Mit ‘Kosumentenschutz’ getaggte Artikel

Montag, 2. September 2013, von Elmar Leimgruber

Gesundheitsschädlich: Konsumentenschutz für Verbot von Energy-Shots

Bereits übliche Energy Drinks stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen. Bei den Shots ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher aufgrund ihrer Gesundheitssschädlichkeit ein Verbot sogenannter „Energy Shots“.

„Für Red Bull und Co. sind die bei Jugendlichen sehr beliebten Energy Shots ein Riesengeschäft – für die Gesundheit der Kunden womöglich eine Riesengefahr“, erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Ein Energy Shot von 60 Milliliter enthält die gleichen Mengen Koffein und Taurin wie eine normale Red-Bull-Dose – allerdings in vierfacher Konzentration. „Insbesondere beim Sport oder in Kombination mit Alkohol warnen Wissenschaftler vor möglichen Nebenwirkungen”, so Wolfschmidt. “Trotzdem bewirbt Red Bull die Getränke mit jungen, angesagten Extremsportlern für angeblich ‚erhöhte Leistungsfähigkeit‘. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen Energy Shots verboten werden.“

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stufte laut foodwatch bereits im Dezember 2009 in einer Untersuchung für das Bundesverbraucherministerium Energy Shots als „nicht sicher“ ein und sprach sich für ein Verbot aus: Da ein Warnhinweis auf der Packung nicht ausreiche, um eine Überdosierung auszuschließen, empfahlen die Wissenschaftler „das Inverkehrbringen von ‚Energy Shot‘ Produkten zu untersagen“. Auch die französische Lebensmittelbehörde ANSES warnte 2013, dass die Sicherheit der Produkte nicht garantiert werden könne. In den USA ermittelt derzeit zudem die zuständige Food and Drug Administration (FDA), ob mehrere Todesfälle durch Energiegetränke ausgelöst wurden. Problematisch ist dabei nicht allein der erhöhte Koffeingehalt. Die gesundheitlichen Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit dem hochkonzentriert zugesetzten Inhaltsstoff Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.

Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energy Drinks, besonders beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Davon sind 12 Prozent „high cronic consumers“ (Konsum mindestens viermal wöchentlich) sowie 12 Prozent „high acute consumers“ (mehr als ein Liter pro Konsum).

foodwatch fordert daher ein generelles Verkaufsverbot der hochkonzentrierten Shots. Zudem sollen herkömmliche Energy Drinks deutliche Warnhinweise auf der Verpackung tragen und nur noch ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-energyshots können Verbraucher diese Forderung an die deutsche Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) unterstützen.

Das Bundesverbraucherministerium hat im Mai 2012 zwar Höchstwerte für Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin in Energy Drinks erlassen. Diese gelten jedoch nur für Lebensmittel – Red Bull (wie andere Hersteller von Energy Shots genauso) umgeht diese Regelung einfach, indem der Hersteller die Shots offiziell als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert: Der Red Bull Energy Shot enthält mehr als viermal so viel Koffein und Taurin pro Liter als für Energy Drinks erlaubt ist.

Auf Anfrage von foodwatch bestätigte das BfR im Januar 2013 seine grundsätzlich kritische Einschätzung zu den Produkten – wich aber dennoch von seiner ursprünglichen Forderung nach einem Verbot der „Shots“ ab und empfahl stattdessen lediglich „entsprechende Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen“.

foodwatch-Experte Matthias Wolfschmidt: „Noch 2009 lautete die Handlungsempfehlung der staatlichen Risikoprüfer an Verbraucherministerin Ilse Aigner ganz klar: Energy Shots verbieten. Doch Frau Aigner hat die wissenschaftliche Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, drei Jahre lang einfach ignoriert – obwohl sie bei drohenden Gesundheitsgefahren nicht auf Brüssel warten muss, sondern selber aktiv werden kann. Ohne weitere Begründung rückt das Bundesinstitut für Risikobewertung jetzt plötzlich von seiner Empfehlung für ein Verbot ab – und die Politik bleibt weiter tatenlos.“

Montag, 24. Oktober 2011, von Elmar Leimgruber

VKI verklagt DocLX

Droge Alkohol
Foto: © Leimgruber

Rum und Wodka “jederzeit und überall” und dies für Maturanten: das geht eindeutig zu weit, findet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und verklagt daher  das Unternehmen DocLX Travel Events, welches in
Zusammenarbeit mit dem Reiseveranstalter Ruefa – Maturareisen nach Zypern an.

Während in den Schulen Suchtprävention betrieben wird, öffnen viele Schulen – offenbar ohne Kenntnis dieser aggressiven Alk-Werbung im speziellen Fall – den Maturareise-Anbietern Tür und Tor, um für ihre Maturareisen zu werben. Der VKI hat daher nunmehr gegen DocLX als Auftraggeber dieser Werbelinie Verbandsklage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eingebracht.

Im Prospekt und auf der Homepage des Event-Unternehmens wird laut VKI die Reise aggressiv damit beworben, dass es hochprozentigen Alkohol (Rum und Wodka) “jederzeit und überall und immer und alle Tage und die ganze Woche und rund um die Uhr und im gesamten Club 4 Free” gäbe. Diese Reisen werden in den Maturajährgängen österreichischer Schulen angeboten.Gleichzeitig ist in vielen Bundesländern den Schülern – nach den Jugendschutzbestimmungen – der Konsum solcher harten Getränke sogar noch verboten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht daher gegen diese aggressive Alkohol-Werbung mit Verbandsklage nach dem UWG vor und klagt auf Unterlassung solcher Werbemaßnahmen.

DocLX bewirbt österreichweit in 700 Schulen in Maturajahrgängen (2.200 Klassen) von ihr veranstaltete Maturareisen nach Zypern mit  Prospekten, in denen die angebotenen Maturareisen prominent damit beworben werden, dass im Preis “24/7 Ottakringer, Bacardi und Eristoff” inbegriffen seien. So lautet der Werbeslogan: “AUF EUCH WARTET DIE BESTE PARTY EURES LEBENS” und weiter in Fettdruck: “Und das Beste. Erstmals gibt’s in der Geschichte von Event-Maturareisen Ottakringer Bier, Bacardi und Eristoff jederzeit und überall und immer und alle Tage und die ganze Woche und dauernd und rund um die Uhr und im gesamten Club 4 FREE!”

Weiter im Prospekt finden sich Fotos von fröhlich feiernden Mädchen vor Cocktailgläsern, die Fotografen mit Wodka-Flaschen zuprosten und strahlenden Mädchen, welche Rum-Flaschen küssen bzw. in die Kamera halten. Und wieder der Slogan: “IMMER UND ÜBERALL BACARDI RUM & ERSTOFF VODKA 4 FREE”.

“Während Mediziner besonders vor Alkohol für Jugendliche warnen und der Gesetzgeber daher auch  Werbeverbote im Fernsehen und Radio vorschreibt, werden hier Matura-Reisen als Alkohol-Spektakel zu verkaufen gesucht”, zeigt sich Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI empört. In mehreren Bundesländern ist den jeweiligen Jugendschutzgesetzen zufolge die Abgabe an und der Konsum von hochprozentigem Alkohol durch Minderjährige sogar verboten.”Wir verlangen die Unterlassung solcher Alk-Werbung insbesondere bei Maturareisen, weil gerade Jugendliche vor Alkoholsucht besonders zu schützen sind”, sagt Peter Kolba. “Wir betreten damit juristisches Neuland und hoffen, das Verbot aggressiver Werbung so mit Leben zu erfüllen.”