Mit ‘lebensunwert’ getaggte Artikel

Freitag, 13. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Euthanasie: Wird schon wieder über “lebensunwerte Menschen” gelästert?

Natürlich muss nicht nur über ein Leben in Würde, sondern auch über ein Sterben in Würde gesprochen werden. Doch mit welchem Ziel? Menschen zu töten, die wir anderen nicht mehr für lebenswürdig oder lebenswert erachten? Natürlich wünschen sich manche Menschen mit massiven Qualen manchmal vorübergehend den Tod, aber der Schmerzen wegen und nicht weil wie tatsächlich sterben möchten. Und natürlich muss die Medizin hier Mittel und Wege finden, um Menschen möglichst wenig leiden zu lassen und  ihre Schmerzen weitgehstenst zu lindern. Aber wollen wir anderen zugestehen, über Leben und vor allem Tod zu entscheiden oder wollen wir das gar selbst in die Hand nehmen?

Diese Diskussion, in der andere (natürlich ebenfalls mit schönen Worten begründet) darüber entschieden, wer (noch) lebenswert ist, hatten wir doch schon mal. Und die Folge waren unzählige Ermordete: Menschen anderer Völker, anderer Religionen oder Meinung, anderer sexueller Orientierung, Behinderte und eigentlich jeder, der nicht in ein ach so perfekten System passte. Der aktuelle Vorschlag der Bioethik-Kommission (was steckt da für eine “Ehtik” dahinter?), in gewissen Fällen bei Euthanasie Straffreiheit zu gewähren, kann daher nur entschieden abgelehnt werden.

Haben wir nicht dazugelernt? Wollen wir tatsächlich so eine Diskussion, wer es noch wert ist zu leben, von vorne beginnen? Keinesfalls! Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Begleitung auch auf seinem letzten Lebensweg und zwar ohne dass man sein Leben verkürzt. Alles andere mag vielleicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, widerspricht aber allen humanistischen Werten.

Heute sind es Schwerkranke, denen durch den Tod “geholfen” werden soll, morgen sind es Behinderte und schon übermorgen kann es jeden von uns treffen. Der aktuelle Widerstand ist also gerechtfertigt: Auf das unmenschliche Niveau, auch nur über “lebensunwerte” Menschen nachzudenken,  bewegen wir uns in der Geschichte hoffentlich nie wieder zu: nie wieder!

Elmar Leimgruber

 

Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in “Härtefällen” Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag auch zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus.

“Es muss möglich sein, dass Kranke „an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen  sterben”, zitiert Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband eine Aussage des früheren Kardinals von Wien, Franz König und fordert einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung: “Über Leben und Tod zu entscheiden steht uns schlicht nicht zu”, so Trendl.

Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die Ärztekammer. Von einem “offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden”, sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum “Bizeps” mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.

“Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben”, betont die Geschäftsführerin des Bioetikinstituts Imabe, Susanne Kummer gegenüber “Kathpress”. In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem “breiten Konsens” abgelehnt, und es mute “eigenartig” an, “dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will”. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, erklärt Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff “assistierter Suizid” mittlerweile verboten und nur noch die Rede von “Selbstbestimmung” sei. “Fakten werden somit komplett verschleiert”, so Kummer.

Die Empfehlung der Bioethik-Kommission bezüglich Euthanasie kann online unter www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ nachgelesen werden.