Mit ‘Roaming’ getaggte Artikel

Donnerstag, 15. Juni 2017, von Elmar Leimgruber

Seit heute (15.6.2016) ist (fast) Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU

Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen.

Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl mehr bezahlen. Außerdem wird befürchtet, dass die Inlandstarife durch die Mobilfunkbetreuer erhöht werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst die wichtigsten Punkte zum neuen EU-Grundsatz „Roam like at Home“ zusammen:

1.       Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland (siehe Punkt 2.) nach Österreich aber schon.

2.       Die neue Roaming-Regelung gilt für die EU und für Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Neuregelung gilt aber NICHT in der Schweiz oder in der Türkei und genausowenig in den USA oder anderen Staaten. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht, es können hier daher enorme Kosten entstehen.

3.       Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an (maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden).

4.       Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.

5.       Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.

6.       Die “Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roamingdiensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z. B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

7.       Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.

Samstag, 3. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Mobilfunk: Roaminggebühren für Telefonate und Internet gesunken

Dank EU ist jetzt günstigeres Roaming angesagt
Foto: http://ec.europa.eu/

Dank neuer EU-Vorschriften gehören astronomische Rechnungen für Internetdienste im Ausland der Vergangenheit an. Seit 1. Juli müssen die europäischen Mobilfunkanbieter Kunden, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen, warnen und explizit ihre Zustimmung für eine Erhöhung der Rechnung einholen. Anderenfalls unterbrechen die Anbieter die Verbindung. Dies teilt die EU-Kommission mit.

Zudem wird der Höchstbetrag, den Mobilfunkunternehmen für das Herunter- oder Heraufladen von Daten erheben können, von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt. Rechtzeitig zum Sommer sollen diese Obergrenzen dafür sorgen, dass Urlauber nicht ahnungslos hohe Rechnungen für Internetdienste, E-Mail und die Nutzung von Apps auf Handys produzieren.

Im März wurde bereits eine EU-Vorschrift eingeführt, die es den Kunden ermöglicht, einen monatlichen Höchstbetrag für das Datenroaming – standardmäßig 50 Euro – festzulegen. Eine weitere Erleichterung für die Kunden besteht darin, dass der Höchtspreis für ein Telefongespräch aus dem Ausland im Juli von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute sinkt. Überdies darf für ein eingehendes Gespräch aus dem Ausland nur noch 15 Cent pro Minute anstelle der bis daher erlaubten 19 Cent berechnet werden. Alle Obergrenzen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Mobilfunkbetreiber haben außerdem nicht mehr das Recht, ihren Kunden im Ausland Gebühren für eine eingehende Voicemail zu berechnen.

Die EU hatte bereits 2007 Obergrenzen für grenzüberschreitende Mobiltelefonanrufe eingeführt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass diese teilweise vier Mal so teuer waren wie Inlandsgespräche. Seither sind die Preise im Vergleich zu 2005 um durchschnittlich 70 % gesunken. Die Obergrenzen wurden im vergangenen Jahr auch auf Textnachrichten (SMS) und mobile Datendienste ausgeweitet.

Anfang Juni wurde der Antrag von vier großen Telekommunikationsunternehmen abgelehnt, die Obergrenzen abzuschaffen. Der Europäische Gerichtshof hielt an den Preiseinschränkungen fest, um die Verbraucher zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Binnenmarkts zu verbessern

Im Mai 2010 hatte die österreichische Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass die Preise für mobiles Internet nach wie vor hoch liegen. Und bereits im März 2010 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Preise und Leistungen der einzelnen Mobilinternetanbieter verglichen.

Sonntag, 2. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

AK testet mobiles Internet: Kosten nach wie vor hoch

Mobilfunk ist teilweise günstiger als Festnetz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Festnetzangebote mit zehn Gigabyte oder unlimitierten Datentransfer kosten demnach im besten Fall fünf bis zehn Euro, mobil 15 Euro. Aber: Viele Festnetzangebote liegen über den Mobilfunktarifen. Augenfälligster Unterschied: Die Kosten für den Mehrtransfer im Mobilnetz sind empfindlich teurer. Im Festnetz liegen sie zwischen 1,2 und 6,6 Cent pro Megabyte, bei mobilen Verbindungen hingegen bei zehn bis 25 Cent pro Megabyte. Im Vergleich dazu: Bei Wertkarten-Anbietern kostet das Gigabyte meist 20 Euro für zwölf Monate, drei Gigabyte gibt es um 60 Euro und zehn Gigabyte um 200 Euro. Zu 2009 sind die Preise meist unverändert. Jüngst kamen Angebote um zehn Euro pro Gigabyte auf den Markt.

Der AK Preistest bei sieben Anbietern zeigt zudem: Die Preisunterschiede bei Vertragstarifen sind enorm. Wer über seine Pauschale hinaus oder darunter surft, zahlt stark drauf. Die Preise haben sich seit der AK Erhebung 2009 kaum bewegt. „Nutzer müssen also weiterhin auf extrem hohe Mehrtransfer-Kosten achtgeben“, warnt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Wer über das Datenpauschale hinaus surft (oder darunter bleibt), zahlt im schlimmsten Fall für ein Gigabyte 49 Euro und für drei Gigabyte 522 Euro. Jedes zusätzliche Megabyte kostet zehn bis 25 Cent – gegenüber 2009 sind die Kosten für den Mehrtransfer unverändert hoch. Zum Vergleich: Im Pauschale kostet das Megabyte umgerechnet nur 0,1 bis einen Cent bei Vertragstarifen. Wenn das Pauschale aufgebraucht ist, wird die Transfergeschwindigkeit nun bei fünf Tarifen zum Schutz der Nutzer gedrosselt. 2009 waren es drei Tarife.

Das mobile Breitbandangebot wird ständig erweitert. Aber für Konsumenten ist es schwer, den Überblick über Kosten, Nebenbedingungen und technische Nutzungsarten zu erhalten. Die AK hat bei A1/bob, T-Mobile, Orange, Drei, Tele.ring, Ge org und Yesss die Preise getestet. Bei den Vertragstarifen gibt es in den Datenpauschalen ein bis 19 Gigabyte (ein Angebot mit unlimitierten Datentransfer). Im günstigsten Fall kostet ein Gigabyte vier Euro, drei und sechs Gigabyte neun Euro und 15 Gigabyte 15 Euro. Im Vergleich zum AK Test 2009 sind die Kosten meist gleich geblieben.

Heuer gibt es 23 Vertragstarife, 2009 waren es 16. Es gibt mehr Angebote mit höherem inkludierten Datenvolumen (ein Drei-Tarif hat unlimitierten Datenverkehr). Nur wenige Tarife sind gegenüber 2009 billiger geworden: Bei zwei A1-Tarifen wurde das Datenpauschale günstiger. Bei T-Mobile erhält man bei zwei Tarifen für das gleiche Grundentgelt mehr Freidatenvolumen als im Vorjahr. Bei Orange wurde die Grenze für die Geschwindigkeitsdrosselung auf das inkludierte Datenvolumen angehoben. Drei hat ein unlimitiertes Angebot und Ge org bietet nun zwei Produkte an.

Die EU Kommission hat indes die Internet-Anbieter zu mehr Transparenz beim Datenroaming in der EU verpflichtet. Das muss auch innerhalb der Grenzen gelten! Konkret verlangt die AK von den Anbietern, dass sie ihre KundInnen knapp vor Ausschöpfen des Datenpauschales informieren – etwa durch Warn-SMS, Mail oder Pop-up. Außerdem sollen Anbieter ein kostenloses Sperrservice anbieten, wenn ein selbst festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.