Mit ‘Rechtsvorschriften’ getaggte Artikel

Dienstag, 16. April 2013, von Elmar Leimgruber

EU-Kommission fordert schärferes Vorgehen gegen Menschenhandel

Die EU-Mitgliedstaaten müssen schärfer gegen Menschenhandel vorgehen: Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation sind 880 000 Menschen in der EU Opfer von Zwangsarbeit, einschließlich erzwungener sexueller Ausbeutung. Es gibt also immer mehr Opfer, aber immer weniger Menschenhändler landen hinter Gittern bedauert die EU-Kommission anlässlich der aktuellen Zahlen (Trafficking in human beings):

Im Zeitraum 2008-2010 gab es demnach 23 632 ermittelte oder mutmaßliche Opfer des Menschenhandels innerhalb der EU. Nach diesem Bericht stieg die Zahl der Opfer innerhalb der EU zwischen 2008 und 2010 um 18 %. Die Zahl der Verurteilungen hingegen sank im gleichen Zeitraum um 13 %. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die ehrgeizigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angemessen umgesetzt und angewendet werden, so die EU-Kommission.

Denn trotz dieser beunruhigenden Zahlen haben jedoch bisher erst sechs von 27 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umgesetzt. Drei weitere Länder haben eine teilweise Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Dabei ist die Frist für die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten bereits am 6. April 2013 abgelaufen.

Auch Deutschland hat die Frist für die Umsetzung am 6. April nicht eingehalten. Dabei sank laut jüngstem Bericht in Deutschland die Zahl der verurteilten Menschenhändler zwischen 2008 und 2010 um 15 Prozent von 155 auf 131. EU-weit nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels um fast 200 Personen ab, von 1.534 im Jahre 2008 auf 1.339 im Jahre 2010. Die Zahl der ermittelten und mutmaßlichen Opfer in der EU ist jedoch von 6.309 im Jahre 2008 auf 9.528 im Jahre 2010 angestiegen. In Deutschland waren es 2010 650 Opfer.

Vier Fünftel der Opfer von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen. Die Mehrheit der Opfer (62 Prozent) wird sexuell ausgebeutet, ein Viertel zur Arbeit gezwungen. Die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, unter anderem im Bereich des materiellen Strafrechts, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention.

„Es ist schwer vorstellbar, dass in unserer freien und demokratischen EU zehntausende Menschen ihrer Freiheit beraubt, ausgebeutet und wie Waren zu Profitzwecken gehandelt werden können. Aber es ist die traurige Wahrheit”, bedauert EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström: “Der Menschenhandel gehört zum Alltag und rückt uns näher als wir denken. Ich fordere die Länder, die dies bisher noch nicht getan haben, auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen“, fordert Malmström.

Freitag, 17. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

EU-Parlament sorgt sich um EU-Grundrechte in Ungarn

Ungarns Regierungschef Victor Orban vor dem EU-Parlament
Foto: © EU-Parlament

Ungarn mit seinem Regierungschef Victor Orban (Fidesz) steht unter Beobachtung des EU-Parlaments. In einer nicht bindenden  Resolution wird die EU-Kommission aufgefordert, mögliche Änderungen und Umsetzungen der ungarischen Gesetze genau zu verfolgen. Das Europäische Parlament ist “zutiefst besorgt über die Lage in Ungarn in Bezug auf die Praxis der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte und der sozialen Rechte, die Gewaltenteilung, die Gleichheit und das Diskriminierungsverbot”.

Ungarn muss die Grundwerte der EU einhalten, sind die Abgeordneten überzeugt. Das EU-Parlament hat daher am Donnerstag entschieden, zu untersuchen, ob EU-Rechte und Grundwerte in Ungarn geachtet werden. Zusätzlich zum Bericht wird dann darüber entscheiden, ob Artikel 7 des EU-Vertrags aktiviert werden soll. Artikel 7 wird benutzt, um eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union zu prüfen. Das Parlament beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europarat und der Venedig-Kommission weiterzuverfolgen, wie die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments umgesetzt wurden und hierzu einen Bericht vorzulegen.

