Mit ‘Shopping’ getaggte Artikel

Dienstag, 20. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

Südtirols Geschäfte können an mindestens 7 Sonntagen öffnen

Alle Geschäfte in Südtirol können in Absprache zwischen den Kaufleutevereinen mit den jeweiligen Gemeinden an sieben Sonntagen pro Jahr öffnen. Dies hat die Südtiroler Landesreagierung am Montag (19.12.2011) beschlossen. Demnach gilt ein striktes Laden-Öffnungsverbot für alle künftig nur noch am 25. und 26. Dezember, am Ostersonntag und -montag, zu Pfingsten, am 1. Mai und am 15. August. Am 1. und am 6. Jänner sowie am 8. Dezember können die Geschäfte halbtags am Vormittag bis 13 Uhr öffnen.

Laut Landesreagierungsbeschluss soll in Hafling, Schnals, Mühlbach, Kastelruth, Enneberg, Prags, Toblach, Olang, Rasen-Antholz, Innichen, Ratschings, Ahrntal, Graun, Welschnofen, Natz-Schabs und Tiers an 14 Sonntagen  im  Jahr von der Gemeinde eine Sonntagsöffnung erlaubt werden können. Im neuen Gesetz privilegiert sind hingegen die klassischen Tourismusorte Corvara, Wolkenstein, Schenna, Sexten, Tirol, Abtei, Stilfs, St. Christina und St. Ulrich: In denen, nicht jedoch in den Tourismusstädten Bozen und Meran kann künftig jeden Sonntag eingekauft werden.

Hintergrund der neuen Regelung ist laut Landesrat Thomas Widmann, die “Nahversorgung durch kleine, meist von den Familien geführte Betriebe dauerhaft” zu sichern. Gerade kleinste Betriebe seien kaum imstande, sonn- und feiertags ihre Ladentüren geöffnet zu halten. “Deshalb sehen wir eine Einschränkung der Sonntagsöffnung zum Schutz dieser Betriebe und auch der dahinter stehenden Familien vor”, so Widmann. “Mit der Regelung der Sonntagsöffnungszeiten möchten wir unseren Willen unterstreichen und der staatlichen Liberalisierung eine eigene Norm entgegensetzen”, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder zum Ansinnen der Landesregierung in Sachen Ladenöffnung am Sonntag. “Grundsätzlich ist die Landesregierung zwar gegen die Sonntagsöffnung”, doch gesteht sie dem Tourismus Ausnahmen zu: In Gebieten mit einer hohen Fremdenverkehrsintensität können die Läden künftig bis auf wenige Ausnahmen auch sonntags offen halten.

Donnerstag, 15. Dezember 2011, von Elmar Leimgruber

24 Prozent der Europäer sind internetfern

Knapp ein Viertel aller Menschen in der EU27 im  Alter von 16-74 Jahren war noch nie im Internet. Nach Angaben von Eurostat, dem Statistikamtes der Europäischen Union (EU) hatten in der EU27 (plus Island, Norwegen, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei) zudem im ersten Quartal 2011 nahezu drei Viertel der Haushalte Zugang zum Internet, verglichen mit fast der Hälfte der Haushalte im ersten Quartal 2006. Der Anteil der Haushalte mit einer Breitbandverbindung hat sich zwischen den Jahren 2006 und 2011 mehr als verdoppelt und erreichte im Jahr 2011 einen Anteil von 68%, gegenüber 30% im Jahr 2006.

Im selben Zeitraum verringerte sich der Anteil der Personen im Alter von 16-74 Jahren in der EU27, die noch nie das Internet genutzt haben, von 42% auf 24%.  Neben Internetnutzung und Breitbandanschlüssen werden in der Erhebung auch andere Indikatoren wie Einkaufen im Internet (e-commerce), IT-Fähigkeiten (e-skills) und Kommunikation mit Behörden (e-government) abgedeckt. In Österreich waren übrigens 18 % (Deutschland: 16 Prozent) der Bevölkerung noch nie online, während 75% (Deutschland: 83 %) der Haushalte einen Internetzugang haben.Die höchsten Anteile derjenigen, die noch nie das Internet genutzt haben, wurden im Jahr 2011 in Rumänien (54% der Personen von 16-74 Jahren), Bulgarien (46%), Griechenland  (45%), Zypern und Portugal (je 41%) beobachtet und die niedrigsten Anteile in Schweden (5%), Dänemark und  den Niederlanden (je 7%), Luxemburg (8%) und Finnland (9%). Das in der Digitalen Agenda für Europa festgelegte Ziel für das Jahr 2015 ist es, den Anteil von Personen im Alter von 16-74 Jahren in der EU27, die noch nie das Internet genutzt haben, auf 15% zu reduzieren. Dieser Anteil  betrug im Jahr 2011 24% in der EU27.

