Mit ‘PR’ getaggte Artikel

Mittwoch, 18. April 2012, von Elmar Leimgruber

Verfallt nicht der PR-Strategie eines Massenmörders!

Es ist zwar nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll, über den Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik zu berichten, aber in einer Art und Weise, dass er sich nicht als “verehrenswürdiger Held” und “Opfer des Systems” darstellen kann. Der sich zu seinem Wahnsinnstaten Bekennende erklärt sich nicht nur für unschuldig, da er aus “Notwehr” gehandelt habe, sondern “bereut” offenbar aus vollster Überzeugung nur, nicht noch mehr Menschen ermordet zu haben.

Es gibt zu viele Menschen (im extrem linken genauso wie im extrem rechten politischen Spektrum) in ganz Europa, die sich aus Enttäuschung und Frust über das aktuelle politische System nach einer Leitfigur sehnen. Diese soll dann in beiden Fällen die aktuellen politischen Zustände beenden und eine neue, “gerechtere und bessere Gesellschaftsordnung” herbeiführen, in der es allen Menschen gut geht, in der alle Menschen im Wohlstand leben. In beiden politischen Systemen gäbe es dann keinen Spielraum mehr für Toleranz und für andere Meinungen, sondern die dem “neuen” System Unangepassten würden verfolgt: im einen Fall die sogenannten Reichen zu Gunsten der so genannten Armen verfolgt, enteignet und enterbt und im anderen Fall grundsätzlich Andersdenkende und Minderheiten, die dem System der Leitfigur nicht zustimmen. Das darf vor allem in einem geeinten Europa niemals (mehr) passieren.

Und daher muss alles unternommen beziehungsweise unterbunden werden, was schwache zu Extremismen neigende Menschen darin bestärken könnte, einem wahnsinnigen Idol hinterherzueifern. In diesem Zusammenhang ist für mich gänzlich unverständlich, warum die norwegische Justiz TV-Übertragungen aus dem Gerichtssal zulässt, wo der Massenmörder Breivik von vorne herein die Medien und die Öffentlichkeit für seine PR-Aktion missbrauchen wollte. Bei allem Verständnis für die Hinterbliebenen ist es zudem auch fraglich, ob eine Haft von maximal 21 Jahren (in Norwegen Höchststrafe) für Massenmord die höhere Strafe bedeutet als tatsächlich lebenslang in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu landen, was Breivik ja unbedingt vermeiden will.

Ich warne jedenfalls davor, den offensichtlich scharf kalkulierenden norwegischen Attentäter und Massenmörder zu unterschätzen, anzunehmen, dass er nicht genau wüsste, wie er Medien zu seinem Vorteil einsetzen kann: Er plante auch seine Anschläge sehr penibel und so agiert er sicher sicher nach vor.  Ich appelliere daher an alle Medienvertreter, im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Fall Breivik ausnahmslos auf jegliche Live-Übertragung zu verzichten und bei der Auswahl des zu sendenden Materials in diesem Fall nicht nur nach üblichen Kriterien abzuwägen, sondern sich hier ganz besonders der Verantwortung bewusst zu sein, was entsprechende Filmberichte bei umsturzanfälligen Menschen anrichten könnte. Medien riskierten sonst zu (wenn auch ungewollten) indirekten (terroristischen) Mittätern in Breiviks Dienste zu werden.

Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik hat übrigens auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) eine zurückhaltende Berichterstattung angemahnt. Deren Standpunkt stimme ich vollinhaltlich zu: Es gelte, den Spagat zwischen dem Informationsauftrag der Journalistinnen und Journalisten und dem Opferschutz zu schaffen, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Journalisten dürfen sich nicht zu Breiviks unfreiwilligen Helfern machen lassen.“ Der Beschuldigte habe es darauf angelegt, den Strafprozess als Medienspektakel zu missbrauchen. Journalisten dürften seinen Verführungskünsten nicht verfallen.

„Auch in diesem Fall, der für Norwegen eine Katastrophe war, gelten die Richtlinien des Pressekodex“, betonte Konken. So sehe etwa dessen Ziffer 11.2 vor, dass sich die Medien „nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen“ lassen dürften. Und weiter heiße es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Wenn Journalisten den Ausführungen des Angeklagten so viel Raum schenken, wie er es sich wünscht, geraten Schrecken und Ungeheuerlichkeit seiner Taten in den Hintergrund.“ Das dürfe auf keinen Fall geschehen, so Konken.

