Mit ‘Strafen’ getaggte Artikel

Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Rechte für Bahnfahrer – Infofolder

Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.

Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.

Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.

Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.

Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.

Donnerstag, 19. Juni 2008, von Elmar Leimgruber

Bei 1,5 Promille: Führerschein und Auto weg

In Italien gehen derzeit die Wogen hoch wegen einem neuen Gesetz, das es der Polizei ermöglicht, bei über 1,5 Promille Alkohol im Blut nicht nur dem betreffenden Fahrer den Führerschein abzunehmen, sondern auch dessen Auto zu konfiszieren, um es verkaufen zu können.
Der Ärger der Autofahrer, die sich schon durch erhöhte Spritpreise und auch durch die ansonsten schon unmenschlich hohen Strafen im Strassenverkehr als Melkkühe der Republik empfinden, ist verständlich erweise hoch.
Während ich jedoch die Strassenverkehrsstrafen in Italien auch für viel zu hoch halte, gehe ich in punkto Alkohol am Steuer durchaus mit den neuen Regelungen konform: An sich sollte man überhaupt nichts Alkoholisches konsumieren, wenn man mit dem Auto unterwegs ist; die 0,5 Promille sind sozusagen ein gewisses Zugeständnis, manche Staaten erlauben 0,8 als Grenze. Demnach ist alles, was höher ist ist als die 0,8 Promille schon mal unverantwortlich, wenn man als Fahrer unterwegs ist.
Ich frage mich, was ist so schlimm daran, wenn man den dreifach erhöhten Promillegehalt im Blut hat, sich dennoch als Steuer setzt und dabei erwischt wird, wenn man dann daran erinnert wird, dass man als Autofahrer Verantwortung für sich und andere trägt und dass es daher nur selbstverständlich ist, dass sowem untersagt werden muss, ein Fahrzeug zu lenken, zum Schutz vor sich selbst und vor allem, um andere zu schützen.
Also nochmal: Führerschein und Auto weg im Falle von 1,5 Promille im Blut finde ich im Grunde gerechtfertigt, allerdings würde ich das Fahrzeug erst bei einem weiteren Alkohol-am-Steuer-Delikt konfiszieren, da viele Menschen ihr Auto schon allein beruflich notwendig brauchen.

Montag, 26. Mai 2008, von Elmar Leimgruber

Österreichische Parlamentarier dürfen korrupt sein

Seit Dezember 2007 gibt es in Österreich ein Antikorruptionsgesetz, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Die neuen strafrechtlichen Bedingungen gelten laut Beamtenministerin Doris Bures (SPÖ) für alle 400.000 Vertragsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst, auch für Politiker.

Verzeihung: Dieses Antikorruptionsgesetz, das schwere Strafen für Geldannahmen und Geschenke im Wert von über 100 Euro vorsieht, gilt doch nicht für alle Staatsbediensteten: Ausgenommen davon sind Nationalrats-, Bundesrats- und Landtagsabgeordnete sowie Gemeinderäte: Diese sind auf Wunsch und nach Definition des Parlaments, das dieses Gesetz beschlossen hat, keine “Amtsträger”, für welche dieses Gesetz gelten würde. Abgeordnete machen sich so also keines Vergehens schuldig, wenn sie sich durch Geschenke oder Geld bestechen lassen.

Dadurch aber wird das gesamte Anti-Korruptionsgesetz zur Farce und unglaubwürdig.

Diese ungerechten “Privilegien” für Abgeordnte sind ein Skandal, der beseitigt werden muss: Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle, vor allem, wenn es um so ein sensibles Thema geht. In punkto Korruption ist Österreich laut Transparency International heuer übrigens auf den 15. Platz abgerutscht und hat sich daher dramatisch verschlechtert (Vorjahr: 11. Platz). Alle Daten dazu hier.

Justizministerin Berger und Parlamentspräsidentin Prammer (beide SPÖ) aber verteidigen das neue Gesetz und vermuten nur “Missverständnisse”. Ein Schelm, der da was ganz anderes denkt.