Mit ‘Medienrecht’ getaggte Artikel

Mittwoch, 2. Dezember 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Staatsschutzgesetz behindert Pressefreiheit

Das geplante neue Staatsschutz-Gesetz behindert laut ÖJC freien Journalismus und schränkt die Pressefreiheit ein. Der Journalistenclub fordert daher verstärkten Informantenschutz und Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lehnt den aktuellen Entwurf zum Staatsschutzgesetz ab. ÖJC-Präsident Fred Turnheim kritisiert den mangelnden Informantenschutz und fehlende Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses und eines unabhängigen Journalismus in Österreich.

Außerdem müssen die Richter, als unabhängige Instanz, eingeschaltet werden. „Der geplante Dreiersenat ist einfach zu wenig und schützt daher auch nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“, stellt ÖJC-Präsident Turnheim fest.

Der waschige Begriff „Gruppierungen“ setzt das Medienrecht außer Kraft und verstößt so gegen den Verfassungsgrundsatz der freien Berichterstattung – auch über terroristische Vereinigungen.

„Seit Jahrzehnten werden leider auch in Österreich die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher scheibchenweise ausgehöhlt. So kann und darf es nicht weitergehen“, kritisiert der ÖJC die neue Gesetzesinitiative der Regierungsparteien.

 

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Sonntag, 29. März 2015, von Elmar Leimgruber

4U9525-Flugzeugabsturz: Journalistenvertreter fordern Respekt in der Berichterstattung

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) und sein Medienrat erinnern in einer Aussendung an den Täter- und Opferschutz im österreichischen Medienrecht. Alle österreichischen Journalisten werden dringend ersucht, in der Berichterstattung über den stark in der Öffentlichkeit diskutierten Airbus-Absturz (4U9525), die Würde der Opfer und auch die des mutmaßlichen Täters zu gewährleisten. “Dazu gehören, die „Verpixelung“ von Fotos und Videos in denen man Personen erkennen kann und der Schutz von Namen und der Privatsphäre der Beteiligten”, betont der ÖJC. Bereits vor Tagen hatte der deutsche Journalisten Verband (DJV) die Journalisten dazu aufgefordert, in ihrer Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs Respekt vor dem Leid der Angehörigen zu zeigen.„Als österreichische Journalisten müssen wir nicht ausführlicher als die Kolleginnen und Kollegen berichten, deren Länder direkt betroffen sind“, ruft ÖJC-Präsident Fred Turnheim zur Beruhigung in der Berichterstattung über die Hintergründe, die zum tragischen Absturz des Germanwings-Airbus geführt haben, auf.

“Das vorschnelle Ziehen von Schlüssen kann nur Spekulation sein, aber nicht Teil einer seriösen Berichterstattung. Besonders schlecht für das Image von uns Journalisten ist es, wenn falsche Fotos gezeigt werden”, erklärt Turnheim: Die Wiedergabe von Ferndiagnosen selbsternannter „Experten“ ist kein Qualitätsjournalismus. Besonders in solchen tragischen Situationen ist ein behutsamer Journalismus gefragt, der nur Fakten transportiert, so Turnheim.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Der Schmerz und die Trauer der Angehörigen von Absturzopfern sind unermesslich. Es verbietet sich für Journalisten, die Trauernden zu bedrängen.“ Die Grenzen der Berichterstattung gebe der Pressekodex vor. Dort heißt es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Diese Richtlinie ist bindend.“Zugleich trat der DJV-Vorsitzende vereinzelt geäußerter Kritik an der Anwesenheit zahlreicher Journalisten in der Stadt Haltern am See entgegen, aus der eine Schülergruppe stammte, die unter den Absturzopfern ist: „Es steht außer Frage, dass Journalisten über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Kleinstadt und die Schule berichten müssen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie.“

