Mit ‘SMS’ getaggte Artikel

Sonntag, 6. November 2011, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer fordert Jugendschutz bei Handytarifen

Jugendschutz ist für die Handybetreiber meist ein Fremdwort, ortet die Arbeiterkammer in einer neuen Erhebung. Demnach gibt es bei Vertragshandys für Kids kaum Sicherheit, weder bei den Kostenlimits noch bei Internetsperre. Die Folge davon: Hohe Handyrechnungen sind für viele Jugendliche bereits die Einbahn in die Verschuldung.

Die AK hat diesbezüglich bei vier Anbietern nachgefragt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Auf Nummer sicher gehen Kids mit Wertkartenhandys. Bei Vertrags-Handys fehlen oft individuelle Kostenlimits, Anbieter-Internetsperren und einheitliche Kontrollen für bestimmte Inhalte. Manche Anbieter haben einen Minischutz – die wenigen Extras sind uneinheitlich und kosten teilweise etwas, kritisiert die AK.

Für besten Schutz sorgen Wertkarten, raten die meisten Handyanbieter. Aber das entspricht aber laut AK nur selten der Realität. Bei Wertkarten gibt es Extras für die Kleinen – zum Beispiel kostenlose Kinder-TV-Kanäle sollen die Kleinen bei Drei bei Laune halten. Ist das Guthaben alle, können Kids bei Orange ein “Call me”-SMS zur Wiederauflade-Erinnerung an die Eltern senden, zeigt der AK Test.

Dienste zur Kostenbegrenzung für Kinder mit Vertragshandys gibt es so gut wie keine. Bloß Altkunden von Orange können (im nicht mehr aktiv angebotenen Tarif Hallo Europa 5) gegen einen Euro pro Monat individuell ein monatliches Nutzungslimit (zwischen 15 und 150 Euro) wählen. Bei Datendiensten warnen die Anbieter per SMS vor dem baldigen Verbrauch der Datenpauschale oder bei bestimmten Überschreitungssummen. “Schutzengel Manfred” (Orange) warnt Neukunden automatisch nicht nur bei 90-prozentigem Datenverbrauch, sondern auch, wenn weniger als 60 Freiminuten und 20 SMS übrig sind. Wer schon vor Mitte Mai Kunde wurde, zahlt nach dreimonatiger Testphase dafür monatlich 1,50 Euro.

Der Internetzugang am Handy ist bei allen Anbietern standardmäßig aktiviert. Bei A1 und Drei kann das Internet nur am Handy deaktiviert werden – keine Hürde für findige Kids, die die Handyeinstellun jederzeit wieder ändern können. Bei Orange und T-Mobile/tele.ring ist auf Elternwunsch auch eine Internetsperre vom Anbieter her möglich, was bei Letzterem aber 20 Euro kostet. Bei T-Mobile/tele.ring und
Drei greifen Safety-Packages automatisch, wenn bei Vertragsabschluss bekanntgegeben wird, dass der Handynutzer minderjährig ist: bei Drei
sind Mehrwertdienste, Erotikdienste auf 3Planet und Roaming gesperrt; bei T-Mobile/tele.ring überdies auch der Zugang zu Auslandsrufen und
kostenpflichtigen Portal-Downloads. Bei Orange greift eine “Jugendschutz-Sperre” für Mehrwertdienste – 16+-Portalinhalte und
Bezahlen per Handy geht nur auf Elternwunsch. Da bei Vertragshandys für Jugendliche also meist der Schutz sehr zu wünschen übrig lässt, fordert die AK nun konkret:

+ Kostengrenzen festlegen: Monatliche Kostenlimits für Anrufe, SMS und Datentransfers bei Vertragshandys sollen kostenlos vereinbart
werden.
+ Mehrwertdienste & Co sperren: Alle Anbieter sollen Mehrwertdienste, nicht altersgerechte Angebote und Roaming bei der Vertragsanmeldung
Minderjähriger automatisch sperren. Nur auf Wunsch der Eltern sollen solche Dienste freigeschalten werden.
+ Mehr Elternautonomie: Eltern sollen den Zugang zu Diensten bedarfsgerecht steuern können, etwa Ankreuzen im Anmeldeformular, ob Internet, mobile Zahlung gebraucht wird.
+ Warnung, wenn Datenverbindungen was kosten: Kinder brauchen markante Hinweise, wenn sie Gratis-Portale verlassen und kostenpflichtige Datenverbindungen aufbauen. Hier fehlen auch meist Hinweise, wie groß die Dateien sind.

Freitag, 13. August 2010, von Elmar Leimgruber

TÜV: Bei Online-Bezahlung auf internationalen Standard PCI DSS achten

Wer im Internet einkauft, sollte unbedingt darauf achten, dass er dabei Sicherheitsstandards einhält. Darauf weisst der TÜV Rheinland hin. Eine kürzlich veröffentlichte, repräsentative Studie von Forsa im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergab, dass im vergangenen Jahr bereits jeder sechste in Deutschland Bezahlverfahren im Internet nutzte. “Das internationale Zertifikat PCI DSS mit dem Payment Card Industry Security Standard stellt hohe Anforderungen an den Dienstleister. Darauf kann man sich verlassen”, sagt TÜV Rheinland-Experte Michael Sax. Generell gilt: Je weniger Informationen der Internetnutzer preisgibt, desto geringer ist das Risiko. “Ist die Kontonummer einmal im Netz in falsche Hände geraten, wird sie unter Umständen immer weiter verbreitet”, erklärt Sax.

