Mit ‘Risiken’ getaggte Artikel

Donnerstag, 8. August 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Pflanzliche Nahrungsergänzung ist nicht ungefährlich

Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können selbstverständlich genau Nebenwirkungen haben wie chemisch erzeugte und können daher sogar gesundheitsgefährdend sein. Darauf weist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hin: Die Wirkung und gesundheitliche Risiken seien häufig noch ungenügend erforscht.

Von Aloe Vera bis zur Gojibeere – die Nahrungsergänzungsmittelindustrie entdeckt zunehmend exotische Früchte und Pflanzen für ihre Zwecke. Geworben wird dabei häufig mit
einer bestimmten gesundheitsfördernden Wirkung dieser “natürlichen” Bestandteile. Doch nicht nur fehlen dafür oft wissenschaftliche Belege, in vielen Fällen sind auch mögliche Nebenwirkungen nicht vollständig erfasst.

Die VKI-Zeitschrift KONSUMENT nimmt zehn oft verwendete Pflanzen und Pflanzenbestandteile genauer unter die Lupe. Die Recherche zeigt: Eine unkontrollierte Zufuhr mancher pflanzlicher Wirkstoffe kann mit erheblichen Risiken verbunden sein.

Beispiele:

Die Kudzu-Wurzel findet in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung und wird in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und Sportlernahrung verarbeitet. Die Pflanze soll unter anderem bei der Nikotinentwöhnung helfen. Zu ihren wesentlichen Wirkstoffen zählen sogenannte Isoflavone, die auch Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs vorbeugen sollen. Da die Wirksamkeit bisher jedoch wissenschaftlich nicht bewiesen werden konnte, sind Isoflavon-Präparate derzeit in Österreich nicht als Arzneimittel,
sondern ausschließlich als NEM auf dem Markt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung schließt nicht aus, dass Isoflavon-Präparate Krebs verursachen können.

Ephedra-Kraut in Verbindung mit Koffein wird im Internet oft als Schlankheitsmittel beworben. In der Bodybuilderszene gilt es als sogenannter “Fatburner”, der die Fettverbrennung anregt. Darüber hinaus wird die Pflanze auch als Aufputschmittel bzw. pflanzlicher Ecstasy-Ersatz angeboten. Die unkontrollierte Einnahme kann zu
Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und bei hoher Dosierung zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen führen. Die Europäische Kommission beurteilt Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel, die Meerträubel enthalten, daher als nicht verkehrsfähig.

“Werbeversprechen, die in Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmittel getätigt werden, sollten generell kritisch hinterfragt werden. Häufig ist die behauptete positive Wirkung
wissenschaftlich nicht belegt. Außerdem müssen Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Medikamenten kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die
gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss”, betont VKI-Projektleiterin Katrin Mittl. “Wer sich ausgewogen ernährt, ist in der Regel nicht auf die zusätzliche Einnahme von NEM angewiesen. Den Bedarf an Vitaminen und Spurenelementen kann man problemlos – und auch wesentlich günstiger – aus heimischen Früchten abdecken.”

Dienstag, 2. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

“Less Risk – More Fun”: Brettspiel zur Vermeidung von Risiken

Weil laut Umfrage ein Großteil der Menschen in Österreich keine Ahnung in Versicherungsfragen hat, zieht der Österreichische Versicherungsverband (VVO) nun Konsequenzen: Um vor allem Jugendliche umfassend und spielerisch über Risiken und Versicherung zu informieren, wurde das neue Brettspiel “LESS RISK – MORE FUN” entwickelt. Das Spiel entstand als Kooperation des VVO mit der “Initiative für Teaching Entrepreneurship” sowie der “Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems” (KPH) und wurde von Johannes Lindner und Gerald Fröhlich entwickelt. Und das Beste: man muss es nicht kaufen, sondern es ist für Schulen kostenlos.

Ziel des Spiels “LESS RISK – MORE FUN”, bei dem bis zu zwölf Spieler teilnehmen können, ist es, möglichst unbeschadet Risiken unterschiedlicher Lebensphasen zu bewältigen und letztlich das “Ziel” zu erreichen: gesund und glücklich alt zu werden. Das Spiel ist als Rollenspiel konzipiert und kann auf Zeit, mit einer bestimmten Anzahl an Runden oder bis zum Erreichen des Ziels gespielt werden. Hierbei wird miteinander und nicht gegeneinander gespielt. Das Spiel richtet sich an Jugendliche ab zwölf Jahren und kann in zwei unterschiedlichen Levels jeweils auf Deutsch und auf Englisch gespielt werden.

Bei der im Auftrag des VVO von GfK durchgeführten repräsentativen Umfrage gaben nur 4 Prozent der Jugendlichen an, sich in Versicherungsfragen gut auszukennen, bei den Erwachsenen waren es 17 Prozent. Nicht weniger als 68 Prozent der Jugendlichen führten demnach an, im Rahmen des Schulunterrichts keinerlei Informationen zu Versicherungen erhalten zu haben. Dass der Bedarf für Finanzwissen von den Jugendlichen selbst erkannt wird, zeigen die Ergebnisse ebenfalls: So erachten es etwa sechs von zehn Jugendlichen als sinnvoll, Finanzbildung stärker in den Lehrplan zu integrieren.