 

Im Jahr 2011 verzeichneten die Niederlande (94%), Luxemburg und Schweden (je 91%) und Dänemark (90%) Anteile von 90% und höher für Haushalte mit Internetzugang, während die Anteile in Bulgarien (45%), Rumänien (47%) und Griechenland (50%) bei etwa 50% und niedriger lagen.  Schweden (86%) verzeichnete 2011 den höchsten Anteil von Breitbandverbindungen, gefolgt von Dänemark (84%), den Niederlanden und Großbritannien (je 83%) sowie Finnland (81%), während Rumänien (31%), Bulgarien (40%) und Griechenland (45%) die niedrigsten Anteile aufwiesen.

Nahezu die Hälfte der Internetnutzer im Alter von 16-74 Jahren in der EU27 nutzte das Internet in den letzten 12 Monaten um Informationen von Behörden-Webseiten abzufragen und 28% um ausgefüllte Formulare auf elektronischem Weg an Behörden zu schicken, beispielsweise Steuererklärungen (E-Government). Im Jahr 2011 wurden die höchsten Anteile von Internetusern, die Informationen von Behörden-Webseiten abfragten, in Dänemark (86% der Internetnutzer), Schweden (74%), Finnland (65%), Estland und den Niederlanden (je 62%) verzeichnet. Die höchsten Anteile derjenigen, die das Internet nutzen, um ausgefüllte Formulare an Behörden zu schicken, fanden sich in Dänemark (70% der Internetnutzer), den Niederlanden (52%), Portugal (48%) und Estland (46%).

Im Jahr 2011 haben in der EU27 58% der Internetnutzer in den letzten 12 Monaten Güter oder Dienstleistungen über das Internet bestellt (E-Commerce). Die höchsten Anteile wurden im Großbritannien (82%), in Dänemark und Deutschland (je 77%) und in Schweden (75%) beobachtet.

Im Januar 2011 hatten übrigens 95% der Unternehmen in der EU27 Zugang zum Internet. An erster Stelle liegen hier Finnland und die Niederlande mit je 100%, gefolgt von Österreich mit 98 Prozent. Die letzten Plätze hingegen belegen Rumänien (79%), Bulgarien (87%) und Ungarn (89 %). Der Anteil der Unternehmen, die mittels einer fest eingerichteten Breitbandverbindung auf das Internet zugriffen, erhöhte sich leicht von 84% in 2010 auf 87% in 2011. Demgegenüber stieg die Nutzung mobiler Breitbandverbindungen von Unternehmen in der EU27 im selben Zeitraum deutlich an, von 27% auf 47%.

Mittwoch, 5. Oktober 2011, von Elmar Leimgruber

Studie: Grenzüberschreitendes Shopping in der EU

Grenzüberschreitendes Onlineshopping innerhalb der Europäischen Union (EU) ist besser als sein Ruf. Dennoch gibt es unter anderem noch Mängel bei den Informationen zu Gewährleistung und Rücktrittsrecht. Dies zeigt eine aktuelle Erhebung der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ). Der Anteil von Konsumenten, die EU-weit online einkaufen, lag demnach im Jahr 2010 bei 40 Prozent (2009: 37 Prozent). Der Prozentanteil jener, die bei ausländischen Händlern kaufen, liegt hingegen bei lediglich neun Prozent.

Viele scheuen also nach wie vor grenzüberschreitendem Einkauf zurück: Die Gründe dafür: Zwei Drittel der potenziellen Kunden fürchten Betrug oder Übervorteilung, rund 60 Prozent der Bevölkerung sind unsicher, was sie tun sollen, falls bei der Bestellung oder Lieferung Probleme auftreten. 49 Prozent rechnen mit Lieferschwierigkeiten, 44 Prozent verzichten auf grenzüberschreitenden Einkauf, da sie mit der Rechtssituation nicht vertraut sind.

