Mit ‘Sicherheitspolizeigesetz’ getaggte Artikel

Donnerstag, 3. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

Heute ist der internationale Tag der Pressefreiheit

Aus Anlass des heutigen Welttags der Pressefreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die europäischen Politiker aufgefordert, der Presse- und Meinungsfreiheit in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU mehr Beachtung zu schenken. Die europäische Politik müsse die grundlegende Bedeutung freier Medien für die Demokratie stärker in den Mittelpunkt rücken, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Pressefreiheit ist ein Grundwert und nicht ein Luxusartikel, auf den man in der Euro-Krise leicht verzichten kann“, stellte Konken klar.

Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung schränken die Pressefreiheit in Österreich ein, schreibt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) zum heutigen Welttag der Pressefreiheit: So wird der § 38 SPG häufig von der Exekutive dafür benutzt, Journalisten von einem Einsatzort “wegzuweisen”. Der ÖJC fordert daher erneut eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. “Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht klar dem Lissabon-Vertrag und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher sollte Österreich hier Vorreiter bei der Abschaffung sein”, so der ÖJC-Präsident. Turnheim unterschreibt am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, die von der “AK Vorrat” initiierte “Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung”.

Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative, fordert Konken. Die EU-Kommission habe etwa in Ungarn „viel zu spät und halbherzig“ auf die Einführung der Zensur in Form des Mediengesetzes reagiert. „Deutliche Worte von EU-Politikern fielen zur Wirtschaftskrise in Ungarn, nicht aber zur Einschränkung der Pressefreiheit.“

Der DJV-Vorsitzende kritisierte ferner, dass die Ukraine erst durch die Haftbedingungen von Julia Timoschenko in den Fokus deutscher und europäischer Politiker geraten sei. Reglementierungen der Pressefreiheit, wie sie vor Monaten vom ukrainischen Parlament beschlossen wurden, seien in Brüssel und Berlin scheinbar unbemerkt geblieben. „Wer es mit den demokratischen Grundwerten Europas Ernst meint, darf nicht die Augen vor der Wirklichkeit in einigen Mitgliedsstaaten verschließen“, sagte Konken.

 

Auch in Österreich gibt es in den vergangenen Jahren vermehrt Angriffe auf die Pressefreiheit, wie der ÖJC aufzeigt: Das vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) mehrfach, auch in parlamentarischen Stellungnahmen, kritisierte Sicherheitspolizeigesetz schränkt massiv die Möglichkeiten der freien Berichterstattung ein. Die von Österreich viel zu früh umgesetzte Vorratsdatenspeicherung wird nun von der  EU-Kommission neu geregelt. Nach “Spiegel”-Informationen soll bereits in den kommenden Monaten ein neuer Entwurf für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht daher die österreichische Bundesregierung dringend, bei den Verhandlungen in Brüssel gleich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen.

Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wurde 1993 von der UNO-Generalversammlung ausgerufen. Zwei Jahre zuvor war in Namibias Hauptstadt Windhuk die “Erklärung zur Pressefreiheit” beschlossen worden. Seit damals hat sich die Lage für Journalisten weltweit nicht verbessert – sondern dramatisch verschärft. So könnte heuer, nach Angaben des in Wien ansässigen IPI, “2012 für Journalisten das tödlichste Jahr seit 15 Jahren” werden.

 

Dienstag, 8. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

ÖJC-Podiumsdiskussion zum Thema: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Journalisten zu kriminalisieren, die geheimes Material veröffentlichen, sehr wohl aber Informanten ausfindig zu machen, die gegen durch die Weitergabe von internen Daten an Journalisten das Dienstgeheimnis verletzen. Dies betonte Walter Geyer, Staatsanwalt der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der gestrigen Podiumsdiskussion des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) anlässlich des einjährigen Bestehens des Österreichischen Medienrates: Das Redaktionsgeheimnis schützt den Journalisten, nicht aber den Informanten – nicht die, die Amtsträger sind, so Geyer.

Antikorruptions-Staatsanwalt Walter Geyer

Die Staatsanwalt kriminalisiere sehr wohl Journalisten, und das geplante Terrorismuspräventionsgesetz fördere eine Entwicklung, welche die Pressefreiheit immer mehr aushöhle und einschränke, entgegnete Fred Turnheim, Präsident des ÖJC. Für ihn ist zudem auch die Entwicklung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung sehr bedenklich und er sieht auch im Sicherheitspolizeigesetz große Gefahren für die Pressefreiheit.

Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht laut ÖJC nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.

Bereits jetzt entspreche es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei “aufzureizen” oder “als Anleitung zu dienen”, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergebe aber einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum so der ÖJC. Das Justiziministerium möge also diese Passage im Gesetzentwurf entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird, fordert der Journalistenclub.

Der Vorsitzende des Medienrates, Heinz Mayer, verwies in der Podiumsdiskussion darauf, dass Journalisten verfassungsrechtlich geschützt sind und ihre Quellen nicht bekannt geben müssen. Als Verfassungsexperte vertritt er die Meinung, dass die Pressefreiheit im Verfassungsrang stehe und daher geschützt ist. Jedoch sieht auch er die Notwendigkeit, die Bereiche Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis auf eine europäische Ebene zu bringen, um es – wie in letzter Zeit festzustellen ist – besser abzusichern. Es zeigte sich, dass die demokratiepolitische Entwicklung gerade im Medienbereich nicht zufrieden stellend ist.

Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, wies auf die wichtige Rolle der “whistle blower”, wie in den USA Informanten genannt werden, hin. Auch er meinte, es sollte nicht darum gehen, Informanten zu suchen und zu bestrafen. Es gehe darum, Missstände aufzuzeigen und nicht, unter welchen Motiven Informationen weitergeben werden, damit sie an die Öffentlichkeit gelangen. Auch der Rechtsanwalt und Medienexperte Gottfried Korn verwies auf die Menschenrechte, die in der Verfassung stehen. Somit gehöre auch die Pressefreiheit zum Grundrecht – diese dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Zum Thema Pressefreiheit und Terrorismus habe ich übrigens unlängst bereits einen ausführlichen Kommentar verfasst, der auch bestens zur gestrigen Veanstaltung passt. Er ist hier abrufbar.