Montag, 19. November 2012, von Elmar Leimgruber

Stronach und die Medien – Info und Kommentar

Seit Tagen erregt ein Unterschrift-Text als Voraussetzung, mit Neo-Politiker Frank Stronach Interviews führen zu können, die Medienbranche. Darin heisst es unter anderem, dass Interviewtext, “Titel und Einleitung zur etwaigen Richtigstellung von Fakten” die vorhergehende schriftliche Freigabe erfordern, wie “Datum” berichtete: Und: “Falls die Autorisierung des Interviews nicht erteilt wird, werde ich weder den Umstand des Interviews noch das Gesprächs ganz oder auszugsweise veröffentlichen.” Da solche Vereinbarungen Rechtsgültigkeit haben und eine Unterlassungsklage zur Folge haben könnten, kündigten zahlreiche Journalisten unter anderem auf Twitter an, keine Interviews mit Stronach zu führen, weil dessen Vorgehen einer Zensur gleichkomme.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) ortet in der Vorgehensweise Stronachs einen “metternichschen Überwachungsapparat” und einen Verstoß “gegen die Grundregeln der Pressefreiheit”. Und er forderte seine Mitglieder auf, “so lange keine Interviews mit Herrn Stronach und seinen Parteigranden zu führen, bis dieser sein demokratiefeindliches Formular zurückzieht.”
Das Teams Stronach reagierte bereits kurze Zeit später: “Frank Stronach weiß, dass jeder Halbsatz Auswirkungen haben kann… Oft werden aus Gründen der Verkaufbarkeit bzw. um eine gute Headline zu haben, Zitate aus dem Zusammenhang gerissen”. Man wollte “Hilfe für Medien” anbieten,” damit Fehler vermieden werden”, jedoch keinesfalls Zensur oder einen “Angriff auf die Pressefreiheit” starten. Die Autorisierung von Interviews bleibe jedoch, weil “international üblich”, bestehen: “Ich, VORNAME NACHNAME, MEDIUM erkläre hiermit, vor einer Veröffentlichung von Gesprächen und Interviews mit Herrn Frank Stronach den gesamten Interviewtext an Herrn/Frau XY, Funktion, Adresse, emailadresse, zur Einsicht und schriftlichen Freigabe zu senden. Kürzungen bzw. jegliche Änderung sind ohne schriftliche Zustimmung von Seiten des Team Stronach untersagt. Falls die Autorisierung des Interviews nicht erteilt wird, ist eine Veröffentlichung untersagt.”

“Bin da grad in Diskussion und hätte was zu Stronach zu sagen. Bevor ich’s sag: wohin kann ich’s zur Autorisierung mailen?” fragte “Krone”-Kolumnist Claus Pandi bissig via Twitter beim Team Stronach nach. “Danke. Aber wir brauchen eure “Hilfe” nicht”, reagierte Helmut Brandstätter, Chefredakteur des “Kurier” und “Presse”-Chefredakteur Rainer Novak schrieb zum Thema: “Leider ist die Autorisierung längst die Regel in Österreich. Da manche Politiker nicht immer druckreif sprechen, gibt es auch Spielraum für Interpretation, daher ist mitunter verständlich, dass der Betroffene das redigierte Werk noch einmal sehen will. Andererseits versuchen Politikersprecher gern, harte oder peinliche Passagen abzumildern oder zu „verbessern” – in diesem Fall kann (und muss) ein Journalist aber auch einfach Nein sagen”.

Ich verstehe Frank Stronach: Die meisten Journalisten hassen ihn offensichtlich wie die Pest, ist er doch der reiche Onkel aus Amerika, der da plötzlich auftaucht und Politik machen will, nicht im Rahmen der üblichen Parteien, sondern mit gleich einer eigenen Partei und einem Programm , mit dem das gesamte bisherige gewohnte System umgekrempelt werden soll. Und -dies trifft leider auch auf viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Journalismus zu: Es muss immer alles bleiben, wie es immer war: es hat sich doch immer alles bewährt, wie es war oder? Und kaum geschieht was Neues, wird es auch sogleich medial bekämpft.

Und es ist auch Tatsache, dass vor allem unliebsamen Politikern einerseits rhetorische Fallen gestellt werden, um genau jene Antworten zu bekommen, welche man aus Sensationsgier und/oder um sie bewusst “in die Pfanne zu hauen” haben will. Das hat aber mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Andererseits werden zu häufig aus unklaren Wortfetzen Skandal-Schlagzeilen erzeugt und der “Verursacher” schafft es oft wochenlang nicht mehr aus den Negativschlagzeilen heraus, obwohl er genau das, was zitiert wird, nicht so und vor allem nicht in jenem Zusammenhang gesagt hat. Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wer medial so andere Menschen bewusst öffentlich schädigt, beschmutzt selbst den Wert der Pressefreiheit und den Beruf des Journalisten.