Eine Erhebung des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren “Online Cross-Border Mystery Shopping – State of the e-Union” zeigt jedoch, dass grenzüberschreitender Einkauf besser ist als sein Ruf. Bei Onlineanbietern in ganz Europa wurden 305 Käufe (u.a. Bücher, Kleidung, CDs) getätigt. Dabei wurden lediglich etwa 16 Prozent der grenzüberschreitend bestellten Waren verspätet geliefert, in nur fünf Prozent erfolgte keine Lieferung. Damit ergibt sich kein signifikanter Unterschied zu Onlineshopping-Erfahrungen im nationalen Rahmen: Hier wurden 18 Prozent der bestellten Waren verspätet, sechs Prozent überhaupt nicht geliefert. Zudem wurde lediglich ein Prozent der grenzüberschreitend bestellten Ware beschädigt geliefert.

Dennoch sind nach wie vor Hürden zu überwinden: 40 Prozent der Onlinehändler informierten nur in der jeweiligen Landessprache, 37 Prozent unterließen Informationen zur Gewährleistung, bei 34 Prozent aller Käufe war nicht klar, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält und in 18 Prozent der Fälle fehlte der Hinweis auf das Rücktrittsrecht. In nur sechs Prozent aller Fälle wurde außerdem die Zahlung per Rechnung angeboten – die für den Konsumenten sicherste Zahlungsweise. 95 Prozent aller Anbieter akzeptierten immerhin die Zahlung per Kreditkarte. Die vollständige
Studie ist online abrufbar.

“Die Ergebnisse der aktuellen Studie sind grundsätzlich sehr erfreulich. Im Vergleich zu einer im Jahr 2003 durchgeführten Untersuchung verbesserte sich etwa der Lieferprozentsatz erheblich: Damals wurden nur 66 Prozent der bestellten Waren geliefert, nunmehr sind es bereits 94 Prozent. Darüber hinaus wurde in 90 Prozent der Fälle der Kaufpreis rückerstattet, was ebenfalls eine deutliche Verbesserung zur Situation im Jahr 2003 darstellt. Hier war dies nur bei 69 Prozent der Fall”, so Georg Mentschl, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich.

Dennoch gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf: Fünfzig Prozent der Händler erstatteten die Versandkosten nicht zurück, in zehn Prozent der Fälle war der Name des Händlers nur schwer oder gar nicht auf der Website zu finden. Mentschl: “Eine wichtige Grundregel beim Onlineshopping ist aber zu wissen, von wem man die Ware kauft. Denn nur dann kann man überprüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt bzw. sich gegebenenfalls bei Reklamationen an diesen wenden.”

Tipps des EVZ für das Onlineshopping:

- Informationen auf Website prüfen: Ist aufgrund der Angaben klar, wer das Gegenüber ist? Mindestbedingungen sind eine Postanschrift, eine Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse des Anbieters. Je mehr Informationen man hat, desto besser.

- Rückgaberecht: Auch beim grenzüberschreitenden Onlinekauf haben Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren. In Österreich sind dies sieben Werktage, 14 Werktage u.a. in Dänemark, Deutschland und Großbritannien.

- Unterlagen ausdrucken und aufbewahren: Alle Angaben um den Bestellvorgang ausdrucken und ablegen. Im Streitfall hat man dann die besseren Karten.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at

Montag, 16. August 2010, von Elmar Leimgruber

Günstige Preise locken gebildete Südtiroler in Einkaufszentren ausserhalb des Landes

Einkäufe der Südtiroler ausserhalb Südtirols und im Internet
Grafik: © ASTAT

Im Jahr 2009 haben 27,7% der Südtiroler Haushalte angegeben, Einkäufe (einschließlich Katalog- und Internetkäufen) außerhalb des Landes getätigt zu haben. Dies geht aus den aktuellen Daten des Südtiroler Landesstatistikinsitutes ASTAT hervor. 21,0% der befragten Haushalte haben demnach vorwiegend Gelegenheitskäufe getätigt, während 7,7% regelmäßig jenseits der Grenzen ihre Einkäufe erledigten.

