Mit ‘Sicherheit’ getaggte Artikel

Samstag, 23. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Sicherheitsrisiko? EuroStar Bozen-Rom fährt wieder

EuroStar startbereit am Bahnhof Bozen
Foto: © Leimgruber

Der italienische Hochgeschwindigkeitszug EuroStar verband bis vor Kurzem Südtirols Hauptstadt Bozen mit der Ewigen Stadt Rom. Angeblich aus wirtschaftlichen Gründen (und weil die Provinzen Bozen und Trient sich geweigert hatten, sich finanziell zu beteiligen) wurde die Verbindung am 13. Dezember 2009 eingestellt.

Und ich bin dafür, zumindest wenn es sich um jene EuroStar-Garnituren handelt, die ich im vergangenen Jahr startbereit auf Gleis 1 des Bozners Bahnhofs vorfand: Alle Türen (siehe Fotos) hatten auffällige riesige Rostlöcher und auch sonst vermittelte der EuroStar keineswegs einen sicheren Eindruck, vor allem nicht für einen Hochgeschwindigkeitszug, der die 700 km lange Strecke zwischen Bozen und Rom mit bis zu 250 km/h in nicht mal 6 Stunden zurücklegte.

Der EuroStar Bozen-Rom näher betrachtet
Foto: © Leimgruber

Laut Medienberichten hat nun der italienische Minister für Infrastrukturen und Transport, Altero Matteoli, einer probeweisen Wiedereinführung des EuroStar-Nachtzuges von Bozen nach Rom zugestimmt. In wenigen Wochen könnte es soweit sein, erklärte dazu Südtirols Transportlandesrat Thomas Widmann.

An sich wäre eine schnelle direkte Zugverbindung zwischen Bozen und Rom jedenfalls sinnvoll. Aber: Widmann und alle anderen Verantwortlichen in dieser Causa sind gut beraten, sich die Zug-Garnituren genauer anzusehen, bevor sie in Jubel über die Rückkehr des EuroStar ausbrechen: Denn die Sicherheit der Fahrgäste muss immer oberste Priorität und Vorrang vor finanziellen Überlegungen haben.

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Nackt-Scanner erkennen Sprengstoff nicht wirklich

Letzte Woche berichtete ich hier, dass der Strahlungsbeauftragte der deutschen Bundesregierung sich aus gesundheitlichen Gründen gegen den Einsatz von sogenannten Nacktscannern aussprach.

In der ZDF-Sendung “Markus Lanz” (übrigens ein gebürtiger Südtiroler) wurden diese Geräte nun getestet. Und der Wiener Physiker Werner Gruber war als Experte geladen.

Und siehe da: die ach so sicheren Anti-Terror-Geräte erkannten weder eindeutig ein Taschenmesser, das Gruber bei sich trug, noch ein Fläschchen hochexplosiven sprengstoffähnlichen Stoffs (Thermit) noch ein Feuerzeug und weitere potentielle Anschlagsutensilien.

Wenn dem so ist, dann sollte schnellstens darauf verzichtet werden, weiteres unnötiges Geld in solche Geräte zu verschwenden. Und wenn man schon der Bevölkerung weismachen will, dass alles ihrer Sicherheit dient, dann sollte man auch besser Massnahmen treffen, die mit Sicherheit dazu geeignet sind, Terroranschläge auch tatsächlich zu verhindern.

Und hier ist das Originalvideo des ZDF zu diesem Thema: http://hstreaming.zdf.de/zdf/300/100113_scanner_mla.mov

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.

Donnerstag, 14. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Nackt-Scanner, medizinisch durchleuchtet

Strahlungs-Fachmann Prof. Rolf Michel
Foto: ssk.de

Sogenannte Nackt-Scanner sind in aller Munde. Um die Sinnhaftigkeit von deren Einsatz zur Terrorbekämpfung könnte man sicher unendlich streiten; das soll also jetzt nicht mein Thema hier sein. Doch in jedem Fall wichtig erscheint mir, bei dieser ganzen Debatte zumindest diese Frage zu stellen: Sind solche Geräte, die übrigens auch für den Flughafen Wien geplant sind, -medizinisch betrachtet- unschädlich oder bedenklich? Also wie stark belasten die Terahertzstrahlungen, die möglicherweise bald auf vielen europäischen Flughäfen eingesetzt werden, unsere Gesundheit?

“Wir wissen von der aktiven Terahertzmethode noch zu wenig – gerade was die Langzeitfolgen betrifft”, aber “von der Röntgenstrahlung wissen wir, dass sie karzinogen ist (= zur Bildung von Tumoren führen kann), und wir setzen sie nur dann ein, wenn eine medizinische Indikation (= medizinisch gerechtfertigt) gegeben ist. Dies betont Rolf Michel, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission in Deutschland und Leiter des Zentrums für Strahlenschutz und Radioökologie der Universität Hannover gegenüber dem Fachmagazin “ÄrzteWoche” und warnt davor, “aus Ängstlichkeit zum erstbesten Verfahren zu greifen”.

Körper-Scanner kann der Fachmann jedenfalls “aus heutiger Sicht nicht empfehlen”: Beim Nackt-Scannen werden drei verschiedene Scan-Arten verwendet: Röntgenstrahlen sowie die aktive und passive Terahertzmethode. Die ionisierenden Röntgenstrahlen sind die aggressivste Strahlenform. Beim “Körper-Scannen” ist die Strahlenbelastung zwar geringer als in der Medizin, gesundheitliche Nachteile sind aber laut Michel nicht auszuschließen. Und auch bei der aktiven Terahertzmethode ist der Körper einer elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt. Lediglich die passive Terahertzmethode ist unbedenklich, weil sie die natürliche Strahlung des Menschen nutzt, diese ist dafür aber weniger sicher.

Das gesamte Interview der ÄrzteWoche mit dem Strahlungs-Fachmann ist hier online verfügbar.

Und meine Frage dazu lautet: Wenn dem -medizinisch durchleuchtet- so ist: Wer will schon auf eine Art und Weise den “Kampf gegen den Terror” unterstützen, die möglicherweise zur Bildung eines Tumors oder andere gesundheitliche Verschlechterungen mit sich bringen kann? Und vielleicht gibt es ja auch viel effizientere und nachhaltigere Mittel der Terrorismusbekämpfung, als von vorne herein in jedem Fluggast einen potentiellen Attentäter zu sehen…

Freitag, 25. Dezember 2009, von Elmar Leimgruber

Die Frage nach der Sicherheit des Papstes

Gestern bei der Christmette im Vatikan ist es einer Frau gelungen, die Sicherheitsabsperrungen zu überwinden, und Papst Benedikt XVI. zu Boden zu ziehen.

Papst Benedikt XVI.
Papst Benedikt XVI.
(Foto: vatican.va)

Dass eine hundertprozentige Sicherheit vor allem bei Grossevents nicht gewährleistet werden könne, mag schon stimmen. Und nach Angaben der Vatikanpolizei war diese Frau geistig verwirrt und wollte angeblich den Papst nur umarmen.

Aber trotzdem: Was passieren kann, wenn es wer schafft, direkt zum Papst vorzudringen, das wissen wir spätestens seit dem Attentat auf Benedikts Vorgänger Papst Johannes Paul II.

Dieses Ereignis gestern muss ein Alarmzeichen für die Verantwortlichen in Rom sein: die Sicherheitsvorkehrungen für den Papst müssen erhöht werden.