Mit ‘Reiseveranstalter’ getaggte Artikel

Freitag, 18. Februar 2011, von Elmar Leimgruber

VKI: Auch Reiseveranstalter haften für Fluggepäck

Auch Reiseveranstalter haften für Gepäckverlust
Foto: © Leimgruber

Luftfrachtführer haften für das Gepäck ihrer Passagiere. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Musterprozess gegen einen Reiseveranstalter gewonnen. Bei diesem Prozess wurde im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums auf Schadenersatz wegen Verlust des Fluggepäcks geklagt. Dabei zeigte ein Sachverständigen-Gutachten klar auf, wie der Verlust von Gebrauchsgegenständen zu bewerten ist. Hatte man seitens des Unternehmens zunächst versucht, die Reisende mit 68 Euro abzuspeisen, bekommt die Geschädigte nun – nach zwei Jahren Prozess – immerhin 1.074 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Konsumentin hatte 2008 nach der Buchung einer Flugreise eine Tasche mit den typischen Utensilien: Kleidung, Kosmetika, elektronische Geräte, Bücher, eingecheckt, welche verlorenging. Nach dem Angebot von 68 Euro Schadenersatz trat die Konsumentin ihre Ansprüche dem VKI ab, der sowohl den Reiseveranstalter als auch die Fluglinie auf Schadenersatz klagte. Gegen die Fluglinie erging ein Versäumungsurteil. Der Luftfrachtführer, in diesem Fall der Reiseveranstalter, haftet bei Verlust des Fluggepäcks nach dem Montrealer Übereinkommen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.142 Euro. Dieser Betrag wird an dem Tag, an dem das Urteil gefällt wird, umgerechnet. Unter Berücksichtigung der erhaltenen 68 Euro wurden der Konsumentin per Gerichtsurteil daher 1.074 Euro zugesprochen.

Dienstag, 17. August 2010, von Elmar Leimgruber

Mängel am Urlaubsort bringen Preisminderung und Schadenersatz

Mängelfrei war mein Urlaub auf Mykonos
Foto: © Leimgruber

Wer grobe Mängel am Urlaubsort vermelden kann, hat künftig eventuell nicht nur Anspruch auf Reisepreisminderung, sondern auch auf “Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude”. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil nämlich genauso entschieden.

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der entsprechende Reiseveranstalter in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Das oberste Gericht entschied sich zugunsten der Kläger und sprach dem Paar neben einer Preisminderung von 25 Prozent auch einen Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Im konkreten Fall hatten zuvor sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern zwar eine Reisepreisminderung zugesprochen. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch “die entgangene Urlaubsfreude” mit abgegolten wäre.

Weitere Meldungen zum Thema Urlaub und Konsumentenschutz finden Sie hier.

Dienstag, 22. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Reiseportale: Grosse Unterschiede beim Preis und im Service

Ibiza
Foto © Leimgruber

Das beste Reiseportal 2010 ist Expedia.de. Dies geht aus einer Servicestudie des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Auftrag des Fernsehsenders n-tv hervor, im Rahmen welcher 24 Reiseportale, darunter 15 Vermittler und neun Reiseveranstalter getestet wurden.

Im Rahmen der umfangreichen Servicestudie wurden nicht nur die Internetauftritte sowie die Zahlungs- und Stornobedingungen der Anbieter geprüft, sondern auch die telefonische Kontaktqualität und die Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Zudem erhob das Institut bei jedem Anbieter die Preise für je zehn unterschiedliche Pauschalreisen. Insgesamt wurden 744 verdeckte Kontakte analysiert.

Der Reisevermittler expedia überzeugte laut Test durch günstige Angebote sowie eine schnelle Bearbeitung von Kundenanfragen. TravelScout24 auf dem zweiten Platz punktete mit einer kompetenten Beratung am Telefon. Der Drittplatzierte travelchannel.de bot insgesamt den besten Service aller Reiseportale und überzeugte unter anderem durch eine sehr informative Homepage und einen transparenten Buchungsprozess. travelchannel.de hatte übrigens kürzlich im Online-Reisbüro-Vergleich von Computer Bild die Bestnote von 2,35 erreicht und wurde somit zum Testsieger gekürt. Besonders überzeugen konnten hierbei die Kriterien “Preis”, “beste Bedienung” und “Transparenz”. Die besten Konditionen offerierte der Reisevermittler ebookers.com.