Das Einkaufszentrum ist weiterhin der beliebteste Ort der Südtiroler, um Auswärtseinkäufe zu tätigen. Die großen Einkaufsstrukturen sind für die meisten Einkäufe sehr attraktiv, wobei ausserhalb des Landes Lebensmittel und Bekleidung am häufigsten gekauft werden. Nur für die “anderen” Güter, also Spielsachen, Bücher, Reinigungs- und Körperpflegeprodukte, wählen die Familien spezialisierte Geschäfte.

Das traditionelle Einkaufsziel der Südtiroler, die außerhalb des Landes einkaufen, ist Österreich, bereits zum zweiten Mal gefolgt von Deutschland und den anderen italienischen Regionen. Auf dem vierten Platz, aber vor allem bei den jüngeren Haushalten immer beliebter, ist der Einkauf im Internet. Er bietet nämlich in vielen Fällen günstigere Preise und ein breiteres Sortiment, ohne sich von zuhause entfernen zu müssen. Es folgen der Katalogversand, Einkäufe im Trentino und in anderen Ländern.

Es sind auch weiterhin hauptsächlich die jungen Haushalte, in denen die Bezugsperson jünger als 40 Jahre ist und einen Mittelschul-, Matura (knapp 40 Prozent) oder Universitätsabschluss besitzt, die außerhalb Südtirols einkaufen: von den 16 bis 40-Jährigen kaufen insgesamt 42,3 Prozent ausserhalb Südtirols ein.

Im Vergleich zum Vorjahr sind vor allem die regelmäßigen Auswärtseinkäufe zwar zurückgegangen (13,0% der Familien im Jahr 2008). 2008 erfuhr aber das Budget der Südtiroler Familien für Einkäufe außerhalb des Landes einen bedeutenden Anstieg. Im Jahr 2009 haben die Familien, die gelegentlich die Provinz verließen um Einkäufe zu tätigen, im Durchschnitt 216 Euro (180 Euro im Jahr 2008) pro Auswärtseinkauf ausgegeben, während sich dieser Betrag bei Familien mit wiederholten Einkäufen außerhalb der Landesgrenzen auf 240 Euro belief (214 Euro im Jahr 2008). Am meisten wurde für Bekleidung ausgegeben. Es folgen bei den Gelegenheitseinkäufern andere Arten von Gütern sowie Einrichtungsgegenstände und bei den wiederholten Einkäufern Lebensmittel und elektronische bzw. elektrische Geräte.

Im Rahmen eines allgemeinen Konsumrückgangs, der sich in einer Rationalisierung der Kaufentscheidungen und demnach in der Beschränkung auf die notwendigsten Waren bemerkbar macht, gewinnt die Möglichkeit eines preiswerten Einkaufs immer mehr an Bedeutung. Aus der Erhebung ist dieser Aspekt
klar ersichtlich:

Für 70,8% der befragten Haushalte sind die günstigeren Preise der Hauptgrund, um außerhalb Südtirols einzukaufen. Die Auswahl, und damit die Möglichkeit aus einer breiteren Produktpalette wählen zu können, ist für 21,1% der Familien wichtig, während das Angebot von qualitativ hochwertigen Produkten und zusätzliche Dienste (z.B. Parkplätze, Garantien, fachliche Beratung) von 8,2% der Haushalte als ausschlaggebende Kaufgründe genannt werden. Nur ein Viertel der befragten Haushalte (25,7%) nennt die Flexibilität bezüglich Öffnungszeiten und -tagen (durchgehende oder sonntägliche Öffnungszeiten) als einen ausschlaggebenden Faktor um außerhalb Südtirols einzukaufen.

Im Jahr 2009 beteiligten sich 639 Familien an der Erhebung zu den Kaufgewohnheiten der Südtiroler Haushalte. Die befragten Haushalte lieferten Informationen zu ihren Kaufgewohnheiten, wie etwa den bevorzugten Einkaufszielen, der Häufigkeit und den entsprechenden Gründen für Einkäufe außerhalb des Landes, sowie zur Art der bevorzugten Einkaufsstrukturen oder Vertriebsnetze.