Die Abgeordneten fordern konkret die Kommission dazu auf, die Rechtsvorschriften Ungarns und ihre Umsetzung sorgfältig auch darauf hin zu prüfen, ob sie nicht nur buchstabengetreu, sondern auch mit dem Geist der europäischen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Die Kommission soll eine eingehende Studie in Auftrag geben, um die folgenden Punkte zu gewährleisten:

- die vollständige Unabhängigkeit der Justiz,
- dass die Regelungen über die ungarische Nationalbank mit den Rechtsvorschriften der EU vereinbar sind,
- dass die institutionelle Unabhängigkeit in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit wiederhergestellt und garantiert ist,
- dass die Befugnis des Verfassungsgerichts zur Prüfung sämtlicher Gesetze in vollem Umfang wiederhergestellt wird, einschließlich des Rechts auf Prüfung von Haushalts- und Steuergesetzen,
- dass die Medienfreiheit und der Medienpluralismus im Wortlaut und bei der Durchführung des ungarischen Mediengesetzes garantiert werden,
- dass das neue Wahlgesetz den demokratischen Normen der EU entspricht und der Grundsatz des politischen Wechsels geachtet wird,
- dass das Recht auf Ausübung politischer Opposition auf demokratischem Wege innerhalb und außerhalb der Institutionen gewährleistet ist,
- dass das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Grundsätze der Gewissensfreiheit achtet und auch davon Abstand genommen wird, die Registrierung von Glaubensgemeinschaften einer Billigung durch das Parlament Ungarns mit Zweidrittelmehrheit zu unterwerfen.

Die ungarischen Behörden indes müssen den Empfehlungen, Einwänden und Forderungen der Kommission, des Europarats und der Venedig-Kommission nachkommen und die betroffenen Gesetze unter Einhaltung der Grundwerte und Normen der EU abändern, heißt es in der von Fraktionen S&D, ALDE, Grünen/EFA und der VEL/NGL-Fraktion vorgelegten Entschließung. Der Text wurde mit 315 Ja-Stimmen bei 263 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen angenommen.

 

 

Zum Hintergrund der Aktion des EU-Parlaments: Am 18. April 2011 hat das ungarische Parlament die neue Verfassung angenommen, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Am 17. Januar 2012 hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in drei Angelegenheiten eingeleitet und hat daher auch Regierungschef Victor Orban bereits am 18. Januar nach Straßburg zitiert: in Bezug auf die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, die Herabsetzung des verbindlichen Ruhestandsalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre und die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde. Die Kommission hat die staatlichen Stellen Ungarns außerdem um weitere Informationen über die Unabhängigkeit der Justiz ersucht hat. Die ungarische Regierung hat einen Monat Zeit, um darauf zu reagieren.

Donnerstag, 29. April 2010, von Elmar Leimgruber

CE-Zeichen auf Produkten bedeuten nicht, dass sie in Europa hergestellt wurden

Das CE-Konformitätszeichen

Ist Ihnen schon mal das CE-Zeichen aufgefallen? Dieses Konformitätszeichen findet sich auf der Verpackung eines Produkts oder auf dem Produkt selbst. Obwohl es das CE-Zeichen bereits seit mehr als 15 Jahren gibt, wissen die meisten Verbraucher nicht, was es bedeutet. Viele sind der Ansicht, dass es angibt, ob ein Produkt in Europa hergestellt wurde. Stimmt nicht, schreibt die EU-Kommision: Es zeigt an, dass ein in Europa oder anderswo hergestelltes Produkt in puncto Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz den europäischen Anforderungen entspricht.

Das Konformitätszeichen wurde vor über 15 Jahren geschaffen, um den freien Warenverkehr zu erleichtern und die Verbraucher zu informieren. Aber kaum jemand weiß darüber Bescheid. Das CE-Zeichen ist eine Art Reisepass: Gekennzeichnete Produkte können im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein und Norwegen) frei zirkulieren. So können Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden, ohne dass die Sicherheit darunter leidet.

Die aktuelle Informationskampagne der Kommission richtet sich auch an Unternehmen. Denn schließlich wurde das CE-Zeichen auch entwickelt, um den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt übernimmt demnach der Hersteller die volle Verantwortung dafür, dass es mit den geltenden europäischen Rechtsvorschriften übereinstimmt. Einige Produkte können in der EU nur mit CE-Zeichen vermarktet werden. Dazu zählen beispielsweise Computer, Spielzeug, elektrische Geräte, Haushaltsgeräte und medizinische Geräte – also mehr als 30 % der gesamten Industrieproduktion.

Nähere Informationen dazu (in englisch) gibts hier.