Großes Defizit der Branche: In zwei Drittel der Fälle war bei der Buchung der Abschluss einer Reiseversicherung bereits voreingestellt. “Das führt am Ende automatisch zu einem höheren Preis”, warnt Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. “Wer nicht genau aufpasst, kauft hier unter Umständen eine Versicherung, die er gar nicht benötigt.”

Die Beratung am Telefon war im Durchschnitt nur befriedigend. Es haperte vor allem an der Verständlichkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter. Lange Wartezeiten gab es bei den E-Mails. Bis eine Antwort kam, mussten sich die Testkunden bis zu vier Tage gedulden. 30 Prozent der Anfragen wurden gar nicht beantwortet.

Positiv fiel hingegen auf, dass die Reiseportale viel Wert auf Sicherheit legen. Bei allen getesteten Anbietern erfolgte die Übertragung bereits bei der Eingabe persönlicher Daten über verschlüsselte Seiten.

Große Unterschiede gab es bei den Reisepreisen und den Stornogebühren: Eine zweiwöchige Reise auf die Kroatischen Inseln im September – zwei Erwachsene und ein Baby, Abflug von Berlin, 4 Sterne Hotel, Halbpension – kostete beim teuersten Anbieter mit fast 2.700 Euro mehr als das doppelte als beim günstigsten Portal mit rund 1.150 Euro. Bei der Stornierung einer gebuchten Reise zehn Tage vor Antritt schwankten die Stornogebühren zwischen 50 Prozent und 85 Prozent des Reisepreises.

Dienstag, 30. März 2010, von Elmar Leimgruber

Sommerurlaub: Wer vergleicht, spart viel Geld

Zum Schnäppchenpreis im Mai 2009 in Santorin (Griechenland)
Foto: © Leimgruber

Wer Angebote und Preise vergleicht, kann beim diesjährigen Sommerurlaub besonders sparen. Dies zeigt ein aktueller Test der Arbeiterkammer (AK), bei dem Pauschalreise-Preise von zwölf Reiseveranstaltern bei 15 Hotels in fünf Urlaubsländern verglichen wurden: Für zwei Wochen Sommerurlaub sind demnach je nach Reiseveranstalter sogar bis zu 1.100 Euro Ersparnis für eine Familie mit Flug in ein- und demselben Hotel drinnen! Im Schnitt ist das günstigste 2-Wochen-Angebot um 455 Euro billiger als das teuerste. Familien sollten sich zudem auch nicht von großzügigen Frühbucherrabatten oder Kinderpreisen blenden lassen – wichtig ist, was unterm Strich steht, so die AK.

Konsumenten sollen aber laut AK nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen genauer ansehen. Denn einige Reiseveranstalter bieten auch Zusatzleistungen, etwa eine kostenlose Bahnanreise zum Flughafen oder Parkplätze am Flughafen. Wenig kundenfreundlich sind dabei automatische Zubuchungen von Reiseversicherungspaketen. Daher ist es ratsam, genau nachzufragen, was im Preis enthalten ist.

Für Pauschalreisen gilt: Preisvergleiche bringen Geld für die Urlaubskassa. Ein aktueller AK Pauschalreise-Test für Griechenland, Spanien, Türkei, Tunesien und Zypern zeigt: Die Preisunterschiede sind so groß wie schon lange nicht – jedoch die Pauschalpreise ein wahrer Dschungel. Die AK gibt Tipps, wie Konsumenten im Preisdschungel Geld sparen können.

AK Tipps für die Urlaubsplanung:

1. Vergleichen Sie die Preise, denn viele Hotels werden von mehreren Reiseveranstaltern angeboten. Immer den gesamten Pauschalpreis heranziehen, verlockende Frühbucherrabatte oder Kinderpreise sind keine Garantie für einen günstigen Urlaub!

2. Fragen Sie Ihr Reisebüro, das Ihnen das beste Angebot sucht.

3. Erkundigen Sie sich auch nach weiteren Sparvarianten und Sonderangeboten.

4. Achten Sie auf die Alterslimits bei den Kinderpreisen. Bevorzugen Sie Kinderfestpreise!

5. Beachten Sie, dass vereinzelt die Urlaubsarrangements nur inklusive einer Reiseversicherung angeboten werden oder eine Versicherung automatisch zugebucht wird!

6. Pauschalreisen bieten gewisse Vorteile, unter anderem eine Absicherung der Zahlungen bei Konkurs des Reiseveranstalters.

7. Damit es mit dieser Absicherung kein Problem gibt: Als Anzahlung sind maximal 20 Prozent des Reisepreises und der Rest frühestens 14 Tage vor Reiseantritt zulässig.