Alle Geschäfte in Südtirol können in Absprache zwischen den Kaufleutevereinen mit den jeweiligen Gemeinden an sieben Sonntagen pro Jahr öffnen. Dies hat die Südtiroler Landesreagierung am Montag (19.12.2011) beschlossen. Demnach gilt ein striktes Laden-Öffnungsverbot für alle künftig nur noch am 25. und 26. Dezember, am Ostersonntag und -montag, zu Pfingsten, am 1. Mai und am 15. August. Am 1. und am 6. Jänner sowie am 8. Dezember können die Geschäfte halbtags am Vormittag bis 13 Uhr öffnen.
Laut Landesreagierungsbeschluss soll in Hafling, Schnals, Mühlbach, Kastelruth, Enneberg, Prags, Toblach, Olang, Rasen-Antholz, Innichen, Ratschings, Ahrntal, Graun, Welschnofen, Natz-Schabs und Tiers an 14 Sonntagen im Jahr von der Gemeinde eine Sonntagsöffnung erlaubt werden können. Im neuen Gesetz privilegiert sind hingegen die klassischen Tourismusorte Corvara, Wolkenstein, Schenna, Sexten, Tirol, Abtei, Stilfs, St. Christina und St. Ulrich: In denen, nicht jedoch in den Tourismusstädten Bozen und Meran kann künftig jeden Sonntag eingekauft werden.
Hintergrund der neuen Regelung ist laut Landesrat Thomas Widmann, die “Nahversorgung durch kleine, meist von den Familien geführte Betriebe dauerhaft” zu sichern. Gerade kleinste Betriebe seien kaum imstande, sonn- und feiertags ihre Ladentüren geöffnet zu halten. “Deshalb sehen wir eine Einschränkung der Sonntagsöffnung zum Schutz dieser Betriebe und auch der dahinter stehenden Familien vor”, so Widmann. “Mit der Regelung der Sonntagsöffnungszeiten möchten wir unseren Willen unterstreichen und der staatlichen Liberalisierung eine eigene Norm entgegensetzen”, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder zum Ansinnen der Landesregierung in Sachen Ladenöffnung am Sonntag. “Grundsätzlich ist die Landesregierung zwar gegen die Sonntagsöffnung”, doch gesteht sie dem Tourismus Ausnahmen zu: In Gebieten mit einer hohen Fremdenverkehrsintensität können die Läden künftig bis auf wenige Ausnahmen auch sonntags offen halten.