Wer unkompliziert im Netz einkaufen will, kann auf eine Reihe von Bezahldiensten zurückgreifen, die nach unterschiedlichen Prinzipien arbeiten. Zum einen gibt es Anbieter, die eine Treuhandfunktion übernehmen (paypal, Click and Buy). Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsdaten einmalig und begleicht Online-Rechnungen dann über diesen Dienstleister. “Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist, dass die Zahlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zurückgefordert werden kann”, betont der TÜV Rheinland-Experte.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Verfahren “Giropay”, das von verschiedenen Banken getragen wird und das über das Online-Banking-Konto des Kunden läuft. Hier bestehen dieselben Risiken wie beim Online-Banking selbst (z.B. Phishing). Allerdings hat der Kunde den Vorteil, dass “Giropay” den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank entspricht. Dieses Verfahren muss dort explizit als zulässiges Verfahren gekennzeichnet sein. Nutzt der Kunde einen anderen Anbieter und gibt dort sensible Bankdaten – wie etwa die PIN seines Kontos – ein, muss er im Missbrauchsfall voll haften.

Kunden, die am liebsten ganz anonym bleiben möchten, können auf Prepaid-Karten zurückgreifen. Diese sind in Geschäften und an Automaten erhältlich. Zum Bezahlen werden lediglich die Kennzahl der Karte und eine PIN benötigt, dann wird der Betrag vom Guthaben der Karte abgebucht. Eine weitere Möglichkeit ist die Bezahlung übers Handy beziehungsweise per SMS, die vor allem bei kleineren Beträgen genutzt wird. Hier sollte man sich vorab unbedingt und sehr genau die AGB des Anbieters ansehen: Einige Dienste verleiten den Kunden dazu, ein ganzes Abo zu buchen, anstatt eine vermeintliche Einmalzahlung zu leisten.
Für welches Verfahren man sich auch entscheidet – wichtig ist, dass der eigene Computer sicher ist: “Der Rechner muss frei von Schadsoftware sein”, betont TÜV Rheinland-Experte Michael Sax: “Die Anbieter können die Sicherheit der Transaktion immer nur auf ihrer Seite gewährleisten. Dafür, dass auch auf Seiten des Benutzers alles gesichert ist, trägt der Kunde selbst die Verantwortung.”

Samstag, 3. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Mobilfunk: Roaminggebühren für Telefonate und Internet gesunken

Dank EU ist jetzt günstigeres Roaming angesagt
Foto: http://ec.europa.eu/

Dank neuer EU-Vorschriften gehören astronomische Rechnungen für Internetdienste im Ausland der Vergangenheit an. Seit 1. Juli müssen die europäischen Mobilfunkanbieter Kunden, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen, warnen und explizit ihre Zustimmung für eine Erhöhung der Rechnung einholen. Anderenfalls unterbrechen die Anbieter die Verbindung. Dies teilt die EU-Kommission mit.

Zudem wird der Höchstbetrag, den Mobilfunkunternehmen für das Herunter- oder Heraufladen von Daten erheben können, von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt. Rechtzeitig zum Sommer sollen diese Obergrenzen dafür sorgen, dass Urlauber nicht ahnungslos hohe Rechnungen für Internetdienste, E-Mail und die Nutzung von Apps auf Handys produzieren.

Im März wurde bereits eine EU-Vorschrift eingeführt, die es den Kunden ermöglicht, einen monatlichen Höchstbetrag für das Datenroaming – standardmäßig 50 Euro – festzulegen. Eine weitere Erleichterung für die Kunden besteht darin, dass der Höchtspreis für ein Telefongespräch aus dem Ausland im Juli von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute sinkt. Überdies darf für ein eingehendes Gespräch aus dem Ausland nur noch 15 Cent pro Minute anstelle der bis daher erlaubten 19 Cent berechnet werden. Alle Obergrenzen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Mobilfunkbetreiber haben außerdem nicht mehr das Recht, ihren Kunden im Ausland Gebühren für eine eingehende Voicemail zu berechnen.

Die EU hatte bereits 2007 Obergrenzen für grenzüberschreitende Mobiltelefonanrufe eingeführt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass diese teilweise vier Mal so teuer waren wie Inlandsgespräche. Seither sind die Preise im Vergleich zu 2005 um durchschnittlich 70 % gesunken. Die Obergrenzen wurden im vergangenen Jahr auch auf Textnachrichten (SMS) und mobile Datendienste ausgeweitet.

Anfang Juni wurde der Antrag von vier großen Telekommunikationsunternehmen abgelehnt, die Obergrenzen abzuschaffen. Der Europäische Gerichtshof hielt an den Preiseinschränkungen fest, um die Verbraucher zu schützen und den reibungslosen Ablauf des Binnenmarkts zu verbessern

Im Mai 2010 hatte die österreichische Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass die Preise für mobiles Internet nach wie vor hoch liegen. Und bereits im März 2010 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Preise und Leistungen der einzelnen Mobilinternetanbieter verglichen.