Daher verstehe ich die Vorgehensweise von Frank Stronach und kann sie bestens nachvollziehen, zumal gerade ihm in den vergangen Monaten von Journalisten dauernd unzählige Zitate untergeschoben wurden, die er immer wieder zurechtrücken musste. Bei allem berechtigten Wunsch nach einer “Geschichte” und nach “Sagern” muss es aber für jeden guten Journalisten letztlich immer um die Wahrheit gehen, darum, was der wirklich gesagt hat und nicht, was ich als Journalist vielleicht gedacht habe, dass er sagen will.

Und ja: es kann auch echte Missverständnisse geben: vor allem bei langen Interviews, und vor allem dann, wenn sich der Journalist nur Notizen macht und das Gespräch nicht zur Verifizierung vollständig als Tondokument aufzeichnet. In diesem Fall ist eine Autorisierung sicher sinnvoll, um sicherzugehen, dass tatsächlich gesagte und verstandene (bzw. interpretierte) Aussagen auch übereinstimmen.

Dass Interviews (mit wem auch immer) also (auf Wunsch) autorisiert werden können, stellt meines Erachtens noch keine Verletzung der Pressefreiheit dar. Der Interviewte hat nämlich ein Recht darauf, dass das, womit er zitiert wird, einerseits eine tatsächliche Aussage von ihm ist und andererseits auch im richtigen Kontext steht. Das ist auch eine Frage des Urheberrechts: Selbstverständlich darf der Interviewte über die Verwertung seiner Aussagen selbst entscheiden.
Die journalistische Freiheit besteht dann darin, eine Story inklusive Titel daraus zu verfassen. Würde der Interviewte hier eingreifen wollen, wäre das Zensur und ein Eingriff in die Pressefreiheit. Das ist zwar leider genauso üblich, vor allem in Medien, die ausschließlich von der Werbung leben und aus Rücksicht auf Inserenten  ihre Beiträge von diesen zensurieren lassen. Das aber geht absolut nicht. Und gegen diese weitverbreitete Praxis sollten sich alle Journalisten zur Wehr setzen, auch dem entsprechenden Verleger gegenüber.

Berichte, Kommentare und Analysen entspringen der Pressefreiheit, und es gibt kein Recht, das es einem Interviewten erlauben würde, hierin einzugreifen. Was aber das gesprochene Wort betrifft, hat der “Autor” (auf Wunsch) sehr wohl das Recht zu verifizieren, ob das, was ihm in den Mund gelegt wird auch tatsächlich das ist, was er gesagt hat. Und es wäre fair und richtig, wenn neben einem Beitrag und Kommentar auch das Originaltext vollinhaltlich (oder nur in Abstimmung mit dem Interviewten auch gekürzt) abgedruckt würde.

Das Thema Stronach und Medien führt dazu, über die Pressefreiheit zu reden und zu schreiben. Und das ist gut so. Es betont die Wichtigkeit dieses Themas, aber es weist auch auf seine Grenzen hin und auf die Verantwortung, die man als Journalist trägt: den Lesern gegenüber, aber auch den Interviewpartnern gegenüber, unabhängig davon, ob man den Gegenüber mag oder nicht ausstehn kann. Und: “Wer seriös arbeitet, hat bei der Autorisierung fast nie Probleme, auch nicht mit Stronach.” Da stimme ich Conny Bischofberger von der “Krone” voll zu.

Samstag, 22. Januar 2011, von Elmar Leimgruber

Gedanken zum ÖJC-Neujahrstreffen 2011 mit EU-Kommissar Hahn

EU-Kommissar Johannes Hahn referiert auf Einladung des ÖJC

Eine kritische Auseinandersetzung mit Medien sei mehr denn je notwendig und sollte daher auch in den Schulen gelehrt werden. Dies forderte EU-Regionen-Kommissar Johannes (Gio) Hahn beim traditionellen Neujahrsempfang des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) im Wiener Haus der Europäischen Union. Für ein Europäisches Medienrecht sei hingegen die Zeit “nicht reif” und dieses sei auch nicht “notwendig”: die mediale Vielfalt in Europa sei nämlich ein hoher Wert, erklärte Hahn.