Mittwoch, 1. September 2010, von Elmar Leimgruber

Deutscher PR-Rat fordert klare Trennung von Redaktion und PR (Info + Kommentar)

Ulrich Nies, Präsident der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG), im deutschen PR-Rat zuständig für den Online-Bereich und Leiter “Information Coordination” bei einem bedeutenden Chemieunternehmen
Foto: redakteur.cc-Archiv

Für den Nutzer von Internetangeboten muss es jederzeit mühelos möglich sein, zu erkennen, ob er es mit unabhängigen redaktionellen Inhalten, der Meinung von Privatpersonen oder mit PR als professionellem, interessensgesteuerten Management von Informations- und Kommunikationsprozessen zu tun hat. Dies geht aus der soeben veröffentlichten Online-Richtlinie des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) hervor, welche ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, die Interessen von Unternehmen oder Organisationen im Internet professionell vertreten, ist.

Der Deutsche Rat für Public Relations hält es aufgrund von häufigen Vermischungen von PR und redaktionellen Inhalten für erforderlich, die bestehenden Richtlinien und Kodizes um eine spezifische Richtlinie zur PR in digitalen Medien und Netzwerken zu ergänzen. Dabei gehe es nicht darum, die freie Meinungsbildung von Privatpersonen zu reglementieren. Ziel sei vielmehr ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, welche die Interessen von Unternehmen oder Organisationen in diesen Medien und Netzwerken professionell vertreten. Dies schließt ausdrücklich Privatpersonen ein, die für ihre Kommunikationsaktivitäten durch Zahlungen oder Sachleistungen vergütet werden.

“Parallel zum Vorgehen in den klassischen Medien wird der DRPR Verstöße gegen dieses Transparenzgebot in Eigeninitiative oder auf der Basis von Beschwerden auch im Online-Bereich rügen oder mahnen,” kündigt der deutsche PR-Rat an: “In besonderem Maß gilt dies für Personen oder Unternehmen, die mit dem Erbringen derartiger unzulässiger Leistungen sogar werben”.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüsst die neue PR-Richtlinie des Deutschen Rates für Public Relations “als notwendige Grenzziehung zwischen PR und Journalismus im digitalen Zeitalter”. Dass bezahlte PR-Beiträge Medien als journalistische Artikel angeboten werden, bezeichnet die Richtlinie als “unzulässige Täuschung”. Auch fordert sie die klare Unterscheidung zwischen redaktionellem Content und PR-Veröffentlichungen auf Webseiten.

“Die Richtlinie gibt Redaktionen wie Mediennutzern Sicherheit im Umgang mit Kommentaren und Meinungsbeiträgen in Online-Medien” und “trägt zur Glaubwürdigkeit der Medien bei,” erklärt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Akzeptanz der PR hänge entscheidend davon ab, “ob sie seriös informiert oder mit unzulässigen Tricks versucht, Stimmung zu machen,” betont Konken. Er hoffe, dass die klaren Worte der neuen PR-Richtlinie ihren Niederschlag in der Arbeitsweise von PR-Agenturen und Unternehmen finden. Der DJV-Vorsitzende forderte den Deutschen Rat für Public Relations auf, die Einhaltung der Richtlinie konsequent zu verfolgen.

Die Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken ist hier downloadbar.

Vorausgesetzt, dass PR-Meldungen so interessant sind, dass sie auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse sind, werden sie üblicherweise -zumindest etwas vom PR-Schmäh entrümpelt- auch von klassischen Nachrichtenagenturen verwertet und verbreitet. Aber dennoch darf es niemals so sein, dass auf Redakteure, Chefredakteure und Geschäftsführer von Medien vor allem auch wirtschaftlicher Druck von PR-Beauftragten und/oder Agenturen ausgeübt wird oder erst recht solche bezahlt also “bestochen” werden, dass eine PR-Meldung unbedingt -und vor allem als redaktioneller Beitrag gebracht werden müsste.