Die Erhebung über die Kaufgewohnheiten der Südtiroler Haushalte wurde vom ASTAT in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Südtirols, die auch an der gesamtstaatlichen ISTAT-Erhebung zum Konsumverhalten der Südtiroler Haushalte für das Jahr 2009 beteiligt waren, durchgeführt. Die Haushalte werden im Rahmen eines persönlichen Interviews (face to fa-ce) befragt und so das Kaufverhalten der Südtiroler Haushalte ermittelt. Die an der Erhebung zum Konsumverhalten teilnehmenden Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister der Stichprobengemeinden gezogen, wobei das Stichprobenverfahren des Istat angewandt wird, das die Anzahl und den Wohnort der Haushalte berücksichtigt und somit die Repräsentativität der Daten auf Landesebene gewährleistet.

Die vollständige ASTAT-Studie ist zweisprachig (deutsch und italienisch) hier downloadbar.

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Supermarkt muss Aktionsware zwei Tage vorrätig halten

Gericht bestätigt: Auch Schnäppchen müssen vorrätig sein
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

Durchaus als Schnäppchenjäger bekannt ärgere ich mich weniger über die verschiedensten Werbeprospekte, die ins Haus flattern, sondern freue ich mich im Gegenteil, so immer wieder das eine oder andere echte Sonderangebot ausfindig zu machen.

Da ich aber weder zeit noch Lust habe, wegen irgendeines Sonderangebotes früher aufzustehen oder lange Warteschlangen schon vor den Öffnungszeiten in Kauf zu nehmen, gehe ich eben meist dann im Laufe des Tages oder der Tage zum entsprechenden Supermarkt, um mir das Angebot zu holen. Meist leider vergeblich, weil das Angebot dann bereits ausverkauft ist, worüber ich mich masslos ärgere.

Ein Elektromarkt, dessen Angebote normalerweise mindestens eine Woche lang gültig bewarb letzthin beispielsweise eine Marken-Festplatte mit 2 TB Speicher um sagenhafte 99 Euro. Die musste ich haben. Oder eben nicht. Zwei Tage später eigenes wegen diesem Artikel im Geschäft stellte sich heraus, dass dieses Angebot nur einen winzigen Tag lang gültig war: Das Gerät war zwar da, aber kostete plötzlich 30 Euro mehr. Mich reingelegt fühlend verliess ich den Elektromarkt, ohne was zu kaufen.

Oder eine Supermarktkette, die laut Werbung seit Wochen alle paar Tage wechselnd jeweils drei Artikel aus dem Obst- und Gemüsesortiment um je 50 Prozent günstiger anbietet. Ich war anfangs an beiden Angebots-Tagen dort und siehe da: Obst und Gemüse in Fülle, nur das beworbene, besonders günstige eben nicht: ausverkauft. Auch in diesem Supermarkt kaufte ich aus Ärger überhaupt nichts.

Es fällt wirklich auf, dass offenbar manche Supermarkt- und Elektro-Konzerne immer dreister werden in der irreführenden Werbung nach dem Motto: Hauptsache, der Kunde ist mal da, dann wird er schon was kaufen.

Das ist so absolut nicht zu akzeptieren und widerspricht jeglicher Seriosität. Ich spiele da nicht mehr mit und besuche nach solchen unseriösen Aktionen bewusst andere Geschäfte und kaufe dort, was ich brauche. Nur so lernen manche Unternehmen vielleicht dazu.

Meine Einstellung zum Thema irreführende Werbung wurde übrigens kürzlich auch gerichtlich bestätigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt:

Wirbt ein Supermarkt für eine Ware unter Angabe eines Gültigkeitsdatums, muss er laut Gerichtsurteil den Artikel in seinen Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig halten. Ist das nicht gewährleistet, muss er schon in der Werbung deutlich darauf hinweisen. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Wiesbaden einem Einzelhandelskonzern irreführende Werbung für Artikel in ihrer Supermarktkette untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dem Konzern vorgeworfen, dass mehrere Artikel schon am frühen Vormittag des angekündigten Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren.

Nach Überzeugung des Gerichts konnten Kunden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass die Artikel in angemessenem Vorrat vorhanden seien. Daran ändere auch ein kleiner Sternchenhinweis nichts, nach der die Artikel nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich sind.

Ist der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft, spreche grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass das Unternehmen nicht richtig und angemessen kalkuliert habe. Deshalb müsse in diesem Fall das Unternehmen nachweisen, dass es eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Nachfrage nach den beworbenen Artikeln gegeben habe. Das gelang dem Handelskonzern jedoch nur in einem von fünf Fällen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet hatte.