Der VVO finanzierte die Entwicklung und Herstellung von insgesamt 3000 Stück dieses Spiels, das LehrerInnen der Sekundarstufe I (Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe) und der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Montag, 6. Februar 2012, von Elmar Leimgruber

VKI sagt unseriösen Finanzierungs- und Anlageberatern den Kampf an

Justitia gegen Finanzierungsberater
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Falsche Anlageberatung kann zu Schadenersatzzahlungen führen. Da aber Privatpersonen oftmals finanziell nicht in der Lage sind, solche Gerichtsverfahren zu finanzieren, führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon seit einiger Zeit Musterprozesse gegen Finanzierungsberater. Der VKI hat nun in drei Musterprozessen gegen verschiedene Anlageberater – geführt im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums – Recht bekommen. Zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Das Argument der Verjährung wurde von den Gerichten nicht anerkannt. In allen Fällen wurden Kleinanlegern riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als “sicher” verkauft und wurden diese über die innewohnenden Risiken nicht aufgeklärt.

Die “EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG” in Salzburg und die “Contectum Investment-Consulting GmbH” in Graz haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als “sicheres” Investment angeboten. Das jeder Einzelaktie innewohnende Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde laut VKI geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als “Formalität” abgetan und von den Konsumenten ungelesen unterzeichnet.

Nach den Kursverlusten hat der VKI – nach Abtretung der Ansprüche – Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin kam – wie in solchen Fällen stets – das Argument, dass die Beratenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien. Die Gerichte entschieden im Sinn der geschädigten Anleger: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung, wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.

Im dritten – ebenfalls sehr typischen Fall – vermittelte der Vermögensberater Isamberth aus Graz laut VKI zwei zwanzigjährigen Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete die Konsumentinnen, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen – zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren (!) – zu investieren. Auch hier dasselbe Bild: Konservativen und unerfahrenen Anlegerinnen wird ein riskantes
Gesamtfinanzierungskonzept vorgeschlagen, ohne die Risiken im Detail darzustellen. Auch hier wurde – vom OLG Linz bestätigt – rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.

Alle in diesem Beitrag genannten Angaben stammen übrigens nicht von der Redaktion, sondern beruhen auf (von der Redaktion unverifizierten) Informationen des VKI. Die genannten Urteile sind online kostenlos abrufbar.

Auch die rund 2.500 Teilnehmer an den Sammelklagen gegen den AWD – hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei Immobilienaktien im Raum – schildern laut VKI ähnliche Erlebnisse. Diese Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten entschieden.

“Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten bezahlten Provisionen treiben die Vermittler – im finanziellen Eigeninteresse – dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke”, kritisiert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. “Daher müsste – will man aus den Schadensfällen lernen – eine Abkehr von der Provisionsberatung hin zu einer Honorarberatung erfolgen.”

Montag, 14. November 2011, von Elmar Leimgruber

foodwatch fordert: Becel pro activ in die Apotheke

Becel pro aktiv
Foto: foodwatch

Nach ihrem Kampf unter anderem gegen Danone und Ferrero sagt die deutsche Verbraucherorganisation foodwatch nun Unilever den Kampf an: Ihr “Becel pro aktiv” verführe als cholesterinsenkende Margarine zu einer unkontrollierten Selbstmedikation mit unklaren Risiken und Nebenwirkungen. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert daher den Verkaufsstopp von Becel pro.activ im Supermarkt und hat hierfür online eine E-Mail-Aktion an Unilever gestartet, bei der Verbraucher den Konzern auffordern können, das Produkt aus dem Supermarktregal zu nehmen.

foodwatch fordert auch Hersteller anderer cholesterinsenkender Produkte auf, diese als Medikament zu behandeln und nicht länger frei als Lebensmittel zu verkaufen. Dazu gehören Deli Reform Active  von den Walter Rau Lebensmittelwerken, Benecol von Emmi sowie Danacol von Danone.

Zu Becel pro aktiv: „Der gesundheitliche Nutzen ist nicht belegt, es gibt Hinweise auf beträchtliche Risiken und nicht zuletzt empfehlen das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA allen gesunden Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel ausdrücklich, solche Produkte zu meiden“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch: „Becel pro.activ sollte nur auf ärztliche Empfehlung in der Apotheke abgegeben werden. Unilever sollte den freien Verkauf an Jedermann im Supermarkt stoppen und ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, damit die nach dem Arzneimittelrecht zuständigen Behörden den gesundheitlichen Nutzen sowie die Risiken und Nebenwirkungen beurteilen können.“