Die Realität sieht leider vielfach anders aus: Einerseits unterliegen vor allem Geschäftsführer von rein kommerziell ausgerichteten Medien zu oft der Versuchung, sich über Werbeaufträge oder persönlich finanziell kaufen zu lassen und dann auch die Redakteure über den genehmen Chefredakteur zu instruieren, gewisse Informationen über das Auftrags- Unternehmen zu beschönigen bzw. jene des Mitbewerbers zu verschweigen oder verzerrt darzustellen. Genauso, wie es redaktionell unmoralisch ist, über gewisse Unternehmen bewusst falsche Informationen zu verbreiten, um Werbeaufträge zur Besänftigung der öffentlichen Meinung zu generieren, ist auch das Gegenteil redaktionell verwerflich: nämlich Unternehmen wegen finanziellen Vorteilen schönzuschreiben oder in der Berichterstattung vorzuziehen. Zu viele Medieninhaber gehen hier leider einen sehr bequemen und zu angepassten Weg. Würde kein Eigentümer oder Chefredakteuer oder Redakteur käuflich, würde die Korruption auf diesem Gebiet ein rasches Ende finden: Das ist erstrebenswert.

Insofern bin ich besonders erfreut, dass dieser nun formulierte PR-”Ehrenkodex” nicht von Seiten der Medienverantwortlichen, also der Verführten kommt, sondern von jenen, denen üblicherweise unterstellt wird, dass sie um jeden Preis ihre PR-Artikel auch redaktionell vertreten haben wollen und daher wirtschaftlich oder finanziell verführen.

Und ich schliesse mich hier der Meinung des Deutschen Journalisten Verbandes an, dass Grenzen zwischen Journalismus und PR notwendig sind und zwar grenzüberschreitend überall, und dass von Seiten des PR-Rates die Einhaltung der neuen Richtlinie auch konsequent verfolgt wird.

Weitere Beiträge zum Spannungsfeld PR, Unabhängigkeit, Korruption und Glaubwürdigkeit der Medien:

- Journalisten und Juristen warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr (Info)

- DJV und ROG kritisieren Sachsen-Sumpf-Urteil gegen Journalisten (Info)

- Berlusconi und die Pressefreiheit (Info)

- Politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge (Kommentar)

- dpa klagt Verkehrsministerium (Info + Kommentar)

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln (Info)

- SOS ORF: Warum wehren sich die ORF-Redakteure nicht gegen Faymanns Bevormundung? (Kommentar)

- Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit (Kommentar)

- Verbrechen und journalistische Verantwortung (Kommentar)

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs (Info)

- Journalisten sind manipiuliert, korrupt und Lügner (Info)

- Österreichische Parlamentarier dürfen korrupt sein (Kommentar)

- dpa-Chefredakteur plädiert für mehr Mut im Journalismus (Info)

- Was macht einen Terroristen aus? (Kommentar)

Montag, 21. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Gesucht: Praktikanten für Musicalproduktion

Wer will ins Musical reinschnuppern?

Jetzt gibts die einmalige Chance dazu:

Gesucht sind: Praktikanten und Praktikantinnen für Musicalproduktion!

Der Verein Kultur Pur Gunskirchen sucht Musicalinteressierte für die aktuelle Musicalproduktion “Veronika beschließt zu sterben” (nach dem gleichnamigen Roman von Paulo Coelho) im oberösterreichischen Zentralraum (u.a. Linz, Wels). Bis zur Premiere am 11. November 2010 setzen sich die Tätigkeitsfelder wie folgt zusammen:

Regie, Bühnenbild, Technik, Kostüm, Maske, Kultur-Sponsoring, Public Relations.

Die Praktikanten (männlich und weiblich) unterstehen dem jeweiligen Verantwortlichen der oben genannten Bereiche und können, nach Möglichkeit, auch mehrere Tätigkeitsfelder kombinieren.

Laut Veranstaltern ist dieses Praktikum anrechenbar für das Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft (A317)!

Der Roman “Veronica decides to die” von Paulo Coelho wurde bereits unter der Regie von Emily Young und mit Sarah Michelle Gellar in der Titeltrolle verfilmt und ist (wie der Soundtrack zum Film von Andrea Morricone) als DVD erhältlich.

Nähre Infos unter 0699/10 59 41 71.
Bewerbungen telefonisch, oder unter kulturpur@gmx.at