ÖJC-Präsident Fred Turnheim regte beim Kommissar eine europäische Initiative für Medienpädagogik an und sprach sich erneut für die gesetzliche Erhaltung des Autorenschutzes auch im journalistischen Bereich aus: Der jeweilige Verlag dürfe nicht, wie künftig geplant, zum Inhaber aller Rechte werden: “Das Urheberrecht der Journalisten muss bleiben,” so Turnheim.

EU-Kommissar Johannes Hahn im Gespräch mit ÖJC-Präsident Fred Turnheim

Bei aller Zustimmung zur auch von mir gewünschten, unterstützten und geförderten Medienvielfalt nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch innerhalb der Europäischen Union kann ich dies nicht als Argument gegen ein gesamteuropäisches Medienrecht akzeptieren. Im Gegenteil: Ein europäisches Medienrecht ist dringend notwendig, um einerseits sowohl EU-weite Pressefreiheit sicherzustellen sowie regionales Medienrecht zu garantieren, und um andererseits zu verhindern, dass EU-Mitglieder (wie derzeit Ungarn: hier erwarte ich mir ein hartes Durchgreifen der EU) die Presse- und Meinungsfreiheit drastisch einschränken.

Die Einführung eines Unterrichtsfaches Medienerziehung in den Pflichtschulen halte ich für äusserst sinnvoll, wobei gewährleistet werden müsste, dass die kritische Auseinandersetzung mit Medien nicht nur den sogenannten Boulevard betrifft, sondern dass grundsätzlich kritisches Denken gegenüber allen Medien und deren Interessen (aus wirtschaftlichen, politischen oder ideologischen Gründen jeglicher Prägung) gefördert wird.

Und bei allem Verständnis für die Verleger: sie sind nicht die Urheber der von ihnen publizierten Werke beziehungsweise Nachrichten. Die Journalisten sind im Medienbereich die Autoren und deren Rechte als Urheber müssen auch die ihren bleiben. Hier hat der ÖJC vollkommen Recht und erwirbt meine vollste Unterstützung.

Dienstag, 2. November 2010, von Elmar Leimgruber

Netzwerk Recherche fordert Akteneinsicht

Die Stärkung der Recherchefreiheit durch Ausbau des Akteneinsichtrechts, die schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” fordert die deutsche Journalistenorganisation Netzwerk Recherche (nr). Auf ihrer Presserechts-Konferenz beim Erich-Brost-Institut in Dortmund tauschten sich Journalistinnen und Journalisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde laut den Veranstaltern deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. “Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. “Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.”

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des “Amtsgeheimnisses” abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. “Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben”, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Konferenz begrüßte hingegen die Pläne der deutschen Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” strafrechtlich verfolgt werden können. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht kann unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf eingesehen werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, hatte die Pläne des Bundes auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte laut Netzwerk Recherche den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands”. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des “fliegenden Gerichtsstands” führe hingegen zu einem regelrechten “Gerichte-Hopping”, so Schraven. “Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.”

Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des deutschen Bundesministeriums der Justiz statt.

Mittwoch, 20. Oktober 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub fordert Transparenz bei politisch beauftragten Inseraten

Die Forderung des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) für mehr Transparenz bei Inseraten der Bundesregierung ist begrüßenswert, aber nur ein inkonsequenter, erster Schritt in die richtige Richtung. “Der Österreichische Journalisten Club fordert bereits seit längerem die Offenlegung aller politisch motivierten Inserate und deren Kosten. Dabei ist unerheblich, ob diese Inserate von der Bundesregierung, von Landtagen, Gemeinderäten, politischen Parteien oder den Sozialpartnern direkt in Auftrag gegeben wurden”, so ÖJC-Präsident Fred Turnheim. Steuergelder werden in allen Fällen verwendet und
daher hat der Steuerzahler auch das Recht zu wissen, welches Medium wie viel Geld von der öffentlichen Hand bekommt.

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), mit rund 6.500 Journalistinnen und Journalisten die nach eigenen Angaben größte Journalistenorganisation in Österreich, fordert die Bundesregierung und alle im Nationalrat vertretenen Parteien zudem dringend auf, ein neues Medienrecht zu schaffen. Dies soll ein umfassendes Gesetz werden, dass im Verfassungsrang steht. “Damit wollen wir einen eindeutigen Schutz der Journalisten und ihrer Informanten erreichen”, sagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim am Samstag zur aktuellen Diskussion über die Pressefreiheit in Österreich.

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.