Becel pro.activ sind hochkonzentriert pflanzliche Phytosterine zugesetzt, bestimmte chemische Verbindungen, die praktisch baugleich sind mit Cholesterin. Unilever hat nachgewiesen, dass sie das „schlechte“ LDL-Cholesterin im Blut senken können. Doch Wirkung ist nicht gleich Nutzen, sagt foodwatch: Ob eine durch Pflanzensterine bewirkte Senkung des Cholesterinspiegels auch das Risiko für Herzinfarkte senkt, ist nicht belegt, anders als bei cholesterinsenkenden Arzneimitteln. In der Beeinflussung von Blut-Laborwerten allein jedoch liegt noch kein gesundheitlicher Nutzen. Im Gegenteil gibt es in Studien Hinweise auf erhebliche Nebenwirkungen von Pflanzensterinen. Diese könnten das Risiko für Herzerkrankungen sogar erhöhen, anstatt es zu senken, indem sie verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in Gefäßen. Im Herbst 2010 stellten Wissenschaftler in den Niederlanden außerdem erstmals vergrößerte Venenim menschlichen Auge durch Pflanzensterine fest – auch dies könnte für erhöhtes Infarktrisiko sprechen, was dringend eingehend erforscht werden sollte, fordern die Konsumentenschützer.

In Übereinstimmung mit der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), „dass der Verzehr von Lebensmitteln mit Phytosterinen von gesunden Menschen, die keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben, ausdrücklich vermieden werden sollte“. Dazu Oliver Huizinga: „Wenn das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung und sogar die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde so eindeutig vor dem Verzehr warnen, sollte sich Verbraucherministerin Ilse Aigner dafür einsetzen, dass medikamentenähnliche Lebensmittel wie Becel pro.activ nicht mehr frei im Supermarkt verkauft werden dürfen. Das Beispiel zeigt, dass man den Gesundheitsschutz nicht der Lebensmittelindustrie überlassen darf.“

Bisher ist gesetzlich zwar ein Hinweis auf der Verpackung vorgeschrieben, dass Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz für Personen gedacht sind, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten. So steht auch auf der Becel-pro.activ-Verpackung im Kleingedruckten: „Exklusiv bestimmt für Personen mit überhöhtem Cholesterinspiegel.“ In seiner Werbung jedoch suggeriert der Konzern, mit der Margarine könnte praktisch Jedermann, der nur „ein wenig besorgt“ über seinen Cholesterinspiegel ist, vorsorglich – eben „pro activ“ – etwas Gutes für seine Gesundheit tun. Oliver Huizinga: „Wer sich Sorgen über seinen Cholesterinspiegel macht, sollte zum Arzt gehen und nicht in den Supermarkt – und zu Risiken und Nebenwirkungen fragt man auch besser nicht Unilever, dort redet man über diesen Aspekt von Becel pro.activ nämlich nicht so gerne.“

Donnerstag, 13. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

EU-Umweltausschuss bremst Klon- und Nano-Food (Info + Kommentar)

Foto: Rolf van Melis, pixelio.de

Sogenanntes Nano-Food soll nicht auf die Liste von zugelassenen neuartigen Lebensmitteln gesetzt werden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, Lebensmittel, bei deren Produktion Nanotechnologie zum Einsatz kommt, auf die Liste der in der EU zugelassenen Lebenmittel zu setzen – jedenfalls solange nicht, bis ihre möglichen Risiken und Nebenwirkungen besser erforscht sind.

Bei der Lebensmittelherstellung sollte Nanotechnologie demnach nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Folgen zuvor evaluiert wurden. Außerdem bekräftigen die Abgeordneten, dass die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat geregelt werden sollte und eine breite öffentliche Debatte voraussetzen würde.

Derzeit sind laut Europäischer Kommission jedoch keine Lebensmittel mit Nanotechnologie auf dem europäischen Markt. Kommission und Rat wollten in die Verordnung auch Vorschriften über die Verwendung von geklonten Tieren oder deren Nachkommen in Lebensmitteln aufnehmen. Die Mitglieder des Umweltausschusses fordern eine gesonderte Gesetzesinitiative, welche Lebensmittel aus geklonten Tieren verbieten sollte.

Unter die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, um deren Novellierung es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren geht, fallen solche Nahrungsmittel, die im Mai 1997, als die ursprüngliche Verordnung verabschiedet wurde, noch nicht auf dem Markt waren. Diese sogenannte Novel-Food-Verordnung regelt, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie auf eine europäische Positivliste aufgenommen werden.

Es ist schon erstaunlich: Für alles und gegen alles gibts sogenannte Lobbyisten. Und meistens gehts traurigerweise ums gute Geld: Wer sehr viel Geld locker macht, bekommt meistens, das er gesetzlich haben will. Derzeit scheint im Bereich Nanotechnologie offenbar (noch) nicht so viel Lobbying-Geld zu fliessen. Aber ich befürchte, dass bald auch hier alles ganz anders sein wird. Und von Befürwortern beauftragte Studien, die dann natürlich “belegen”, dass Nanotechnologie nicht nur nicht schädlich für den Menschen ist, sondern im Gegenteil auch noch gesundheitsfördernd, stellen da sicher noch das kleinste finanzielle Problem dar. Und die Skeptiker werden dann natürlich wieder -wie üblich- als hinterwäldlerische Panikmacher hingestellt. Bis alles offensichtlich wird…