shoppen. Doch aus Internetbetrüger wissen dies auch und verstärken daher ihre kriminellen Machenschaften, warnt das österreichische Bundeskriminalamt (.BK):

Betrüger locken demnach Käuferinnen und Käufer meist durch Schnäppchen im Internet an. “Der Preis ist oft so günstig, dass rationelle Gedanken bei den Kunden aussetzen. Seien Sie sicher: Niemand schenkt Ihnen etwas im Internet”, erklärt Claus Kahn vom Büro für Betrug- und Wirtschaftsdelikte im Bundeskriminalamt.

Die Betrüger verlangen dazu die Bezahlung mittels Vorauskasse über verschiedene Wege wie zum Beispiel per Banküberweisung oder per Money Transmitter. Von diesen Konten holen sich die Betrüger das Geld ab und verschwinden. Die Ware wird natürlich nicht geliefert. In letzter Zeit kommt es auch vermehrt zu Betrügereien mit Dienstleistungen. Reinigungsservice, Taxidienst oder Übersiedelungsangebote werden zu Billigstpreisen angeboten, so das Bundeskriminalamt. Bei der Erbringung der Leistung werden aber oft Mehrkosten verlangt oder die Leistung gar nicht erbracht.

Das Bundeskriminalamt rät zur Vorsicht und gibt Tipps wie man sich schützen kann:

█ Wählen Sie alternative Bezahlsysteme wie zum Beispiel Kreditkartenzahlung und nutzen Sie Nachnahmesendungen. Es gibt auch seriöse Bezahl-Dienste, bei denen die Bankdaten einmalig hinterlegt werden.
█ Eine gute Alternative zur Zahlung mit Kreditkarte ist die Lieferung per Nachnahme. Die ist zwar meist etwas teurer, aber dafür sehr sicher, da Sie erst bezahlen, wenn Sie das Paket schon in Händen halten.

Eines der größten Risiken im Netz ist ein mangelnder Schutz der Daten:
█ Seien Sie sich bewusst, dass jeder Internetnutzer auch Ziel eines Angriffes und eines Betruges sein kann.
█ Bekannte, etablierte Unternehmen agieren auch online ähnlich seriös wie in der “realen” Welt. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein Impressum mit Nennung und Anschrift der Firma, des Geschäftsführers oder einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer (UID-Nummer) sowie klare Geschäftsbedingungen (AGB).
█ Die Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf sollten online abrufbar sein.
█ Auch der Kunde kann Kontrolle ausüben: Auf vielen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten werden Händler beurteilt. Gute Bewertungen können ein Hinweis auf seriöse Geschäftspraktiken sein.

█ Weiterführende Informationen sowie “nicht zu empfehlende Webseiten” bieten die verschiedenen nationalen und internationalen Konsumentenschutzorganisationen (www.europakonsument.at).
█ Ein wichtiges Kriterium ist zudem das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien vertrauen. Informationen dazu finden Sie auf www.guetezeichen.at.

█ Sollten Sie geschädigt sein, so können Sie dies bei der nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Nehmen Sie dazu alle Unterlagen mit, die Informationen über Kauf und Kaufabwicklung geben, insbesondere alle Unterlagen zur Bezahlung.

Mittwoch, 12. November 2014, von Elmar Leimgruber

Arbeitslosenzahlen: Ö-Konsumentenschutz Verband kritisiert AMS

Dass in Österreich -entgegen dem EU-Trend- die Arbeitslosenzahlen in Österreich weiter ansteigen, stößt dem Konsumentenschutz Verband Österreich (KV)  sauer auf. Maßnahmen zur wirklichen Förderung betroffener Arbeitsloser seien daher dringend gefordert, fordert dessen Präsident Lukas Bichl. Der Arbeitsmarktservice (AMS) arbeite jedoch nicht wirklich effizient.

In vielen Ländern der EU ist der Trend der Arbeitslosenzahlen am sinken. Im Gegensatz dazu aber steigt in Österreich die Arbeitslosigkeit stark an. Besonders betroffen sind hierbei die Langzeitarbeitslosen und die über Fünfzigjährigen. Gerade diese Betroffenen berichten immer wieder von Maßnahmen die ihnen vom AMS vorgeschrieben werden, welche sie als nicht zweckmäßig empfinden, kritisiert der KV.

In vielen verordneten Kursen haben die Arbeitssuchenden demnach das Gefühl lediglich die Anwesenheitspflicht zu erfüllen, um weiter bezugsberechtigt zu sein. Nachhaltigen Nutzen könnten viele Betroffene in solchen Maßnahmen nicht erkennen.

