Mit ‘Pressefreiheit’ getaggte Artikel

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.

Donnerstag, 7. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Weissrussland startet Grossoffensive gegen das Internet

Die weissrussische Regierung plant offenbar, das Internet stärker zu überwachen. Dies berichtet Reporter ohne Grenzen (ROG). Demnach bestätigte Präsident Alexander Lukaschenko am 30. Dezember, dass seine Regierung letzte Details eines entsprechenden Gesetzentwurfs ausarbeitet.

In einem Land, in dem freie Meinungsäußerung jetzt schon eingeschränkt werde, gefährdeten die Regierungspläne die freie Rede im Internet und das Recht, Meinungen anonym und ohne Angst vor Repressionen kundzutun, kritisiert ROG. Nachdem das Regime fast sämtliche traditionellen Medien unter seine Kontrolle gebracht habe, starte es nun eine Offensive gegen die Neuen Medien.

Das Gesetz sieht laut ROG vor, sämtliche Online-Publikationen meldepflichtig und jeden Internet-Nutzer identifizierbar zu machen – sowohl in Internet-Cafés als auch in Privathaushalten. Kunden von Internet-Cafés müssten ihre Ausweise vorzeigen, um online gehen zu können. Internetdienstanbieter wären verpflichtet, persönliche Daten aus den Ausweispapieren der Polizei und den Gerichten zugänglich zu machen sowie speziellen Dienststellen, die in Weißrussland alle veröffentlichten Nachrichten beobachten. Beinhaltet eine Seite Material, das von der Regierung als „extremistisch“ eingestuft wird, könnten Provider auch ohne Gerichtsbeschluss gezwungen werden, die Seite zu blockieren. Zudem müsse jede Website in einem speziellen Verfahren registriert werden, das noch vom Kabinett und von einer direkt dem Büro des Präsidenten unterstellten Zentrale für Operationen und Analysen”, zu bestimmen ist. Die Behörde würde zudem für die Überwachung der Seiteninhalte zuständig, erläutert ROG die Pläne der weissrussischen Regierung.

“Das Gesetzesvorhaben sollte aufgegeben werden, sonst wird Weißrussland bald zusammen mit Ländern wie Nordkorea, China und Iran auf der ROG-Liste der ‚Feinde des Internets’ stehen”, kündigt Reporter ohne Grenzen an. Weißrussland falle bereits jetzt in die Gruppe jener Länder, die bei ROG “unter Beobachtung” stehen, da es dort nur einen Internetdienstanbieter gebe („Beltelekom“) und Websites von Oppositionsgruppen schon derzeit bei großen politischen Anlässen blockiert würden. Besitzer von Internetcafés seien zudem bereits nach einer Verordnung vom Februar 2007 dazu verpflichtet, die Polizei über Kunden zu informieren, die “sensible” Seiten besuchen. Sie müssten außerdem Aufzeichnungen über sämtliche, in den vergangenen zwölf Monaten von einzelnen Computern aufgerufene Websites aufbewahren und auf Nachfrage der Polizei zugänglich machen, erklärt ROG.

Als freier Journalist beunruhigen mich solche Entwicklungen zutiefst, wobei im Zusammenhang mit möglichem Terror seit Jahren auch im sogenannten freien Westen immer mehr unternommen wird, um freie Meinungsäusserung im Internet einzuschränken.

Presse- und Meinungsfreiheit und echte Meinungsvielfalt sind hohe Güter, die um jeden Preis geschützt werden müssen.

Donnerstag, 7. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Protest ist angesagt: China quält wieder Andersdenkende

Dhondup Wangchen <BR> Foto: freetibet.org
Der Verhaftete Tibeter Dhondup Wangchen
Foto: freetibet.org

Der tibetische Filmemacher Dhondup Wangchen ist am 28. Dezember 2009 zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dies berichtet International Campaign for Tibet Deutschland (ICT).

Wangchen hatte im März 2008 den Dokumentarfilm “Leaving Fear Behind” veröffentlicht, in dem Tibeter in ungewöhnlicher Offenheit die Situation in Tibet kritisieren. Der 35-jährige Wangchen war am 26. März 2008 unmittelbar nach Veröffentlichung der Dokumentation in Haft genommen worden und seinem Anwalt Li Dunyong war laut ICT im Juli 2009 untersagt worden, den Tibeter gerichtlich zu vertreten. Sorge besteht auch über den Gesundheitszustand des Tibeters. Li Dunyong zufolge ist Wangchen in der Haft auch gefoltert worden. Berichten zufolge wurde das Urteil in Xining, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Qinghai, gesprochen.

Kai Müller, Geschäftsführer der International Campaign for Tibet Deutschland (ICT), äußerte heute, Donenrstag, seine Besorgnis über den Fall: “Wangchens Verurteilung widerspricht in eklatanter Weise internationalen Menschenrechtsstandards. Da er nichts anderes getan hat, als der berechtigten Kritik von Tibetern an der Situation in Tibet mit friedlichen Mitteln eine Stimme zu geben, fordern wir seine unverzügliche Freilassung.” Das Verfahren gegen Wangchen sei exemplarisch für das harte Vorgehen der chinesischen Behörden gegen abweichende Meinungen und Protest von Tibetern.