“Dabei sind es doch gerade unsere älteren Mitmenschen, die unsere Gesellschaft durch ihr Wissen und Können und nicht zuletzt durch die erworbene Lebenserfahrung unterstützen können. Wenn es nicht gelingt diese Arbeitskräfte im Arbeitsprozess zu halten, entgeht der Wirtschaft erhebliches Potenzial”, warnt Bichl. Daher wären Politiker und Arbeitsmarktservice gut beraten, Anreize zu schaffen, welche die Unternehmen anspornen, auch gut ausgebildete Personen mit vielen Jahren der fachlichen Erfahrung wieder einzustellen.

Eine klare Hürde sind jedoch Lohnkosten. Durch die kollektivvertraglichen Grundsätze, sind solche Mitarbeiter besser zu entlohnen als Neueinsteiger. Laut Aussage von Herrn Lukas Bichl, Präsident des Konsumentenschutz Verbandes Österreich, sollte nicht nur ein möglicher Ansatzpunkt ein Zuschuss zu den Lohnkosten angeboten werden sondern langfristig eine Senkung der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer sowie Langzeitarbeitslose durchgesetzt werden.

Permanentes überprüfen der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der geförderten Programme ist notwendig, um die Fördergelder entsprechend wirksam einzusetzen. Denn sozialpolitische Entscheidungen in diesem Sektor haben nur einen Sinn, wenn sie von den Unternehmen auch angenommen werden. Oft wäre es daher idealer, Fördergelder direkt an die Arbeitgeber auszuschütten oder damit zusätzliche Anreize zu schaffen um individueller die Arbeitssuchenden zu unterstützen, so der KV

Freitag, 4. Oktober 2013, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer, E-Control und VKI fordern: Runter mit den Energiepreisen!

Strom und Gas in Österreich sind nach wie vor zu teuer. Und auf der einen Seite Stromsenkungen anzukündigen, während die Netzpreise erhöht werden, geht auch in die falsche Richtung. Die angekündigten Preissenkungen einiger Energieversorger sind zwar ein positives Signal, nun müssten aber weitere Anbieter folgen, fordert die Arbeiterkammer (AK): “Viele Strom- und Gasanbieter haben noch  ein erhebliches Preissenkungspotential!” Die AK unterstützt daher die Forderung der E-Control nach weiteren Strom- und Gaspreissenkungen.

Unter dem Motto „Gemeinsam weniger zahlen!“ startet indes der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Österreichs ersten Gemeinschaftseinkauf von Strom und Gas: den Energiekosten-Stop: Ziel der Aktion ist es, möglichst vielen Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit zu bieten, Strom- und Gaskosten zu sparen. Denn die Energiekosten gehören in vielen Fällen zu den größten Belastungen des Haushaltsbudgets.

Die Regulierungsbehörde E-Control begrüßt die VKI-Aktion, mit der auch Privatkunden so auch zu Konditionen eines Großkunden kommen: „Allen Aktionen, die den Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt beleben, stehen wir sehr positiv gegenüber“, sagt E-Control-Vorstand Martin Graf. Zwar sei zuletzt etwas Bewegung in den Strom- und Gasmarkt gekommen, von einem echten Wettbewerb könne aber noch lange nicht gesprochen werden.

Obwohl die Großhandelspreise bei Gas und Strom seit Jahren sinken, profitieren die Konsumenten nicht davon. So sind  die Gas-Großhandelspreise in den vergangenen fünf Jahren um rund zehn Prozent gesunken, die Preise für die Haushalte sind teilweise mehr als 30 Prozent gestiegen. Ähnlich bei Strom: Der Strom-Großhandelspreis ist seit Juli 2008 um ein Drittel gesunken, doch die Preise für die meisten Haushalte sind gestiegen – um bis zu 20 Prozent. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben im Gegensatz zu den Industrie- und Großunternehmen kaum von günstigeren Strom- und Gaspreisen profitiert.

Die aktuellen Preissenkungen des Verbunds (Strom), der Energieallianz (ab 1. Oktober bei Strom und Gas) und die angekündigten der Salzburg AG (Strom und Gas ab 1.1.2014) sind die ersten marktbasierten Preissenkungen großer Energielieferanten seit Jahren. Um die Schieflage bei der Preisweitergabe an die Haushalte nachhaltig zu beseitigen – Preissteigerungen werden rasch weitergegeben, Preissenkungen gar nicht oder nur sehr zögerlich – fordert die AK weiter die Einführung der Beweislastumkehr. Dann müssten die Anbieter beweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Die von der E-Control genannten Zahlen bestätigen die Kritik der AK. Die Energieversorger geben die günstigen Großhandelspreise kaum oder gar nicht an die Konsumentinnen und Konsumenten weiter.

Wie funktioniert der Energiekosten-Stop?

1. Anmeldung: Diese ist bis 16.12.2013 auf der Website www.energiekosten-stop.at unverbindlich und kostenlos möglich. Dazu müssen nur Name, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, derzeitiger Energielieferant und der ungefähre Jahresenergieverbrauch (laut letzter Abrechnung) angegeben werden. Teilnehmen können alle Privathaushalte Österreichs.

2. Versteigerung: Am 17.12.2013 organisiert der VKI unter den Energieanbietern eine Versteigerung: Im Rahmen eines Bestbieterverfahrens wird das beste Angebot für Ökostrom, für Gas sowie für den Kombibezug von Strom und Gas ermittelt.

3. Neuer Tarif: Ab Mitte Jänner 2014 erhalten alle registrierten Teilnehmer eine Benachrichtigung per E-Mail mit der individuell berechneten Ersparnis, die durch einen Umstieg auf den neuen Tarif möglich ist.

4. Einfach wechseln und sparen: Jeder Teilnehmer kann ab Mitte Jänner 2014 entscheiden, ob er zum neuen Tarif wechseln will. Dazu braucht man nur ein Online-Formular auszufüllen, den Rest erledigt der VKI.

„Energiekosten-Stop“ ist eine Aktion des VKI, die in Kooperation mit der niederländischen Firma PrizeWize organisiert wird. PrizeWize – ein unabhängiges Vergleichsportal – hat bereits ähnliche Aktionen mit Konsumentenorganisationen in Belgien, Großbritannien, Portugal und den Niederlanden erfolgreich umgesetzt.

Sämtliche Informationen zur Aktion gibt es unter www.energiekosten-stop.at. Fragen zum Energiekosten-Stop beantworten wir auch unter der kostenlosen Hotline 0800 810 860 (von Montag bis Freitag, 8-20 Uhr).

Montag, 30. September 2013, von Elmar Leimgruber

AK: Konsumenten brauchen Sicherheit beim Fleischkauf

Konsumenten müssen sich auch beim Fleischkauf die Qualität verlassen können, fordert die Arbeiterkammer (AK). Bei einem Test enthielten fünf der 13 Proben in Supermärkten Campylobacter-Keime. Sechsmal waren in sieben in Fachgeschäften gezogenen Proben Salmonellen-Keime oder Campylobacter nachweisbar.

“Die Konsumenten brauchen Sicherheit, dass das Fleisch einwandfrei und nicht mit gesundheitsschädigenden Keimen behaftet ist”, sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Das Ergebnis der Resistenzuntersuchung dieser Keime bestätigt auch das Problem der zunehmenden Unwirksamkeit einiger Antibiotika. Unter den gefunden Campylobcacter-Keimen war beinahe  die Hälfte gegen eines oder mehrere Antibiotika bereits resistent.

In Österreich gibt es rund 5.000 Erkrankungen aufgrund von Campylobacter und rund 2.000 aufgrund von Salmonellen. Salmonellen können zum Beispiel Brechdurchfall oder Krämpfe hervorrufen. Campylobacter kann vor allem bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Bauchschmerzen, blutige Durchfälle oder Erbrechen
verursachen.

“Küchen-Hygiene ist nach wie vor oberstes Prinzip bei rohen Lebensmitteln wie Geflügel, Eier oder Fleisch”, betont Schöffl. Keime können sich während der Lagerung oder bei der Zubereitung auf andere Lebensmittel übertragen. “Daher Schneidebrett, Messer und Co immer sehr heiß abwaschen oder in den Geschirrspüler geben”, rät Schöffl. “Rohe Lebensmittel, besonders Geflügel, vollständig durcherhitzen, damit die Keime absterben.”

Konkret verlangt die AK:

+ Antibiotika-Einsatz reduzieren: Nötig ist eine lückenlose Erhebung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast. Mit Antibiotika in der Tiermast ist äußerst zurückhaltend umzugehen. Und es  braucht insbesondere auch die Einführung österreichweiter Programme zur Reduktion von Campylobacter, mit  effizienten  Maßnahmen nicht nur im
Bereich der Geflügelhaltung sondern auch  wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Keime auch im Bereich der Schlachtung.

+ Bessere Kontrollen: Die betrieblichen Eigenkontrollen zur Sicherstellung der lückenlosen Einhaltung der Kühlkette müssen verbessert werden.