Müller verwies auf den Fall des angesehenen tibetischen Geistlichen Phurbu Rinpoche, der am 23. Dezember 2009 nach einem offenkundig unfairen Verfahren zu einer achteinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Auch in diesem Fall hatten die Anwälte des Angeklagten, Li Fangping und Jiang Tianyong, von Folter und Misshandlung berichtet. Den Anwälten war ebenfalls im Zuge des Verfahrens untersagt worden, den Tibeter zu vertreten.

“Das harte Vorgehen der chinesischen Behörden in Tibet ist ungeeignet, eine Konfliktlösung herbeizuführen. Anstatt massiv internationale Menschenrechtsstandards zu verletzen, muss Peking die Kritik von Tibetern ernst nehmen und endlich in einen substantiellen Dialog mit den Vertretern des Dalai Lama eintreten”, so Müller abschließend.

Eine solche Praxis der chinesischen Regierung muss meines Erachtens nicht nur von Medienverbänden in aller Welt protestiert werden, sondern auch und vor allem von Seiten der Regierungs-Chefs der westlichen Welt. Aber ich verstehe schon: die Hand, die die eigene Wirtschaft füttert, verhätschelt man lieber…

Donnerstag, 15. Mai 2008, von Elmar Leimgruber

Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit

Es war äusserst interessant, der Festrede von Österreichs Medienministerin Doris Bures bei der diesjährigen ÖJC-Soiree auf Schloss Belvedere in Wien zu lauschen: Eindringlich appellierte sie dafür, dass es in Österreich doch wieder eine selbstverordnete Zensur der Medien geben möge, die auf Ethik und Moral beruht.

Ich sage dazu: Nein, danke.

Fred Turnheim, Präsident des ÖJC (Österreichischer Journalistenclub) sprach in seiner anschließenden Rede im altehrwürdigen Marmorsaal des historisches Schlosses das aus, was sich wohl auch viele anwesende Journalisten dachten: Presserat gut und schön, aber eine solche Zensur- und Moralinstanz hätte keinen Sinn, wenn sie ausschließlich aus dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) bestehen würde. Hier hätten nämlich genau jene keine Stimme, die gerügt werden könnten, nämlich die Journalisten.

Und so forderte Turnheim, dass bei allfälligen Verhandlungen einer Neugründung des Presserates der ÖJC als größte Journalistenorganisation des Landes mitbeteiligt werden müsste, um die durch Gesetze der letzten Jahre immer wieder eingeschränkte Pressefreiheit weiter zu garantieren.

Ich bin für einen Ehrenkodex und für Verantwortungsbewusstsein im Journalismus -beides sollte selbstverständlich sein- (siehe dazu meinen Kommentar vom 29.4.2008 hier auf meinsenf.net) und auch für ein -allerdings objektives- Gremium, das dessen Einhaltung überwacht und bei schweren Übertretungen auch rügt. Aber in dieser Institution müssen vor allem jene vertreten sein, die recherchieren und berichten, eben die Journalisten selbst und Vertreter möglichst aller Medien des Landes, keinesfalls jedoch Politiker.

Die moralisch-ethischen Kriterien müssen zudem von vorne herein so definiert werden, dass die Pressefreiheit keinesfalls eingeschränkt wird und dass auch klar und unmissverständlich feststeht, welches Verhalten konkret als untragbar gilt und daher gerügt werden muss. Und diese Vereinbarungen müssen auch von möglichst allen Medien unterzeichnet werden, um die gemeinsame Bereitschaft zu bezeugen, sich freiwillig ethischen Kriterien im Journalismus zu unterwerfen.

Der Presserat in Deutschland besteht übrigens aus vier Organisationen: dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Journalistenverband und dem verdi-Fachbereich Medien (Gewerkschaft). Dessen oberste Ziele sind das Eintreten für die Pressefreiheit aber auch die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse beispielsweise durch öffentliche Rügen.

Im alten österreichischen Presserat, der bis 2002 in dieser Form existierte und zu ständigem Streit und letztlich zur Auflösung führte, waren der VÖZ, die Journalistengewerkschaft, sowie Entsandte des Presseclub Concordia und des Zeitschriften-Fachverbandes vertreten.

Dienstag, 29. April 2008, von Elmar Leimgruber

Verbrechen und Journalistische Verantwortung

Natürlich würde man sich einerseits als guter Journalist wünschen, niemals über solch tragische Ereignisse berichten zu müssen, wie jene über Amstetten in diesen Tagen. Andererseits stellt gerade ein solcher Fall für uns “Newssüchtler” eine Herausforderung dar, besonders für das eigene Gewissen:

Da kann man als Journalist beweisen, ob man alles tut, um die eigene berufsbedingte Neugier und Sensationsgeilheit und die seines Publikums zu befriedigen, oder ob man sich angesichts eines solch sensibles Themas ausnahmsweise selbst zurücknimmt, ja im echten menschlichen Sinne Rücksicht nimmt. Zweiteres wünsche ich mir von meinen Kolleginnen und Kollegen, den Betroffenen zuliebe.

Und nein: Es ist (und das sage ich im klaren Gegensatz zu einer Tageszeitung), nachdem der Kidnapper von Natascha Kampusch nicht mehr am Leben ist und daher zusätzliche Infos sein Strafmaß nicht erhöhen können, nicht von Bedeutung für die Öffentlichkeit, sondern sogar unverantwortlich, jetzt öffentlich auszubreiten, was die Polizei in diesem Fall aus guten Gründen seinerzeit nicht den Medien mitgeteilt hat.